KW05 2022

Seite 4 LANDKREIS VULKANEIFEL Auch Günter Altmeier aus Üdersdorf ist seit Jahrzehnten kommunalpolitisch engagiert. Auf Gemeindeebene kann er auf insgesamt 30 Jahre im Gemeinderat der Ortsgemeinde Üdersdorf und weitere sieben Jahre Tätigkeit als Ortsbürgermeister zurückblicken. Das Amt des Ortsbürgermeisters hat er erst Ende September vergangenen Jahres an den Initiator der Ehrung, Karl Stadtfeld, übergeben. Darüber hinaus war Günter Altmeier vier Jahre lang Vorsitzender des Pfarrgemeinderates. Auf Verbandsgemeindeebene bringt er sich seit zwölf Jahren ehrenamtlich ein: von 2009 bis 2019 als Mitglied im Verbandsgemeinderat und seit 2019 bis heute als Mitglied im Umwelt-, Bau- und Planungsausschuss. Seit 2014 ist Günter Altmeier zudem Jagdvorsteher der Ortsgemeinde Üdersdorf. Neben seinem kommunalpolitischen Engagement ist Günter Altmeier auch in zahlreichen Institutionen und Vereinen in Üdersdorf - unter anderem seit 39 Jahren im Sportverein Üdersdorf sowie als Vorstandsmitglied im Handwerkerverein Üdersdorf - tätig. Karl Stadtfeld, Ortsbürgermeister von Üdersdorf, betonte, dass Günter Altmeier sich stets und in jedem Bereich für das Wohlergehen und die Belange seiner Mitbürgerinnen und Mitbürger einsetze, man ihn jederzeit ansprechen könne und er immer da sei. In seiner Dankesrede betonte Günter Altmeier: „Ich bin ein Dorfpatriot: Ich habe immer das Dorf, die Dorfgemeinschaft gesehen, habe mich gerne engagiert. Ich bin sehr glücklich, dass ich diesen Weg gegangen bin und ein Vorbild für andere sein darf. Ich hoffe, damit einen Anstoß für andere zu geben, sich auch ehrenamtlich für die Gemeinschaft einzusetzen.“ Auch er dankte seiner Familie, die oft zurückstecken und auf ihn verzichten musste. Bei der offiziellen Aushändigung der Urkunden und Ehrennadeln gratulierte Landrätin Julia Gieseking Ewald Adams und Günter Altmeier zu der hohen Auszeichnung und wünschte weiterhin viel Freude bei den ehrenamtlichen Tätigkeiten. Dabei übermittelte sie auch die besten Glückwünsche des ADD-Präsidenten Thomas Linnertz. Diesen Glückwünschen schlossen sich MdL Gordon Schnieder und Verbandsgemeindebürgermeister Thomas Scheppe auf das Herzlichste an. Tagesmutter oder Tagesvater werden! Online-Infoabend am 16. Februar um 18.30 Uhr Haben Sie Fragen im Umgang mit Kindern? Suchen Sie eine neue berufliche Herausforderung, die es Ihnen ermöglicht, Beruf und Familie zu vereinbaren, indem Sie von zu Hause aus tätig sind? Dann werden Sie Tagesmutter oder Tagesvater! Kindertagespflege ist die personenbezogene Betreuung von Kindern durch eine Kindertagepflegeperson (Tagesmutter oder Tagesvater) in einem familienähnlichen Umfeld. Sie stellt ein ergänzendes Angebot zur Tagesbetreuung von Kindern in Kitas dar. Das Kreisjugendamt Vulkaneifel veranstaltet in Kooperation mit den Landkreisen Bernkastel-Wittlich und Cochem-Zell sowie dem DRK Bildungswerk Eifel-MoselHunsrück e. V. ab März 2022 einen kompetenzorientierten Qualifizierungskurs über 300 Unterrichtsstunden nach den Richtlinien des Qualifizierungshandbuches der Kindertagespflege (QHB). Nach erfolgreicher Absolvierung erhalten die Teilnehmer:innen zum Ende des Jahres das bundesweit anerkannte Zertifikat „Qualifizierte Kindertagespflegeperson nach dem QHB“. Wer sich für diese spannende und abwechslungsreiche Tätigkeit als Kindertagespflegeperson interessiert, ist herzlich und unverbindlich zum Online-Infoabend am 16. Februar 2022, 18:30 Uhr, via ZOOM eingeladen. Seitens der Fachberatung für Kindertagespflege der jeweiligen Jugendämter erhalten Sie alle wichtigen Informationen rund um die Ausbildung und Tätigkeit als Kindertagespflegeperson. Kontakt: Landkreis Bernkastel-Wittlich: Ansprechpartnerin: Marina Fischer Telefon:06571 / 14-2409 E-Mail: marina.fischer@bernkastelwittlich.de Landkreis Cochem-Zell: Ansprechpartnerin: Daniela Kreuser Telefon: 02671 / 61-341 E-Mail: daniela.kreuser@cochem-zell. de Landkreis Vulkaneifel: Ansprechpartnerin Jutta Fresinger Telefon:06592 / 933-267 E-Mail: jutta.fresinger@vulkaneifel.de Öffentliche Bekanntmachung zum Zwecke der öffentlichen Zustellung im Sinne des § 1 (1) Landesverwaltungszustellungsgesetz (LVwZG) vom 2. März 2006 in Verbindung mit § 10 (1) Nr. 1 und 3 Verwaltungszustellungsgesetz (VwZG) vom 12.08.2005 sowie § 1 (1) der Hauptsatzung des Landkreises Vulkaneifel vom 23. Juni 2014, jeweils in der aktuell gültigen Fassung. Folgende Person, deren Aufenthalt allgemein unbekannt ist, wird benachrichtigt, dass die Kreisverwaltung Vulkaneifel, KFZ-Zulassungsbehörde, Mainzer Str. 25, 54550 Daun, gegen sie eine zustellungsbedürftige Entscheidung getroffen hat. Betroffene Person: Juric, Mario letzte bekannte Anschrift: 53518 Adenau, Keltenstraße 2 Geburtsdatum: 31.08.1998 Geburtsort: Pakrac Datum des Schreibens: 24.01.2022 Aktenzeichen: 1/KFZ/M-MJ 2288 Das Schriftstück kann von dem Betroffenen oder von einer durch ihn bevollmächtigten Person bei folgender Behörde eingesehen werden: Kreisverwaltung Vulkaneifel, Mainzer Str. 25, 54550 Daun (Zimmer 006). Das Dokument wird öffentlich zugestellt, wodurch Fristen in Gang gesetzt werden, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen können. Es wird darauf hingewiesen, dass das Dokument als zugestellt gilt, wenn seit dem Tag der Bekanntmachung der Benachrichtigung zwei Wochen vergangen sind. Die Entscheidung erlangt Bestandskraft, wenn der Betroffene nicht innerhalb eines Monats nach Zustellung schriftlich oder zur Niederschrift bei der Kreisverwaltung Vulkaneifel, Mainzer Str. 25, 54550 Daun, Widerspruch einlegt. Kreisverwaltung Vulkaneifel Daun, 27.01.2022 Im Auftrag gez. Brachtendorf

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