2022 KW03

Infos und öffentliche Bekanntmachungen Ihrer Kreisverwaltung in der Wir Vulkaneifel Ausgabe 03/2022 (Kreisnachrichten „Wir in der Vulkaneifel“); Kreisverwaltung Vulkaneifel, Mainzer Straße 25, 54550 Daun, Tel. 06592/933-0; Internet: www.vulkaneifel.de; Redaktion (verantw.): Verena Bernardy, Meike Welling Verlag + Druck Linus Wittich KG, Föhren IMPRESSUM WEITERES Seite 2 | Förderung Dorferneuerung Seite 3 | Impfen ohne Termin / Impfquotenreport / DigitalisierungsParcours Seite 4 | Keine Spendensammlungen „Welttierhilfe e. V.“ / öffentl. Bekanntmachungen Seite 5 | Anzeige WFG Seite 6 | Anzeige WFG Seite 7 | Naturerlebnistipps Kreisbibliothek Daun ist Lesestart-Partner „Lesestart 1 2 3-Sets“ für Dreijährige zum Abholen Es fängt mit Lesen an: Lesen ist die zentrale Voraussetzung für Bildung, beruflichen Erfolg, Integration und zukunftsfähige gesellschaftliche Entwicklung. „Lesestart 1–2–3“ ist ein bundesweites Programm zur frühen Sprach- und Leseförderung. Es wird vom Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) gefördert und von der Stiftung Lesen durchgeführt. Die Stiftung Lesen steht unter der Schirmherrschaft des Bundespräsidenten und wird von zahlreichen prominenten Lesebotschaftern unterstützt. Auch in der Kreisbibliothek in Daun gibt es erstmalig die neuen LeseSets für Dreijährige. In den letzten beiden Jahren haben Eltern mit ein- und zweijährigen Kindern ihre ersten Sets bei teilnehmenden Kinder- und Jugendärzten erhalten. Das neue dritte Set kann nun bei der Kreisbibliothek in Daun kostenlos abgeholt werden. Die Sets enthalten ein altersgerechtes Bilderbuch und weiteres Informationsmaterial für Eltern, wie sie das Betrachten von Bilderbüchern, das Vorlesen, Spielen und andere Aktionen in ihren Alltag einbauen können. So fördern sie den Spracherwerb ihrer Kinder, die dabei auch lernen, sich zu konzentrieren und Zusammenhänge zu verstehen. Kinder lieben die gemeinsame Vorlese-Zeit als Momente der Geborgenheit, der Ruhe und Zuwendung. Dabei legen Sie ganz spielerisch eine zentrale Grundlage für den späteren Bildungsweg. Zudem können sich Eltern laufend über neue Ideen sowie digitale Ausgaben der Lesestart-Bilderbücher auf der Seite www.lesestart.de informieren. Über die gesamte Programmlaufzeit von acht Jahren werden für drei Geburtskohorten 4,5 Mio. LesestartSets an Familien mit Kindern im Alter von einem, zwei und drei Jahren ausgegeben. Damit können rund 60 Prozent der Eltern eines Jahrgangs erste Vorleseimpulse erhalten. Kontakt: Kreisbibliothek Daun Freiherr-vom-Stein-Str. 15a 54550 Daun Tel.: 06592 / 933423 Öffnungszeiten: Mo.: 9.00-14.00 Uhr Di: 10.30-12.30 Uhr, 14.00-18.30 Uhr Do: 10.30-14.00 Uhr Fr: 10.30-12.30 Uhr, 14.00-18.30 Uhr

Seite 2 LANDKREIS VULKANEIFEL Förderung Dorferneuerung - Finanzielle Mittel für Ihr spannendes Zukunftsprojekt Jetzt Antrag auf Dorferneuerungsmittel stellen! Auch in 2022 besteht wieder die Möglichkeit, Anträge auf Gewährung einer Zuwendung zur Förderung der Dorferneuerung einzureichen und Zuschüsse für Ihre Dorferneuerungsmaßnahme zu erhalten. Das Land Rheinland-Pfalz unterstützt förderfähige private Vorhaben der Dorferneuerung durch eine fachliche Beratung und die Gewährung von Zuschüssen. Basisvoraussetzung ist allerdings, dass die jeweilige Gemeinde auch über eine Dorferneuerungskonzeption verfügt. Was wird gefördert? Ortsbildprägende Gebäude und spannende Projekte gibt es in jedem Ort! Nachfolgend werden die wichtigsten Fördervorhaben nach der Verwaltungsvorschrift „Förderung der Dorferneuerung“ (VV-Dorf) vorgestellt: • Bauliche Maßnahmen zur Erneuerung, zum Aus-, Um- oder Anbau älterer orts- und landschaftsprägender Gebäude. • Schaf fung von neuem Wohnraum im Ortskern durch Umnutzung leerstehender Bausubstanz oder Schließung von Baulücken in maßstäblicher, dör flicher Architektur. • Erhaltung und Gestaltung von Gebäuden bestehender oder ehemaliger land- und forstwirtschaftlicher Haupt- und Nebenerwerbsbetriebe mit orts- und landschaftsprägendem Charakter. • Bauliche Maßnahmen innerhalb der Ortslage zur Erhaltung und Neueinrichtung von wohnstättennahen Arbeitsplätzen, soweit hier für keine Wirtschaftsfördermittel in Anspruch genommen werden. • Verbesserung des Wohnumfeldes durch Rückbau versiegelter Flächen in naturnahe Freiflächen. • Investive Vorhaben zur Sicherung und zum Ausbau einer bedar fsgerechten örtlichen Grundversorgung mit Waren und Dienstleistungen, besonders in ortsbild- oder landschaftsprägenden Gebäuden. • Initiative Vorhaben und kleinere bauliche Projekte örtlicher Sozial-, Kultur- und Beratungsarbeit, insbesondere von örtlichen Selbsthilfegruppen für Kinder, Jugendliche, Behinderte und ältere Bürger. • Maßnahmen zur Schaf fung eines umweltverträglichen dör flichen Fremdenverkehrs und der naturnahen Erholung in ortsbild- oder landschaftsprägenden Gebäuden. Voraussetzungen Gefördert werden nahezu alle Maßnahmen, die dazu führen, ein altes Gebäude am Leben zu erhalten, ihm neues Leben einzuhauchen und es wieder bewohnbar zu machen. Zu den Arbeiten gehören neben dem äußeren Erscheinungsbild – Dach, Fassade, Fenster, Haustür - auch sämtlichen Installationen innen wie Heizung, Elektro, Sanitär auch die Erneuerung von Treppen, Böden, Türen, Decken. Keine Förderung gibt es für Maßnahmen, die überwiegend der Verschönerung oder Bauunterhaltung dienen, wie zum Beispiel die ausschließliche Erneuerung der Fenster, des Außenanstrichs oder der Dacheindeckung. Ein Rechtsanspruch auf Gewährung einer Zuwendung besteht nicht! Höhe der Förderung Bei privaten Vorhaben beträgt die Zuwendung je Einzelvorhaben bis zu 35 v. H. der förderfähigen Ausgaben pro Objekt, höchstens jedoch 30.000 €. Bei den Vorhaben „Erhaltung/Neueinrichtung von wohnstättennahen Arbeitsplätzen“, „Verbesserung der Grundversorgung mit Dienstleistungen/Waren“ und „Fremdenverkehr“ kann die Zuwendung auf bis zu 40.903 € angehoben werden. Eine Zuwendungsbewilligung ist nur möglich, wenn sich die förderfähigen Ausgaben auf mindestens 7.669 € belaufen! Antragstellung und Zuschussbewilligung Zuwendungsanträge sind bei der Kreisverwaltung Vulkaneifel, Abteilung Struktur- und Kreisentwicklung, Mainzer Straße 25, 54550 Daun, Außenstelle: Freiherr-vom-Stein-Str. 15 a, und bei den Verbandsgemeindeverwaltungen erhältlich. Die Antragsformulare können auch unter der Internetseite der Kreisverwaltung Vulkaneifel https://www.vulkaneifel.de/bauen-undumwelt/dorferneuerung.html heruntergeladen werden. Über die Zuschussbewilligung entscheidet die Kreisverwaltung Vulkaneifel. Mit den Arbeiten an dem Vorhaben darf erst nach Erhalt des Bewilligungsbescheides bzw. nach Genehmigung eines begründeten vorzeitigen Maßnahmenbeginns begonnen werden! Ansprechpartner Zur Beantwortung von Fragen rund um das Thema „Dorferneuerung“ sowie zur fachlichen Beratung stehen Ihnen die Mitarbeiter der Kreisverwaltung Vulkaneifel gerne zur Verfügung: Christine Schmidt Tel.: 06592/933-576 / Fax: 06592/985033 E-Mail: christine.schmidt@vulkaneifel.de Markus Kowall, Architekt, Dipl.-Ing. (FH) Tel.: 06592/933-577 / Fax: 06592/985033 E-Mail: markus.kowall@vulkaneifel.de vorher nachher Ein Beispiel für eine gelungene Dorferneuerung in Oberstadtfeld.

Seite 3 LANDKREIS VULKANEIFEL DigitalisierungsParcours: Der Einzelhandel von morgen Kostenfreie Online-Veranstaltung für Einzelhandelsunternehmen am 11.02.2022 Die Corona-Pandemie hat zu erheblichen Veränderungen in allen Lebensbereichen geführt. Ohne Frage ist sie nach wie vor ein Treiber der digitalen Transformation sowie nachhaltiger wirtschaftlicher Aktivitäten. Gerade unser Einzelhandel steht vor großen Herausforderungen. Wie meistern die oft inhabergeführten Betriebe diesen Wandel? Ist der eigene Online-Shop immer die richtige Antwort auf die aktuellen Herausforderungen? Wie setze ich als Unternehmer/-in einen Newsletter zur Kundengewinnung und -bindung sinnvoll ein? Welche Kassen- und Bezahlsysteme gibt es aktuell? Auf diese und weitere Fragen will die Wirtschaftsförderungsgesellschaft Vulkaneifel gemeinsam mit dem Mittelstand 4.0-Kompetenzzentrum Handel, dem Mittelstand 4.0-Kompetenzzentrum Magdeburg sowie den Gewerbevereinen im Landkreis Vulkaneifel Antworten geben beim DigitalisierungsParcours am 11.02.2022 von 9 bis 12 Uhr. Die teilnehmenden Unternehmerinnen und Unternehmer haben dabei die Möglichkeit, sich ihre 3 Top-Themen aus insgesamt 5 Angeboten auszusuchen: •Geschäftsmodellentwicklung - (Wie) Schaffe ich den Wandel? •Verkaufsplattform oder eigener Online-Shop - Welcher Weg ist für mein Unternehmen der Richtige? •Eigener Online-Shop - ja oder nein? Und wenn ja, dann: wie? •Strategien für Ihr Newsletter-Marketing •Kassen- und (digitale) Bezahlsysteme Zu Beginn der Veranstaltung werden alle Themen von den jeweiligen Referenten kurz vorgestellt. Erst danach entscheiden sich die Teilnehmenden für ihre Themen. Die Teilnahme ist kostenfrei, aber ganz bestimmt nicht umsonst. Die WFG Vulkaneifel bittet um Anmeldung bis zum 07.02.2022: WFG Vulkaneifel mbH Christina Kirst christina.kirst@wfg-vulkaneifel.de. Nach der Anmeldung erhalten die Teilnehmenden die Zugangsdaten zur Online-Veranstaltung per E-Mail. Seit dem 13. Januar können sich alle Bürgerinnen und Bürger auch ohne Termin an den vorgesehenen Impftagen in der Impfstelle Vulkaneifel gegen Corona impfen lassen - ganz egal ob Erst-, Zweit- oder Boosterimpfung. An folgenden Tagen können Sie jeweils zwischen 08.15 und 15.00 Uhr dort vorbeikommen: Donnerstag, 20.01.22 Freitag, 21.01.22 Samstag, 22.01.22 Freitag, 28.01.22 Samstag, 29.01.22 Bitte beachten Sie, dass es für Impflinge ohne Termin zu kurzen Wartezeiten kommen kann, da Bürgerinnen und Bürger, die einen festen Termin gebucht haben, bevorzugt werden. Weitere Informationen zur Impfstelle Vulkaneifel finden Sie auf der Website der Kreisverwaltung Vulkaneifel unter www.vulkaneifel.de. Impfen auch ohne Termin in der Impfstelle Vulkaneifel Hillesheim

Seite 4 LANDKREIS VULKANEIFEL Öffentliche Bekanntmachung zum Zwecke der öffentlichen Zustellung im Sinne des § 1 (1) Landesverwaltungszustellungsgesetz (LVwZG) vom 2. März 2006 in Verbindung mit § 10 (1) Nr. 1 und 3 Verwaltungszustellungsgesetz (VwZG) vom 12.08.2005 sowie § 1 (1) der Hauptsatzung des Landkreises Vulkaneifel vom 23. Juni 2014, jeweils in der aktuell gültigen Fassung. Folgende Person, deren Aufenthalt allgemein unbekannt ist, wird benachrichtigt, dass die Kreisverwaltung Vulkaneifel, KFZ-Zulassungsbehörde, Mainzer Str. 25, 54550 Daun, gegen sie eine zustellungsbedürftige Entscheidung getroffen hat. Betroffene Person: Hoppelshäuser, Jessica Véronique letzte bekannte Anschrift: Bahnhofstraße 3, 56767 Uersfeld Geburtsdatum: 21.11.1981 Geburtsort: Ratingen Datum des Schreibens: 13.01.2022 Aktenzeichen: 1/KFZ/DAU-QN 467 Das Schriftstück kann von dem Betroffenen oder von einer durch ihn bevollmächtigten Person bei folgender Behörde eingesehen werden: Kreisverwaltung Vulkaneifel, Mainzer Str. 25, 54550 Daun (Zimmer 006). Das Dokument wird öffentlich zugestellt, wodurch Fristen in Gang gesetzt werden, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen können. Es wird darauf hingewiesen, dass das Dokument als zugestellt gilt, wenn seit dem Tag der Bekanntmachung der Benachrichtigung zwei Wochen vergangen sind. Die Entscheidung erlangt Bestandskraft, wenn der Betroffene nicht innerhalb eines Monats nach Zustellung schriftlich oder zur Nieder-schrift bei der Kreisverwaltung Vulkaneifel, Mainzer Str. 25, 54550 Daun, Widerspruch einlegt. Kreisverwaltung Vulkaneifel Daun, 14.01.2022 Im Auftrag gez. Brachtendorf Grundstücksverkehr Über die Genehmigung der Veräußerung nachstehender Grundstücke ist nach dem Grundstücksverkehrsgesetz zu entscheiden: 1. Grundbuch von Esch (Amtsgericht Prüm): Blatt 844: Flur 6 Nr. 71 – Landwirtschaftsfläche, Ober Hoffmannshaus – 5.250 m² Landwirte/Forstwirte, die zur Aufstockung ihres Betriebes am Erwerb des/der Grundstücks/e interessiert sind, müssen ihr Erwerbsinteresse bei Bekanntmachung in den Kreisnachrichten der Mitteilungsblätter der Verbandsgemeinden des Kreises Vulkaneifel bis spätestens 10 Tage ab Erscheinen bei der „Unte-ren Landwirtschaftsbehörde“ – Kreisverwaltung Vulkaneifel – schriftlich bekunden. ADD informiert: Keine Spendensammlungen zugunsten „Welttierhilfe e. V.“ in Rheinland-Pfalz Der Verein Welttierhilfe e. V. mit Sitz Oerlinghausen/NRW hat sich im Rahmen einer sammlungsrechtlichen Überprüfung der landesweit für das Sammlungsrecht zuständigen Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (ADD) verpflichtet, in Rheinland-Pfalz keine Spendensammlungen sowie Fördermitglieder-Werbemaßnahmen zugunsten des Vereins durchzuführen. Der Verein wird sicherstellen, dass alle Vertragspartner und Beauftragte Sammlungen, auch mittels OnlineSpendenaufrufen, in Rheinland-Pfalz unterlassen. Sollten dennoch in Rheinland-Pfalz Geldspendensammlungen oder Werbemaßnahmen zur Neuwerbung von Fördermitgliedern – zum Beispiel durch Telefonwerbemaßnahmen - erfolgen, bittet die ADD um sofortige Mitteilung. Die ADD bittet die Redaktionen um eine genaue Beachtung und Benennung des Vereinsnamens inklusive der Ortsbezeichnung. Die Darstellung des Vereinslogos dient der unmittelbaren Zuordnung zu dem Verein, um eine Verwechselung mit anderen Organisationen zu vermeiden. Öffentliche Bekanntmachung zum Zwecke der öffentlichen Zustellung im Sinne des § 1 (1) Landesverwaltungszustellungsgesetz (LVwZG) vom 2. März 2006 in Verbindung mit § 10 (1) Nr. 1 und 3 Verwaltungszustellungsgesetz (VwZG) vom 12.08.2005 sowie § 1 (1) der Hauptsatzung des Landkreises Vulkaneifel vom 23. Juni 2014, jeweils in der aktuell gültigen Fassung. Folgende Person, deren Aufenthalt allgemein unbekannt ist, wird benachrichtigt, dass die Kreisverwaltung Vulkaneifel, Abteilung Kommunales, Recht, Sicherheit, Ordnung und Verkehr, Mainzer Str. 25, 54550 Daun, gegen sie eine zustellungsbedürftige Entscheidung getroffen hat. Betroffene Person: Renger, Yvonne letzte bekannte Anschrift: Wellgendellsknipp 2, 54568 Gerolstein Geburtsdatum: 16.05.1975 Geburtsort: Zittau Datum des Schreibens: 04.01.2022 Aktenzeichen: 1-12331 Das Schriftstück kann von dem Betroffenen oder von einer durch ihn bevollmächtigten Person bei folgender Behörde eingesehen werden: Kreisverwaltung Vulkaneifel, Mainzer Str. 25, 54550 Daun (Zimmer 019). Das Dokument wird öffentlich zugestellt, wodurch Fristen in Gang gesetzt werden, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen können. Es wird darauf hingewiesen, dass das Dokument als zugestellt gilt, wenn seit dem Tag der Bekanntmachung der Benachrichtigung zwei Wochen vergangen sind. Die Entscheidung erlangt Bestandskraft, wenn der Betroffene nicht innerhalb eines Monats nach Zustellung schriftlich oder zur Niederschrift bei der Kreisverwaltung Vulkaneifel, Mainzer Str. 25, 54550 Daun, Widerspruch einlegt. Kreisverwaltung Vulkaneifel Daun, 14.01.2022 Im Auftrag gez. Mathey

Seite 5 LANDKREIS VULKANEIFEL Der Einzelhandel von morgen In 5 virtuellen Themenräumen erwartet Sie ein aktiver Austausch zu aktuellen Themen mit den Referenten und Teilnehmenden. Dabei haben wir für Sie folgende Themen zusammengestellt: Geschäftsmodellentwicklung – (Wie) Schaffe ich den Wandel? Verkaufsplattform oder eigener Online-Shop –Welcher Weg ist für mein Unternehmen der Richtige? Eigener Online-Shop – ja oder nein? Und wenn ja, dann: wie? Strategien für Ihr Newsletter-Marketing Kassen- und (digitale) Bezahlsysteme Im Laufe der Veranstaltung können Sie 3 der 5 Themenräume besuchen – Sie können sich also Ihre ganz individuelle TOP 3 zusammenstellen. Wir bitten um Anmeldung bis zum 07.02.2022: WFG Vulkaneifel mbH · Christina Kirst · E-Mail: christina.kirst@wfg-vulkaneifel.de Nach der Anmeldung erhalten Sie die Zugangsdaten zum Online-Meetingraum bei Zoom per E-Mail. Die Teilnahme ist kostenfrei, aber ganz bestimmt nicht umsonst. Eine gemeinsame Veranstaltung von: Online-Veranstaltung | Freitag, 11.02.2022, 9–12 Uhr DigitalisierungsParcours für den Einzelhandel

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Seite 7 LANDKREIS VULKANEIFEL Woche vom 15.01.2022 bis 21.01.2022 Bitte informieren Sie sich im Vorfeld bei dem Gästeführer/Veranstalter über die aktuelle Situation, Hygiene- und Verhaltensregeln. Das komplette Angebot finden Sie unter www.geopark-vulkaneifel.de Sa. 15.01.2022 um 13:30 Uhr • Dauer ca. 3h Natur-Erlebnisführung „Vulkanismus trifft Neuzeit“ geführte Wanderung mit spannenden Geschichten Unsere Führung beginnt im wilden Üßbachtal in einer einzigartigen, urigen Basaltgrotte. Gewaltige Gesteinsbildungen in säulenhaften Formen erzählen von dem Kampf der Naturgewalten von glühend flüssigem Magma, Erde und Wasser. Vor 65.000 Jahren tobte das Magmafeuer und Vulkanexplosionen hinterließen eine urige Vulkanlandschaft mit einer bezaubernden Flora und Fauna. Mit entstanden als geologische Besonderheit ist die einzige Glaubersalzquelle Deutschlands. Von der vulkanischen Vergangenheit kommen wir zur interessanten Geschichte des Kurortes, wo einst die Römer mit ihrer hohen Badekultur und die Kurfürsten ihre Gesundheit pflegten. Von der römischen Quellfassung bis zum „Kurfürstlichen Schlößchen“ hat die Vergangenheit interessante Spuren hinterlassen. Kirchen, Kurgebäude und weitere Bauten aus vergangenen Zeiten erzählen Geschichten und zeigen ihre Baukunst. Der Kurgarten, das neue Thermalhallenbad und der neu angelegte Landschaftstherapeutische Park bieten Erholung für Leib und Seele. Gästeführer: Kurt Immik Preis: 7,00 € pro Pers./ 6,00 € pro Pers. mit Gästekarte Treffpunkt: 56864 Bad Bertrich, Kurfürstenstraße 32, (Abfahrt West) Tourist-Info Info/Anmeldung erforderlich: Tourist-Info Bad Bertrich, Tel: 02674 93 2222, E-Mail: info@bad-bertrich.de Di. 18.01.2022 um 15:00 Uhr • Dauer ca. 1¼h Eifeler Lava-Kerze selber gießen – Erlebnis für Groß und Klein in der Kerzen- und Wachsmanufaktur Moll Unter Anleitung von Wachsziehermeister Michael Moll werden Sie Ihre ganz persönliche Lavasteinkerze selber gießen. Diese „Original Eifeler Lavakerze“ wird mit heimischen Materialen aus der Vulkaneifel hergestellt. Das Brodeln und Zischen der heißen Lava, nebeliger Qualm wie bei einem echten Vulkanausbuch! Das Gießen der Lavatöpfchen hat seine ganz eigene Faszination. Dazu kommt die Füllung aus duftendem Bienenwachs, die jeder Teilnehmer in seine eigene Kerze einfüllt, mit dem passenden Docht versieht und abschließend mit einem Wabenstück dekoriert. Nebenbei erfahren Sie allerlei Wissenswertes und Amüsantes über die Geschichte des Wachslichtes und die Tradition dieses alten Handwerkes. Preis: Workshop 5,00 € pro Person, zzgl. 7,50 € je Kerze Treffpunkt: Kerzen- und Wachsmanufaktur Moll, 54531 Manderscheid, Kurfürstenstr. 39 Info/Anmeldung erforderlich: Tel. 06572 2180, E-Mail: mail@kerzenmoll.de, Mindestteilnehmerzahl: 6 Personen Do. 20.01.2022 um 09:30 Uhr • Dauer ca. 5h Auf den Spuren wilder Pflanzen, so schmeckt die Eifel im Winter „winterliche Kräuterwanderung & Baumbestimmung“ mit anschließender Zubereitung und Verkostung Im Zauber der winterlichen und einmalig schönen Vulkaneifel werden wir auf Entdeckungsreise gehen und uns überraschen lassen, was uns die Schöpfung auch in der kalten verschlafenen Jahreszeit schenken möchte. Während eines ca. 1 km langen entspannten Kräuterspazierganges durch unsere überwältigende Eifelnatur, entdecken Sie mit allen Sinnen die wertvollen Schätze der Natur. Anschließend bereiten wir am warmen Kaminfeuer einige Leckereien aus unseren gesammelten Schätzen zu und genießen diese bei einem gemütlichen Beisammensein. inklusive Speise und Getränke sowie einer Rezeptsammlung der zubereiteten Leckereien zum Mitnehmen Preis: 25,00 € Erw., Kinder bis 6 Jahren frei, 6-16 Jahre 15,00 € (in Begleitung eines Erwachsenen). Mindestteilnehmer: 4-7 Pers. Treffpunkt: kleine Wildkräutermanufaktur, Schulstraße 20, 54578 Kerpen/Eifel Info/Anmeldung erforderlich: bis 15 Uhr des Vortages, Manuela Elteste, Mobil/WhatsApp: 0162 9408944, www.kleine-wildkraeutermanufaktur.de Do. 20.01.2022 um 10:00 Uhr • Dauer ca. 6½h Vom Maar zum Bergkratersee Wir wandern vom Parkplatz am Sportplatz in Meerfeld hoch zum Mosenberg. Nach einem kurzen Stopp am Hinkelsmaar geht’s zum einzigen Bergkratersee nördlich der Alpen, dem Windsborn. Bei der Runde um den See gehe ich näher auf Fauna und Flora dieses einzigartigen Gewässers ein. Nach einer kurzen Fotorast am Gipfelkreuz geht’s weiter zur Gipfelhütte auf 517 Meter oder gleich hinab zum Vulkanerlebnispark mit einem Outdoor-Klassenzimmer. Nach der Rast geht’s den Horngraben hinunter zur Wolfsschlucht. Sie hat mit ihrem Schluchtwald aus Berg- und Spitzahorn und den seltenen Bergulmen oder dem dornigen Schildfarn viele Besonderheiten zu bieten, so auch die Basaltsäulen. Über die Germanenbrücke führt uns der Weg immer an der Kleinen Kyll entlang über die Heidsmühle zurück nach Meerfeld. Wanderstrecke ca. 16 km. Bitte an festes Schuhwerk und Rucksackverpflegung denken. Preis: 5,00 € pro Person Treffpunkt: 54531 Meerfeld, Parkplatz am Sportplatz Info/Anmeldung erforderlich: Karl Weiler, Tel: 06572 624, Mobil: 0175 2235240, E-Mail: karl-weiler@t-online.de Natur- und Geopark Vulkaneifel Mainzer Str. 25 54550 Daun Telefon: 06592 / 933-203 geopark@vulkaneifel.de www.geopark-vulkaneifel.de

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