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Seite 4 LANDKREIS VULKANEIFEL Begegnungstag mit dem Frauenverein der Jüdischen Kultusgemeinde in Trier Im Rahmen des Festjahres „1700 Jahre jüdisches Leben in Deutschland“ lud die Kommunale Gleichstellungsbeauftragte des Landkreises Vulkaneifel, Doris Sicken, Anfang Oktober zu einem Begegnungstag mit dem Frauenverein der Jüdischen Kul- tusgemeinde Trier ein. Gestartet wurde mit einer zweistündigen Führung durch die Trierer Innenstadt. Die Historikerin Jutta Albrecht erläuterte den mehr als 20 Teilnehmerinnen beeindru- ckend und anschaulich die Geschichte der Jüdinnen und Juden in Trier. Neben den Erinnerungsorten des Holocaust berichte- te sie auch über das Zusammenleben von Juden und Nichtjuden. Über Jahrhunderte bestand eine jüdische Gemeinde in Trier und brachte der Stadt nachhaltige Impulse. Stationen der Führung waren unter an- derem das Bischof Korum Haus am Rin- dertanzplatz, das als Sammellager für jüdische Frauen und Kinder diente; die Liebfrauenkirche am Domfreihof; die Ju- dengasse am Hauptmarkt, wo heute noch ein Frauenreinigungsbad, die sogenann- te Mikwe, existiert und wieder freigelegt werden soll sowie der Gedenkstein für die 1860 erbaute, in der Reichspogromnacht geschändete und 1944 bombardierte ehemalige Synagoge in der Zuckerberg- straße. Neben Plätzen und Straßen stand auch das Leben und Wirken jüdischer Frauen und Männer im Mittelpunkt der Führung. So unter anderem die bekannte und später im KZ Litzmannstadt ermor- dete Schriftstellerin Dr. Gertrud Schloß sowie Louis Scheuer, der maßgeblich das soziale und kulturelle Leben in Trier nach dem 1. Weltkrieg prägte. Eine besondere Station war das heutige Kaufhaus Sinn, das der jüdischen Familie Hermann Haas gehörte. Ein weiteres Highlight war die Besichti- gung des Judenfriedhofs in der Weide- gasse, der für die Öffentlichkeit nicht frei zugänglich ist. Auf dem Friedhof befinden sich u.a. die Grabstätten des Großvaters und Urgroßvaters von Karl Marx. Anfang des 14. Jahrhunderts erlebte die Gemein- de ihre Blütezeit, das jüdische Viertel Nähe Hauptmarkt bestand aus rund 60 Gebäuden, in denen mehr als 300 Men- schen lebten. Mit den Pestpogromen 1349 kam das jüdische Leben auch in Trier fast völlig zum Erliegen, 1418/19 erfolgte die endgültige Ausweisung aus Kurtrier. Erst im 17. Jahrhundert wurden jüdische Bür- ger wieder zugelassen. Nach dem 2. Welt- krieg erwachte das jüdische Leben lang- sam wieder. In den 1990er Jahren wuchs Trier auf rund 500 jüdische Menschen an. Besonders beeindruckend war die Be- sichtigung der Synagoge in der Kaiser- straße und der anschließende herzliche Empfang und Austausch mit dem Frau- enverein der Jüdischen Kultusgemein- de. Die amtierende Vorsitzende Jeanna Bakal führte durch den Gebetsraum und erläuterte die Rituale, liturgischen und sakralen Gegenstände, die für einen Got- tesdienst erforderlich sind. Anschließend lud sie zu einem „koscheren“ Imbiss in den Versammlungsraum der Synagoge ein. In angenehmer Runde wurden, an- gelehnt an die Aktion „Meet a Jew“, viele Fragen beantwortet, beispielsweise: „Wie sieht Gleichberechtigung zwischen Män- nern und Frauen in Ihrer Gemeinschaft bzw. in Ihrer Religion aus? Gelten die 10 Gebote auch bei Ihnen? Was erwartet die Jüdische Gemeinschaft von Frauen? Wie sieht Ihr Alltag aus? Abgerundet wurde die Begegnung mit hebräischen und deutschen Liedern, vor- getragen vom Frauenchor der Jüdischen Kultusgemeinde Trier. Die Kommunale Gleichstellungsbeauf- tragte des Landkreises Vulkaneifel und die teilnehmenden Frauen bedanken sich recht herzlich bei allen für diesen informa- tiven und angenehmen Nachmittag. I nfos und Kontakt: Doris Sicken, Kommunale Gleichstellungsbeauftragte des Landkreises Vulkaneifel, Tel. 06592/933-579; Email: Doris.Sicken@vulkaneifel.de Zu Gast bei der Jüdischen Kultusgemeinde in Trier: Die Kommunale Gleichstellungsbeauftragte des Landkreises Vulkaneifel mit weiteren 20 Teilnehmerinnen. Foto: Landkreis Vulkaneifel Öffentliche Bekanntmachung zum Zwecke der öffentlichen Zustellung im Sinne des § 1 (1) Landesverwaltungszustellungs-gesetz (LVwZG) vom 2. März 2006 in Ver - bindung mit § 10 (1) Nr. 1 Verwaltungszustellungs-gesetz (VwZG) vom 12.08.2005 sowie § 1 (1) der Hauptsatzung des Landkreises Vulkaneifel vom 23. Juni 2014, jeweils in der aktuell gültigen Fassung. Folgende Person, deren Aufenthalt allgemein unbekannt ist, wird benachrichtigt, dass die Kreisverwaltung Vulkaneifel, Abteilung Kommunales, Recht, Sicherheit, Ordnung und Verkehr, Mainzer Str. 25, 54550 Daun, gegen sie eine zustellungsbedürftige Entscheidung getroffen hat. Betroffene Person: Schneider, Nico *07.06.2001 letzte bekannte Anschrift: Reiffenbergstraße 1, 54550 Daun Datum des Schreibens: 13.09.2021 Aktenzeichen: 1-12332 Das Schriftstück kann von dem Betroffenen oder von einer durch ihn bevollmächtigten Person bei folgender Behörde nach vorheriger Terminabsprache eingesehen werden: Kreisverwaltung Vulkaneifel, Mainzer Straße 25, 54550 Daun (Zimmer 18). Das Dokument wird öffentlich zugestellt, wodurch Fristen in Gang gesetzt werden, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen können. Es wird darauf hinge - wiesen, dass das Dokument als zugestellt gilt, wenn seit dem Tag der Bekanntmachung der Benachrichtigung zwei Wochen vergangen sind. Die Entscheidung erlangt Bestandskraft, wenn der Betroffene nicht innerhalb eines Monats nach Zustellung schriftlich oder zur Niederschrift bei der Kreisverwaltung Vulkaneifel, Freiherr-vom-Stein-Str. 15, 54550 Daun, Widerspruch einlegt. Kreisverwaltung Vulkaneifel Daun, 19.10.2021 ImAuftrag gez. Fröhlig

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