Seite 4 LANDKREIS VULKANEIFEL Grundstücksverkehr Über die Genehmigung der Veräußerung nachstehender Grundstücke ist nach dem Grundstücksverkehrsgesetz zu entscheiden: Grundbuch von Densborn (Amtsgericht Daun): Blatt 1068: Flur 29 Nr. 129 –Landwirtschaftsfläche, Im Himperberg – 26.003 m² Grundbuch von Esch (Amtsgericht Prüm): Blatt 776: Flur 6 Nr. 70 –Landwirtschaftsfläche, Ober Hoffmannshaus – 8.360 m² Landwirte/Forstwirte, die zur Aufstockung ihres Betriebes am Erwerb des/der Grundstücks/e interessiert sind, müssen ihr Erwerbsinteresse bei Bekanntmachung in den Kreisnachrichten der Mitteilungsblätter der Verbandsgemeinden des Kreises Vulkaneifel bis spätestens 10 Tage ab Erscheinen bei der „Unteren Landwirtschaftsbehörde“ – Kreisverwaltung Vulkaneifel – schriftlich bekunden. JETZT NEU: AKTUELLES AUS KLIMASCHUTZ UND MOBILITÄT Vorstellung des Integrierten Klimaschutzkonzeptes Das „Integrierte Klimaschutzkonzept“ des Landkreises Vulkaneifel wurde im Jahr 2019 fertiggestellt und veröffentlicht. Es beinhaltet 15 Maßnahmen aus den Themenfeldern „Strategie“, „Erneuerbare Energie und Energieeffizienz“ und „Mobilität“. Ziel dieser Maßnahmen und des Konzepts ist es, strategisch sowie inhaltlich Unterstützung zu leisten, um den Klimaschutz im Landkreis voranzutreiben und die Treibhausgasemissionen zu reduzieren. Dabei werden einerseits übergeordnete Maßnahmen im Kreisgebiet umgesetzt, andererseits werden aber auch alle weiteren Akteur:innen im Landkreis auf Ihrem Weg im Klimaschutz unterstützt. Aktuelle Themen in diesem Bereich sind beispielsweise die Durchführung von Kampagnen und Klimabildung sowie die Optimierung des Gebäudeenergiemanagements oder die Umstellung auf energieeffiziente Beleuchtung. Bei Fragen rund um das Thema Klimaschutz melden Sie sich gerne bei unserer Klimaschutzmanagerin Laura Cramer: laura.cramer@vulkaneifel.de oder 06592 933 294. Weitere Informationen finden Sie unter: https://www.vulkaneifel.de/kreis-auf-schwung/klimaschutz.html ADD informiert: Deutscher Sozialbund Behinderte in Not e. V. unterlässt Spendensammlungen in Rheinland-Pfalz Der Verein Deutscher Sozialbund Behinderte in Not e. V. mit Sitz in Lauf an der Pegnitz/Bayern (Geschäftssitz in Berlin) hat sich aufgrund einer sammlungsrechtlichen Überprüfung der landesweit zuständigen Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (ADD) dazu verpflichtet, dass Spendensammlungen in Rheinland-Pfalz unterbleiben. Der Verein wird sicherstellen, dass alle Vertragspartner und Beauftragte ab sofort Sammlungen in RheinlandPfalz unterlassen. Sollten dennoch in Rheinland-Pfalz Spendenaufrufe oder Beitragseinzüge für eine Fördermitgliedschaft er folgen, wird um sofortige Mitteilung an die ADD gebeten. „Die ADD bittet die Presseorgane um eine genaue Beachtung und Benennung des Vereinsnamens inklusive der Ortsbezeichnung. Die Darstellung des Vereinslogo dient der unmittelbaren Zuordnung zu dem Verein, um eine Verwechselung mit anderen Organisationen zu vermeiden.“
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