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Infos und öffentliche Bekanntmachungen Ihrer Kreisverwaltung in der Wir Vulkaneifel Ausgabe 02/2022 (Kreisnachrichten „Wir in der Vulkaneifel“); Kreisverwaltung Vulkaneifel, Mainzer Straße 25, 54550 Daun, Tel. 06592/933-0; Internet: www.vulkaneifel.de; Redaktion (verantw.): Verena Bernardy, Meike Welling Verlag + Druck Linus Wittich KG, Föhren IMPRESSUM WEITERES Seite 2 | Digitaler ISB-Beratertag am 26.01.2022,. Grundstücksverkehr Seite 3 | Öffentliche Bekanntmachungen Seite 4 | Anzeige WFG Seite 5 | Naturerlebnistipps Deutscher Kurzkrimi-Preis 2022 ist ausgeschrieben Das Krimifestival „Tatort Eifel“ ermittelt im Rahmen des Deutschen Kurzkrimi-Wettbewerbs spannende Geschichten zum Thema „Stadt. Land. Flucht.“ Im September 2022 treffen sich zum elften Mal Krimifans, Krimiautoren, Verleger, Redakteure und Film- und Fernsehproduzenten aus ganz Deutschland in der Vulkaneifel zum renommierten Krimifestival „Tatort Eifel“ (16. bis 24. September 2022). Zum festen Bestandteil des Programms zählt der Deutsche Kurzkrimi-Preis, der in Zusammenarbeit mit dem KBV-Verlag ausgeschrieben wird. Auch in diesem Jahr können wieder literarische Talente und Interessierte jeden Alters ihre Kreativität unter Beweis stellen und sich mit spannenden Kurzgeschichten zu einem vorgegebenen Thema an dem Wettbewerb beteiligen. Die Geschichten müssen einen Bezug zur Eifel haben und dürfen noch nicht veröffentlicht worden sein. „In diesem Jahr lautet unser Thema ‚Stadt. Land. Flucht.‘. Die Menschen zieht es aus den Städten aufs Land. Ein Trend, den wir auch hier in der Vulkaneifel beobachten können und der durch die Pandemie noch verstärkt wurde“, sagt Festivalleiter Heinz-Peter Hoffmann. „Was passiert, wenn die Städter auf die Landbevölkerung treffen, wie verändern sich Traditionen, wo prallen verschiedene Ansichten aufeinander, wo gibt es Konflikte und vor allem – wo entstehen hier kriminelle Energien? Das diesjährige Thema bietet ein hohes Potenzial für spannende Geschichten und wir sind sehr gespannt auf die Wettbewerbsbeiträge“, so Hoffmann weiter. Der Einsendeschluss für den Deutschen Kurzkrimi-Preis ist der 22. April 2022. Die sechs besten Beiträge werden von einer namhaften Jury bestehend aus Nina Grabe (Lektorin Rowohlt Verlag), Jürgen Kehrer (Krimi-Autor und „Wilsberg“-Erfinder), Martin Schöne (Kulturredakteur bei 3sat, Krimi-Autor,) ermittelt und im Rahmen des Krimifestivals am 23. September 2022 in Daun dem Publikum präsentiert. Die drei Preisträger werden bei der festlichen Abendgala am Samstag, 24. September 2022 ausgezeichnet. Die Beiträge aller Nominierten werden außerdem in einer Krimianthologie des KBV-Verlages veröffentlicht. Der Deutsche Kurzkrimi-Preis ist mit insgesamt 3.000 Euro dotiert. Bewerbungsunterlagen und weitere Informationen zu „Tatort Eifel“ finden Sie unter: www.tatort-eifel.de Schauspielerin Ulrike Kriener bei der Lesung des Deutschen Kurzkrimi-Preises im Jahr 2019. Folgt TATORT EIFEL auch auf Social Media und verpasst keine Neuigkeiten rund um das Krimifestival 2022!

Seite 2 LANDKREIS VULKANEIFEL Kostenlose Beratung zu den Förderprogrammen für Existenzgründer und Unternehmen im Landkreis Vulkaneifel Digitaler ISB-Beratertag am 26. Januar 2022 Am 26. Januar informiert die Investitions- und Strukturbank RheinlandPfalz (ISB) als Förderbank des Landes in Kooperation mit der Wirtschaftsförderungsgesellschaft Vulkaneifel mbH online und kostenfrei zu ihren Wirtschaftsförderprogrammen. Das Angebot richtet sich an Existenzgründer, freiberuflich Tätige und Unternehmen im Landkreis Vulkaneifel, die sich über die Einbindung öffentlicher Mittel in Finanzierungen aller Art – von Gründungsvorhaben bis hin zu Wachstums- und Festigungsinvestitionen – beraten lassen wollen. Aufgrund der derzeitigen Lage wird der Beratertag rein digital stattfinden. Weitere Informationen erhalten Interessierte nach Anmeldung unter der Telefonnummer 06592/933-204 oder der E-Mail- Adresse wfg@vulkaneifel.de. Über die Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz (ISB): Die ISB mit Sitz in Mainz ist die landeseigene Förderbank für Rheinland-Pfalz und unterstützt das Land bei der Umsetzung der Wirtschafts-, Struktur- und Wohnraumförderung. Mit Beratungsangeboten, zinsgünstigen Darlehen, Bürgschaften, Zuschüssen und Eigenkapitalfinanzierungen setzt sie ein breites Portfolio an Fördermöglichkeiten ein und bezieht hierbei auch Mittel des Landes, Bundes und der Europäischen Union ein. Die ISB arbeitet wettbewerbsneutral mit allen Kreditinstituten und Sparkassen zusammen. Grundstücksverkehr Über die Genehmigung der Veräußerung nachstehender Grundstücke ist nach dem Grundstücksverkehrsgesetz zu entscheiden: 1. Grundbuch von Gerolstein (Amtsgericht Daun): Blatt 4616: Flur 6 Nr. 576/2 – Landwirtschaftsfläche, Waldfläche, Uderather Berg – 18.030 m² Flur 6 Nr. 605/3 – Landwirtschaftsfläche, Auf Uderather Berg – 189 m² Flur 6 Nr. 605/4 – Landwirtschaftsfläche, Auf Uderather Berg – 846 m² 2. Grundbuch von Neunkirchen (Amtsgericht Daun): Blatt 1172:: Flur 3 Nr. 22/9 – Gebäude- und Freifläche, Schwalbenweg 2, 2A – 1.232 m² 3. Grundbuch von Neunkirchen (Amtsgericht Daun): Blatt 1592: Flur 4 Nr. 42/1 – Gebäude- und Freifläche, Starenweg 1 – 414 m² Flur 4 Nr. 43 – Erholungsfläche, Starenweg – 436 m² Flur 4 Nr. 81/2 – Erholungsfläche, Starenweg – 75 m² Flur 8 Nr. 20/1 – Waldfläche, In Allert – 10.924 m² Flur 10 Nr. 1 – Landwirtschaftsfläche, Waldfläche, Wasserfläche, Bärenbachswiese – 22.059 m² Flur 10 Nr. 13/4 – Landwirtschaftsfläche, In der Bärenbach – 11.947 m² Flur 3 Nr. 22/16 – Landwirtschaftsfläche, Am Sprinkenberg – 697 m² Flur 3 Nr. 22/17 – Landwirtschaftsfläche, Am Sprinkenberg – 648 m² Flur 3 Nr. 22/18 – Landwirtschaftsfläche, Am Sprinkerberg – 652 m² Flur 3 Nr. 22/19 – Landwirtschaftsfläche, Am Sprinkerberg – 659 m² Flur 3 Nr. 22/20 – Erholungsfläche, Landwirtschaftsfläche, Schwalbenweg – 525 m² Flur 3 Nr. 22/21 – Erholungsfläche, Landwirtschaftsfläche, Schwalbenweg – 517 m² Flur 3 Nr. 22/22 – Erholungsfläche, Landwirtschaftsfläche, Schwalbenweg – 509 m² Flur 3 Nr. 22/23 – Erholungsfläche, Landwirtschaftsfläche, Schwalbenweg – 501 m² 4. Grundbuch von Üxheim-Ahütte (Amtsgericht Daun): Blatt 1116: Flur 5 Nr. 11 – Grünland und Laubald, auf der Meiflerwiese – 8.756 m² Landwirte/Forstwirte, die zur Aufstockung ihres Betriebes am Erwerb des/der Grundstücks/e interessiert sind, müssen ihr Erwerbsinteresse bei Bekanntmachung in den Kreisnachrichten der Mitteilungsblätter der Verbandsgemeinden des Kreises Vulkaneifel bis spätestens 10 Tage ab Erscheinen bei der „Unteren Landwirtschaftsbehörde“ – Kreisverwaltung Vulkaneifel – schriftlich bekunden.

Seite 3 LANDKREIS VULKANEIFEL Öffentliche Bekanntmachung zum Zwecke der öffentlichen Zustellung im Sinne des § 1 (1) Landesverwaltungs-zustellungsgesetz (LVwZG) vom 2. März 2006 in Verbindung mit § 10 (1) Nr. 1 und 3 Verwaltungszustellungsgesetz (VwZG) vom 12.08.2005 sowie § 1 (1) der Hauptsatzung des Landkreises Vulkaneifel vom 23.06.2014, jeweils in der aktuell gültigen Fassung. Folgende Personen, deren Aufenthalt allgemein unbekannt ist, werden benachrichtigt, dass die Kreisverwaltung Vulkaneifel – Jugendamt, Unterhaltsvorschussstelle – Mainzer Straße 25, 54550 Daun, gegen sie jeweils eine zustellungsbedürftige Entscheidung getroffen hat. Betroffene Person: Lienkämper, Michael *21.01.1981 letzte bekannte Anschrift: Klosterstraße 3, 54568 Gerolstein-Lissingen Datum des Schreibens: 10.12.2021 Aktenzeichen: 5-34101-10-2715 Betroffene Person: Lamaj Agim *06.05.1964 letzte bekannte Anschrift: Trierer Straße 200, 54411 Hermeskeil Datum des Schreibens: 10.12.2021 Aktenzeichen: 5-34101-10-2492 Betroffene Person: Weiß Thorsten * 21.06.1976 letzte bekannte Anschrift: Mannheimer Straße, 55545 Bad Kreuznach Datum des Schreibens: 10.12.2021 Aktenzeichen: 5-34101-10-2862 Das jeweilige Schriftstück kann von dem Betroffenen oder von einer durch ihn bevollmächtigten Person bei folgender Behörde eingesehen bzw. ausgehändigt werden: Kreisverwaltung Vulkaneifel – Jugendamt, Unterhaltsvorschussstelle – Mainzer Straße 25, 54550 Daun (Zimmer 214). Das jeweilige Dokument wird öffentlich zugestellt, wodurch Ansprüche geltend gemacht werden können. Es wird darauf hingewiesen, dass das jeweilige Dokument als zugestellt gilt, wenn seit dem Tag der Bekanntmachung der Benachrichtigung zwei Wochen vergangen sind. Kreisverwaltung Vulkaneifel Daun, 06.01.2022 Im Auftrag gez. Otten Öffentliche Bekanntmachung zum Zwecke der öffentlichen Zustellung im Sinne des § 1 (1) Landesverwaltungszustellungsgesetz (LVwZG) vom 2. März 2006 in Verbindung mit § 10 (1) Nr. 1 und 3 Verwaltungszustellungsgesetz (VwZG) vom 12.08.2005 sowie § 1 (1) der Hauptsatzung des Landkreises Vulkaneifel vom 23. Juni 2014, jeweils in der aktuell gültigen Fassung. Folgende Personen, deren Aufenthalt allgemein unbekannt ist, werden benachrichtigt, dass die Kreisverwaltung Vulkaneifel, KFZ-Zulassungsbehörde, Mainzer Str. 25, 54550 Daun, gegen sie eine zustellungsbedürftige Entscheidung getroffen hat. Betroffene Person: Die Erben von Hans Josef Wald Geb.-Datum: 16.03.1954 in Hillesheim letze Anschrift: Amselweg 3, 54576 Hillesheim Datum des Schreibens: 05.01.2022 Aktenzeichen: 1/KFZ/DAU-MC 49 Betroffene Person: Die Erben von Albert Zenzen Geb.-Datum: 08.05.1935 in Kaperich letze Anschrift: Hochstr. 1, 56767 Kaperich Datum des Schreibens: 05.01.2022 Aktenzeichen: 1/KFZ/DAU-AZ 35 Das Schriftstück kann von dem Betroffenen oder von einer durch ihn bevollmächtigten Person bei folgender Behörde eingesehen werden: Kreisverwaltung Vulkaneifel, Mainzer Str. 25, 54550 Daun (Zimmer 006). Das Dokument wird öffentlich zugestellt, wodurch Fristen in Gang gesetzt werden, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen können. Es wird darauf hingewiesen, dass das Dokument als zugestellt gilt, wenn seit dem Tag der Bekanntmachung der Benachrichtigung zwei Wochen vergangen sind. Die Entscheidung erlangt Bestands-kraft, wenn der Betroffene nicht innerhalb eines Monats nach Zustellung schriftlich oder zur Nieder-schrift bei der Kreisverwaltung Vulkaneifel, Mainzer Str. 25, 54550 Daun, Widerspruch einlegt. Kreisverwaltung Vulkaneifel Daun, 07.01.2022 Im Auftrag gez.Brachtendorf

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