Seite 6 LANDKREIS VULKANEIFEL Öffentliche Bekanntmachung zum Zwecke der öffentlichen Zustellung im Sinne des § 1 (1) Landesverwaltungszustellungsgesetz (LVwZG) vom 2. März 2006 in Verbindung mit § 10 (1) Nr. 1 und 3 Verwaltungszustellungsgesetz (VwZG) vom 12.08.2005 sowie § 1 (1) der Hauptsatzung des Landkreises Vulkaneifel vom 23. Juni 2014, jeweils in der aktuell gültigen Fassung. Folgende Personen, deren Aufenthalt allgemein unbekannt ist, werden benachrichtigt, dass die Kreisverwaltung Vulkaneifel, KFZ-Zulassungsbehörde, Mainzer Str. 25, 54550 Daun, gegen sie eine zustellungsbedürftige Entscheidung getroffen hat. BetroffenePerson: BOUTAS,Athanasios (*22.01.1991 inKarditsa) letztebekannteAnschrift: 54578Walsdorf, Kölner Str. 16 Datum des Schreibens: 17.03.2022 Aktenzeichen: 1/KFZ/DAU-TD 91 BetroffenePerson: SCHUELLER, Johann (*12.12.1933 inOberwelchenbach) letztebekannteAnschrift: 53539Brücktal, Dorfstr. 13 Datum des Schreibens: 17.03.2022 Aktenzeichen: 1/KFZ/DAU-X 723 BetroffenePerson: VANOOYEN,Michael Josef (*26.02.1959 inKevelaer) letztebekannteAnschrift: 56767Sassen, ImForst 5 Datum des Schreibens: 17.03.2022 Aktenzeichen: 1/KFZ/DAU-R 578 Das Schriftstück kann von demBetroffenen oder von einer durch ihn bevollmächtigten Person bei folgender Behörde eingesehen werden: Kreisverwaltung Vulkaneifel, Mainzer Str. 25, 54550 Daun (Zimmer 006). Das Dokument wird öffentlich zugestellt, wodurch Fristen in Gang gesetzt werden, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen können. Es wird darauf hingewiesen, dass das Dokument als zugestellt gilt, wenn seit dem Tag der Bekanntmachung der Benachrichtigung zwei Wochen vergangen sind. Die Entscheidung erlangt Bestandskraft, wenn der Betroffene nicht innerhalb eines Monats nach Zustellung schriftlich oder zur Niederschrift bei der Kreisverwaltung Vulkaneifel, Mainzer Str. 25, 54550 Daun, Widerspruch einlegt. Kreisverwaltung Vulkaneifel Daun, 18.03.2022 ImAuftrag gez. Brachtendorf WEBSITE-CHECK: Online-Beratertag der Wirtschaftsförderungsgesellschaft Vulkaneifel am 31.03.2022 Kostenfreie Kurzanalyse Ihrer Unternehmens-Webseite Am 31.03.2022 findet der nächste WEBSITE-CHECK Beratertag der Wirtschaftsförderungsgesellschaft Vulkaneifel statt. Ein Experte für Webseitengestaltung aus der Region beantwortet Fragen rund um Ihre Unternehmens-Webseite. Der Berater bietet interessierten Unternehmen eine Website-Kurzanalyse, deckt dabei mögliche Schwachstellten auf und gibt praxisnahe Tipps, um die Onlinepräsenz erfolgreicher zu machen. Eine Anmeldung für die kostenfreien, 50-minütigen digitalen Einzelgespräche ist unbedingt erforderlich. Danach erhalten Sie die Zugangsdaten zum Online-Meeting-Raum bei Zoom. Anmeldeschluss ist der 28.03.2022. Anmeldung & Kontakt: Wirtschaftsförderungsgesellschaft Vulkaneifel, Christina Kirst, Tel.: (06592) 933-200. E-Mail: christina.kirst@wfgvulkaneifel.de, www.wfg-vulkaneifel.de Info für Rinderhalter im Vulkaneifelkreis Rheinland-Pfalz offiziell frei von Boviner Virusdiarrhoe (BVD), Impfung jetzt verboten Rheinland-Pfalz ist nun offiziell als frei von Boviner Virusdiarrhoe (BVD) anerkannt. Die EU-Kommission hat einem entsprechenden Antrag des Landes stattgegeben. Das bedeutet zugleich, dass die Impfung von Rindern gegen das BVD-Virus in Rheinland-Pfalz jetzt verboten ist. Das Landesuntersuchungsamt (LUA) hat daher eine Tierseuchenrechtliche Verfügung erlassen, die am Samstag, den 26.02.2022 in Kraft getreten ist. Es gilt: BVD-Impfverbot Die Impfung von Rindern gegen das BVDVirus ist in ganz Rheinland-Pfalz verboten. Ausnahmen können im Einzelfall durch die zuständige Veterinärbehörde nach Risikobewertung zugelassen werden. Einstallungsverbot für geimpfte Tiere Es dürfen nur noch Rinder eingestallt (zugekauft) werden, die nicht gegen das BVD-Virus geimpft sind. Geimpfte Tiere, die aktuell noch in rheinland-pfälzischen Betrieben stehen, dürfen dort verbleiben, jedoch dürfen sie nicht in andere Betriebe in freien Gebieten (also z. B. innerhalb Rheinland-Pfalz) verbracht werden. Wir bitten, vor dem Kauf bzw. Verkauf von Tieren im HIT nachzuschauen, ob es sich bei dem betreffenden Tier um ein geimpftes handelt. Beprobung aller Rinder bis zum 20. Lebenstag (LT) via Ohrstanze Das Land Rheinland-Pfalz bleibt bei der Beprobung aller Kälber via Ohrstanze. Es ist allerdings zu beachten, dass die Kälber nun bis zum 20. Lebenstag (vorher 30. LT) zu beproben sind. BVD Freiheitsstatus eines Betriebes Ein Betrieb gilt nur als BVD-frei, wenn alle Rinder über 20 Tagen negativ auf das BVDAntigen getestet wurden. Dies bedeutet, dass auch nur dann ein Handel erlaubt ist. Es darf nur aus BVD-freien Betrieben zugekauft werden. Wir bitten daher alle Betriebsinhaber, auf eine regelmäßige Beprobung und auch Versendung der Proben zu achten! Anmerkung: Nicht alle Teile Deutschlands sind von der EU-Kommission als BVD-frei anerkannt. So hat u.a. Nordrhein-Westfalen den Freiheitsstatus nicht erreicht und ein Tilgungsprogramm auferlegt. Sollten Sie Zugänge aus BVD- freien Betrieben, die nicht in einer BVD-freien Zone liegen, planen, bitten wir daher um eine frühzeitige Meldung an das Veterinäramt, damit wir Sie hier individuell beraten können. Auch bei Importen aus Mitgliedsstaaten gelten nun strengere Regelungen. Bei Fragen hierzu stehen wir gerne zur Verfügung. Änderungen und Ergänzungen zu den nun geltenden Regeln werden auf der Homepage des Landkreises Vulkaneifel www.vulkaneifel.de veröffentlicht. Unsere Erreichbarkeiten: Veterinäramt Vulkaneifel, Mainzer Str. 25, 54550 Daun Tel.: 06592-933-353 Fax: 06592-933-6304 veterinaeramt@vulkaneifel.de
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