KW47 2021
Seite 6 LANDKREIS VULKANEIFEL Abstufung von zwei Streckenabschnitten der Landesstraße L 101 zur Kreisstraße K 89 Die nachfolgenden Streckenabschnitte der Landesstraße Nr. 101 (L 101) in den Gemarkungen Mosbruch, Uess, Katzwinkel, Hörschhausen und Berenbach (Landkreis Vulkaneifel) haben nicht mehr die Verkehrsbedeutung einer Landesstraße. • L 101 von der Kreuzung L 96/L 101 in der Ortslage Mosbruch und der Kreuzung L 67/L 101 in der Ortslage Hörschhausen, Kreis Vulkaneifel und • L 101 von der Kreuzung L 91/L 101 bei Berenbach bis zur Landkreisgrenze Landkreis Vulkaneifel/Landkreis Cochem-Zell bei Ulmen - Stadtteil Fuhrt. Diese Streckenabschnitte werden daher mit Wirkung vom 01.01.2022 zu einer Kreisstraße abgestuft (§ 3 Nr. 1 und 2 in Verbindung mit § 38 des Landesstraßengesetzes für Rheinland-Pfalz - LStrG - in der z. Zt. gültigen Fassung). Die neue Kreisstraße erhält die Bezeichnung „Kreisstraße Nr. 89 – K 89“. Die abzustufenden Strecken werden wie folgt näher beschrieben: • L 101 (Landkreis Vulkaneifel) in den Gemarkungen Mosbruch, Uess, Katzwinkel und Hörschhausen von Netzknoten (NK) 5707 031 – Station 0,000 (Kreuzungsbereich L 96/L 101 in der Ortslage Mosbruch bis NK 5707 036 – Sta- tion 2,284 (Kreuzungsbereich L 67/L 101 in der Ortslage Hörschhausen) Länge der abzustufenden Strecke: = 2,284 km • L 101 (Landkreis Vulkaneifel) in der Gemarkung Berenbach von Netzknoten (NK) 5707 037 – Station 0,000 (Kreuzungsbereich L 91/L 101 bei Berenbach bis NK 5707 038 – Station 1,592 (Landkreisgrenze Landkreis Vulkan-eifel/Landkreis Cochem-Zell) bei Ulmen - Stadtteil Furth Länge der abzustufenden Strecke: = 1,592 km Die Länge der zur K 89 abgestuften Landestraße L 101 beträgt: 3,876 km. Dieser Anordnung liegt ein Übersichtsplan (M=1:21.000) zugrunde, der bei der Kreisverwaltung Vulkaneifel - Außenstelle Freiherr-vom- Stein-Straße 15 a - 54550 Daun (Zimmer 214) eingesehen werden kann. Rechtsbehelfsbelehrung: Gegen diese Verfügung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist bei der Kreisverwaltung Vulkaneifel, Mainzer Straße 25, 54550 Daun einzulegen. Der Widerspruch kann 1. schriftlich oder zur Niederschrift bei der Kreisverwaltung Vulkaneifel, Mainzer Straße 25, 54550 Daun, 2. durch E-Mail mit qualifizierter elektronischer Signatur1 an: kv-daun@poststelle.rlp.de erhoben werden. ______________ 1 vgl. Art. 3 Nr. 12 der Verordnung (EU) Nr. 910/214 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Juli 2014 über elektronische Identifizierung und Vertrauensdienste für elektronische Transaktionen im Binnenmarkt und zur Aufhebung der Richtlinie 1999/93/EG (ABI. EU Nr. L 257, S. 73). Kreisverwaltung Vulkaneifel Daun, 18.11.2021 Julia Gieseking (Landrätin) Am Montag, 29.11.2021, findet um 17.00 Uhr, in der Kreisverwaltung Vulkaneifel, Sitzungssaal 15 a, Mainzer Straße 25, 54550 Daun eine Sitzung des Kreisausschusses mit folgender Tagesordnung statt: I. Öffentliche Sitzung 1. Einwohnerfragestunde 2. Genehmigung der Niederschrift 3. Vergaben 4. Raumlufttechnische Anlagen für Schulen IV/426 5. Verschiedenes II. Nichtöffentliche Sitzung 1. Genehmigung der Niederschrif 2. Personalangelegenheiten 3. Vergaben 4. Verschiedenes Hygienekonzept/Beschränkung der Besucherzahl Aufgrund der aktuellen Corona-Pandemie können aus Gründen des Gesundheitsschutzes und zur Einhaltung der notwendigen Abstand- und Hygienemaßnahmen nur begrenzte Besucherkapazitäten der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden. Personen mit akuten respiratorischen Symptomen sind von der Sitzungsteilnahme ausgeschlossen. Es besteht die Pflicht zur Kontakterfassung, zur Einhaltung der Maskenpflicht und des Mindestabstands. Die 3G-Regel (Zutritt nur für Geimpfte, Genesene oder Getestete) findet Anwendung, wenn sich der Landkreis Vulkaneifel am Tag der Gremiensitzung in Warnstufe 2 oder höher befindet. Kreisverwaltung Vulkaneifel 54550 Daun, den 18.11.2021 gez.: Julia Gieseking, Landrätin AMTLICHE BEKANNTMACHUNG
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