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Seite 8 LANDKREIS VULKANEIFEL SGD Nord: Land unterstützt barrierefreien Rundweg im Naturpark Vulkaneifel Förderbescheid über 11.000 Euro übergeben In Naturparks sollen die Interessen des Landschafts- und Naturschutzes umge - setzt werden, Bürgerinnen und Bürgern gleichzeitig aber auch bestmögliche Be - dingungen geboten werden, um sich dort zu erholen. Zudem sollen die Regional - entwicklung durch die Parks gefördert und Aspekte der Umweltbildung umgesetzt werden. Dass dies alles durchaus in Ein - klang miteinander gebracht werden kann, zeigt der Naturpark Vulkaneifel, der wie alle anderen rheinland-pfälzischen Naturparks im Zuständigkeitsbereich der Struktur- und Genehmigungsdirektion (SGD) Nord vom Land unterstützt wird. Rund 178.000 Euro an Fördermitteln flossen im laufenden Jahr bereits in verschiedene Projekte des Na - turparks Vulkaneifel. SGD-Nord-Präsident Wolfgang Treis überreichte nun symbolisch den Förderbescheid für eine Maßnahme, die der Parkleitung besonders am Herzen liegt – den barrierefreien Rundweg ums Schalkenmehrener Maar. Der seit dem Jahr 2010 bestehende Na - tur- und UNESCO-Global-Geopark Vulka - neifel ist überwiegend naturbelassen, was für Menschen mit Handicap nicht immer unproblematisch ist. Die Parkleitung arbei - tet in Zusammenarbeit mit den Kommunen und dem Land daran, die Zugänglichkeit Schritt für Schritt weiter zu verbessern, ohne die Natur dadurch zu belasten. Und so gibt es bereits jetzt barrierefreie oder barrierearme Pfade, Wege und Orte. „Es ist wichtig, dass auch Menschen mit Han - dicap die Möglichkeit bekommen, diese atemraubende Natur zu erleben und sich in ihr zu erholen“, sagt Wolfgang Treis. „Daher freut es mich, dass ich diesen Förderbescheid über die Summe von rund 11.000 Euro nach Prüfung durch meine Be - hörde aushändigen kann.“ Über das Handlungsprogramm des Natur - parks soll der barrierefreie Rundweg um das Schalkenmehrener Maar eine barrie - refreie Beschilderung nach der bundesweit gültigen Kennzeichnung „Reisen für Alle“ erhalten. Außerdem sind zwei Infotafeln sowie eine Wegebeschilderung geplant. Zusätzlich soll der circa drei Kilometer lange Weg alle 500 Meter mit Sitzbänken ausgestattet werden (insgesamt 8 Stück). Neben den Bänken sollen dann Rollatoren und Rollstühle abgestellt werden können. Geplant ist auch ein größerer Rastplatz mit zwei Bänken, einem Tisch und einem Rollstuhlstellplatz. Auf diese Weise kön - nen auch gehandicapte Menschen die eindrucksvolle Natur erleben und nach Frö- schen, Eidechsen und Enten Ausschau hal - ten. „Und als Modellregion im Projekt Tou - rismus für Alle können wir hoffen, dass ein Naturerlebnis ohne Grenzen in Zukunft für noch mehr Menschen möglich sein wird“, sagt Dr. Andreas Schüller, der Geschäfts - führer des Naturparks. Der barrierefreie Rundweg ist nur eines von vielen Projekten, die in diesem Jahr vom Land gefördert wurden. Unterstützt wurden beispielsweise auch der Bau einer Brücke imBereich Udler/Saxler, die Freistellung der Burgruine Neublankenheim, die Veröffentli - chung von Informationsmaterialien, diverse Bildungsprojekte und mehr. Weitere Infos finden Sie unter www.sgd - nord.rlp.de . Vor wenigen Tagen wurde der Förderbescheid in Höhe von 11.000 Euro für die Erstel - lung eines barrierefreien Rundwegs um das Schalkenmehrener Maar vor Ort durch den SGD-Nord-Präsidenten Wolfgang Treis übergeben. Öffentliche Bekanntmachung zum Zweck der öffentlichen Zustellung nach § 65 Absatz 2 Sozialgesetzbuch (SGB) X in Verbindung mit § 1 Absatz 1 Landesverwaltungszustellungsgesetz (LVwZG), § 10 Absatz 1 Nr. 1 Verwaltungszustellungsgesetz (VwZG) und § 1 (1) der Hauptsatzung des Landkreises Vulkaneifel, jeweils in der aktuell gültigen Fassung. Folgende Person, deren Aufenthalt allgemein unbekannt ist, wird benachrichtigt, dass die Kreisverwaltung Vulkaneifel, Kfz-Zulassungs - behörde, Mainzer Strasse 25, 54550 Daun, gegen sie eine zustellungsbedürftige Entscheidung getroffen hat. Betroffene Person: Wagner, Oliver letzte bekannte Anschrift: 53539 Kelberg, Auf demWerth 17a Datum des Schreibens: 28.10.2021 Aktenzeichen: 1/KFZ/DAU-LW 167 Das Schriftstück kann von der betroffenen Person oder von einer durch sie bevollmächtigten Person nach vorheriger Terminabsprache bei folgender Behörde eingesehen werden: Kreisverwaltung Vulkaneifel, Mainzer Strasse 25, 54550 Daun (Zimmer 006). Das Dokument wird öffentlich zugestellt, wodurch Fristen in Gang gesetzt werden, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen können. Es wird darauf hin - gewiesen, dass das Dokument als zugestellt gilt, wenn seit demTag der Bekanntmachung der Benachrichtigung zwei Wochen vergangen sind. Die Entscheidung erlangt Bestandskraft, wenn der Betroffene nicht innerhalb eines Monats nach Zustellung schriftlich oder zur Niederschrift bei der Kreisverwaltung Vulkaneifel, Mainzer Straße 25, 54550 Daun, Widerspruch einlegt. Kreisverwaltung Vulkaneifel Daun, 29.10.2021 ImAuftrag gez. Brachtendorf
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