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Seite 2 LANDKREIS VULKANEIFEL gewesen. Es wurde versucht, möglichst viele Autorinnen und Autoren im Buch vor - kommen zu lassen. Daher warb der Redak - tionsausschuss um Verständnis dafür, dass aus der Fülle der Beiträge nicht alle Texte abgedruckt werden konnten. Heimatjahrbuch weckt Emotionen und Visionen Die vielen eingereichten Beiträge, Fotos und Gedichte der rund 90 ehrenamtlichen Autoren und Autorinnen reihen sich in die- sem Buch zu einem Ganzen zusammen. Der Titel und die vielen nun erstmalig komplett in Farbe gedruckten Bilder spie - geln bereits beim ersten Durchblättern das wieder, was die Lesenden im Inneren des Buches erwartet: zahlreiche spannende Themen auf verschiedene Art und Weise erzählt, Bilder unserer einzigartigen Natur in der vulkanischen Landschaft, Berichte vom Leben und der Arbeit eindrucksvol - ler Menschen. Jeder Beitrag erzählt auf faszinierende Art und Weise eine andere Geschichte und doch spielen sie alle in unserem Landkreis und handeln von den Menschen hier vor Ort. Zudem werden die Leserinnen und Leser auch in diesem Jahr mit einem informativen Rückblick, der die wichtigsten Ereignisse rund um das Kreisgeschehen in den ver - gangenen Monaten noch einmal Revue passieren lässt, versorgt. Besonderer Dank gilt ehrenamtlichem Redaktionsausschuss Landrätin Julia Gieseking bedankte sich ganz besonders bei den ehrenamtlichen Mitgliedern des Redaktionsausschusses Madlene Steffes, Brigitte Bettscheider, Hu - bert Pitzen und Siegfried Czernohorsky sowie bei Dorothea Gessner-Blum und Verena Bernardy von der Verwaltung, die in stundenlanger Arbeit die eingehenden Texte Korrektur lasen, redigierten und eige - ne Texte einbrachten. Der besondere Dank galt dabei Dorothea Geßner-Blum, die über viele Jahre hinweg als direkte Ansprech - partnerin für die Autorinnen und Autoren diente und zum Ende des Jahres in den wohlverdienten Ruhestand wechselt. Do- rothea Geßner-Blum wird dem Heimatjahr - buch jedoch zukünftig als ehrenamtliches Mitglied im Redaktionsausschuss erhalten bleiben. Ihre Aufgaben in der Kreisverwal- tung Vulkaneifel übernimmt zukünftig Elke Sprünker. Krimiautor Ralf Kramp und Gesangs- klasse der Musikschule des Landkrei- ses Vulkaneifel e.V. sorgten für unter- haltsamen Rahmen Neben der Vorstellung des Heimatjahrbu - ches und des neuen Schwerpunktthemas umrahmte ein Ensemble der Gesangsklas - se der Musikschule des Landkreises Vul- kaneifel e.V. unter der Leitung von Claudia Scheiner den Nachmittag im Forum musi - kalisch. Zudem unterhielt Krimiautor Ralf Kramp gekonnt mit unterhaltsamen, mörde - rischen und schwarzhumorigen Häppchen. Beiträge für das nächste Heimatjahrbuch 2023 können ab sofort bis zum 31.05.2022 bei der Kreisverwaltung Vulkaneifel einge- reicht werden Ansprechpartnerinnen in der Kreisverwaltung: Verena Bernardy, Dorothea Geßner- Blum, Elke Sprünker Tel.: 06592/933-284 E-Mail: heimatjahrbuch@vulkaneifel.de Das aktuelle Heimatjahrbuch 2022 ist ab sofort zum Preis von 9,80 € im örtlichen Buchhandel und in vielen Geschäften im Landkreis Vulkaneifel erhältlich. Öffentliche Bekanntmachung zum Zweck der öffentlichen Zustellung nach § 65 Absatz 2 Sozialgesetzbuch (SGB) X in Verbindung mit § 1 Absatz 1 Landesverwaltungszustellungsgesetz (LVwZG), § 10 Absatz 1 Nr. 1 Verwaltungszustellungsgesetz (VwZG) und § 1 (1) der Hauptsatzung des Landkreises Vulkaneifel, jeweils in der aktuell gültigen Fassung. Folgende Person, deren Aufenthalt allgemein unbekannt ist, wird benachrichtigt, dass die Kreisverwaltung Vulkaneifel, Freiherr-vom- Stein-Str. 15, 54550 Daun, gegen sie eine zustellungsbedürftige Entscheidung getroffen hat. Betroffene Person: Packheiser, Sven letzte bekannte Anschrift: Im Hofgarten 11, 54552 Strotzbüsch Datum des Schreibens: 28.10.2021 Aktenzeichen: 4-31200-008-5201 Das Schriftstück kann von der betroffenen Person oder von einer durch sie bevollmächtigten Person nach vorheriger Terminabsprache bei folgender Behörde eingesehen werden: Kreisverwaltung Vulkaneifel, Freiherr-vom-Stein-Str. 15, 54550 Daun. Das Dokument wird öffentlich zugestellt, wodurch Fristen in Gang gesetzt werden, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen können. Es wird darauf hinge - wiesen, dass das Dokument als zugestellt gilt, wenn seit dem Tag der Bekanntmachung der Benachrichtigung zwei Wochen vergangen sind. Die Entscheidung erlangt Bestandskraft, wenn der Betroffene nicht innerhalb eines Monats nach Zustellung schriftlich oder zur Niederschrift bei der Kreisverwaltung Vulkaneifel, Mainzer Straße 25, 54550 Daun, Widerspruch einlegt. Kreisverwaltung Vulkaneifel Daun, 28.10.2021 ImAuftrag gez. Irsfeld Öffentliche Bekanntmachung zum Zwecke der öffentlichen Zustellung im Sinne des § 1 (1) Landesverwaltungszustellungsgesetz (LVwZG) vom 2. März 2006 in Ver - bindung mit § 10 (1) Nr. 1 und 3 Verwaltungszustellungsgesetz (VwZG) vom 12.08.2005 sowie § 1 (1) der Hauptsatzung des Landkreises Vulkaneifel vom 23.06.2014, jeweils in der aktuell gültigen Fassung. Folgende Person, deren Aufenthalt allgemein unbekannt ist, wird benachrichtigt, dass die Kreisverwaltung Vulkaneifel – Jugendamt, Unterhaltsvorschussstelle – Mainzer Straße 25, 54550 Daun, gegen sie zustellungsbedürftige Entscheidungen getroffen hat. Betroffene Person: Weiß, Thorsten *21.06.1976 letzte bekannte Anschrift: Mannheimer Straße, 55545 Bad Kreuznach Datum des Schreibens: 28.10.2021 Aktenzeichen: 5-34101-10-2862 Das Schriftstück kann von dem Betroffenen oder von einer durch ihn bevollmächtigten Person bei folgender Behörde eingesehen bzw. ausgehändigt werden: Kreisverwaltung Vulkaneifel – Jugendamt, Unterhaltsvorschussstelle – Mainzer Straße 25, 54550 Daun (Zimmer 214). Das Dokument wird öffentlich zugestellt, wodurch Ansprüche geltend gemacht werden können. Es wird darauf hingewiesen, dass das Dokument als zugestellt gilt, wenn seit dem Tag der Bekanntmachung der Benachrichtigung zwei Wochen vergangen sind. Kreisverwaltung Vulkaneifel Daun, 28.10.2021 ImAuftrag gez. Otten

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