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Seite 2 LANDKREIS VULKANEIFEL Anträge auf Lernmittelfreiheit für die Schulen in Trägerschaft des Landkreises Vulkaneifel für das Schuljahr 2022/2023 Fristende: 15.03.2022 Alle Schülerinnen und Schüler der Schulen in Trägerschaft des Landkreises Vulkaneifel, an denen die Teilnahme an der Schulbuchausleihe möglich ist, erhalten in den nächsten Tagen Anträge auf Lernmittelfreiheit (kostenlose Schulbuchausleihe) für das Schuljahr 2022/2023 sowie Infoblätter zur Antragsstellung. Die Lernmittelfreiheit muss für jedes Schuljahr neu beantragt werden. Wir bitten um Beachtung, dass die Frist für die Beantragung der Lernmittelfreiheit am 15.03.2022 endet. Diese kann auch online über die Internetseite des Landkreises Vulkaneifel www.vulkaneifel.de (Suchbegriff: Schulbuchausleihe) oder direkt über folgenden Link: www.vulkaneifel.de/lmf-online.de rund um die Uhr unter Beachtung der Frist beantragt werden. Besteht noch Unklarheit darüber, welche Schule die Schülerin oder der Schüler im neuen Schuljahr besuchen wird, empfehlen wir Ihnen, aus Gründen der Fristwahrung, trotzdem einen Antrag auf Lernmittelfreiheit zu stellen. Sollte die Schülerin oder der Schüler nach Antragsstellung eine andere Schule innerhalb von Rheinland-Pfalz besuchen, wird die Entscheidung über den Antrag für die neue Schule übernommen. Anträge auf kostenlose Schulbuchausleihe, die nach dem oben genannten Termin eingehen, können nicht mehr für das Schuljahr 2022/2023 berücksichtigt werden. Sollten Sie bis zum oben genannten Termin keinen Antrag gestellt bzw. eine Ablehnung erhalten haben, besteht die Möglichkeit, an der Ausleihe gegen Gebühr teilzunehmen. Hierzu werden den Schülerinnen und Schülern rechtzeitig Informationen per Elternbrief zur Verfügung gestellt. Für Rückfragen stehen wir Ihnen montags bis freitags in der Zeit von 08.00-12.00 Uhr zur Verfügung: Kathrin Stolz, Büro 325, 06592/933-396, Miriam Hammes, Büro 325, 06592/933-369 Sie können Ihre Fragen auch gerne per E-mail an uns richten: schulbuchausleihe@vulkaneifel.de. AKTUELLES AUS KLIMASCHUTZ UND MOBILITÄT Vorstellung des Themenbereichs „Nachhaltige Mobilität“ Das Teilkonzept „Nachhaltige Mobilität für den Landkreis Vulkaneifel“ wurde, wie das Integrierte Klimaschutzkonzept, 2019 fertiggestellt und veröffentlicht. Es beinhaltet 15 Maßnahmen aus den Themenfeldern „Elektromobilität“, „Sharing und Digitalisierung“, „Intermodalität und Umweltverbund“ und „Mobilitätswende und Mobilitätsmanagement“. Ziel dieser Maßnahmen und des Konzeptes ist es, die verkehrsbedingten Treibhausgasemissionen zu reduzieren, die Mobilität aller Bevölkerungsgruppen zu sichern und nachhaltig zu gestalten. Ein aktuelles Thema in diesem Bereich ist das gemeinsame Carsharing-Projekt mit der Eifel Energiegenossenschaft eG und der Kreissparkasse Vulkaneifel. Das Auto kann montags und freitags ab 18 Uhr, dienstags bis donnerstags ab 16 Uhr und am Wochenende ganztags von Drittnutzern gemietet werden. Bei Fragen rund um das Thema „Nachhaltige Mobilität“ melden Sie sich gerne bei unserer Klimaschutzmanagerin mit dem Schwerpunkt Mobilität: Sophia Keßeler-Johann, sophia.kesseler-johann@vulkaneifel.de oder 06592 933586. Weitere Informationen finden Sie unter: https://www.vulkaneifel.de/kreis-auf-schwung/klimaschutz.html Folgt auch online!

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