Seite 6 LANDKREIS VULKANEIFEL WFG Vulkaneifel mbH startet erstes Angebot für Gründerinnen und Gründer im Jahr 2022 Den Anfang machen Online-Vorträge und ein digitales Beratungsangebot Die Wirtschaftsförderungsgesellschaft Vulkaneifel mbH will Gründerinnen und Gründer auf dem Weg in die Selbstständigkeit unterstützen. Im Rahmen des Projektes „Gründen auf dem Land“ erhalten angehende Gründerinnen und Gründer hier vielfältige Unterstützungsmöglichkeiten. Den Anfang im Jahr 2022 machen zwei Online-Vorträge sowie ein digitales Beratungsangebot. Am Dienstag, 15. März 2022 findet von 18.30 bis 19.30 Uhr ein Online-Vortrag zum Thema „Grundlagen des Steuerrechts für Gründerinnen und Gründer“ statt. Referent ist Andreas Theres von der PMPG Steuerberatungsgesellschaft mbB, Gerolstein. Am Donnerstag, 17. März 2022 findet von 18.30 bis 19.30 Uhr ein Online-Vortrag zum Thema „Marketing 1x1: Deine Basics für erfolgreiche Kommunikation“ mit Julia Lenartz von Jut Design, Daun, statt. Eine Anmeldung für die Online-Vorträge ist jeweils bis kurz vorher per Email an christina.kirst@wfg-vulkaneifel.de möglich. Den sogenannten „GründungsBeratungsParcours“ bietet die WFG in diesem Jahr am Samstag, 19. März 2022 ab 9 Uhr an. Sie können sich an diesem Tag zu folgenden Themen von unseren Experten in 30-minütigen Einzelgesprächen per Telefon oder via Web-Konferenz kostenfrei beraten lassen: Existenzgründungsberatung, Marketing und Steuern. Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer erhalten hierbei ein individuelles Feedback zu ihrem Gründungsvorhaben und wertvolle Expertentipps für den weiteren Weg zum eigenen Unternehmen. Zur Abstimmung der persönlichen Beratungstermine ist eine Anmeldung unbedingt erforderlich. Anmeldeschluss hierfür ist Mittwoch, der 16. März 2022. Weitere Informationen und Anmeldung: Wirtschaftsförderungsgesellschaft Vulkaneifel mbH, Mainzer Str. 24, 54550 Daun, Christina Kirst, Tel.: 06592/933-200, E-Mail: Christina.kirst@wfg-vulkaneifel.de. Grundstücksverkehr Über die Genehmigung der Veräußerung nachstehender Grundstücke ist nach dem Grundstücksverkehrsgesetz zu entscheiden: Grundbuch von Waldkönigen (Amtsgericht Daun): Blatt 689: Flur 4 Nr. 37/1 – Waldfläche, Am Hübelter – 10.449 m² Flur 5 Nr. 76/1 – Waldfläche, Am Eichertsheld – 8.220 m² Grundbuch von Hillesheim (Amtsgericht Daun): Blatt 2422: Flur 24 Nr. 11 – Landwirtschaftsfläche, Im Liehrtal – 5.098 m² Landwirte/Forstwirte, die zur Aufstockung ihres Betriebes am Erwerb des/der Grundstücks/e interessiert sind, müssen ihr Erwerbsinteresse bei Bekanntmachung in den Kreisnachrichten der Mitteilungsblätter der Verbandsgemeinden des Kreises Vulkaneifel bis spätestens 10 Tage ab Erscheinen bei der „Unteren Landwirtschaftsbehörde“ – Kreisverwaltung Vulkaneifel – schriftlich bekunden. Anträge auf Lernmittelfreiheit für die Schulen in Trägerschaft des Landkreises Vulkaneifel für das Schuljahr 2022/2023 Fristende: 15.03.2022 Alle Schülerinnen und Schüler der Schulen in Trägerschaft des Landkreises Vulkaneifel, an denen die Teilnahme an der Schulbuchausleihe möglich ist, erhalten in den nächsten Tagen Anträge auf Lernmittelfreiheit (kostenlose Schulbuchausleihe) für das Schuljahr 2022/2023 sowie Infoblätter zur Antragsstellung. Die Lernmittelfreiheit muss für jedes Schuljahr neu beantragt werden. Wir bitten um Beachtung, dass die Frist für die Beantragung der Lernmittelfreiheit am 15.03.2022 endet. Diese kann auch online über die Internetseite des Landkreises Vulkaneifel www.vulkaneifel.de (Suchbegriff: Schulbuchausleihe) oder direkt über folgenden Link: www.vulkaneifel.de/lmf-online.de rund um die Uhr unter Beachtung der Frist beantragt werden. Besteht noch Unklarheit darüber, welche Schule die Schülerin oder der Schüler im neuen Schuljahr besuchen wird, empfehlen wir Ihnen, aus Gründen der Fristwahrung, trotzdem einen Antrag auf Lernmittelfreiheit zu stellen. Sollte die Schülerin oder der Schüler nach Antragsstellung eine andere Schule innerhalb von Rheinland-Pfalz besuchen, wird die Entscheidung über den Antrag für die neue Schule übernommen. Anträge auf kostenlose Schulbuchausleihe, die nach dem oben genannten Termin eingehen, können nicht mehr für das Schuljahr 2022/2023 berücksichtigt werden. Sollten Sie bis zum oben genannten Termin keinen Antrag gestellt bzw. eine Ablehnung erhalten haben, besteht die Möglichkeit, an der Ausleihe gegen Gebühr teilzunehmen. Hierzu werden den Schülerinnen und Schülern rechtzeitig Informationen per Elternbrief zur Verfügung gestellt. Für Rückfragen stehen wir Ihnen montags bis freitags in der Zeit von 08.00-12.00 Uhr zur Verfügung: Kathrin Stolz, Büro 325, 06592/933-396, Miriam Hammes, Büro 325, 06592/933-369 Sie können Ihre Fragen auch gerne per E-mail an uns richten: schulbuchausleihe@vulkaneifel.de.
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