KW47 2021

Seite 4 LANDKREIS VULKANEIFEL Öffentliche Bekanntmachung zum Zwecke der öffentlichen Zustellung im Sinne des § 1 (1) Landesverwaltungszustellungsgesetz (LVwZG) vom 2. März 2006 in Ver - bindung mit § 10 (1) Nr. 1 und 3 Verwaltungszustellungsgesetz (VwZG) vom 12.08.2005 sowie § 1 (1) der Hauptsatzung des Landkreises Vulkaneifel vom 23.06.2014, jeweils in der aktuell gültigen Fassung. Folgende Person, deren Aufenthalt allgemein unbekannt ist, wird benachrichtigt, dass die Kreisverwaltung Vulkaneifel – Jugendamt, Unterhaltsvorschussstelle – Mainzer Straße 25, 54550 Daun, gegen sie zustellungsbedürftige Entscheidungen getroffen hat. Betroffene Person: Weiß, Thorsten letzte bekannte Anschrift: Mannheimer Straße 8, 55545 Bad Kreuznach Datum des Schreibens: 18.11.2021 Aktenzeichen: 5-34101-10-2862 Das Schriftstück kann von dem Betroffenen oder von einer durch ihn bevollmächtigten Person bei folgender Behörde eingesehen bzw. ausgehändigt werden: Kreisverwaltung Vulkaneifel – Jugendamt, Unterhaltsvorschussstelle – Mainzer Straße 25, 54550 Daun (Zimmer 214). Das Dokument wird öffentlich zugestellt, wodurch Ansprüche geltend gemacht werden können. Es wird darauf hingewiesen, dass das Dokument als zugestellt gilt, wenn seit dem Tag der Bekanntmachung der Benachrichtigung zwei Wochen vergangen sind. Kreisverwaltung Vulkaneifel Daun, 18.11.2021 ImAuftrag gez. Otten Öffentliche Bekanntmachung zum Zwecke der öffentlichen Zustellung im Sinne des § 1 (1) Landesverwaltungszustel-lungsgesetz (LVwZG) vom 2. März 2006 in Ver - bindung mit § 10 (1) Nr. 1 und 3 Verwaltungszustellungsgesetz (VwZG) vom 12.08.2005 sowie § 1 (1) der Hauptsatzung des Landkreises Vulkaneifel vom 23. Juni 2014, jeweils in der aktuell gültigen Fassung. Folgende Person, deren Aufenthalt allgemein unbekannt ist, wird benachrichtigt, dass die Kreisverwaltung Vulkaneifel – Jobcenter – Freiherr-vom-Stein-Str. 15, 54550 Daun, gegen sie eine zustellungs- bedürftige Entscheidung getroffen hat. Betroffene Person: Pähler, Marcel, *26.06.1997 letzte bekannte Anschrift: Im Dümpel 6, 54570 Meisburg Datum des Schreibens: 10.11.2021 Aktenzeichen: 4-31200-010-NEU Das Schriftstück kann von demBetroffenen oder von einer durch ihn bevollmächtigten Person bei folgender Behörde eingesehen werden: Kreisverwaltung Vulkaneifel, Jobcenter, Freiherr-vom-Stein- Str. 15, 54550 Daun (Zimmer 110). Das Dokument wird öffentlich zugestellt, wodurch Fristen in Gang gesetzt werden, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen können. Es wird darauf hingewiesen, dass das Doku- ment als zugestellt gilt, wenn seit dem Tag der Bekanntmachung der Benachrichtigung zwei Wochen vergangen sind. Die Ent-scheidung erlangt Bestandskraft, wenn der Betroffene nicht innerhalb eines Monats nach Zustellung schriftlich oder zur Niederschrift bei der Kreis - verwaltung Vulkaneifel, Freiherr-vom-Stein-Str. 15, 54550 Daun, Widerspruch einlegt. Kreisverwaltung Vulkaneifel Daun, 17.11.2021 ImAuftrag gez. Deisen Grundstücksverkehr Über die Genehmigung der Veräußerung nachstehender Grundstücke ist nach dem Grundstücksverkehrsgesetz zu entscheiden: 1. Grundbuch von Berlingen (Amtsgericht Daun): Blatt 534: Flur 2 Nr. 6 –Landwirtschaftsfläche, Waldfläche, Vor Alterfaß – 9.980 m² Flur 6 Nr. 15 – Landwirtschaftsfläche, Auf der Neuwies – 9.519 m² 2. Grundbuch von Reuth (Amtsgericht Daun): Blatt 387: .....Flur 9 Nr. 13/7 – Gebäude- und Freifläche, Landwirtschaftsfläche, Auf der Schlack 2 – 6.104 m² Landwirte/Forstwirte, die zur Aufstockung ihres Betriebes am Erwerb des/der Grundstücks/e interessiert sind, müssen ihr Erwerbs- interesse bei Bekanntmachung in den Kreisnachrichten der Mitteilungsblätter der Verbandsgemeinden des Kreises Vulkaneifel bis spätestens 10 Tage ab Erscheinen bei der „Unteren Landwirtschaftsbehörde“ – Kreisverwaltung Vulkaneifel – schriftlich bekunden. Öffentliche Bekanntmachung Der Entwurf der Haushaltssatzung mit Haushaltsplan und seinen Anlagen für das Haushaltsjahr 2022 liegt ab Montag, 29.11.2021, bis zur Beschlussfassung, während der allgemeinen Öffnungszeiten im Bürgerbüro im Eingangsbereich der Kreisverwaltung Vulkaneifel, Main - zer Str. 25, 54550 Daun, zur Einsichtnahme aus. Die Einwohnerinnen und Einwohner des Landkreises Vulkaneifel haben die Möglichkeit, innerhalb einer Frist von 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung, Vorschläge zum Entwurf der Haushaltssatzung, des Haushaltsplans oder seiner Anlagen einzureichen. Die Vorschläge sind schriftlich an die Kreisverwaltung Vulkaneifel, Mainzer Straße 25, 54550 Daun, oder elektronisch an haushalt@vulkaneifel.de einzureichen. Kreisverwaltung Vulkaneifel Daun, 16.11.2021 Heinz-Peter Hoffmann, Büroleiter

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