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Seite 2 LANDKREIS VULKANEIFEL Ständige Impfkommission empfiehlt für bestimmte Personen gruppen 4. Corona-Schutzimpfung Impfung sind ab sofort in der Impfstelle Hillesheim möglich Die Ständige Impfkommission (STIKO) hat am 03.02.2022 für bestimmte Personengruppen eine 4. Corona-Schutzimpfung (auch 2. COVID-19-Auffrischimpfung genannt) empfohlen. Diese Empfehlung richtet sich konkret an Personen mit abgeschlossener Grundimmunisierung und er folgter 1. Auf frischimpfung („Boosterimpfung“), die • mindestens 70 Jahre alt sind oder • in einer Pflegeeinrichtung leben bzw. dort betreut werden oder • unter einer Immunschwächeerkrankung leiden. In diesen Fällen soll die 2. Auf frischimpfung mit einem mRNA-Impfstof f frühestens 3 Monate nach der 1. Auf frischimpfung („Boosterimpfung“) er folgen. Darüber hinaus können Personen, die • in medizinischen Einrichtungen oder Pflegeeinrichtungen tätig sind die 2. Auf frischimpfung mit einem mRNA-Impfstof f frühestens 6 Monate nach der 1. Auf frischimpfung („Boosterimpfung“) erhalten. Die 4. Corona-Schutzimpfung kann nach Vorlage eines entsprechenden Nachweises (z. B. ärztliche Bescheinigung oder Arbeitgeberbescheinigung) an folgenden Terminen mit den Impfstof fen von Biontech oder Moderna in der Impfstelle Vulkaneifel in Hillesheim in Empfang genommen werden: • Samstag, 19. Februar 2022 von 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr • Samstag, 26. Februar 2022 von 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr Darüber hinaus finden dort zu den genannten Terminen Erst-, Zweit- und Boosterimpfungen mit dem Impfstof f von Biontech oder Moderna statt. Eine Terminvereinbarung ist nicht er forderlich. Für alle Impftermine gilt: Bitte bringen Sie zu jeder Impfung Ihren Personalausweis und – falls vorhanden – Ihren gelben Impfpass mit. Bei Fragen zur Corona-Schutzimpfung steht Impfberatungshotline des Landes Rheinland-Pfalz unter 0800-5758100 gerne zur Ver fügung. Anträge auf Lernmittelfreiheit für die Schulen in Trägerschaft des Landkreises Vulkaneifel für das Schuljahr 2022/2023 Fristende: 15.03.2022 Alle Schülerinnen und Schüler der Schulen in Trägerschaft des Landkreises Vulkaneifel, an denen die Teilnahme an der Schulbuchausleihe möglich ist, erhalten in den nächsten Tagen Anträge auf Lernmittelfreiheit (kostenlose Schulbuchausleihe) für das Schuljahr 2022/2023 sowie Infoblätter zur Antragsstellung. Die Lernmittelfreiheit muss für jedes Schuljahr neu beantragt werden. Wir bitten um Beachtung, dass die Frist für die Beantragung der Lernmittelfreiheit am 15.03.2022 endet. Diese kann auch online über die Internetseite des Landkreises Vulkaneifel www.vulkaneifel.de (Suchbegriff: Schulbuchausleihe) oder direkt über folgenden Link: www.vulkaneifel.de/lmf-online.de rund um die Uhr unter Beachtung der Frist beantragt werden. Besteht noch Unklarheit darüber, welche Schule die Schülerin oder der Schüler im neuen Schuljahr besuchen wird, empfehlen wir Ihnen, aus Gründen der Fristwahrung, trotzdem einen Antrag auf Lernmittelfreiheit zu stellen. Sollte die Schülerin oder der Schüler nach Antragsstellung eine andere Schule innerhalb von Rheinland-Pfalz besuchen, wird die Entscheidung über den Antrag für die neue Schule übernommen. Anträge auf kostenlose Schulbuchausleihe, die nach dem oben genannten Termin eingehen, können nicht mehr für das Schuljahr 2022/2023 berücksichtigt werden. Sollten Sie bis zum oben genannten Termin keinen Antrag gestellt bzw. eine Ablehnung erhalten haben, besteht die Möglichkeit, an der Ausleihe gegen Gebühr teilzunehmen. Hierzu werden den Schülerinnen und Schülern rechtzeitig Informationen per Elternbrief zur Verfügung gestellt. Für Rückfragen stehen wir Ihnen montags bis freitags in der Zeit von 08.00-12.00 Uhr zur Verfügung: Kathrin Stolz, Büro 325, 06592/933-396, Miriam Hammes, Büro 325, 06592/933-369 Sie können Ihre Fragen auch gerne per E-mail an uns richten: schulbuchausleihe@vulkaneifel.de. COVID-19 IMPFQUOTEN-REPORT Anteil der Bevölkerung über 4 Jahren mit vollständiger Impfung Anteil der Bevölkerung über 4 Jahren mit Auffrischungsimpfung 86,19 % 71,15 Kalenderwoche 06/2022 Stand: 07.02.2022

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