Seite 7 LANDKREIS VULKANEIFEL „Welchen Vorteil bietet mir als Unternehmer*in die Marke EIFEL?“ WFG ImPuls am 16.02.2022 um 08.30 Uhr Im Februar geht es weiter beim WFG ImPuls mit dem Thema Markenkommunikation und der Frage, wie die Marke EIFEL meinem Unternehmen im Wettbewerb nützt. Am 16. Februar 2022 ab 8.30 Uhr ist hierzu der langjährige Geschäftsführer der Eifel Tourismus GmbH Klaus Schäfer zu Gast bei WFG ImPuls. Um Anmeldung wird bis zum 10. Februar 2022 gebeten (per E-Mail an christina.kirst@wfg-vulkaneifel.de). Nach erfolgreicher Anmeldung erhalten die Teilnehmer die Zugangsdaten zum Online-Meeting-Raum bei GoToMeeting per E-Mail. Im Gespräch mit WFG-Geschäftsführerin Judith Klassmann-Laux hat Klaus Schäfer bereits im Vorfeld der Veranstaltung Rede und Antwort gestanden zur Frage, wie Regionen zur Marke werden, welcher Nutzen sich daraus für die dort ansässigen Unternehmen ergibt und warum Unternehmer/-innen sich aktiv beteiligen sollten. Herr Schäfer, kann eine Region überhaupt eine Marke sein? Natürlich können Regionen sich zu einer Marke entwickeln – das ist allerdings ein langer Prozess, den wir in der Eifel schon vor 20 Jahren begonnen haben und es deshalb gelungen ist, die Eifel zu einer der führenden touristischen Destinationen in Deutschland zu machen. Damit verbunden sind nicht nur weitreichende Top-Angebote, die Vielfalt der Marke zu erleben, sondern auch eine Kernbotschaft und eine emotionale Verankerung sowohl für die Bewohner/-innen der Eifel wie auch für Gäste und touristische Betriebe. Welchen Nutzen bietet eine Markenbildung für die regionalen Unternehmen? Eine erfolgreich etablierte und kontinuierlich weitergeführte Marke einer Region zahlt nicht nur auf die touristische Infrastruktur ein, sondern nutzt auch der dort ansässigen und agierenden Wirtschaft. Die Pluspunkte einer Region können nicht auf einen Bereich beschränkt werden – so sind beispielsweise die einzigartige Natur und der hohe Freizeitwert mit zahlreichen kulturellen Angeboten nicht nur interessant für Touristen, sondern auch ein Argument für Unternehmen und ihre Fachkräfte, in der Eifel zu bleiben oder in die Eifel zu kommen, weil es eine Region mit hoher Lebensqualität für alle Generationen ist. Wie kann ich als Markennutzer davon besonders profitieren? Wir stellen uns der aktuellen Herausforderung, die Eifel als Wirtschaftsregion und Tourismusziel zu einer gemeinsamen Marke zu entwickeln – in den meisten deutschen Regionen ist dies bisher nicht gelungen. Wir aber sind davon überzeugt, dass es viele sinnvolle Synergien gibt, von denen Eifel-Unternehmen in allen Branchen profitieren können. Dabei setzen wir auf die aktive Unterstützung von Markennutzern, uns bei der gemeinsamen Positionierung des Wirtschaftsstandortes EIFEL im Wettbewerb zu unterstützen und damit gleichzeitig ihre Verankerung in einer der lebenswertesten Regionen im Herzen Europas mit einem großen wirtschaftlichen Potential zu kommunizieren. Die Marke EIFEL ist so eine Win-win Situation für alle! Weitere Informationen und Kontakt WFG Vulkaneifel mbH Mainzer Str. 24, 54550 Daun Judith Klassmann-Laux 06592 933-205 judith.klassmann@wfg-vulkaneifel.de Grundstücksverkehr Über die Genehmigung der Veräußerung nachstehender Grundstücke ist nach dem Grundstücksverkehrsgesetz zu entscheiden: 1. Grundbuch von Kolverath (Amtsgericht Daun): Blatt 456: Flur 4 Nr. 27/3 – Landwirtschaftsfläche, In der Mühlenwiese – 2.313 m² Flur 4 Nr. 27/4 – Landwirtschaftsfläche, In der Mühlenwiese – 4.178 m² 2. Grundbuch von Katzwinkel (Amtsgericht Daun): Blatt 345: Flur 2 Nr. 15/3 – Landwirtschaftsfläche, Aufm Kleerech – 5.921 m² Flur 2 Nr. 291 – Erholungsfläche, Gebäude- und Freifläche, Afelskreuzstraße 5 – 1.243 m² Flur 2 Nr. 295 – Landwirtschaftsfläche, In der Landsbach, - 1.444 m² 3. Grundbuch von Esch (Amtsgericht Prüm): Blatt 699: Flur 5 Nr. 22 – Landwirtschaftsfläche, In der Bisselbach – 6.630 m² 4. Grundbuch von Bongard (Amtsgericht Daun): Blatt 400: Flur 6 Nr. 194 –Waldfläche, Ober´m Lachner Driesch – 13.481 m² 5. Grundbuch von Oos (Amtsgericht Daun): Blatt 334: Flur 3 Nr. 46 – Landwirtschaftsfläche, Im Haag – 4.400 m² Flur 4 Nr. 33/4 – Landwirtschaftsfläche, Kirchenpesch – 9.323 m² Landwirte/Forstwirte, die zur Aufstockung ihres Betriebes am Erwerb des/der Grundstücks/e interessiert sind, müssen ihr Erwerbsinteresse bei Bekanntmachung in den Kreisnachrichten der Mitteilungsblätter der Verbandsgemeinden des Kreises Vulkaneifel bis spätestens 10 Tage ab Erscheinen bei der „Unteren Landwirtschaftsbehörde“ – Kreisverwaltung Vulkaneifel – schriftlich bekunden.
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