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Seite 2 LANDKREIS VULKANEIFEL Ein weiterer Schritt Richtung Normalität - DAS gilt seit 04.03.2022 in Rheinland-Pfalz Der rheinland-pfälzische Ministerrat hat vergangene Woche die 31. CoronaBekämpfungsverordnung und eine Änderung der Absonderungsverordnung beschlossen. Diese sind am Freitag, 4. März 2022 in Kraft getreten. „Wir haben die Lage in Rheinland-Pfalz unter Kontrolle. Die Infektionszahlen gehen zurück. Die Lage in den Krankenhäusern hat sich stabilisiert. Wie gehen den zweiten großen Schritt Richtung Normalität“, sagte Gesundheitsminister Clemens Hoch. Auf diese Vernunft und Eigenverantwortung setze das Land auch jetzt, wenn der Übergang in die endemische Lage gelingen soll. Hoch sei guter Dinge, dass dies gelinge. Kinder, Jugendliche und ihre Familien hätten besondere Lasten in der Pandemie tragen müssen. Zugleich erkrankten Kinder aber in den seltensten Fällen schwer. Nach der neuen Absonderungsverordnung müssten daher Minderjährige als Kontaktpersonen nicht mehr in Quarantäne – und das unabhängig vom Impfstatus. „Wir gehen jetzt schon diesen Schritt konsequent. Unser Maßstab ist nicht mehr das Zählen von Infektionszahlen, sondern die Belastung des Gesundheitssystems. Es bleibt dabei bei der fünftägigen Testpflicht an Schulen in der jeweiligen Schulklasse, in der ein Infektionsfall aufgetreten ist. Meine Kollegin, Bildungsministerin Dr. Stefanie Hubig, und ich haben darüber hinaus vereinbart, dass in Schulen bis einschließlich 11. März 2022 nicht immunisierte Kinder dreimal in der Woche und ab 14. März 2022 zweimal in der Woche getestet werden. Damit einhergehend besteht als Erleichterung für Kinder und Jugendliche ab Freitag keine Testpflicht mehr bei Freizeitaktivitäten. Nur bei Großveranstaltungen ab 2.000 Teilnehmenden ist sie in der CoronaBekämpfungsverordnung für nicht immunisierte Kinder und Jugendliche explizit angeordnet. Nach den bereits benannten Schutzwochen entfällt ab dem 14. März 2022 die Maskenpflicht an allen Schulen beim Sport- und Musikunterricht und an den Grund- und Förderschulen darüber hinaus auch am Platz. Ab dem 21. März soll die Maskenpflicht dann an allen Schulen am Platz entfallen“, sagte Gesundheitsminister Hoch. Seit 4. März gelten darüber hinaus folgende neue Regeln: Im Alltagsleben - mit wenigen Ausnahmen, wie beispielsweise in Altenheimen, Krankenhäusern, körpernahen Dienstleistungen oder bei Veranstaltungen in Innenräumen ab 250 Personen - gilt folgende Faustregel: immer dann, wenn es eine Kontrolle über den Impfstatus oder den Test gibt, kann auch dieMaske entfallen. Die Empfehlung lautet natürlich, sie so oft und so konsequent wie möglich zu tragen. In allen anderen - nicht kontrollierten - Bereichen in Innenräumen - wie zum Beispiel beim Einkaufen und bei Behördengängen – gilt die Maskenpflicht. In den allermeisten Bereichen des gesellschaftlichen Lebens gilt ab übermorgen die 3G Regel. Die 2G-Regel gilt nur noch bei Veranstaltungen mit über 2.000 Teilnehmenden. Etwas strenger wird es noch in Clubs, Diskotheken und ähnlichen Einrichtungen sein: Hier gilt die 2GplusRegel. Die Regelungen für Krankenhäuser bleiben zum Schutz der vulnerablen Personen unverändert. Quelle: Pressemitteilung Staatskanzlei RLP, Stand: 04.03.2022 Corona-Regeln in Rheinland-Pfalz ab dem 4. März; © Staatskanzlei RLP Aufenthaltsrechtliches Verfahren ukrainischer Staatsangehöriger Infolge des russischen Angriffs auf die Ukraine kommt es in Deutschland zu einigen Einwanderungen derer Staatsangehöriger, die bisher in der Ukraine lebten. Außerdem können bereits in Deutschland aufhältige Ukrainer derzeit nicht dorthin zurückkehren. Der Rat der Europäischen Union hat einen Beschluss nach Art. 5 Abs. 1 der Richtlinie 2001/55/EG („Massenzustrom“- Richtlinie) gefasst. Mit Annahme des Beschlusses und Inkrafttreten infolge der Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union, ist nach gegenwärtiger Einschätzung in 10 bis 14 Tagen zu rechnen. Wir werden zeitnah alle neu angemeldeten Ukrainerinnen und Ukrainer kontaktieren, sobald uns Informationen zum Verfahren der Ausstellung einer Aufenthalts- oder Arbeitserlaubnis vorliegen. Daher bitten wir bei Einreise um einwohnerrechtliche Anmeldung und Geduld bis zum Inkrafttreten des obigen Beschlusses. Bei Rückfragen stehen die Kolleginnen und Kollegen der Ausländerbehörde gerne zur Verfügung. Wir sind montags, dienstags, donnerstags und freitags von 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr und zusätzlich donnerstags von 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr unter den Telefonnummern 06592/933 -349 und -238 erreichbar. Außerdem stehen wir unter der E-Mail-Adresse auslaenderbehoerde@vulkaneifel.de für Fragen zur Verfügung.

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