2021_KW42
Seite 4 LANDKREIS VULKANEIFEL Öffentliche Bekanntmachung Haushaltssatzung des Kommunalen Zweckverbandes zur Koordinierung und Beratung der Eingliederungshilfe und der Kinder- und Jugendhilfe in Rheinland-Pfalz (KommZB) für das Jahr 2021 vom 25.06.2021 Die Zweckverbandsversammlung hat aufgrund von § 7 Abs. 1 Nr. 8 des Landesgesetzes über die Kommunale Zusammenarbeit (KommZG) und aufgrund § 95 Gemeindeordnung (GemO) in der derzeit jeweils geltenden Fassung, am 25.06.2021 folgende Haushaltssatzung beschlossen: § 1 Ergebnis- und Finanzhaushalt Festgesetzt werden 1.im Ergebnishaushalt 2021 der Gesamtbetrag der Erträge auf 2.090.634 Euro der Gesamtbetrag der Aufwendungen auf 1.939.050 Euro -------------------------- der Jahresüberschuss auf 151.584 Euro 2.im Finanzhaushalt 2021 der Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen auf 289.094 Euro die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf 0 Euro die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf 151.584 Euro -------------------------- der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf -151.584 Euro der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf 0 Euro. § 2 Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite, deren Aufnahme zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungs- maßnahmen erforderlich ist, wird festgesetzt für 2021 zinslose Kredite auf 0 Euro verzinste Kredite auf 0 Euro --------------------------- zusammen auf 0 Euro. § 3 Verpflichtungsermächtigungen Der Gesamtbetrag der Ermächtigungen zum Eingehen von Verpflichtungen, die in künftigen Haushaltsjahren zu Auszahlungen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen (Verpflichtungsermächtigungen) führen können, wird für 2021 auf 0 Euro festgesetzt. Die Summe der Verpflichtungsermächtigungen, für die in den künftigen Haushaltsjahren vo-raussichtlich Investitionskredite auf - genommen werden müssen, beläuft sich in 2021 auf 0 Euro. § 4 Höchstbetrag der Kredite zur Liquiditätssicherung Der Höchstbetrag der Kredite zur unterjährigen Liquiditätssicherung wird für das Haushaltsjahr 2021 auf 500.000 Euro festgesetzt. § 5 Verbandsumlage Von den kommunalen Gebietskörperschaften als Mitglieder des Zweckverbandes wird auf der Grundlage des § 6 Abs. 2 der Verbandsordnung die folgende Verbandsumlage je Einwohner erhoben: • Landkreise in Höhe von 0,34 € je Einwohner • Kreisfreie Städte in Höhe von 0,95 € je Einwohner • Große kreisangehörige Städte mit eigenem Jugendamt in Höhe von 0,04 € je Einwohner § 6 Eigenkapital Der Stand des Eigenkapitals betrug zum 31.12.2018 0 Euro der voraussichtliche Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2019 beträgt 0 Euro der voraussichtliche Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2020 beträgt 0 Euro der voraussichtliche Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2021 beträgt 151.584 Euro der voraussichtliche Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2022 beträgt 151.584 Euro der voraussichtliche Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2023 beträgt 151.584 Euro der voraussichtliche Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2024 beträgt 151.584 Euro § 7 Über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen Erhebliche über- und außerplanmäßige Aufwendungen oder Auszahlungen gemäß § 100 Abs. 1 Satz 2 GemO liegen vor, wenn • im konsumtiven Bereich die Aufwendungen in der Gesamthöhe von 100.000 € und • im investiven Bereich die Auszahlungen in einer Gesamthöhe von 50.000 € überschritten sind. § 8 Wertgrenzen für Investitionen Investitionen oberhalb der Wertgrenze von 50.000 Euro sind in der Investitionsübersicht einzeln darzustellen. Zweckverband zur Koordinierung der Eingliederungs- und der Kinder- und Jugendhilfe Rheinland-Pfalz
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