KW46 2021

Seite 2 LANDKREIS VULKANEIFEL ADD informiert: „Gemeinsam gegen Altersarmut e. V.“ unterlässt Spendensammlungen in Rheinland-Pfalz Der Verein „Gemeinsam gegen Altersarmut“ mit Sitz in Berlin hat sich aufgrund einer sammlungsrecht- lichen Überprüfung der landesweit zuständigen Aufsichts- und Dienstleis- tungsdirektion (ADD) verpflichtet, ab sofort jegliche Spendensammlungen, beispielsweise die Werbung von För- dermitgliedern in Rheinland-Pfalz, zu unterlassen. Die sammlungsrechtliche Überprü- fung er folgte auch im Zusammen- hang mit der Überprüfung des Vereins „Kinder Krebs Aktion Deutschland e. V.“ mit Sitz in Berlin, der aufgrund eines Sammlungsverbotes keine Sammlungen mehr in Rheinland-Pfalz durchführen dar f. Sollten dennoch Spendenaufrufe oder fernmündliche Spendenbitten, bezie- hungsweise der Einzug von Spenden- beiträgen rheinland-pfälzischer Spen- der bekannt werden, bittet die ADD um sofortige Mitteilung. Die ADD bittet die Redaktionen um eine genaue Beachtung und Benen- nung des Vereinsnamens inklusive der Ortsbezeichnung. Die Darstellung des Vereinslogos dient der unmittelbaren Zuordnung zu dem Verein, um eine Verwechslung mit an- deren Organisationen zu vermeiden. Landespräventionspreis ausgeschrieben Besondere Würdigung für besonders herausragende kriminalpräventive Projekte Kriminalprävention nimmt eine wichti- ge Rolle bei der Gestaltung einer ge- waltfreien Gesellschaft und der Auf- rechterhaltung der inneren Sicherheit ein. Aufgrund der sich rasant verän- dernden Gesellschaft steht die Kri- minalprävention kontinuierlich neuen Herausforderungen gegenüber. Es gilt daher, den jeweiligen Entwicklungen angepasst, neue kriminalpräventive Konzepte zu entwickeln. Die Bewälti- gung dieser Herausforderung ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe und bedarf des großen Engagements vieler Akteur:innen. Besonders herausragen- de kriminalpräventive Projekte verdie- nen eine besondere Würdigung, daher vergibt der rheinland-pfälzische Lan- despräventionsrat seit 2012 den Lan- despräventionspreis. Die Ausschrei- bung erfolgt seit 2019 im Rhythmus von zwei Jahren. Ziel der Ausschreibung Ziel ist es, die Arbeit der Projektemacher:innen auszuzeichnen und die erfolgreichen Konzepte lan- desweit vorzustellen. Dadurch sollen weitere Akteur:innen angeregt werden, im Rahmen ihres eigenen Wirkungs- kreises einen Beitrag zur Kriminalprä- vention zu leisten. Voraussetzungen für die Wettbewerbsteilnahme A. Zielgruppe Bewerben können sich Gruppen, Ver- eine, Verbände, Schulen, Hochschulen, soziale Einrichtungen, Behörden, Kri- minalpräventive Gremien, Einzelperso- nen und sonstige Institutionen mit Sitz in Rheinland-Pfalz. B. Anforderungen Eingereicht werden können alle Projekte sowie Initiativen und Strategi- en, die mit neuen und innovativen An- sätzen kriminalpräventiven Herausfor- derungen begegnen. Wichtig ist, dass die Maßnahmen eindeutig kriminalprä- ventiven Charakter aufweisen. Themen können beispielsweise sein: Jugendgewalt, sexueller Missbrauch, Rechtsextremismus, Alkoholmiss- brauch, Vandalismus, Zivilcourage, Sicherheit im Alter oder Internetkrimi- nalität. Die Projekte sollten die folgen- den Merkmale aufweisen: • Vermittlung neuer Anregungen für die inhaltliche Arbeit • Übertragbarkeit auf andere Bereiche • Berücksichtigung der Gender-Perspektive • Impulsgebung für die Zusammen- arbeit und Vernetzung vorhandener Strukturen • Einbindung in ein überregionales Projekt oder Förderung desgleichen • Projektabschluss nicht länger als zwei Jahre zurückliegend und • Projektumsetzung, auch mit Dritten, in Rheinland-Pfalz C. Bewerbung Für die Bewerbung ist das Online-Be- werbungsformular zu nutzen. Bewer- bungsschluss ist der 28. Februar 2022 . D. Rechtliche Bedingungen • Einwilligung zur Datenspeicherung • Übertragung der Nutzungsrechte an allen eingesandten Texten, Ma- terialien (z. B. Bilder/Fotos) zeitlich und räumlich unbeschränkt an den Landespräventionsrat. • Einverständnis, dass die Teilnehmenden • nach Terminvereinbarung - vor Ort besucht werden können, um sich persönlich über die Teilnehmenden und das Projekt (Inhalte, Ergebnis- se, etc.) zu informieren. • Erlaubnis zur Veröffentlichung aller mit dem Präventionspreis in Verbin- dung stehenden Maßnahmen (z. B. Nominierung / Prämierung / Preis- verleihung). Es besteht jedoch kein Rechtsanspruch auf selbiges. Preis & Preisverleihung Die Preisgelder betragen für die ers- ten drei Plätze insgesamt 6.000 Euro (3.000 €, 2.000 €, 1.000 €) und sind zweckgebunden: 1. für die Fortführung des bestehen- den Projektes und/oder 2. für die Entwicklung eines neu- en kriminalpräventiven Projektes. Eine unabhängige, interdisziplinäre Jury wählt die besten Projekte (1. – 3. Platz) aus. Bewertet werden auch die Originalität, der Grad der Zielerrei- chung und die Nachhaltigkeit sowie die Möglichkeit der Übertragung auf ande- re Regionen. Gewinner:innen werden schriftlich benachrichtigt. Die Preisverleihung erfolgt durch die Vorsitzende/ den Vorsitzenden des Landespräventionsrates Rheinland- Pfalz. Die Preisträger:innen ver- pflichten sich zur Teilnahme an der Preisverleihung.

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