KW10

Seite 4 LANDKREIS VULKANEIFEL Öffentliche Bekanntmachung zum Zwecke der öffentlichen Zustellung im Sinne des § 1 (1) Landesverwaltungszustellungsgesetz (LVwZG) vom 2. März 2006 in Verbindung mit § 10 (1) Nr. 1 und 3 Verwaltungszustellungsgesetz (VwZG) vom 12.08.2005 sowie § 1 (1) der Hauptsatzung des Landkreises Vulkaneifel vom 23. Juni 2014, jeweils in der aktuell gültigen Fassung. Folgende Person, deren Aufenthalt allgemein unbekannt ist, wird benachrichtigt, dass die Kreisverwaltung Vulkaneifel, KFZ-Zulassungsbehörde, Mainzer Str. 25, 54550 Daun, gegen sie eine zustellungsbedürftige Entscheidung getroffen hat. BetroffenePerson: Ryseff, Sean-Christopher (*24.04.1995 inSanDiego) letztebekannteAnschrift: 54584 Jünkerath, ImKefferbach43 Datum des Schreibens: 01.03.2022 Aktenzeichen: 1/KFZ/DAU-SR 95 Das Schriftstück kann von demBetroffenen oder von einer durch ihn bevollmächtigten Person bei folgender Behörde eingesehen werden: Kreisverwaltung Vulkaneifel, Mainzer Str. 25, 54550 Daun (Zimmer 006). Das Dokument wird öffentlich zugestellt, wodurch Fristen in Gang gesetzt werden, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen können. Es wird darauf hingewiesen, dass das Dokument als zugestellt gilt, wenn seit dem Tag der Bekanntmachung der Benachrichtigung zwei Wochen vergangen sind. Die Entscheidung erlangt Bestandskraft, wenn der Betroffene nicht innerhalb eines Monats nach Zustellung schriftlich oder zur Nieder-schrift bei der Kreisverwaltung Vulkaneifel, Mainzer Str. 25, 54550 Daun, Widerspruch einlegt. Kreisverwaltung Vulkaneifel Daun, 04.03.2022 ImAuftrag gez. Brachtendorf Öffentliche Bekanntmachung zum Zweck der öffentlichen Zustellung nach § 65 Absatz 2 Sozialgesetzbuch (SGB) X in Verbindung mit § 1 Absatz 1 Landesverwaltungszustellungsgesetz (LVwZG), § 10 Absatz 1 Nr. 1 Verwaltungszustellungsgesetz (VwZG) und § 1 (1) der Hauptsatzung des Landkreises Vulkaneifel, jeweils in der aktuell gültigen Fassung. Folgende Person, deren Aufenthalt allgemein unbekannt ist, wird benachrichtigt, dass die Kreisverwaltung Vulkaneifel, Freiherr-vom-Stein-Str. 15, 54550 Daun, gegen sie eine zustellungsbedürftige Entscheidung getroffen hat. Betroffene Person: Naemi Kircheis letzte bekannte Anschrift: Schneidemühle 0, 54570 Meisburg Datum des Schreibens: 27.01.2022 Aktenzeichen: 4-31200-5183 Das Schriftstück kann von der betroffenen Person oder von einer durch sie bevollmächtigten Person nach vorheriger Terminabsprache bei folgender Behörde eingesehen werden: Kreisverwaltung Vulkaneifel, Freiherr-vom-Stein-Str. 15, 54550 Daun. Das Dokument wird öffentlich zugestellt, wodurch Fristen in Gang gesetzt werden, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen können. Es wird darauf hingewiesen, dass das Dokument als zugestellt gilt, wenn seit dem Tag der Bekanntmachung der Benachrichtigung zwei Wochen vergangen sind. Die Entscheidung erlangt Bestandskraft, wenn der Betroffene nicht innerhalb eines Monats nach Zustellung schriftlich oder zur Niederschrift bei der Kreisverwaltung Vulkaneifel, Mainzer Straße 25, 54550 Daun, Widerspruch einlegt. Kreisverwaltung Vulkaneifel Daun, 04.03.2022 ImAuftrag gez. Alflen Sprechtag der Bürgerbeauftragten des Landes Rheinland Pfalz und Beauftragten für die Landespolizei Barbara Schleicher-Rothmund ist am 05. April in der Kreisverwaltung Vulkaneifel Die nächste Möglichkeit für Bürgerinnen und Bürger aus dem Landkreis Vulkaneifel, ihre Anliegen und Probleme mit Barbara Schleicher-Rothmund, Bürgerbeauftragte des Landes Rheinland Pfalz und Beauftragte für die Landespolizei, persönlich zu besprechen, besteht am Dienstag, 05. April 2022 in der Kreisverwaltung Vulkaneifel. Anmeldungen nimmt das Büro der Bürgerbeauftragten, Telefon 06131/ 2 89 99 99, (Frau Schüttler) bis zum 22. März 2022 entgegen. Als Bürgerbeauftragte des Landes Rheinland-Pfalz stehe ich Ihnen mit meinem Team zur Verfügung, um Sie im Umgang mit der Verwaltung zu beraten und zu unterstützen. Mein Ziel ist es, eine einvernehmliche Lösung zu finden, wenn Sie Probleme mit einer Behörde haben. Als Beauftragte für die Landespolizei bin ich Ansprechpartnerin für Beschwerden von Bürgerinnen und Bürger, die Probleme mit der Polizei des Landes Rheinland-Pfalz haben. Ebenso können Polizeibeamtinnen und -beamte sich mit Eingaben im Zusammenhang mit der Ausübung ihrer Tätigkeit direkt und ohne Einhaltung des Dienstwegs an mich wenden. Gerne können Sie sich auch schriftlich/ telefonisch an Barbara Schleicher-Rothmund wenden: Kontaktdaten: Kaiserstr. 32, 55116 Mainz, Telefon: 06131/ 2 89 99-0 Fax: 06131 / 2 89 99 89 E-Mail: poststelle@diebuergerbeauftragte.rlp.de Die aktuellen Termine von weiteren Sprechtagen finden Sie im Videotext, Tafel 725, im SWR Fernsehen. Weitere Informationen über die Arbeit der Bürgerbeauftragten sowie das OnlineFormular finden Sie im Internet unter: www.diebuergerbeauftragte.rlp.de.

RkJQdWJsaXNoZXIy MjY5NTMz