KW49 2021

Infos und öffentliche Bekanntmachungen Ihrer Kreisverwaltung in der Wir Vulkaneifel Ausgabe 49/2021 (Kreisnachrichten „Wir in der Vulkaneifel“); Kreisverwaltung Vulkaneifel, Mainzer Straße 25, 54550 Daun, Tel. 06592/933-0; Internet: www.vulkaneifel.de ; Redaktion (verantw.): Verena Bernardy, Meike Welling Verlag + Druck Linus Wittich KG, Föhren IMPRESSUM WEITERES Seite 2 | Aktuelle Corona-Regeln; 3G-Regel in Kreisverwaltung Vulkaneifel Seite 3 | Rohstoffsicherung im Landkreis Vulkaneifel, Start Busnetz am 12. Dezember Seite 4 | Nachruf Albert Nell Landrat a.D., Amtliche Bekanntmachung Seite 5 | Orange Day, A.R.T. Abfall-Fibel, Grundstücksverkehr Seiten 6-7 | Willkommen im JuDockZ Vulkaneifel, Schulische Gewaltprävention Seiten 8-9 | ZENAPA, WFG ImPuls Vortrag E-Commerce, Start-Up: NGMotors Seiten 10-11 |Verleihung FunkenSprüher 2020 & 2021 und öffentliche Bekanntmachugen Seite 12 |Öffentliche Bekanntmachunug Seite 13 | Naturerlebnistipps Aktuelles zur COVID-19 Situation Neue Corona-Bekämpfungsverordnung des Landes Rheinland-Pfalz seit Samstag, 04. Dezember 2021 in Kraft Am vergangenen Donnerstag haben Bund und Länder in einer gemeinsam Schalte erneute weitreichende Beschlüs- se zu Großveranstaltungen und Einzel - handel beschlossen. Ministerpräsidentin Malu Dreyer begrüßte, dass Bund und Länder in ihrer heutigen Konferenz ein - heitliche Beschlüsse zu Großveranstal- tungen und Einzelhandel gefasst haben. „Die Pandemie trifft ganz Deutschland hart. In vielen Regionen geraten Kran- kenhäuser an die Grenzen, insbesondere im Süden und Osten Deutschlands. Des - halb ist es wichtig, gemeinsam dafür zu sorgen, dass die Infektionszahlen sinken und unser gesamtes Gesundheitssystem entlastet wird.“ Seit dem 04. Dezember 2021 ist nun die 29. CoBeLVO RLP in Kraft. Die wichtigsten Änderungen im Überblick: Generell gilt die 2G-Plus Regelung in Innenräumen und die 2G-Regel im Außenbereich: Ab sofort gilt flächendeckend die 2G- plus-Regel in Innenräumen und die 2G- Regel draußen, wenn nicht dauerhaft eine Maske getragen werden kann. Ein aktueller Test unter Aufsicht kann vor Ort vorgenommen werden. Dieser gilt dann aber nur für diesen speziellen Anlass und nicht als allgemeiner Testnachweis. Generell ausgenommen in Rheinland- Pfalz sind Kinder bis 12 Jahre und 3 Monate. Sie brauchen keinen Test. Für Kinder bis einschließlich 17 Jahre gilt grundsätzlich bis auf geringe Ausnah - men 3G. Geimpfte und genesene Kinder über 12 Jahre brauchen also auch im Kino oder der Gastronomie keinen Test. Die Regeln sollen stichpunktartig kontrol - liert werden. Es gilt auch die Pflicht zur Kontaktdatenerfassung. Hier gilt die 2G-Plus Regel (Ausgangspunkt Innenraum, Aufzählung nicht abschließend): • Gastronomie • Hotellerie • Amateur- und Freizeit - sport (Vereinssport, Fitnessstudio) • Schwimm- und Spaß - bädern, Thermen und Saunen • Freizeitparks, Kletter - parks, Minigolf und ähn - lichen Einrichtungen • Spielhallen, Spielbanken • Zoologische Gärten und Tierparks Im Außenbereich entfällt die Testpflicht für Geimpfte und Genesene. Menschen mit Auffri - schungsimpfung sind von der Testpflicht der „2G-plus Regelung“ ausgenommen Menschen mit bereits er - folgter Auffrischungsimp - fung (Booster-Impfung) sind von der Testpflicht der 2G- plus-Regelung ausgenom - men sind. Somit reicht bspw. bei Be - treten eines Restaurants die Vorlage des Impfstatus mit der erfolgten Auffrischungs - impfung aus. Die Befreiung von der Testpflicht gilt mit dem ersten Tag nach erfolgter Auffrischungsimpfung. Regeln für den Einzelhandel Für den Einzelhandel gilt ab sofort die

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