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Infos und öffentliche Bekanntmachungen Ihrer Kreisverwaltung in der Wir Vulkaneifel Ausgabe 10/2022 (Kreisnachrichten „Wir in der Vulkaneifel“); Kreisverwaltung Vulkaneifel, Mainzer Straße 25, 54550 Daun, Tel. 06592/933-0; Internet: www.vulkaneifel.de; Redaktion (verantw.): Verena Bernardy, Meike Welling IMPRESSUM WEITERES Seite 2 | Corona-Regeln seit 04.03.2022, Aufenthaltsrechtl. Verfahren ukrainischer Staatsangehöriger Seite 3 | Impfungen mit Novavax in der Impfstelle Hillesheim im März 2022 Wohlverdienter Ruhestand für Uli Diederichs, Seite 4 | Sprechtag der Bürgerbeauftragten des Landes Rheinland Pfalz und Beauftragten für die Landespolizei, öffentl. Bekanntmachungen Seite 5 | Online-Veranstaltung „Digitalisierung der Arbeitswelt – Auswirkungen für Frauen in allen Lebensphasen, Impfquotenreport, Bewegungsbegleiter-Schulung 2022 Seite 6 | Anträge auf Lernmittelfreiheit, Grundstücksverkehr Seite 7 | Anzeige WFG Liebe Vulkaneifler, liebe Vulkaneiflerinnen, die aktuellen politischen Ereignisse überschlagen sich und jeden Tag erreichen uns neue erschreckende Bilder aus unserem Europa. Der Krieg hat Europa erreicht. Wir leiden mit den Betroffenen und wir rücken zusammen! Seit dem Ausbruch des Kriegs in der Ukraine erreicht uns eine Welle der Hilfsbereitschaft. Herzlichen Dank allen Bürgern und Bürgerinnen, die Menschen aus der Ukraine auf vielfältige Weise unterstützen. Klar ist, wir stehen den Ukrainern und Ukrainerinnen gemeinsam entschlossen zur Seite. Die Kreisverwaltung Vulkaneifel und die Verbandsgemeinden bereiten sich gemeinsam mit dem Land Rheinland-Pfalz auf die Menschen vor, die aus der Ukraine vertrieben wurden und hier Schutz suchen. Dafür suchen wir Wohnraum. Bitte melden Sie sich bei uns, wenn Sie bereit sind, Flüchtlinge aufzunehmen oder eine leerstehende Wohnung zur Verfügung zu stellen. Ich danke Ihnen, liebe Vulkaneifler und Vulkaneiflerinnen, von Herzen. Für Ihre Solidarität mit den Menschen in der Ukraine, für Ihre Hilfsbereitschaft! Ihre Landrätin Julia Gieseking Kontaktdaten für die Meldung von Wohnraum: E-Mail: ukrainehilfe@vulkaneifel.de Tel.: 06592/ 933- 350 #vulkaneifelhilft - Aufruf Landrätin Julia Gieseking

Seite 2 LANDKREIS VULKANEIFEL Ein weiterer Schritt Richtung Normalität - DAS gilt seit 04.03.2022 in Rheinland-Pfalz Der rheinland-pfälzische Ministerrat hat vergangene Woche die 31. CoronaBekämpfungsverordnung und eine Änderung der Absonderungsverordnung beschlossen. Diese sind am Freitag, 4. März 2022 in Kraft getreten. „Wir haben die Lage in Rheinland-Pfalz unter Kontrolle. Die Infektionszahlen gehen zurück. Die Lage in den Krankenhäusern hat sich stabilisiert. Wie gehen den zweiten großen Schritt Richtung Normalität“, sagte Gesundheitsminister Clemens Hoch. Auf diese Vernunft und Eigenverantwortung setze das Land auch jetzt, wenn der Übergang in die endemische Lage gelingen soll. Hoch sei guter Dinge, dass dies gelinge. Kinder, Jugendliche und ihre Familien hätten besondere Lasten in der Pandemie tragen müssen. Zugleich erkrankten Kinder aber in den seltensten Fällen schwer. Nach der neuen Absonderungsverordnung müssten daher Minderjährige als Kontaktpersonen nicht mehr in Quarantäne – und das unabhängig vom Impfstatus. „Wir gehen jetzt schon diesen Schritt konsequent. Unser Maßstab ist nicht mehr das Zählen von Infektionszahlen, sondern die Belastung des Gesundheitssystems. Es bleibt dabei bei der fünftägigen Testpflicht an Schulen in der jeweiligen Schulklasse, in der ein Infektionsfall aufgetreten ist. Meine Kollegin, Bildungsministerin Dr. Stefanie Hubig, und ich haben darüber hinaus vereinbart, dass in Schulen bis einschließlich 11. März 2022 nicht immunisierte Kinder dreimal in der Woche und ab 14. März 2022 zweimal in der Woche getestet werden. Damit einhergehend besteht als Erleichterung für Kinder und Jugendliche ab Freitag keine Testpflicht mehr bei Freizeitaktivitäten. Nur bei Großveranstaltungen ab 2.000 Teilnehmenden ist sie in der CoronaBekämpfungsverordnung für nicht immunisierte Kinder und Jugendliche explizit angeordnet. Nach den bereits benannten Schutzwochen entfällt ab dem 14. März 2022 die Maskenpflicht an allen Schulen beim Sport- und Musikunterricht und an den Grund- und Förderschulen darüber hinaus auch am Platz. Ab dem 21. März soll die Maskenpflicht dann an allen Schulen am Platz entfallen“, sagte Gesundheitsminister Hoch. Seit 4. März gelten darüber hinaus folgende neue Regeln: Im Alltagsleben - mit wenigen Ausnahmen, wie beispielsweise in Altenheimen, Krankenhäusern, körpernahen Dienstleistungen oder bei Veranstaltungen in Innenräumen ab 250 Personen - gilt folgende Faustregel: immer dann, wenn es eine Kontrolle über den Impfstatus oder den Test gibt, kann auch dieMaske entfallen. Die Empfehlung lautet natürlich, sie so oft und so konsequent wie möglich zu tragen. In allen anderen - nicht kontrollierten - Bereichen in Innenräumen - wie zum Beispiel beim Einkaufen und bei Behördengängen – gilt die Maskenpflicht. In den allermeisten Bereichen des gesellschaftlichen Lebens gilt ab übermorgen die 3G Regel. Die 2G-Regel gilt nur noch bei Veranstaltungen mit über 2.000 Teilnehmenden. Etwas strenger wird es noch in Clubs, Diskotheken und ähnlichen Einrichtungen sein: Hier gilt die 2GplusRegel. Die Regelungen für Krankenhäuser bleiben zum Schutz der vulnerablen Personen unverändert. Quelle: Pressemitteilung Staatskanzlei RLP, Stand: 04.03.2022 Corona-Regeln in Rheinland-Pfalz ab dem 4. März; © Staatskanzlei RLP Aufenthaltsrechtliches Verfahren ukrainischer Staatsangehöriger Infolge des russischen Angriffs auf die Ukraine kommt es in Deutschland zu einigen Einwanderungen derer Staatsangehöriger, die bisher in der Ukraine lebten. Außerdem können bereits in Deutschland aufhältige Ukrainer derzeit nicht dorthin zurückkehren. Der Rat der Europäischen Union hat einen Beschluss nach Art. 5 Abs. 1 der Richtlinie 2001/55/EG („Massenzustrom“- Richtlinie) gefasst. Mit Annahme des Beschlusses und Inkrafttreten infolge der Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union, ist nach gegenwärtiger Einschätzung in 10 bis 14 Tagen zu rechnen. Wir werden zeitnah alle neu angemeldeten Ukrainerinnen und Ukrainer kontaktieren, sobald uns Informationen zum Verfahren der Ausstellung einer Aufenthalts- oder Arbeitserlaubnis vorliegen. Daher bitten wir bei Einreise um einwohnerrechtliche Anmeldung und Geduld bis zum Inkrafttreten des obigen Beschlusses. Bei Rückfragen stehen die Kolleginnen und Kollegen der Ausländerbehörde gerne zur Verfügung. Wir sind montags, dienstags, donnerstags und freitags von 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr und zusätzlich donnerstags von 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr unter den Telefonnummern 06592/933 -349 und -238 erreichbar. Außerdem stehen wir unter der E-Mail-Adresse auslaenderbehoerde@vulkaneifel.de für Fragen zur Verfügung.

Seite 3 LANDKREIS VULKANEIFEL Wohlverdienter Ruhestand für Uli Diederichs Uli Diederichs beendete mit Erreichen der Altersgrenze Ende Februar 2022 den aktiven Dienst beim Landkreis Vulkaneifel. Seit August 1990 war der „Dauner Jung“ und Jurist Uli Diederichs als Geschäftsbereichsleiter und Vorsitzender des Kreisrechtsauschusses in das Geschehen bei der Kreisverwaltung eingebunden. Wie von ihm gewünscht, verabschiedete er sich in kleiner Runde, in einem „Solo für Zwei“, von Landrätin Julia Gieseking und nahm seine Entlassungsurkunde entgegen. „In meinen 30 Dienstjahren bei der Kreisverwaltung Vulkaneifel habe ich einige juristische Herausforderungen erlebt und gemeistert. Es hat immer Spaß gemacht, aber jetzt freue ich mich auch auf ein neues Kapitel in meinen Leben.“ Landrätin Julia Gieseking dankte dem künftigen Pensionär herzlich für alles, was er für den Landkreis seit 1990 geleistet hat, insbesondere im juristischen Bereich. Sie händigte ihm ein Abschiedsgeschenk aus und wünschte ihm für die Zukunft alles Gute und vor allem Gesundheit. Impfungen mit Novavax in der Impfstelle Hillesheim im März 2022 Ab sofort bietet die Impfstelle Vulkaneifel in Hillesheim zu den nachfolgend genannten Zeiten auch Erst- und Zweitimpfungen mit dem Impfstoff von Novavax an: • Samstag, 12. März 2022 • Samstag, 19. März 2022 • Samstag, 26. März 2022 ( jeweils von 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr). Eine Booster-Impfung mit Novavax ist derzeit nicht möglich. Darüber hinaus ist die Impfstelle in Hillesheim zu den oben genannten Terminen für • Erstimpfungen • Zweitimpfungen • 1. Auffrischimpfungen (Boosterimpfungen) • 2. Auffrischimpfungen (nur für bestimmte Personengruppen, siehe unten) mit den Impfstoffen von Biontech und Moderna geöffnet. Weiterhin ist eine Erst- und Zweitimpfung mit dem Impfstoff von Johnson & Johnson möglich. Bitte buchen Sie sich einen Termin zur Impfung unter www.vulkaneifel.de/impftermin oder akzeptieren eine kurze Wartezeit und kommen während der Öffnungszeiten ohne Terminreservierung zur Impfung in der Impfstelle in Hillesheim vorbei. Bringen Sie bitte zu jeder Impfung Ihren Personalausweis und – falls vorhanden – Ihren Impfpass mit. Bei Fragen zur Corona-Schutzimpfung steht Impfberatungshotline des Landes Rheinland-Pfalz unter 0800-5758100 gerne zur Verfügung. Das Team der Impfstelle Vulkaneifel freut sich darauf, Ihnen weiterzuhelfen. Hinweis zur 2. Auffrischimpfung Eine 2. Auffrischimpfung ist bei Personen mit abgeschlossener Grundimmunisierung und erfolgter 1. Auffrischimpfung („Boosterimpfung“), die • mindestens 70 Jahre alt sind oder • in einer Pflegeeinrichtung leben bzw. dort betreut werden oder • unter einer Immunschwächeerkrankung leiden möglich. In diesen Fällen soll die 2. Auffrischimpfung mit einem mRNA-Impfstoff (Biontech oder Mo-derna) frühestens 3 Monate nach der 1. Auf-frischimpfung („Boosterimpfung“) erfolgen. Darüber hinaus können Personen, die • in medizinischen Einrichtungen oder Pflegeeinrichtungen tätig sind die 2. Auffrischimpfung mit einem mRNA-Impfstoff (Biontech oder Moderna) frühestens 6 Monate nach der 1. Auffrischimpfung („Boosterimpfung“) erhalten. Abschied in kleiner Runde in der Kreisverwaltung: Landrätin Julia Gieseking überreicht Uli Diederichs seine Entlassungsurkunde. Foto: Kreisverwaltung Vulkaneifel Folgt auch online!

Seite 4 LANDKREIS VULKANEIFEL Öffentliche Bekanntmachung zum Zwecke der öffentlichen Zustellung im Sinne des § 1 (1) Landesverwaltungszustellungsgesetz (LVwZG) vom 2. März 2006 in Verbindung mit § 10 (1) Nr. 1 und 3 Verwaltungszustellungsgesetz (VwZG) vom 12.08.2005 sowie § 1 (1) der Hauptsatzung des Landkreises Vulkaneifel vom 23. Juni 2014, jeweils in der aktuell gültigen Fassung. Folgende Person, deren Aufenthalt allgemein unbekannt ist, wird benachrichtigt, dass die Kreisverwaltung Vulkaneifel, KFZ-Zulassungsbehörde, Mainzer Str. 25, 54550 Daun, gegen sie eine zustellungsbedürftige Entscheidung getroffen hat. BetroffenePerson: Ryseff, Sean-Christopher (*24.04.1995 inSanDiego) letztebekannteAnschrift: 54584 Jünkerath, ImKefferbach43 Datum des Schreibens: 01.03.2022 Aktenzeichen: 1/KFZ/DAU-SR 95 Das Schriftstück kann von demBetroffenen oder von einer durch ihn bevollmächtigten Person bei folgender Behörde eingesehen werden: Kreisverwaltung Vulkaneifel, Mainzer Str. 25, 54550 Daun (Zimmer 006). Das Dokument wird öffentlich zugestellt, wodurch Fristen in Gang gesetzt werden, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen können. Es wird darauf hingewiesen, dass das Dokument als zugestellt gilt, wenn seit dem Tag der Bekanntmachung der Benachrichtigung zwei Wochen vergangen sind. Die Entscheidung erlangt Bestandskraft, wenn der Betroffene nicht innerhalb eines Monats nach Zustellung schriftlich oder zur Nieder-schrift bei der Kreisverwaltung Vulkaneifel, Mainzer Str. 25, 54550 Daun, Widerspruch einlegt. Kreisverwaltung Vulkaneifel Daun, 04.03.2022 ImAuftrag gez. Brachtendorf Öffentliche Bekanntmachung zum Zweck der öffentlichen Zustellung nach § 65 Absatz 2 Sozialgesetzbuch (SGB) X in Verbindung mit § 1 Absatz 1 Landesverwaltungszustellungsgesetz (LVwZG), § 10 Absatz 1 Nr. 1 Verwaltungszustellungsgesetz (VwZG) und § 1 (1) der Hauptsatzung des Landkreises Vulkaneifel, jeweils in der aktuell gültigen Fassung. Folgende Person, deren Aufenthalt allgemein unbekannt ist, wird benachrichtigt, dass die Kreisverwaltung Vulkaneifel, Freiherr-vom-Stein-Str. 15, 54550 Daun, gegen sie eine zustellungsbedürftige Entscheidung getroffen hat. Betroffene Person: Naemi Kircheis letzte bekannte Anschrift: Schneidemühle 0, 54570 Meisburg Datum des Schreibens: 27.01.2022 Aktenzeichen: 4-31200-5183 Das Schriftstück kann von der betroffenen Person oder von einer durch sie bevollmächtigten Person nach vorheriger Terminabsprache bei folgender Behörde eingesehen werden: Kreisverwaltung Vulkaneifel, Freiherr-vom-Stein-Str. 15, 54550 Daun. Das Dokument wird öffentlich zugestellt, wodurch Fristen in Gang gesetzt werden, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen können. Es wird darauf hingewiesen, dass das Dokument als zugestellt gilt, wenn seit dem Tag der Bekanntmachung der Benachrichtigung zwei Wochen vergangen sind. Die Entscheidung erlangt Bestandskraft, wenn der Betroffene nicht innerhalb eines Monats nach Zustellung schriftlich oder zur Niederschrift bei der Kreisverwaltung Vulkaneifel, Mainzer Straße 25, 54550 Daun, Widerspruch einlegt. Kreisverwaltung Vulkaneifel Daun, 04.03.2022 ImAuftrag gez. Alflen Sprechtag der Bürgerbeauftragten des Landes Rheinland Pfalz und Beauftragten für die Landespolizei Barbara Schleicher-Rothmund ist am 05. April in der Kreisverwaltung Vulkaneifel Die nächste Möglichkeit für Bürgerinnen und Bürger aus dem Landkreis Vulkaneifel, ihre Anliegen und Probleme mit Barbara Schleicher-Rothmund, Bürgerbeauftragte des Landes Rheinland Pfalz und Beauftragte für die Landespolizei, persönlich zu besprechen, besteht am Dienstag, 05. April 2022 in der Kreisverwaltung Vulkaneifel. Anmeldungen nimmt das Büro der Bürgerbeauftragten, Telefon 06131/ 2 89 99 99, (Frau Schüttler) bis zum 22. März 2022 entgegen. Als Bürgerbeauftragte des Landes Rheinland-Pfalz stehe ich Ihnen mit meinem Team zur Verfügung, um Sie im Umgang mit der Verwaltung zu beraten und zu unterstützen. Mein Ziel ist es, eine einvernehmliche Lösung zu finden, wenn Sie Probleme mit einer Behörde haben. Als Beauftragte für die Landespolizei bin ich Ansprechpartnerin für Beschwerden von Bürgerinnen und Bürger, die Probleme mit der Polizei des Landes Rheinland-Pfalz haben. Ebenso können Polizeibeamtinnen und -beamte sich mit Eingaben im Zusammenhang mit der Ausübung ihrer Tätigkeit direkt und ohne Einhaltung des Dienstwegs an mich wenden. Gerne können Sie sich auch schriftlich/ telefonisch an Barbara Schleicher-Rothmund wenden: Kontaktdaten: Kaiserstr. 32, 55116 Mainz, Telefon: 06131/ 2 89 99-0 Fax: 06131 / 2 89 99 89 E-Mail: poststelle@diebuergerbeauftragte.rlp.de Die aktuellen Termine von weiteren Sprechtagen finden Sie im Videotext, Tafel 725, im SWR Fernsehen. Weitere Informationen über die Arbeit der Bürgerbeauftragten sowie das OnlineFormular finden Sie im Internet unter: www.diebuergerbeauftragte.rlp.de.

Seite 5 LANDKREIS VULKANEIFEL SAVE THE DATE: Bewegungsbegleiter-Schulung 2022 in Gerolstein Die Landeszentrale für Gesundheitsförderung in Rheinland-Pfalz e. V. (LZG), der Landesvereinigung für ländliche Erwachsenenbildung in RLP e. V. (LEB) sowie der LandFrauenverband Vulkaneifel in Kooperation mit der örtlichen Fachkraft im Projekt Gemeindeschwester plus der Verbandsgemeinde Gerolstein bieten am Samstag/Sonntag, 11. und 12. Juni 2022 eine Bewegungsbegleiterschulung im Mehrgenerationenhaus Gerolstein an. Nähere Informationen finden sie unter: ht tps: //www. lzg- r lp.de/de/kampagneich-bewege-mich-mir-geht-es-gut.html oder bei Elisabeth Reinarz Fachkraft im Projekt Gemeindeschwester plus Tel.: 06591 94920 253 Mobil: 0160 93327100 E-Mail: e.reinarz@caritas-westeifel.de Online-Veranstaltung „Digitalisierung der Arbeitswelt – Auswirkungen für Frauen in allen Lebensphasen Die Kommunale Gleichstellungsbeauftragte Doris Sicken lädt alle Frauen sehr herzlich zu einem Online-Workshop mit dem Thema: „Digitalisierung der Arbeitswelt – Auswirkungen für Frauen in allen Lebensphasen“ ein. Wann: Samstag, den 26. März 2022 von 10 bis 13 Uhr Die Digitalisierung ist nicht mehr wegzudenken und hat die Arbeitswelt – nicht erst seit der Corona-Pandemie – grundlegend verändert. Am Studientag werden wir den Blick speziell auf die Auswirkungen für Frauen richten. Sei es durch veränderte Arbeitsbedingungen, die den Wiedereinstieg erschweren, mangelnde Fortbildungsmöglichkeiten, Rationalisierung des Arbeitsplatzes, Umstellung auf Homeoffice etc. Wie sieht es mit der Chancengleichheit von Frauen und Männern generell und speziell in der Digitalbranche aus? Die Digitalisierung betrifft nicht nur die Frau im Arbeitsprozess, sondern auch die Frauen, die z. B. durch Gewährleistung der Kinderbetreuung im familiären Umfeld ermöglichen, dass die Arbeit im Homeoffice gelingt. Auch die Verlagerung von alltäglichen Prozessen in das Internet (OnlineBanking oder Online-Handel) oder beispielsweise der zunehmende Einsatz von sogenannten Selbstbedienungskassen stellt viele Menschen vor neue Herausforderungen. Die Referentin: Dr. Andrea JochmannDöll ist seit 1995 freiberufliche Wissenschaftlerin und Beraterin. Ihre Schwerpunkte liegen im Bereich Chancengleichheit von Frauen und Männern im Erwerbsleben sowie der Entgeltgleichheit zwischen Frauen und Männern. Sie ist Mitentwicklerin des Prüfungsinstrumentariums „eg-check. de“ und hier als Beraterin zur Anwendung dessen sowie des „gb-checks“ tätig. Veranstalterin ist der Arbeitskreis „Frauen und Erwerbsarbeit“ der kfd im Diözesanverband Trier in Kooperation mit den Kommunalen Gleichstellungsbeauftragten der Landkreise Vulkaneifel, Bernkastel-Wittlich, Bitburg-Prüm, Trier Saarburg und Cochem-Zell. Die Teilnahmegebühr beträgt 5,00 Euro. Anmeldung direkt bei: kfd-Geschäftsstelle, Sichelstraße 36, 54290 Trier. Telefon: 0651/994869-0, Email: info@kfd-trier.de Die benötigten Zugangsdaten werden Ihnen nach der Anmeldung und dem Erhalt der Teilnahmegebühr zugesandt. Bei Fragen wenden Sie sich gerne an: Doris Sicken, Kommunale Gleichstellungsbeauftragte des Landkreises Vulkaneifel: Tel. 06592/933-579 Email: Doris.Sicken@vulkaneifel.de. COVID-19 IMPFQUOTEN-REPORT Anteil der Bevölkerung über 4 Jahren mit vollständiger Impfung Anteil der Bevölkerung über 4 Jahren mit 1. Auffrischungsimpfung 86,26 % 72,88 Kalenderwoche 09/2022 Stand: 01.03.2022

Seite 6 LANDKREIS VULKANEIFEL WFG Vulkaneifel mbH startet erstes Angebot für Gründerinnen und Gründer im Jahr 2022 Den Anfang machen Online-Vorträge und ein digitales Beratungsangebot Die Wirtschaftsförderungsgesellschaft Vulkaneifel mbH will Gründerinnen und Gründer auf dem Weg in die Selbstständigkeit unterstützen. Im Rahmen des Projektes „Gründen auf dem Land“ erhalten angehende Gründerinnen und Gründer hier vielfältige Unterstützungsmöglichkeiten. Den Anfang im Jahr 2022 machen zwei Online-Vorträge sowie ein digitales Beratungsangebot. Am Dienstag, 15. März 2022 findet von 18.30 bis 19.30 Uhr ein Online-Vortrag zum Thema „Grundlagen des Steuerrechts für Gründerinnen und Gründer“ statt. Referent ist Andreas Theres von der PMPG Steuerberatungsgesellschaft mbB, Gerolstein. Am Donnerstag, 17. März 2022 findet von 18.30 bis 19.30 Uhr ein Online-Vortrag zum Thema „Marketing 1x1: Deine Basics für erfolgreiche Kommunikation“ mit Julia Lenartz von Jut Design, Daun, statt. Eine Anmeldung für die Online-Vorträge ist jeweils bis kurz vorher per Email an christina.kirst@wfg-vulkaneifel.de möglich. Den sogenannten „GründungsBeratungsParcours“ bietet die WFG in diesem Jahr am Samstag, 19. März 2022 ab 9 Uhr an. Sie können sich an diesem Tag zu folgenden Themen von unseren Experten in 30-minütigen Einzelgesprächen per Telefon oder via Web-Konferenz kostenfrei beraten lassen: Existenzgründungsberatung, Marketing und Steuern. Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer erhalten hierbei ein individuelles Feedback zu ihrem Gründungsvorhaben und wertvolle Expertentipps für den weiteren Weg zum eigenen Unternehmen. Zur Abstimmung der persönlichen Beratungstermine ist eine Anmeldung unbedingt erforderlich. Anmeldeschluss hierfür ist Mittwoch, der 16. März 2022. Weitere Informationen und Anmeldung: Wirtschaftsförderungsgesellschaft Vulkaneifel mbH, Mainzer Str. 24, 54550 Daun, Christina Kirst, Tel.: 06592/933-200, E-Mail: Christina.kirst@wfg-vulkaneifel.de. Grundstücksverkehr Über die Genehmigung der Veräußerung nachstehender Grundstücke ist nach dem Grundstücksverkehrsgesetz zu entscheiden: Grundbuch von Waldkönigen (Amtsgericht Daun): Blatt 689: Flur 4 Nr. 37/1 – Waldfläche, Am Hübelter – 10.449 m² Flur 5 Nr. 76/1 – Waldfläche, Am Eichertsheld – 8.220 m² Grundbuch von Hillesheim (Amtsgericht Daun): Blatt 2422: Flur 24 Nr. 11 – Landwirtschaftsfläche, Im Liehrtal – 5.098 m² Landwirte/Forstwirte, die zur Aufstockung ihres Betriebes am Erwerb des/der Grundstücks/e interessiert sind, müssen ihr Erwerbsinteresse bei Bekanntmachung in den Kreisnachrichten der Mitteilungsblätter der Verbandsgemeinden des Kreises Vulkaneifel bis spätestens 10 Tage ab Erscheinen bei der „Unteren Landwirtschaftsbehörde“ – Kreisverwaltung Vulkaneifel – schriftlich bekunden. Anträge auf Lernmittelfreiheit für die Schulen in Trägerschaft des Landkreises Vulkaneifel für das Schuljahr 2022/2023 Fristende: 15.03.2022 Alle Schülerinnen und Schüler der Schulen in Trägerschaft des Landkreises Vulkaneifel, an denen die Teilnahme an der Schulbuchausleihe möglich ist, erhalten in den nächsten Tagen Anträge auf Lernmittelfreiheit (kostenlose Schulbuchausleihe) für das Schuljahr 2022/2023 sowie Infoblätter zur Antragsstellung. Die Lernmittelfreiheit muss für jedes Schuljahr neu beantragt werden. Wir bitten um Beachtung, dass die Frist für die Beantragung der Lernmittelfreiheit am 15.03.2022 endet. Diese kann auch online über die Internetseite des Landkreises Vulkaneifel www.vulkaneifel.de (Suchbegriff: Schulbuchausleihe) oder direkt über folgenden Link: www.vulkaneifel.de/lmf-online.de rund um die Uhr unter Beachtung der Frist beantragt werden. Besteht noch Unklarheit darüber, welche Schule die Schülerin oder der Schüler im neuen Schuljahr besuchen wird, empfehlen wir Ihnen, aus Gründen der Fristwahrung, trotzdem einen Antrag auf Lernmittelfreiheit zu stellen. Sollte die Schülerin oder der Schüler nach Antragsstellung eine andere Schule innerhalb von Rheinland-Pfalz besuchen, wird die Entscheidung über den Antrag für die neue Schule übernommen. Anträge auf kostenlose Schulbuchausleihe, die nach dem oben genannten Termin eingehen, können nicht mehr für das Schuljahr 2022/2023 berücksichtigt werden. Sollten Sie bis zum oben genannten Termin keinen Antrag gestellt bzw. eine Ablehnung erhalten haben, besteht die Möglichkeit, an der Ausleihe gegen Gebühr teilzunehmen. Hierzu werden den Schülerinnen und Schülern rechtzeitig Informationen per Elternbrief zur Verfügung gestellt. Für Rückfragen stehen wir Ihnen montags bis freitags in der Zeit von 08.00-12.00 Uhr zur Verfügung: Kathrin Stolz, Büro 325, 06592/933-396, Miriam Hammes, Büro 325, 06592/933-369 Sie können Ihre Fragen auch gerne per E-mail an uns richten: schulbuchausleihe@vulkaneifel.de.

Seite 7 LANDKREIS VULKANEIFEL Volksbank RheinAhrEifel eG Volksbank Eifel eG Vereinigte Volksbank Raiffeisenbank eG Volksbanken Raiffeisenbanken im Landkreis Cochem-Zell Kreissparkasse Vulkaneifel Sparkasse Mittelmosel Eifel Mosel Hunsrück Für Ihren Start als eigener Chef! WWW.GRUENDERLAND-VULKANEIFEL.DE Grundlagen des Steuerrechts für Gründerinnen und Gründer Dienstag, 15. März 2022, 18:30 – 19:30 Uhr mit Andreas Theres, PMPG Steuerberatungsgesellschaft mbB Marketing 1x1: Deine Basics für erfolgreiche Kommunikation Donnerstag, 17. März 2022, 18:30 – 19:30 Uhr mit Julia Lenartz, Jut Design » Anmeldungen zu den Online-Vorträgen bis kurz zum jeweiligen Veranstaltungstermin per E-Mail möglich! GründungsBeratungsParcours Samstag, 19. März 2022 ab 9:00 Uhr Persönliche Beratung zu den Themen Existenzgründung, Steuern und Marketing » Wegen der Vereinbarung persönlicher Gesprächstermine ist eine Anmeldung bis 16. März 2022 unbedingt erforderlich! Weitere Informationen & Anmeldung: Christina Kirst · Wirtschaftsförderungsgesellschaft Vulkaneifel mbH Telefon: 06592 933200 · E-Mail: christina.kirst@wfg-vulkaneifel.de Mit freundlicher Unterstützung: Foto: ©mirsad - stock.adobe.com Online-Vorträge Alle Angebote gratis! Beratung

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