KW47 2021

Seite 3 LANDKREIS VULKANEIFEL Ehrenamtliche rechtliche Betreuerinnen und Betreuer gesucht! Einführungsveranstaltung der Betreuungsvereine Westeifel e. V. und SKFM Daun e. V. sowie der Betreuungsbehörde der Kreisverwaltung Vulkaneifel am 30. November In Deutschland gibt es mittlerweile 1,3 Millionen rechtliche Betreuungen, etwas mehr als die Hälfte davon werden ehren- amtlich geführt. Das am 1. Januar 1992 in Kraft getre- tene Betreuungsgesetz reformierte das Recht der Vormundschaft und Pfleg - schaft von Volljährigen. Während es im Vormundschaftsrecht oft zu Entmündi- gungen kam, da auch Vorschriften über regelmäßige Überprüfungen und erfor- derliche Verfahrensgarantien fehlten, steht beim Betreuungsrecht die Selbst- bestimmung der/des Betroffenen durch einen genau festgelegten Umfang der Betreuung im Vordergrund. Erwachsene, die ihre Angelegenhei- ten ganz oder teilweise aufgrund einer psychischen Erkrankung und/oder einer körperlichen, geistigen oder seelischen Behinderung nicht mehr besorgen kön- nen, erhalten auf Antrag eine/einen rechtlichen Betreuer/in zur Seite gestellt. Die Betreuerin/der Betreuer hat die An- gelegenheiten der/des Betreuten so zu besorgen, wie es deren/dessen Wohl entspricht und versteht sich als eine Art rechtliche Hilfe zur Führung eines selbst- bestimmten Lebens. Meist wird die Be- treuung für die Standardaufgabenkreise angeordnet: Gesundheitssorge, Vermö- genssorge, Aufenthaltsbestimmung. Zu- sätzlich können weitere Aufgabenkreise individuell eingerichtet oder genauer abgegrenzt werden: Woh-nungsangele- genheiten, Entgegennahme und Öffnen der Post, Vertretung gegenüber Ämtern und Behörden etc. Die Betreuungsvereine sind für die Ge- winnung ehrenamtlicher Betreuerinnen und Betreuer, deren Unterstützung, Fortbildung und Beratung zuständig. Diese Querschnittsarbeit wird durch öf- fentliche Mittel gefördert und ist daher für alle Interessierten kostenlos. Wenn Sie sich in diesem wichtigen und ver- antwortungsvollen Ehrenamt einbringen wollen, sind Sie herzlich eingeladen! Als Referent wird Stefan Kraft, Richter am Amtsgericht Daun, einen Einblick in die verschiedenen Aufgabenkreise der rechtlichen Betreuung geben und für Fragen zur Verfügung stehen. Die Einführungsveranstaltung findet statt am Dienstag, den 30. November 2021 im großen Sitzungssaal der Kreis- verwaltung Vulkaneifel in Daun. Wir bie- ten zwei Termine an, nachmittags um 15:00 Uhr und abends um 18:00 Uhr. Bitte melden Sie sich zwecks Planung zu einem der beiden Termine bei Frau Monika Seimetz vom Betreuungsverein Westeifel e. V. an: 06591-2038791 mseimetz@betreuungsverein-westeifel. de) Pflicht zum Umtausch von Führerscheinen Rund 43 Millionen Führerscheine müssen bundesweit ab 2022 in fälschungssichere Exemplare umgetauscht werden Bis zum 19. Januar 2033 müssen bun- desweit ca. 43 Millionen Führerschei- ne umgetauscht werden. Betroffen von dem verpflichtenden Umtausch sind alle vor dem 19. Januar 2013 ausge- stellten Führerscheine. Der Umtausch erfolgt nach Geburts- beziehungsweise Ausstellungsjahr. Auf diese Weise soll sichergestellt werden, dass alle in der EU noch im Umlauf befindlichen Führer - scheine ein einheitliches Muster erhal- ten, das aktuelle Anforderungen an die Fälschungssicherheit erfüllt. Außerdem sollen alle Führerscheine in einer Daten- bank erfasst werden, um Missbrauch zu vermeiden. Der neu ausgestellte Führer- schein wird – unabhängig von der zu- grundeliegenden Fahrerlaubnis - auf 15 Jahre befristet. Umtausch ist mit enormen Verwal- tungsaufwand verbunden Günter Willems, Abteilungsleiter der Ab- teilung Kommunales, Recht, Sicherheit, Ordnung und Verkehr, bittet die Bür- gerinnen und Bürger darum, für einen geordneten und gestaffelten Umtausch Sorge zu tragen, damit es nicht zu einer Überlastung innerhalb der Führerschein- stelle kommt und lange Wartezeiten ver- mieden werden können. „Der Gesetzgeber gibt uns ein Zeitfens- ter von 10 Jahren, das wir auch nutzen sollten, damit die Umstellung reibungs- los und ohne lange Wartezeiten vollzo- gen werden kann“. Wann welcher Führerschein umge- tauscht sein muss, können Sie dem fol- genden Stufenplan entnehmen.

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