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Infos und öffentliche Bekanntmachungen Ihrer Kreisverwaltung in der Wir Vulkaneifel Ausgabe 09/2022 (Kreisnachrichten „Wir in der Vulkaneifel“); Kreisverwaltung Vulkaneifel, Mainzer Straße 25, 54550 Daun, Tel. 06592/933-0; Internet: www.vulkaneifel.de; Redaktion (verantw.): Verena Bernardy, Meike Welling Verlag + Druck Linus Wittich KG, Föhren IMPRESSUM WEITERES Seite 2 | Anträge auf Lernmittelfreiheit , Aktuelles aus Klimaschutz und Mobilität Seite 3 | Sommerferienaktion des Kreisjugendamtes Vulkaneifel WFGAngebot für Gründerinnen und Gründer Seite 4 | Haushaltssatzung des Landkreises Vulkaneifel für das Haushaltsjahr 2022 Seite 5 | Amtliche Bekanntmachungen Seite 6 | öffentl. Bekanntmachungen, Grundstücksverkehr Seite 7-9 l Anzeigen WFG Seite 10 l Naturerlebnistipps „Ehrensache 2022“ - eine Aktion des SWR für Ehrenamtliche Preisverleihung am landesweiten Ehrenamtstag am 28.08.2022 in Gerolstein Die Rheinland-Pfälzerinnen und Rheinland-Pfälzer werden nicht müde, sich in einem Ehrenamt zu engagieren oder sich freiwillig für andere einzusetzen. Beispiellos ihr freiwilliger Einsatz nach der verheerenden Flutkatastrophe im vergangenen Jahr, oder auch immer noch aktiv bei vielen Nachbarschaftshilfen in der Corona-Pandemie. Helfende Hände, die das soziale Miteinander immens stärken und die Gesellschaft, in der wir leben, lebenswerter machen. Den Ehrenamtlichen macht es Freude, anderen zu helfen, sich für eine Sache zu engagieren, sich einzubringen und zu gestalten, etwas zu bewirken und „zurückzugeben“ an diejenigen, die Unterstützung brauchen. Das muss nicht immer die große Aktion sein, es genügt oft schon die vermeintlich kleine Hilfe im Verborgenen. Die meisten Ehrenamtlichen machen kein Aufhebens über ihr Engagement: Sie tun es einfach und engagieren sich auf vielfältige Weise, ob für Menschen, Tiere, die Kultur, für den Sport und auch für die Demokratie. Diese Menschen möchte der SWR kennenlernen und einige von ihnen in der „SWR Ehrensache 2022“ im Rahmen des 19. landesweiten Ehrenamtstages am 28. August in der Gerolsteiner Innenstadt vorstellen, für ihren Einsatz würdigen und ehren. Bereits vor zwei Jahren war der Ehrenamtstag in der Vulkaneifel zu Gast, konnte aber wegen der Corona-Pandemie nur digital bzw. hybrid mit stark limitierten Publikum stattfinden. Das soll sich in diesem Jahr nicht wiederholen - deshalb sind die Planungen auf ein frei zugängliches und uneingeschränktes Familienfest ausgerichtet. Ihr Vorschlag für die „Ehrensache“ Wir möchen Sie bitten, dabei zu unterstützen, indem Sie dem SWR auch in diesem Jahr wieder ehrenamtlich engagierte Menschen aus Ihrer Stadt, Ihrem Ort oder Ihrer Gemeinde nennen - aus allen Bereichen, in denen es ehrenamtliches Engagement gibt. Nach der Sichtung durch die SWR-Redaktion fließen Ihre Vorschläge entweder in die Kategorie „Ehrensache-Publikumspreis“ oder „Ehrensache-Jurypreis“ ein. Für den „Ehrensache-Publikumspreis“ stellt der SWR ab 20. April 2022 zehn Kandidatinnen und Kandidaten vor. Jeweils mittwochs im 14-tägigen Rhythmus in SWR4 Rheinland-Pfalz (zwischen 9.00 und 10.00 Uhr) und in der „SWR Landesschau Rheinland-Pfalz“ (ab 18.45 Uhr). Alle, die sich daran beteiligen möchten, können dann in Kalenderwoche 34 im Internet (www.ehrensache. de) für eine potenzielle Preisträgerin oder -Preisträger abstimmen. Wer zu den Preisträgerinnen und Preisträgern der „Ehrensache-Jurypreise“ gehört, darüber entscheidet wie immer eine prominent besetzte Jury im Vor feld der Fernsehproduktion. Die Jury wird Ende Juni tagen. Für beide Kategorien können Sie Bürgerinnen und Bürger vorschlagen. Bitte richten Ihren Vorschlag bis spätestens 22. Mai auf dem Postweg an: SWR Stichwort Ehrensache Postfach 3740 55027 Mainz oder alternativ über die Website: www.ehrensache.de. Hier hat der SWR einen Fragebogen eingestellt, der nach dem Abschicken direkt an die Redaktion weitergeleitet wird. Bei Fragen können Sie sich gerne an den SWR wenden. Ihre Ansprechpartnerin im SWR Funkhaus Mainz ist: Frau Simone Wagner, Programmkoordination Fernsehen Tel.: 06131 929 33330 E-Mail: simone.wagner@SWR.de

Seite 2 LANDKREIS VULKANEIFEL Anträge auf Lernmittelfreiheit für die Schulen in Trägerschaft des Landkreises Vulkaneifel für das Schuljahr 2022/2023 Fristende: 15.03.2022 Alle Schülerinnen und Schüler der Schulen in Trägerschaft des Landkreises Vulkaneifel, an denen die Teilnahme an der Schulbuchausleihe möglich ist, erhalten in den nächsten Tagen Anträge auf Lernmittelfreiheit (kostenlose Schulbuchausleihe) für das Schuljahr 2022/2023 sowie Infoblätter zur Antragsstellung. Die Lernmittelfreiheit muss für jedes Schuljahr neu beantragt werden. Wir bitten um Beachtung, dass die Frist für die Beantragung der Lernmittelfreiheit am 15.03.2022 endet. Diese kann auch online über die Internetseite des Landkreises Vulkaneifel www.vulkaneifel.de (Suchbegriff: Schulbuchausleihe) oder direkt über folgenden Link: www.vulkaneifel.de/lmf-online.de rund um die Uhr unter Beachtung der Frist beantragt werden. Besteht noch Unklarheit darüber, welche Schule die Schülerin oder der Schüler im neuen Schuljahr besuchen wird, empfehlen wir Ihnen, aus Gründen der Fristwahrung, trotzdem einen Antrag auf Lernmittelfreiheit zu stellen. Sollte die Schülerin oder der Schüler nach Antragsstellung eine andere Schule innerhalb von Rheinland-Pfalz besuchen, wird die Entscheidung über den Antrag für die neue Schule übernommen. Anträge auf kostenlose Schulbuchausleihe, die nach dem oben genannten Termin eingehen, können nicht mehr für das Schuljahr 2022/2023 berücksichtigt werden. Sollten Sie bis zum oben genannten Termin keinen Antrag gestellt bzw. eine Ablehnung erhalten haben, besteht die Möglichkeit, an der Ausleihe gegen Gebühr teilzunehmen. Hierzu werden den Schülerinnen und Schülern rechtzeitig Informationen per Elternbrief zur Verfügung gestellt. Für Rückfragen stehen wir Ihnen montags bis freitags in der Zeit von 08.00-12.00 Uhr zur Verfügung: Kathrin Stolz, Büro 325, 06592/933-396, Miriam Hammes, Büro 325, 06592/933-369 Sie können Ihre Fragen auch gerne per E-mail an uns richten: schulbuchausleihe@vulkaneifel.de. AKTUELLES AUS KLIMASCHUTZ UND MOBILITÄT Vorstellung des Themenbereichs „Nachhaltige Mobilität“ Das Teilkonzept „Nachhaltige Mobilität für den Landkreis Vulkaneifel“ wurde, wie das Integrierte Klimaschutzkonzept, 2019 fertiggestellt und veröffentlicht. Es beinhaltet 15 Maßnahmen aus den Themenfeldern „Elektromobilität“, „Sharing und Digitalisierung“, „Intermodalität und Umweltverbund“ und „Mobilitätswende und Mobilitätsmanagement“. Ziel dieser Maßnahmen und des Konzeptes ist es, die verkehrsbedingten Treibhausgasemissionen zu reduzieren, die Mobilität aller Bevölkerungsgruppen zu sichern und nachhaltig zu gestalten. Ein aktuelles Thema in diesem Bereich ist das gemeinsame Carsharing-Projekt mit der Eifel Energiegenossenschaft eG und der Kreissparkasse Vulkaneifel. Das Auto kann montags und freitags ab 18 Uhr, dienstags bis donnerstags ab 16 Uhr und am Wochenende ganztags von Drittnutzern gemietet werden. Bei Fragen rund um das Thema „Nachhaltige Mobilität“ melden Sie sich gerne bei unserer Klimaschutzmanagerin mit dem Schwerpunkt Mobilität: Sophia Keßeler-Johann, sophia.kesseler-johann@vulkaneifel.de oder 06592 933586. Weitere Informationen finden Sie unter: https://www.vulkaneifel.de/kreis-auf-schwung/klimaschutz.html Folgt auch online!

Seite 3 LANDKREIS VULKANEIFEL Sommerferienaktion des Kreisjugendamtes Vulkaneifel für berufstätige Eltern - „Ferien bei Robinson Crusoe“ „Ferien bei Robinson Crusoe“ lautet das Motto der Sommerferienbetreuung für Kinder im Alter von sechs bis zwölf Jahren, welche das Kreisjugendamt Vulkaneifel in Kooperation mit dem FamilienForum Vulkaneifel e. V. nun schon zum fünften Mal anbietet. Die Veranstaltung findet dieses Jahr zum ersten Mal in und um die Grillhütte am Sportplatz in Mehren statt. Ab dem 22. August können dort 30 junge Abenteurerinnen und Abenteurer montags bis freitags zwischen 8 und 17 Uhr von einem erfahrenen Betreuerteam erlebnispädagogisch betreut und angeleitet werden. Draußen in der Natur zu überleben, Hütten zu bauen, Upcycling von Alltagsgegenständen und der Bau einer Waldhängematte werden einige der Angebote sein. Auf dem angrenzenden Sportplatz können spannende Turniere (Fußball, Badminton, Völkerball etc.) ausgetragen werden und es ist viel Platz zum Austoben und Erkunden. In der danebengelegenen Waldschule werden gemeinsam Geschichten vorgelesen, Pläne geschmiedet, der Wald und die Umgebung erforscht. Mit dem Angebot des Kreisjugendamtes Vulkaneifel sollen v.a. berufstätige Eltern entlastet werden, die in den Sommerferien ein tolles Betreuungsangebot für ihre Kinder suchen. Hier nochmal die wichtigsten Infos zur Veranstaltung im Überblick: • Veranstaltungsort: Grillhütte, Am Sportplatz, 54552 Mehren • Zeitraum: Vom 22. bis 26. August sowie vom 29. August bis zum 2. September 2022 (jeweils montags bis freitags) Das Ferienprogramm beginnt täglich um 8:30 Uhr und endet um 16:30 Uhr. Bei Bedarf können die Kinder ab 8:00 Uhr in Empfang genommen und bis 17:00 Uhr vom Veranstaltungs-Team betreut werden. Selbstverständlich können die Kinder auch etwas später gebracht oder vor 16:30 Uhr abgeholt werden. Die Kosten betragen je Kind 100,00 Euro und für Geschwisterkinder 70,00 Euro pro Woche. Sie können Ihr(e) Kind(er) für eine oder zwei Wochen anmelden. Die maximale Teilnehmerzahl ist begrenzt auf 30 Kinder. Es wird, wie jedes Jahr, eine Nachrück-Liste geben. In den Kosten enthalten sind Mittagessen, kleine Snacks für zwischendurch, Getränke sowie Bastelmaterialien. Natürlich werden alle bestehenden Vorschriften der dann aktuellen Corona-Bekämpfungsverordnung Rheinland-Pfalz mit dem entsprechenden Hygienekonzept umgesetzt. Anmeldungen werden ab sofort entgegengenommen von: FamilienForum Vulkaneifel e. V. Tanja Peters-Reuter Telefon: 06592-983 600 E-Mail: info@familienforumvulkaneifel.de Der Anmeldeschluss ist der 22.07.2022. Das BetreuerInnen-Team des FamilienForums Vulkaneifel e. V., unter der Leitung der staatl. anerkannten Erzieherin Sabine Fusenig, freut sich auf Ihre Kinder! WFG Vulkaneifel mbH startet erstes Angebot für Gründerinnen und Gründer im Jahr 2022 mit Online-Vorträgen und einem digitalen Beratungsangebot Die Wirtschaftsförderungsgesellschaft Vulkaneifel mbH will Gründerinnen und Gründer auf dem Weg in die Selbstständigkeit unterstützen. Im Rahmen des Projektes „Gründen auf dem Land“ erhalten angehende Gründerinnen und Gründer hier vielfältige Unterstützungsmöglichkeiten. Den Anfang im Jahr 2022 machen zwei Online-Vorträge sowie ein digitales Beratungsangebot. Am Dienstag, 15. März 2022 findet von 18.30 bis 19.30 Uhr ein Online-Vortrag zum Thema „Grundlagen des Steuerrechts für Gründerinnen und Gründer“ statt. Referent ist Andreas Theres von der PMPG Steuerberatungsgesellschaft mbB, Gerolstein. Am Donnerstag, 17. März 2022 findet von 18.30 bis 19.30 Uhr ein Online-Vortrag zum Thema „Marketing 1x1: Deine Basics für erfolgreiche Kommunikation“ mit Julia Lenartz von Jut Design, Daun, statt. Eine Anmeldung für die Online-Vorträge ist jeweils bis kurz vorher per Email an christina.kirst@wfg-vulkaneifel.de möglich. Den sogenannten „GründungsBeratungsParcours“ bietet die WFG in diesem Jahr am Samstag, 19. März 2022 ab 9 Uhr an. Sie können sich an diesem Tag zu folgenden Themen von unseren Experten in 30-minütigen Einzelgesprächen per Telefon oder via Web-Konferenz kostenfrei beraten lassen: Existenzgründungsberatung, Marketing und Steuern. Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer erhalten hierbei ein individuelles Feedback zu ihrem Gründungsvorhaben und wertvolle Expertentipps für den weiteren Weg zum eigenen Unternehmen. Zur Abstimmung der persönlichen Beratungstermine ist eine Anmeldung unbedingt erforderlich. Anmeldeschluss hierfür ist Mittwoch, der 16. März 2022. Weitere Informationen und Anmeldung: Wirtschaftsförderungsgesellschaft Vulkaneifel mbH Mainzer Str. 24, 54550 Daun Christina Kirst, Tel.: 06592/933-200, EMail: Christina.kirst@wfg-vulkaneifel.de. WOHNUNGEN FÜR FLÜCHTLINGE GESUCHT Die Kreisverwaltung Vulkaneifel sucht für Flüchtlinge Wohnungen in allen Größenklassen. Wer hierfür als Vermieter Wohnraum zur Verfügung stellen möchte, melde sich bitte bei Frau Sarah Beine: 06592-933-350 oder sarah.beine@vulkaneifel.de

Seite 4 LANDKREIS VULKANEIFEL Haushaltssatzung des Landkreises Vulkaneifel für das Haushaltsjahr 2022 Der Kreistag hat in seiner Sitzung am 13.12.2021 auf Grund der §§ 17 und 57 der Landkreisordnung für Rheinland-Pfalz vom 14.12.1973 (GVBL. S. 451) in der Fassung vom 31.01.1994 (GVBl. S. 188), i. V. m. § 95 ff. Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz in der Fassung vom 31. Januar 1994 (GVBl. S. 153), in der jeweils geltenden Fassung, folgende Haushaltssatzung beschlossen: § 1 Ergebnis- und Finanzhaushalt Festgesetzt werden 1. im Ergebnishaushalt der Gesamtbetrag der Erträge auf 120.555.967 Euro der Gesamtbetrag der Aufwendungen auf 124.490.894 Euro der Jahresfehlbetrag auf 3.934.927 Euro 2. im Finanzhaushalt der Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen auf - 499.085 Euro die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf 20.629.774 Euro die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf 25.551.224 Euro der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf - 4.921.450 Euro der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf 5.420.535 Euro § 2 Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite, deren Aufnahme zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen erforderlich ist, wird festgesetzt für zinslose Kredite auf 0 Euro verzinste Kredite auf 4.921.450 Euro zusammen auf 4.921.450 Euro § 3 Verpflichtungsermächtigungen Der Gesamtbetrag der Ermächtigungen zum Eingehen von Verpflichtungen, die in künftigen Haushaltsjahren zu Auszahlungen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen (Verpflichtungsermächtigungen) führen können, wird festgesetzt auf 9.771.000 Euro. Die Summe der Verpflichtungsermächtigungen, für die in den künftigen Haushaltsjahren voraussichtlich Investitionskredite aufgenommen werden müssen, beläuft sich auf 2.755.850 Euro. § 4 Höchstbetrag der Kredite zur Liquiditätssicherung Der Höchstbetrag der Kredite zur Liquiditätssicherung wird festgesetzt auf 50.000.000 Euro. § 5 Kreisumlage Gemäß § 25 Abs. 2 Landesfinanzausgleichsgesetz (LFAG) vom 30. November 1999 (GVBl. S. 415), zuletzt geändert durch Gesetz vom 19. De-zember 2018 (GVBl. S. 463), erhebt der Landkreis von allen kreisangehörigen Gemeinden eine Kreisumlage. Der Umlagesatz wird festgesetzt für • die Schlüsselzuweisungen A nach § 8 LFAG auf 45,7 v. H. • die Schlüsselzuweisungen B nach § 9 Abs. 2 Nr. 2 LFAG auf 45,7 v. H. • die Steuerkraftmesszahl nach § 13 LFAG auf 45,7 v. H. § 6 Eigenkapital Der voraussichtliche Stand des Eigenkapitals zum 31.12.202 beträgt - 19.059.086 Euro. Der voraussichtliche Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2021 beträgt - 19.290.140 Euro und zum 31.12.2022 - 23.225.067 Euro. § 7 Über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen Erhebliche überplanmäßige Aufwendungen oder Auszahlungen gemäß § 100 Abs. 1 Satz 2 GemO i.V.m. § 57 LKO liegen vor, wenn sie im Einzelfall • im Ergebnis- oder Finanzhaushalt 20 % des jeweiligen Haushaltsansatzes übersteigen, • bei Auszahlungen aus Investitionstätigkeit 10 % des jeweiligen Haushaltsansatzes bzw. Gesamtausgabebedarfs, bei Baukosten 20 % des Gesamtausgabebedarfs übersteigen. Eine Überschreitung bis zu 5.000 Euro ist immer unerheblich, eine Überschreitung über 150.000 Euro immer erheblich. Erhebliche außerplanmäßige Aufwendungen oder Auszahlungen gemäß § 100 Abs. 1 Satz 2 GemO i.V.m. § 57 LKO liegen vor, wenn sie im Einzelfall im Ergebnis- oder Finanzhaushalt den Betrag von 5.000,00 Euro übersteigen. Bisher im Ergebnishaushalt nicht veranschlagte oder zusätzliche Aufwendungen bzw. im Finanzhaushalt nicht veranschlagte oder zusätzliche Aus-zahlungen im Sinne des § 98 Abs. 2 Nr. 3 GemO sind erheblich, wenn sie 0,5 v.H. der Gesamtaufwendungen bzw. der ordentlichen Gesamtauszahlungen übersteigen.

Seite 5 LANDKREIS VULKANEIFEL § 8 Wertgrenze für Investitionen Investitionen oberhalb der Wertgrenze von 50.000 Euro sind in der Investitionsübersicht einzeln darzustellen. Kreisverwaltung Vulkaneifel 54550 Daun, den 18.02.2022 gez.: Julia Gieseking, Landrätin Hinweis: Die Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion Trier hat mit Schreiben vom 16.02.2022 die Haushaltssatzung des Landkreises Vulkaneifel für das Jahr 2022 aufsichtsbehördlich genehmigt (§ 57 LKO i. V. m. § 95 Abs. 4 und 5 GemO). Der in § 2 der Haushaltssatzung festgesetzte Gesamtbetrag der zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen vorgesehenen Investitionskredite in Höhe von 4.921.450 € wird genehmigt. Die in § 3 der Haushaltssatzung festgesetzte Summe der Verpflichtungsermächtigungen für die in künftigen Haushaltsjahren voraussichtlich Investitionskredite aufgenommen werden müssen in Höhe von 2.755.850 € wird genehmigt. Haushaltssatzung und -plan liegen zur Einsichtnahme von Montag, 07.03.2022, bis einschließlich Dienstag, 15.03.2022, während der Öffnungszeiten im Bürgerbüro im Eingangsbereich der Kreisverwaltung Vulkaneifel, Mainzer Str.25, 54550 Daun, öffentlich aus. Nach § 17 Abs. 6 LKO wird darauf hingewiesen, dass Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der LKO oder auf Grund der LKO zustande gekommen sind, ein Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen gelten. Das gilt nicht, wenn 1. die Bestimmung über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind, oder 2. vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist die Aufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet oder jemand die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschriften gegenüber der Kreisverwaltung unter Bezeichnung des Sachverhaltes, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht hat. Hat jemand eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend gemacht, so kann auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen. Am Montag, 07. März 2022 um 17.00 Uhr, findet im Sitzungssaal 15a der Kreisverwaltung Vulkaneifel eine Sitzung des Kreisausschusses mit folgender Tagesordnung statt: I. Öffentliche Sitzung 1. Einwohnerfragestunde 2. Genehmigung der Niederschrift der letzten öffentlichen Sitzung vom 29.11.2021 3. Haushaltssatzung und Haushaltsplan des Landkreises Vulkaneifel für das Haushaltsjahr 2022 4. Einführung eines internen Organisations- und Kontrollsystems zur Erfüllung der (neuen) steuerlichen Pflichten - Tax Compliance Management System (TCMS) 5. Antrag der Kreistagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen: „Zukünftige Gremiensitzungen in und nach der Corona-Pandemie, wie kann die Teilnahme für alle sichergestellt werden“ 6. Vergaben 6.1 Baumaßnahme Berufsbildende Schule Vulkaneifel, Entscheidung des Kreis-vorstandes - Vergabe Architektenleistung 6.2 Übertragung von Entscheidungen nach VOB und VOL an den Kreisvorstand 6.3 Vergabe von Kreisstraßenbaumaßnahmen; 7. Kreisstraßenbaumaßnahmen in 2022 8. Spenden 2021 9. ÖPNV Vorabbekanntmachung Linienbündel Kylltal 10. Verschiedenes 10.1 Mitteilungen der Verwaltung 10.2 Anfragen, Wünsche, Anregungen II. Nichtöffentliche Sitzung 1. Genehmigung der Niederschrift der letzten nichtöffentlichen Sitzung vom 29.11.2021 2. Vergaben 3. Personalangelegenheiten 4. Verschiedenes Kreisverwaltung Vulkaneifel 54550 Daun, 25.02.2022 gez.: Julia Gieseking, Landrätin AMTLICHE BEKANNTMACHUNG Am Donnerstag, 10. März 2022 um 17.00 Uhr, findet im Sitzungssaal 15a der Kreisverwaltung Vulkaneifel eine öffentliche Sitzung des Rechnungsprüfungsausschusses mit folgender Tagesordnung statt: 1. Prüfung des Jahresabschlusses für das Haushaltsjahr 2020 2. Verschiedenes Kreisverwaltung Vulkaneifel 54550 Daun, 25.02.2022 gez.: Thomas Scheppe, Vorsitzender AMTLICHE BEKANNTMACHUNG

Seite 6 LANDKREIS VULKANEIFEL Grundstücksverkehr Über die Genehmigung der Veräußerung nachstehender Grundstücke ist nach dem Grundstücksverkehrsgesetz zu entscheiden: Grundbuch von Wiesbaum (Amtsgericht Daun): Blatt 1047: Flur 4 Nr. 52/7 – Landwirtschaftsfläche, An der Esch – 4.441 m ² Flur 4 Nr. 54/5 – Gebäude- und Freifläche, Landwirtschaftsfläche, Üxheimer Straße 24– 6.436 m² Flur 4 Nr. 54/6 – Landwirtschaftsfläche, An der Esch – 14.657 m² Grundbuch von Sarmersbach (Amtsgericht Daun): Blatt 508: Flur 12 Nr. 49/1 – Landwirtschaftsfläche, Am Berg – 5.958 m² Flur 12 Nr. 70/1 – Landwirtschaftsfläche, Wasserfläche, Im Striel – 2.641 m² Landwirte/Forstwirte, die zur Aufstockung ihres Betriebes am Erwerb des/der Grundstücks/e interessiert sind, müssen ihr Erwerbsinteresse bei Bekanntmachung in den Kreisnachrichten der Mitteilungsblätter der Verbandsgemeinden des Kreises Vulkaneifel bis spätestens 10 Tage ab Erscheinen bei der „Unteren Landwirtschaftsbehörde“ – Kreisverwaltung Vulkaneifel – schriftlich bekunden. Öffentliche Bekanntmachung zum Zwecke der öffentlichen Zustellung im Sinne des § 1 (1) Landesverwaltungszustellungsgesetz (LVwZG) vom 2. März 2006 in Verbindung mit § 10 (1) Nr. 1 und 3 Verwaltungszustellungsgesetz (VwZG) vom 12.08.2005 sowie § 1 (1) der Hauptsatzung des Landkreises Vulkaneifel vom 23. Juni 2014, jeweils in der aktuell gültigen Fassung. Folgende Person, deren Aufenthalt allgemein unbekannt ist, wird benachrichtigt, dass die Kreisverwaltung Vulkaneifel, KFZ-Zulassungsbehörde, Mainzer Str. 25, 54550 Daun, gegen sie eine zustellungsbedürftige Entscheidung getroffen hat. Betroffene Person: Die Erben von Albert Heintz (* 21.03.1930) letzte bekannte Anschrift: Gartenstr. 12, 53539 Bodenbach Datum des Schreibens: 23.02.2022 Aktenzeichen: 1/KFZ/DAU-CX 61 Das Schriftstück kann von demBetroffenen oder von einer durch ihn bevollmächtigten Person bei folgender Behörde eingesehen werden: Kreisverwaltung Vulkaneifel, Mainzer Str. 25, 54550 Daun (Zimmer 006). Das Dokument wird öffentlich zugestellt, wodurch Fristen in Gang gesetzt werden, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen können. Es wird darauf hingewiesen, dass das Dokument als zugestellt gilt, wenn seit dem Tag der Bekanntmachung der Benachrichtigung zwei Wochen vergangen sind. Die Entscheidung erlangt Bestandskraft, wenn der Betroffene nicht innerhalb eines Monats nach Zustellung schriftlich oder zur Niederschrift bei der Kreisverwaltung Vulkaneifel, Mainzer Str. 25, 54550 Daun, Widerspruch einlegt. Kreisverwaltung Vulkaneifel Daun, 24.02.2022 ImAuftrag gez. Brachtendorf Öffentliche Bekanntmachung zum Zwecke der öffentlichen Zustellung im Sinne des § 1 (1) Landesverwaltungszustellungsgesetz (LVwZG) vom 2. März 2006 in Verbindung mit § 10 (1) Nr. 1 und 3 Verwaltungszustellungsgesetz (VwZG) vom 12.08.2005 sowie § 1 (1) der Hauptsatzung des Landkreises Vulkaneifel vom 23. Juni 2014, jeweils in der aktuell gültigen Fassung. Folgende Person, deren Aufenthalt allgemein unbekannt ist, wird benachrichtigt, dass die Kreisverwaltung Vulkaneifel, KFZ-Zulassungsbehörde, Mainzer Str. 25, 54550 Daun, gegen sie eine zustellungsbedürftige Entscheidung getroffen hat. Betroffene Person: die Erben von Dr. Karl Hammerschlag (* 27.11.1915) letzte bekannte Anschrift: Im Hasental 2, 54552 Mehren Datum des Schreibens: 23.02.2022 Aktenzeichen: 1/KFZ/DAU-D 168 Das Schriftstück kann von demBetroffenen oder von einer durch ihn bevollmächtigten Person bei folgender Behörde eingesehen werden: Kreisverwaltung Vulkaneifel, Mainzer Str. 25, 54550 Daun (Zimmer 006). Das Dokument wird öffentlich zugestellt, wodurch Fristen in Gang gesetzt werden, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen können. Es wird darauf hingewiesen, dass das Dokument als zugestellt gilt, wenn seit dem Tag der Bekanntmachung der Benachrichtigung zwei Wochen vergangen sind. Die Entscheidung erlangt Bestandskraft, wenn der Betroffene nicht innerhalb eines Monats nach Zustellung schriftlich oder zur Niederschrift bei der Kreisverwaltung Vulkaneifel, Mainzer Str. 25, 54550 Daun, Widerspruch einlegt. Öffentliche Bekanntmachung zum Zwecke der öffentlichen Zustellung im Sinne des § 1 (1) Landesverwaltungszustellungs-gesetz (LVwZG) vom 2. März 2006 in Verbindung mit § 10 (1) Nr. 1 Verwaltungszustellungsgesetz (VwZG) vom 12.08.2005 sowie § 1 (1) der Hauptsatzung des Landkreises Vulkaneifel vom 23. Juni 2014, jeweils in der aktuell gültigen Fassung. Folgende Person, deren Aufenthalt allgemein unbekannt ist, wird benachrichtigt, dass die Kreisverwaltung Vulkaneifel, Abteilung Kommunales, Recht, Sicherheit, Ordnung und Verkehr, Mainzer Str. 25, 54550 Daun, gegen sie eine zustellungsbedürftige Entscheidung getroffen hat. Betroffene Person: Dumitru MIHAILOV Geburtstag: 27.10.1992 Geburtsort: Loc. Chisinau Rebublica Moldava - Rumänien letzte bekannte Anschrift: Johannespesch 4, 53539 Kelberg Datum des Schreibens: 14.02.2022 Aktenzeichen: 1-12332 Das Schriftstück kann von der Betroffenen oder von einer durch sie bevollmächtigten Person bei folgender Behörde eingesehen werden: Kreisverwaltung Vulkaneifel, Mainzer Straße 25, 54550 Daun (Zimmer 18). Das Dokument wird öffentlich zugestellt, wodurch Fristen in Gang gesetzt werden, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen können. Es wird darauf hingewiesen, dass das Dokument als zugestellt gilt, wenn seit dem Tag der Bekanntmachung der Benachrichtigung zwei Wochen vergangen sind. Die Entscheidung erlangt Rechtskraft, wenn der Betroffene nicht innerhalb eines Monats nach Zustellung schriftlich oder zur Niederschrift bei der Kreisverwaltung Vulkaneifel, Mainzer Straße 25, 54550 Daun, Widerspruch einlegt.

Seite 7 LANDKREIS VULKANEIFEL Volksbank RheinAhrEifel eG Volksbank Eifel eG Vereinigte Volksbank Raiffeisenbank eG Volksbanken Raiffeisenbanken im Landkreis Cochem-Zell Kreissparkasse Vulkaneifel Sparkasse Mittelmosel Eifel Mosel Hunsrück Für Ihren Start als eigener Chef! WWW.GRUENDERLAND-VULKANEIFEL.DE Grundlagen des Steuerrechts für Gründerinnen und Gründer Dienstag, 15. März 2022, 18:30 – 19:30 Uhr mit Andreas Theres, PMPG Steuerberatungsgesellschaft mbB Marketing 1x1: Deine Basics für erfolgreiche Kommunikation Donnerstag, 17. März 2022, 18:30 – 19:30 Uhr mit Julia Lenartz, Jut Design » Anmeldungen zu den Online-Vorträgen bis kurz zum jeweiligen Veranstaltungstermin per E-Mail möglich! GründungsBeratungsParcours Samstag, 19. März 2022 ab 9:00 Uhr Persönliche Beratung zu den Themen Existenzgründung, Steuern und Marketing » Wegen der Vereinbarung persönlicher Gesprächstermine ist eine Anmeldung bis 16. März 2022 unbedingt erforderlich! Weitere Informationen & Anmeldung: Christina Kirst · Wirtschaftsförderungsgesellschaft Vulkaneifel mbH Telefon: 06592 933200 · E-Mail: christina.kirst@wfg-vulkaneifel.de Mit freundlicher Unterstützung: Foto: ©mirsad - stock.adobe.com Online-Vorträge Alle Angebote gratis! Beratung

Seite 8 LANDKREIS VULKANEIFEL Anmeldung und weitere Infos: Wirtschaftsförderungsgesellschaft Vulkaneifel mbH Christina Kirst · Telefon: 06592 933-200 Mainzer Straße 24 · 54550 Daun www.wfg-vulkaneifel.de christina.kirst@wfg-vulkaneifel.de Dieses Projekt wird im Rahmen des Entwicklungsprogramms EULLE unter Beteiligung der Europäischen Union und des Landes Rheinland-Pfalz, vertreten durch das Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau Rheinland-Pfalz, gefördert. EUROPÄISCHE UNION Europäischer Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums: Hier investiert Europa in die ländlichen Gebiete. NeuUnternehmerTreff Online Dienstag, 8. März 2022 | 08:00 Uhr In lockerer Runde: digital vernetzen – vorstellen – kennenlernen – austauschen! Fabian Mohr und Andreas Bauer stellen sich und ihre Agentur MoBa Media vor Fabian Mohr und Andreas Bauer unterstützen und begleiten die in der Vulkan- eifel heimischen Unternehmen und Organisationen vom „Aufbruch zum Ausbruch“ in den sozialen Netzwerken. Sie geben Durchblick, sind strategischer Guide und Ideengeber für die Social Media Maßnahmen ihrer Kunden. Weiterhin bieten wir den Teilnehmern den Austausch im Online-Meeting Raum! Wir bitten um Anmeldung bis zum 7. März 2022. Die Einladung zum kostenlosen OnlineTreff (via Zoom) richtet sich an alle Unternehmer/-innen und Freiberufler/-innen im Landkreis Vulkaneifel in den ersten fünf Jahren ihrer Geschäftstätigkeit. Jeden 2. Dienstag im Monat

Seite 9 LANDKREIS VULKANEIFEL Funken - Spru her gesuch t! Layout: bik-kreativ.de · Foto: © contrastwerkstatt · fotolia.com Eine gemeinsame Aktion der Du bist Schüler/-in und hast eine schulische Facharbeit geschrieben oder eine besondere Lernleistung erbracht, die sich mit dem Landkreis Vulkaneifel beschäftigt oder deren Ergebnisse einem Unternehmen oder einer Institution aus unserer Region zu Gute kommen? Oder Du bist Student/-in bzw. Absolvent/-in und hast eine Semester-, Bachelor-, Master-, Examensarbeit oder Dissertation geschrieben, die sich mit Themen aus Branchen der Wirtschaft (z.B. Industrie, Handel, Tourismus) beschäftigt und deren Ergebnisse einen Mehrwert für die regionale Wirtschaft im Landkreis Vulkaneifel bedeuten? Dann bewirb Dich jetzt um den FunkenSprüher 2022, den Award für besondere schulische und studentische Leistungen im Landkreis Vulkaneifel. Die jeweils drei besten Einreichungen werden mit Preisgeldern belohnt! Schulische Arbeiten: 1. Preis: 400 Euro 2. Preis: 200 Euro 3. Preis: 100 Euro Studentische Arbeiten: 1. Preis: 750 Euro 2. Preis: 350 Euro 3. Preis: 150 Euro Einreichung: jederzeit, jedoch spätestens bis zum Stichtag 31. Mai 2022. Eine fachkundige Jury entscheidet über die fristgerecht eingereichten Arbeiten. Die Arbeit darf am Tag der Einreichung nicht älter als 12 Monate sein (Datum der Fertigstellung). Die Einreichung darf keine Geheimhaltungsverpflichtungen verletzen. Die prämierten Arbeiten werden anlässlich einer Preisverleihung der Öffentlichkeit vorgestellt. Alle Infos unter: www.wfg-vulkaneifel.de/funkensprueher Wettbewerb 2022

Seite 10 LANDKREIS VULKANEIFEL Woche vom 05.03. bis 18.03.2022 Bitte informieren Sie sich im Vorfeld bei dem Gästeführer/Veranstalter über die aktuelle Situation, Hygiene- und Verhaltensregeln. Das komplette Angebot finden Sie unter www.geopark-vulkaneifel.de Sa. 05.03.2022 und auch Sa. 12.03.2022 um 13:30 Uhr • Dauer ca. 3h Natur-Erlebnisführung „Vulkanismus trifft Neuzeit“: Geführte Wanderung mit spannenden Geschichten Unsere Führung beginnt im wilden Üßbachtal in einer einzigartigen, urigen Basaltgrotte. Gewaltige Gesteinsbildungen in säulenhaften Formen erzählen von dem Kampf der Naturgewalten von glühend flüssigem Magma, Erde und Wasser. Vor 65.000 Jahren tobte das Magmafeuer und Vulkanexplosionen hinterließen eine urige Vulkanlandschaft mit einer bezaubernden Flora und Fauna. Mit entstanden als geologische Besonderheit ist die einzige Glaubersalzquelle Deutschlands. Von der vulkanischen Vergangenheit kommen wir zur interessanten Geschichte des Kurortes, wo einst die Römer mit ihrer hohen Badekultur und die Kurfürsten ihre Gesundheit pflegten. Von der römischen Quellfassung bis zum „Kurfürstlichen Schlößchen“ hat die Vergangenheit interessante Spuren hinterlassen. Kirchen, Kurgebäude und weitere Bauten aus vergangenen Zeiten erzählen Geschichten und zeigen ihre Baukunst. Der Kurgarten, das neue Thermalhallenbad und der neu angelegte Landschaftstherapeutische Park bieten Erholung für Leib und Seele. Gästeführer: Kurt Immik Preis: 7,00 € pro Pers./ 6,00 € pro Pers. mit Gästekarte Treffpunkt: 56864 Bad Bertrich, Kurfürstenstraße 32, (Abfahrt West) Tourist-Info Info/Anmeldung erforderlich: Tourist-Info Bad Bertrich, Tel: 02674 93 2222, E-Mail: info@bad-bertrich.de Di. 15.03.2022 um 15:00 Uhr • Dauer ca. 1¼h Original Eifeler Lava-Kerze selber gießen – Erlebnis für Groß & Klein in der Kerzen- und Wachsmanufaktur Moll Unter Anleitung von Wachsziehermeister Michael Moll werden Sie Ihre ganz persönliche Lavasteinkerze selber gießen. Diese „Original Eifeler Lavakerze“ wird mit heimischen Materialen aus der Vulkaneifel hergestellt. Das Brodeln und Zischen der heißen Lava, nebeliger Qualm wie bei einem echten Vulkanausbuch! Das Gießen der Lavatöpfchen hat seine ganz eigene Faszination. Dazu kommt die Füllung aus duftendem Bienenwachs, die jeder Teilnehmer in seine eigene Kerze einfüllt, mit dem passenden Docht versieht und abschließend mit einem Wabenstück dekoriert. Nebenbei erfahren Sie allerlei Wissenswertes und Amüsantes über die Geschichte des Wachslichtes und die Tradition dieses alten Handwerkes. Preis: Workshop 5,00 € pro Person, zzgl. 7,50 € je Kerze Treffpunkt: Kerzen- und Wachsmanufaktur Moll, 54531 Manderscheid, Kurfürstenstr. 39 Info/Anmeldung erforderlich: Tel. 06572 2180, E-Mail: mail@kerzenmoll.de, Mindestteilnehmerzahl: 6 Personen Mi. 16.03.2022 um 09:30 Uhr • Dauer ca. 5h „Auf den Spuren wilder Pflanzen“: So schmeckt die Eifel im Winter. Winterliche Kräuterwanderung & Baumbestimmung mit anschließender Zubereitung und Verkostung Im Zauber der winterlichen und einmalig schönen Vulkaneifel werden wir auf Entdeckungsreise gehen und uns überraschen lassen, was uns die Schöpfung auch in der kalten verschlafenen Jahreszeit schenken möchte. Während eines ca. 1 km langen entspannten Kräuterspazierganges durch unsere überwältigende Eifelnatur, entdecken Sie mit allen Sinnen die wertvollen Schätze der Natur. Anschließend bereiten wir am warmen Kaminfeuer einige Leckereien aus unseren gesammelten Schätzen zu und genießen diese bei einem gemütlichen Beisammensein. Inklusive Speise und Getränke sowie einer Rezeptsammlung der zubereiteten Leckereien zum Mitnehmen Preis: 25,00 € Erw., Kinder bis 6 Jahren frei, 6-16 Jahre 15,00 € (in Begleitung eines Erwachsenen) Treffpunkt: Kleine Wildkräutermanufaktur, Schulstraße 20, 54578 Kerpen/Eifel Info/Anmeldung erforderlich: bis 15 Uhr des Vortages, Manuela Elteste, Mobil/WhatsApp: 0162 9408944, www.kleine-wildkraeutermanufaktur.de, Mindestteilnehmer: 4-7 Personen Natur- und Geopark Vulkaneifel Mainzer Str. 25 54550 Daun Telefon: 06592 / 933-203 geopark@vulkaneifel.de www.geopark-vulkaneifel.de

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