Seite 4 LANDKREIS VULKANEIFEL Grundstücksverkehr Über die Genehmigung der Veräußerung nachstehender Grundstücke ist nach dem Grundstücksverkehrsgesetz zu entscheiden: Grundbuch von Densborn (Amtsgericht Daun): Blatt 1266: Flur 29 Nr. 99/1 – Landwirtschaftsfläche, Waldfläche, Unter den Eichen, 31.691 m² Flur 30 Nr. 57 – Erholungsfläche, Gebäude- und Freifläche, Landwirtschaftsfläche – Lindenhof – 35.961 m² Flur 30 Nr. 58 – Erholungsfläche, Gebäude- und Freifläche, Landwirtschaftsfläche, Unter den Eichen – 4.681 m² Flur 29 Nr. 99/2 - Landwirtschaftsfläche, Unter den Eichen – 7.908 m² Grundbuch von Rockeskyll (Amtsgericht Daun): Blatt 956: Flur 15 Nr. 18 – Waldfläche, im Rott – 6.121 m² Landwirte/Forstwirte, die zur Aufstockung ihres Betriebes am Erwerb des/der Grundstücks/e interessiert sind, müssen ihr Erwerbsinteresse bei Bekanntmachung in den Kreisnachrichten der Mitteilungsblätter der Verbandsgemeinden des Kreises Vulkaneifel bis spätestens 10 Tage ab Erscheinen bei der „Unteren Landwirtschaftsbehörde“ – Kreisverwaltung Vulkaneifel – schriftlich bekunden. Amtliche Bekanntmachung des Zweckverbandes Abfallwirtschaft Region Trier (Zweckverband A.R.T.): Der Jahresabschluss des Zweckverbandes A.R.T. für das Geschäftsjahr 2020 wurde durch die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Dornbach GmbH, Koblenz, geprüft. Der Jahresabschluss erhielt den uneingeschränkten Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers. 1. Feststellung und Gewinnverwendung: a. Der Jahresabschluss 2020 wird in Aktiva und Passiva auf 200.965.317,62 Euro festgestellt. b. Der Jahresverlust des Gesamtbetriebes in Höhe von 2.977.244,04 Euro wird auf neue Rechnung vorgetragen. 2. Entlastung des Verbandsvorstands und der Verbandsdirektion Dem Verbandsvorsteher und der Verbandsdirektion wurden für das Wirtschaftsjahr 2020 Entlastung erteilt. Der Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2020 liegt vom 14. Februar 2022 bis zum 22. Februar 2022 zu den üblichen Bürozeiten im Dienstzimmer 108 zur Einsicht öffentlich aus. Zweckverband Abfallwirtschaft 54290 Trier, den 24.01.2022 Region Trier, Löwenbrückener Str. 13/14, 54290 Trier Amtliche Bekanntmachung der A.R.T. Abfallberatungs- und Verwertungsgesellschaft mbH: Der Jahresabschluss der A.R.T. Abfallberatungs- und Verwertungsgesellschaft mbH für das Geschäftsjahr 2020 wurde durch die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Dornbach GmbH, Koblenz, geprüft. Der Jahresabschluss erhielt den uneingeschränkten Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers. 1. Feststellung und Gewinnverwendung: a. Die Gesellschafterversammlung der A.R.T. Abfallberatungs- und Verwertungsgesellschaft mbH hat den Jah resabschluss in ihrer Sitzung am 01. Juli 2021 festgestellt. b. Der Jahresüberschuss zum 31.12.2020 in Höhe von 1.242.099,96 € wird mit einem Teilbetrag von 447.235,52 € in die allgemeine Gewinnrücklage eingestellt und dem Restbetrag von 794.864,44 € am 15.12.2021 an den Betrieb gewerblicher Art des Zweckverbandes A.R.T. ausgeschüttet. Interne Gewinnverteilungsabrede: Der Jahresüberschuss zum 31.12.2020 in Höhe von 1.242.099,96 € wird mit 596.207,98 € auf den Teilhaushalt der ARGE, mit 273.261,99 € auf den Teilhaushalt des Landkreises Bernkastel-Wittlich, mit 223.577,99 € auf den Teilhaushalt des Landkreises Eifelkreis Bitburg-Prüm und mit 149.052,00 € auf den Teilhaushalt des Landkreises Vulkaneifel verteilt. 2. Entlastung der Geschäftsführung und des Aufsichtsrates Die Geschäftsführung und der Aufsichtsrat werden für das Geschäftsjahr 2020 entlastet. Der Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2020 liegt vom 14. Februar 2022 bis 22. Februar 2022 zu den üblichen Bürozeiten im Dienstzimmer 108 des Zweckverbandes A.R.T., Löwenbrückener Str. 13/14, Trier, zur Einsicht öffentlich aus. Zweckverband Abfallwirtschaft 54290 Trier, den 24.01.2022 Region Trier, Löwenbrückener Str. 13/14, 54290 Trier Öffentliche Bekanntmachung zum Zwecke der öffentlichen Zustellung im Sinne des § 1 (1) Landesverwaltungs-zustellungsgesetz (LVwZG) vom 2. März 2006 in Verbindung mit § 10 (1) Nr. 1 und 3 Verwaltungszustellungsgesetz (VwZG) vom 12.08.2005 sowie § 1 (1) der Hauptsatzung des Landkreises Vulkaneifel vom 23.06.2014, jeweils in der aktuell gültigen Fassung. Folgende Person, deren Aufenthalt allgemein unbekannt ist, wird benachrichtigt, dass die Kreisverwaltung Vulkaneifel – Jugendamt, Unterhaltsvorschussstelle – Mainzer Straße 25, 54550 Daun, gegen sie zustellungsbedürftige Entscheidungen getroffen hat. Betroffene Person: Wagner, Kathrin*23.11.1987 letzte bekannte Anschrift: Hauptstraße 55, 54570 Wallenborn Datum des Schreibens: 10.12.2021 Aktenzeichen: 5-34101-10-2120 Das Schriftstück kann von der Betroffenen oder von einer durch sie bevollmächtigten Person bei folgender Behörde eingesehen bzw. ausgehändigt werden: Kreisverwaltung Vulkaneifel – Jugendamt, Unterhaltsvorschussstelle – Mainzer Straße 25, 54550 Daun (Zimmer 214). Das Dokument wird öffentlich zugestellt, wodurch Ansprüche geltend gemacht werden können. Es wird darauf hingewiesen, dass das Dokument als zugestellt gilt, wenn seit dem Tag der Bekanntmachung der Benachrichtigung zwei Wochen vergangen sind. Kreisverwaltung Vulkaneifel, Jugendamt Daun, 31.01.2022 ImAuftrag gez. Otten
RkJQdWJsaXNoZXIy MjY5NTMz