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Seite 3 LANDKREIS VULKANEIFEL Neukonstituierung des Beirates für Menschen mit Behinderung Der erstmalig 2011 vom Landkreis Vulkaneifel gebildete Beirat für Men- schen mit Behinderung konnte Ende letz- ten Monats, zwei Jahre nach der letzten Kommunalwahl, endlich wieder zu einer konstituierenden Präsenzsitzung zusam- menkommen. Der Beirat ist die Interessen- vertretung der Menschen mit Behinderung im Landkreis Vulkaneifel. Er gibt Anregun- gen an die Kreisgremien weiter und berät diese in allen Angelegenheiten, die die Belange von Menschen mit Behinderung berühren. Ziel seiner Bemühungen und Aufgaben ist stets, eine gemeindenahe und integrierte Teilhabe für Menschen mit Behinderungen in allen Lebensbereichen zu erreichen. In der konstituierenden Sit- zung wurde Diana Kolbe zur Vorsitzenden gewählt. Ihr Stellvertreter ist Alfred Haas. Der Beirat, dem 15 Mitglieder angehören, bildet einen Querschnitt unterschiedlichs- ter Behinderungsarten ab. Die Beiratsmit- glieder wurden von Vereinen, Verbänden, Selbsthilfegruppen und sonstigen Organi- sationen vorgeschlagen, die sich um die Belange behinderter Menschen kümmern. Auch Menschen mit Behinderung sind im Beirat vertreten. Im Einzelnen gehören dem Beirat an: • Diana Kolbe (Fördergemeinschaft der Querschnittgelähmten in Deutschland e.V.) • Alfred Haas (Lebenshilfe für Men- schen mit geistiger Behinderung – KreisvereinigungDaun) • Jürgen Morbach (Gemeinnützige Westeifel Werke GmbH) • Gabi Thielen (Euweco gGmbH) • Beate Krämer (Lebenshilfe Wohnge- meinschaften Eifel gGmbH) • Jennifer Utecht (Integrative Kinderta- gesstätte Hillesheim) • Monika Seimetz (Betreuungsverein Westeifel e.V.) • Sabine Schulz (Verband der Blinden und Sehbehinderten – Kreisgruppe Daun) • Manfred Wientgen (Deutsches Rotes Kreuz – Kreisverband Vulkaneifel e.V.) • Hedwig Häp (Sozialverband VdK – Kreisverband Wittlich-Daun) • Leonie Faber (Gemeindepsychiatri- sches Betreuungszentrum Daun) • Hartmut Netten (BDH – Kreisverband Vulkaneifel) • Rita Kreis (Selbsthilfegruppe Parkinson Eifel) • Ariane Servatius (Hubertus-Rader- Förderzentrum Gerolstein) • Willi Häp (Kneipp Verein Daun – Behindertensportgruppe). Neben der Neukonstituierung stand ein Bericht des Behindertenbeauftrag- ten des Landkreises Vulkaneifel, Leo Thielen, auf dem Programm. Er ist unter anderem Ansprechpartner für Bürgerin- nen und Bürger mit all ihren Anliegen, die das tägliche Leben mit einer Behin- derung betreffen. Weiterhin berichtete Dieter Engeln als Vertreter der Kreisver- waltung zum Thema Eingliederungshilfe. Kontakt und Informationen: Anregungen und Rückfragen zu den Auf- gaben des Beirates nimmt die Geschäfts- stelle, Dietmar Engeln (Tel.: 06592/933- 271, E-Mail: dietmar.engeln@vulkaneifel. de) gerne entgegen. Der Behindertenbeauftragte ist ab 18:00 Uhr unter Tel.: 06596/1378 sowie per E-Mail unter BBA-Vulkaneifel@web.de erreichbar. Mitglieder des Beirat für Menschen mit Behinderung gemeinsam mit Landrätin Julia Gieseking: (v.l.n.r.), Foto: Kreisverwaltung Vulkaneifel Öffentliche Bekanntmachung zum Zwecke der öffentlichen Zustellung im Sinne des § 1 (1) Landesverwaltungszustellungsgesetz (LVwZG) vom 2. März 2006 in Ver - bindung mit § 10 (1) Nr. 1 und 3 Verwaltungszustellungsgesetz (VwZG) vom 12.08.2005 sowie § 1 (1) der Hauptsatzung des Landkreises Vulkaneifel vom 12. August 2019, jeweils in der aktuell gültigen Fassung. Folgende Person, deren Aufenthalt allgemein unbekannt ist, wird benachrichtigt, dass die Kreisverwaltung Vulkaneifel – Jobcenter – Freiherr-vom-Stein-Str. 15, 54550 Daun, gegen sie eine zustellungs- bedürftige Entscheidung getroffen hat. Betroffene Person: Gütlich, Svenja *04.07.1981 letzte bekannte Anschrift: Altburg, 54552 Schalkenmehren Datum des Schreibens: 14.10.2021 Aktenzeichen: 4-31200-NEU Das Schriftstück kann von dem Betroffenen oder von einer durch ihn bevollmächtigten Person bei folgender Behörde nach vorheriger Ter - minabsprache eingesehen werden: Kreisverwaltung Vulkaneifel, Jobcenter, Freiherr-vom-Stein- Str. 15, 54550 Daun (Zimmer 116). Das Dokument wird öffentlich zugestellt, wodurch Fristen in Gang gesetzt werden, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen können. Es wird darauf hingewiesen, dass das Dokument als zugestellt gilt, wenn seit dem Tag der Bekanntmachung der Benachrichtigung zwei Wochen vergangen sind. Die Entscheidung erlangt Bestandskraft, wenn der Betroffene nicht innerhalb eines Monats nach Zustellung schriftlich oder zur Niederschrift bei der Kreisverwaltung Vulkaneifel, Freiherr-vom-Stein-Str. 15, 54550 Daun, Widerspruch einlegt. Kreisverwaltung Vulkaneifel Daun, 14.10.2021 ImAuftrag gez. Kaspers
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