2021-KW50

Seite 2 LANDKREIS VULKANEIFEL Gerichtsverhandlungenbegleitet,zurSeite gestanden,beratenundMutzugesprochen. Er habe sich stets in der Pflicht gefühlt seine Position und seine Verantwortlichkeit zu nutzen, um den bestmöglichen Vorteil für seine „Schützlinge“, die betroffenen Jugendlichen und jungen Heranwachsenden zu erzielen. Vielen jungen Menschen in der Sozialarbeit wird Wolfgang Schaefer aber auch als Betreuer der studentischen Praktikant/Innen sowie der FSJ’ler des Jugendamtes bekannt sein. „Die Arbeit in der Jugendpflege ist immer am Puls der Zeit. Auch wenn manche Situationen unter die Haut gehen ist und bleibt die Zusammenarbeit mit den Jugendlichen immer eine besondere Bereicherung, die mich stärkt und fit hält!“, so Wolfgang Schaefer bei der Verabschiedung. Auch Angelika Heber engagierte sich mit Herzblut in der Kinder- und Jugendarbeit. 2006 wechselte die damalige Leiterin der Integrativen Kindertagesstätte Daun zur Kreisverwaltung Vulkaneifel. Zuvor hatte die studierte Diplompädagogin bereits 2 Jahre die Kindertagesstätte in Hillesheim und 3 Jahre den Sonderkindergarten der Lebenshilfe in Oberstadtfeld geleitet. Gewappnet mit jeder Menge Erfahrung und pädagogischer Fähigkeit, war sie somit mehr als prädestiniert für ihre neue Aufgabe bei der Kreisverwaltung Vulkaneifel. Hier war sie 15 Jahre lang bis zu ihrem Ruhestand als kommunale Fachberaterin der Kindertagesstätten und Kindertagespflege zuständig. Und stand dabei stets mit ihrem Wissen, aber auch mit Rat und Tat ihren Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartnern zur Seite. Zusätzlich leitet sie den Ausbildungslehrgang der Fachkräfte für Frühpädagogik. Auch im Jugendhilfeausschuss war sie als beratendes Mitglied der Verwaltung eine wichtige Stimme für die Entwicklung der Jugendarbeit im Landkreis Vulkaneifel. Hier wurde sie bereits bei der letzten Sitzung feierlich verabschiedet. Sie habe Ihren Job immer gerne gemacht, nun freue sie sich aber auch auf ein Leben danach, gemeinsam mit ihrer Familie, so Angelika Heber bei ihrer Verabschiedung. Bruno Willems, Abteilungsleiter des Jugendamtes Vulkaneifel bedauerte zeitgleich den Verlust zweier wichtiger Persönlichkeiten seiner Abteilung, bedankte sich aber zeitgleich für die besondere menschliche und fachliche Zusammenarbeit. Beide haben die Atmosphäre im Jugendamt stets bereichert. Für den Ruhestand wünsche er ihnen nur das Beste. Personalratsvorsitzender Lotar Saxler berichtete anerkennend: Er habe alle drei als engagierte und lebensfrohe Menschen kennengelernt. Auch wenn er ihnen ihren wohlverdienten Ruhestand gönne, verliere die Kreisverwaltung Vulkaneifel mit ihnen ein Stück weit an Erfahrung. Zum Abschluss überreichte Landrätin Julia Gieseking die Dankesurkunden des Landkreises und bedankte sich bei den Ruheständlern für ihre jahrelange engagierte und pflichtbewusste Tätigkeit in der Kreisverwaltung Vulkaneifel. Sie stünden heute mit einem weinenden, aber vor allem mit lachendem Auge vor ihr. Für ihren Ruhestand und alles was kommen mag, wünschte sie alles Gute. Pläne, Wünsche und konkrete Vorstellungen gibt es selbstverständlich schon: Sich um die Familie und Enkel zu kümmern, zu reisen, einfach mal Zeit für sich zu haben, sind Dinge worauf sich die drei freuen. Öffentliche Bekanntmachung zum Zwecke der öffentlichen Zustellung im Sinne des § 1 (1) Landesverwaltungszustellungsgesetz (LVwZG) vom 2. März 2006 in Verbindung mit § 10 (1) Nr. 1 Verwaltungszustellungsgesetz (VwZG) vom 12.08.2005 sowie § 1 (1) der Hauptsatzung des Landkreises Vulkaneifel vom 23. Juni 2014, jeweils in der aktuell gültigen Fassung. Folgende Person, deren Aufenthalt allgemein unbekannt ist, wird benachrichtigt, dass die Kreisverwaltung Vulkaneifel, KFZ-Zulassungsbehörde, Mainzer Str. 25, 54550 Daun, gegen sie eine zustellungsbedürftige Entscheidung getroffen hat. Betroffene: An die Erben von Leo Pfeiffer Geburtsdatum: 28.06.1923 letzte bekannte Anschrift: T54550 Daun, Geranienstr. 13 Datum des Schreibens: 09.12.2021 Aktenzeichen: 1/KFZ/DAU-D 353 Das Schriftstück kann von dem Betroffenen oder von einer durch sie bevollmächtigten Person bei nachstehend aufgeführter Behörde eingesehen werden: Kreisverwaltung Vulkaneifel, Mainzer Straße 25, 54550 Daun (Zimmer 006). Das Dokument wird öffentlich zugestellt, wodurch Fristen in Gang gesetzt werden, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen können. Es wird darauf hingewiesen, dass das Dokument als zugestellt gilt, wenn seit dem Tag der Bekanntmachung der Benachrichtigung zwei Wochen vergangen sind. Die Entscheidung erlangt Rechtskraft, wenn der Betroffene nicht innerhalb eines Monats nach Zustellung schriftlich oder zur Niederschrift bei der Kreisverwaltung Vulkaneifel, Mainzer Straße 25, 54550 Daun, Widerspruch einlegt. Kreisverwaltung Vulkaneifel 54550 Daun, den 10.12.2021 Im Auftrag: gez.: Brachtendorf Öffentliche Bekanntmachung zum Zwecke der öffentlichen Zustellung im Sinne des § 1 (1) Landesverwaltungszustellungsgesetz (LVwZG) vom 2. März 2006 in Verbindung mit § 10 (1) Nr. 1 Verwaltungszustellungsgesetz (VwZG) vom 12.08.2005 sowie § 1 (1) der Hauptsatzung des Landkreises Vulkaneifel vom 23. Juni 2014, jeweils in der aktuell gültigen Fassung. Folgende Person, deren Aufenthalt allgemein unbekannt ist, wird benachrichtigt, dass die Kreisverwaltung Vulkaneifel – Jugendamt, Unterhaltsvorschussstelle – Mainzer Straße 25, 54550 Daun, gegen sie zustellungsbedürftige Entscheidungen getroffen hat. Betroffene: Michels, Klaus Dieter Geburtsdatum: 06.12.1983 letzte bekannte Anschrift: Ahornweg 24, 54568 Gerolstein Datum des Schreibens: 23.11.2021 Aktenzeichen: 5-34101-10-2867 Das Schriftstück kann von dem Betroffenen oder von einer durch sie bevollmächtigten Person bei nachstehend aufgeführter Behörde eingesehen werden: Kreisverwaltung Vulkaneifel, Mainzer Straße 25, 54550 Daun (Zimmer 214). Das Dokument wird öffentlich zugestellt, wodurch Fristen in Gang gesetzt werden, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen können. Es wird darauf hingewiesen, dass das Dokument als zugestellt gilt, wenn seit dem Tag der Bekanntmachung der Benachrichtigung zwei Wochen vergangen sind. Die Entscheidung erlangt Rechtskraft, wenn der Betroffene nicht innerhalb eines Monats nach Zustellung schriftlich oder zur Niederschrift bei der Kreisverwaltung Vulkaneifel, Mainzer Straße 25, 54550 Daun, Widerspruch einlegt. Kreisverwaltung Vulkaneifel 54550 Daun, den 07.12.2021 Im Auftrag: gez.: Otten

RkJQdWJsaXNoZXIy MjY5NTMz