Seite 5 LANDKREIS VULKANEIFEL „Mitarbeiterpartizipation in Digitalisierungsprozessen“ WFG ImPuls am 20.04.2022, 8.30 Uhr Im April geht es weiter beim WFG ImPuls mit dem Thema „Mitarbeiterpartizipation in Digitalisierungsprozessen“. Am 20.04.2022 ab 8.30 Uhr ist hierzu Stephanie Dupont vom Institut für Technologie und Arbeit (ITA), Kaiserslautern zu Gast bei WFG ImPuls. Um Anmeldung wird bis zum 19.04.2022 gebeten (per E-Mail an christina.kirst@wfg-vulkaneifel.de). Nach erfolgreicher Anmeldung erhalten die Teilnehmenden die Zugangsdaten zum Online-Meeting-Raum bei GoToMeeting per E-Mail. Die Digitalisierung stellt Unternehmen vor die Herausforderung, Veränderungen an den Unternehmensprozessen vorzunehmen. Die Entscheidung, an welchen Stellen technische Lösungen die Arbeit effizienter machen und für Mitarbeitende erleichtern, treffen häufig Geschäftsführung und Führungskräfte, ggf. unterstützt vom Betriebsrat. Aus strategischer Sicht mag dieses Vorgehen zielführend sein. Doch um die Veränderung auch auf operativer Ebene zum Erfolg zu machen, fehlen oft wichtige Informationen, denn die Experten für die jeweiligen Arbeitsaufgaben und -abläufe sind nicht involviert – die Mitarbeiter! Mitarbeiterpartizipation, also die Teilhabe an Entscheidungen im Unternehmen, befähigt Unternehmen, sich das Wissen der Mitarbeiter zu Nutze zu machen, um bessere Entscheidungen zu treffen. Ziel ist es, passgenaue Lösungen zu identifizieren und schnell in bestehende Prozesse zu integrieren. Dabei kann Mitarbeiterpartizipation unterschiedliche Ausprägungsformen haben. Welche Formen es gibt, welche Vorteile Mitarbeiterpartizipation hat und wie Sie diese in Ihrem Unternehmen umsetzen können, erfahren Sie in diesem Online-Vortrag. Weitere Informationen und Kontakt: WFG Vulkaneifel mbH, Mainzer Str. 24, 54550 Daun, Judith Klassmann-Laux, Telefon: 06592 933-205, E-Mail: judith. klassmann@wfg-vulkaneifel.de Stephanie Dupont studierte Betriebswirtschaftslehre (M. Sc.) an der Technischen Universität in Kaiserslautern und arbeitet seit 2016 als wissenschaftliche Mitarbeiterin am ITA. Derzeit liegen ihre Schwerpunkte in den Bereichen Digitalisierung und Arbeit 4.0. In aktuellen Forschungsprojekten befasst sie sich mit der partizipativen Auswahl und Einführung von digitalen Lösungen sowie der arbeits- und organisationwissenschaftlichen Gestaltung digitaler Transformationsprozesse. Zur Person: Foto: Stephanie Dupont, Institut für Technologie und Arbeit (ITA), Kaiserslautern Öffentliche Bekanntmachung zum Zweck der öffentlichen Zustellung nach § 65 Absatz 2 Sozialgesetzbuch (SGB) X in Verbindung mit § 1 Absatz 1 Landesverwaltungszustellungsgesetz (LVwZG), § 10 Absatz 1 Nr. 1 Verwaltungszustellungsgesetz (VwZG) und § 1 (1) der Hauptsatzung des Landkreises Vulkaneifel, jeweils in der aktuell gültigen Fassung. Folgende Person, deren Aufenthalt allgemein unbekannt ist, wird benachrichtigt, dass die Kreisverwaltung Vulkaneifel, Freiherr-vom-Stein-Str. 15, 54550 Daun, gegen sie eine zustellungsbedürftige Entscheidung getroffen hat. BetroffenePerson: MarcoDaSilva letztebekannteAnschrift: Auf der Steip2, in54578Walsdorf Datum des Schreibens: 31.03.2022 Aktenzeichen: 4-31200-075-4711 Das Schriftstück kann von der betroffenen Person oder von einer durch sie bevollmächtigten Person nach vorheriger Terminabsprache bei folgender Behörde eingesehen werden: Kreisverwaltung Vulkaneifel, Freiherr-vom-Stein-Str. 15, 54550 Daun. Das Dokument wird öffentlich zugestellt, wodurch Fristen in Gang gesetzt werden, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen können. Es wird darauf hingewiesen, dass das Dokument als zugestellt gilt, wenn seit dem Tag der Bekanntmachung der Benachrichtigung zwei Wochen vergangen sind. Die Entscheidung erlangt Bestandskraft, wenn der Betroffene nicht innerhalb eines Monats nach Zustellung schriftlich oder zur Niederschrift bei der Kreisverwaltung Vulkaneifel, Mainzer Straße 25, 54550 Daun, Widerspruch einlegt. Kreisverwaltung Vulkaneifel Daun, 01.04.2022 ImAuftrag gez. Alflen Öffentliche Bekanntmachung zum Zwecke der öffentlichen Zustellung im Sinne des § 1 (1) Landesverwaltungszustellungsgesetz (LVwZG) vom 2. März 2006 in Verbindung mit § 10 (1) Nr. 1 und 3 Verwaltungszustellungsgesetz (VwZG) vom 12.08.2005 sowie § 1 (1) der Hauptsatzung des Landkreises Vulkaneifel vom 23. Juni 2014, jeweils in der aktuell gültigen Fassung.Folgende Person, deren Aufenthalt allgemein unbekannt ist, wird benachrichtigt, dass die Kreisverwaltung Vulkaneifel, KFZ-Zulassungsbehörde, Mainzer Str. 25, 54550 Daun, gegen sie eine zustellungsbedürftige Entscheidung getroffen hat. BetroffenePerson: Erben vonKlaus-Günter Dahm(* 28.05.1958 inGerolstein) letztebekannteAnschrift:54568Gerolstein,NiedereicherStr.16 Datum des Schreibens: 24.03.2022 Aktenzeichen: 1/KFZ/DAU-KD 22 Das Schriftstück kann von dem Betroffenen oder von einer durch ihn bevollmächtigten Person bei folgender Behörde eingesehen werden: Kreisverwaltung Vulkaneifel, Mainzer Str. 25, 54550 Daun (Zimmer 006). Das Dokument wird öffentlich zugestellt, wodurch Fristen in Gang gesetzt werden, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen können. Es wird darauf hingewiesen, dass das Dokument als zugestellt gilt, wenn seit dem Tag der Bekanntmachung der Benachrichtigung zwei Wochen vergangen sind. Die Entscheidung erlangt Bestands-kraft, wenn der Betroffene nicht innerhalb eines Monats nach Zustellung schriftlich oder zur Niederschrift bei der Kreisverwaltung Vulkaneifel, Mainzer Str. 25, 54550 Daun, Widerspruch einlegt. Kreisverwaltung Vulkaneifel Daun, 30.03.2022 ImAuftrag gez. Brachtendorf
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