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Seite 2 LANDKREIS VULKANEIFEL Abschluss des Soforthilfeprogrammes der Bürgerstiftung Landkreis Vulkaneifel Beeindruckendes Ergebnis für hochwassergeschädigte Privathaushalte Das Soforthilfeprogramm der Bürgerstif- tung Landkreis Vulkaneifel für hochwas- sergeschädigte Privathaushalte wurde in Anlehnung an das Auslaufen der staatli- chen Soforthilfe des Landes beendet. Von der Bürgerstiftung Landkreis Vul- kaneifel konnten bisher 744 Anträge be- willigt und insgesamt 1.878.479,00 Euro an Soforthilfe ausgezahlt werden. Ak- tuell vorliegende Anträge werden noch bearbeitet. Die Auszahlung der Soforthil- fe in dieser Höhe war nur aufgrund der beeindruckenden Spendenbereitschaft möglich. Die Solidarität mit den Opfern der Hochwasserkatastrophe unseres Landkreises war einfach nur überwälti- gend. Bei der Bürgerstiftung des Land- kreises Vulkaneifel konnten durch die Un- wetterkatastrophe betroffene Personen einen Antrag auf finanzielle Hilfen stellen. Schnell und unbürokratisch wurde be- troffenen Personen ein Sockelbetrag von 1.500 Euro sowie zusätzliche 500 Euro pro im Haushalt lebende Person bewilligt und ausgezahlt. Auf diesem Wege möchte sich die Bür- gerstiftung Landkreis Vulkaneifel da- her nochmals recht herzlich bei allen Spenderinnen und Spendern für die großartige Unterstützung bedanken. Grundstücksverkehr Über die Genehmigung der Veräußerung nachstehender Grundstücke ist nach dem Grundstücksverkehrsgesetz zu entscheiden: 1. Grundbuch von Hinterweiler (Amtsgericht Daun): Blatt 1349: Flur 15 Nr. 257 – Landwirtschaftsfläche, Unter Wolscheid – 5.384 m² 2. Grundbuch von Schönfeld (Amtsgericht Prüm): Blatt 187: Flur 2 Nr. 9 – Landwirtschaftsfläche, Waldfläche, Auf Siefenn – 5.899 m² Landwirte/Forstwirte, die zur Aufstockung ihres Betriebes am Erwerb des/der Grundstücks/e interessiert sind, müssen ihr Erwerbs- interesse bei Bekanntmachung in den Kreisnachrichten der Mitteilungsblätter der Verbandsgemeinden des Kreises Vulkaneifel bis spätestens 10 Tage ab Erscheinen bei der „Unteren Landwirtschaftsbehörde“ – Kreisverwaltung Vulkaneifel – schriftlich bekunden. Aufbauhilfe RLP 2021 für Betroffene der Flutkatastrophe Anträge können online gestellt werden Von der Flutkatastrophe Betroffene im Kreis Vulkaneifel können seit Anfang Oktober finanzielle Hilfen für durch das Hochwasser entstandene Schäden und den Wiederaufbau beantragen. Das Land Rheinland-Pfalz hat in einem Wie- deraufbau-Portal (https://wiederaufbau. rlp.de) Links zu den Antragsformularen, Antworten auf die häufigsten Fragen so - wie weitere Informationen zur Wiederauf- bauhilfe zusammengestellt. „Wichtig ist, dass nach den Soforthilfen des Landes nun auch die langfristigen Hilfen von Bund und Land schnell bei den Betroffenen ankommen“, sagte Minister - präsidentin Malu Dreyer bei der Presse- konferenz zur Vorstellung „Aufbauhilfe RLP“. Das Land Rheinland-Pfalz wird rund 15 Milliarden Euro aus dem Aufbau- fonds für den Wiederaufbau der durch das Hochwasser entstandenen Schäden er- halten. Weitere 15 Milliarden Euro werden auf die ebenfalls vom Starkregenereignis betroffenen Bundesländer aufgeteilt. Die Mittel werden je zur Hälfte von Bund und Ländern finanziert. Bis zu 80 % der Kos - ten erhalten Menschen, die ihr beschädig- tes oder zerstörtes Haus reparieren oder wiederaufbauen. „Das Geld ist kein Kredit, sondern ein Zu- schuss. Er muss nicht zurückgezahlt wer- den“, erklärte Dreyer weiter. Für die Wiederbeschaffung von Hausrat wurden Pauschalen festgelegt. Sie rich- ten sich nach der Anzahl der Personen in einem Hausstand. Ein Vier-Personen- Haushalt kann so bis zu 28.500 Euro bekommen. Damit die Fördergelder so schnell wie möglich und sicher bei den Betroffenen ankommen, setzt das Land auf eine vollständige elektronische Abwicklung. Privathaushalte und Unternehmen kön- nen ihre Anträge über ein digitales Ser- vice-Portal der Investitions- und Struk- turbank Rheinland-Pfalz (ISB) unter www.isb.rlp.de/unwetterhilfen stellen. Wer nicht über einen Internetzugang ver- fügt oder Hilfe im Umgang mit digitalen Anträgen benötigt, hat die Möglichkeit, sich an die Info-Points zu wenden und über diese die entsprechenden Anträge zu stellen. Landwirtschaftliche Betriebe, die von Schäden an Maschinen, Gerä- ten, Einrichtungen, Vorräten und Tierbe- ständen betroffen sind, können Aufbau - hilfen über das Dienstleistungszentrum Ländlicher Raum Mosel (DLR Mosel) beantragen. Die Antragsformulare gibt es unter https://www.dlr-mosel.rlp.de. Für entstandene Schäden an Flächen können Anträge bei der Kreisverwaltung Vulkaneifel gestellt werden. Weitere Informationen finden Sie auch auf der Internetseite der Kreisverwaltung Vulkaneifel.
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