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Seite 3 LANDKREIS VULKANEIFEL Öffentliche Bekanntmachung zum Zwecke der öffentlichen Zustellung im Sinne des § 1 (1) Landesverwaltungs-zustellungsgesetz (LVwZG) vom 2. März 2006 in Verbindung mit § 10 (1) Nr. 1 und 3 Verwaltungszustellungsgesetz (VwZG) vom 12.08.2005 sowie § 1 (1) der Hauptsatzung des Landkreises Vulkaneifel vom 23.06.2014, jeweils in der aktuell gültigen Fassung. Folgende Personen, deren Aufenthalt allgemein unbekannt ist, werden benachrichtigt, dass die Kreisverwaltung Vulkaneifel – Jugendamt, Unterhaltsvorschussstelle – Mainzer Straße 25, 54550 Daun, gegen sie jeweils eine zustellungsbedürftige Entscheidung getroffen hat. Betroffene Person: Lienkämper, Michael *21.01.1981 letzte bekannte Anschrift: Klosterstraße 3, 54568 Gerolstein-Lissingen Datum des Schreibens: 10.12.2021 Aktenzeichen: 5-34101-10-2715 Betroffene Person: Lamaj Agim *06.05.1964 letzte bekannte Anschrift: Trierer Straße 200, 54411 Hermeskeil Datum des Schreibens: 10.12.2021 Aktenzeichen: 5-34101-10-2492 Betroffene Person: Weiß Thorsten * 21.06.1976 letzte bekannte Anschrift: Mannheimer Straße, 55545 Bad Kreuznach Datum des Schreibens: 10.12.2021 Aktenzeichen: 5-34101-10-2862 Das jeweilige Schriftstück kann von dem Betroffenen oder von einer durch ihn bevollmächtigten Person bei folgender Behörde eingesehen bzw. ausgehändigt werden: Kreisverwaltung Vulkaneifel – Jugendamt, Unterhaltsvorschussstelle – Mainzer Straße 25, 54550 Daun (Zimmer 214). Das jeweilige Dokument wird öffentlich zugestellt, wodurch Ansprüche geltend gemacht werden können. Es wird darauf hingewiesen, dass das jeweilige Dokument als zugestellt gilt, wenn seit dem Tag der Bekanntmachung der Benachrichtigung zwei Wochen vergangen sind. Kreisverwaltung Vulkaneifel Daun, 06.01.2022 Im Auftrag gez. Otten Öffentliche Bekanntmachung zum Zwecke der öffentlichen Zustellung im Sinne des § 1 (1) Landesverwaltungszustellungsgesetz (LVwZG) vom 2. März 2006 in Verbindung mit § 10 (1) Nr. 1 und 3 Verwaltungszustellungsgesetz (VwZG) vom 12.08.2005 sowie § 1 (1) der Hauptsatzung des Landkreises Vulkaneifel vom 23. Juni 2014, jeweils in der aktuell gültigen Fassung. Folgende Personen, deren Aufenthalt allgemein unbekannt ist, werden benachrichtigt, dass die Kreisverwaltung Vulkaneifel, KFZ-Zulassungsbehörde, Mainzer Str. 25, 54550 Daun, gegen sie eine zustellungsbedürftige Entscheidung getroffen hat. Betroffene Person: Die Erben von Hans Josef Wald Geb.-Datum: 16.03.1954 in Hillesheim letze Anschrift: Amselweg 3, 54576 Hillesheim Datum des Schreibens: 05.01.2022 Aktenzeichen: 1/KFZ/DAU-MC 49 Betroffene Person: Die Erben von Albert Zenzen Geb.-Datum: 08.05.1935 in Kaperich letze Anschrift: Hochstr. 1, 56767 Kaperich Datum des Schreibens: 05.01.2022 Aktenzeichen: 1/KFZ/DAU-AZ 35 Das Schriftstück kann von dem Betroffenen oder von einer durch ihn bevollmächtigten Person bei folgender Behörde eingesehen werden: Kreisverwaltung Vulkaneifel, Mainzer Str. 25, 54550 Daun (Zimmer 006). Das Dokument wird öffentlich zugestellt, wodurch Fristen in Gang gesetzt werden, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen können. Es wird darauf hingewiesen, dass das Dokument als zugestellt gilt, wenn seit dem Tag der Bekanntmachung der Benachrichtigung zwei Wochen vergangen sind. Die Entscheidung erlangt Bestands-kraft, wenn der Betroffene nicht innerhalb eines Monats nach Zustellung schriftlich oder zur Nieder-schrift bei der Kreisverwaltung Vulkaneifel, Mainzer Str. 25, 54550 Daun, Widerspruch einlegt. Kreisverwaltung Vulkaneifel Daun, 07.01.2022 Im Auftrag gez.Brachtendorf

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