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Seite 3 LANDKREIS VULKANEIFEL Öffentliche Bekanntmachung der Abstimmungsleiterin zur Eintragung der von der Meldepflicht befreiten stimmberechtigten Staatsangehörigen anderer Mitgliedstaaten der Europäischen Union in das Stimmberechtigtenverzeichnis I. Am Sonntag, dem 12. Juni 2022, von 8 bis 18 Uhr, wird über folgende wichtige Angelegenheit des Landkreises Vulkaneifel im Wege des Bürgerentscheids abgestimmt: Soll im Landkreis Vulkaneifel eine flächendeckende haushaltsnahe Biotonne anstatt des bestehenden Biocontainersystems eingeführt werden? II.Stimmberechtigte Staatsangehörige anderer Mitgliedstaaten der Europäischen Union, die von der Meldepflicht befreit und deshalb im Landkreis nicht gemeldet sind und daher auch nicht von Amts wegen in das Stimmberechtigtenverzeichnis eingetragen werden können, werden hiermit aufgefordert, ihre Eintragung in das Stimmberechtigtenverzeichnis bis zum 06. Mai 2022, 12.00 Uhr, bei der Verbandsgemeindeverwaltung zu beantragen. Der Antrag soll nach dem Muster der Anlage 1a der Kommunalwahlordnung gestellt werden. Antragsvordrucke können Sie bei der Verbandsgemeindeverwaltung erhalten. Kreisverwaltung Vulkaneifel Daun, 04.04.2022 gez. JuliaGieseking,Abstimmungsleiterin Öffentliche Bekanntmachung nach § 11e Abs. 6 LKO sowie nach § 85 Abs. 2 KWO des Bürgerentscheids „Bioabfallerfassung Vulkaneifel“ Der Kreistag hat in seiner Sitzung am 04. Oktober 2021 die Durchführung eines Bürgerentscheids beschlossen und in der Kreistagssitzung am 21. März 2022 den Abstimmungstag auf Sonntag, den 12.Juni 2022, festgesetzt. Der Kreistag hat die zur Abstimmung stehende Fragestellung beschlossen. Die nur mit „Ja“ oder „Nein“ zu beantwortende Frage lautet: Soll im Landkreis Vulkaneifel eine flächendeckende haushaltsnahe Biotonne anstatt des bestehenden Biocontainersystems eingeführt werden? Quorum und Stimmberechtigung Bei dem Bürgerentscheid ist die gestellte Frage in dem Sinne entschieden, in dem sie von der Mehrheit der gültigen Stimmen beantwortet wurde, sofern diese Mehrheit mindestens 15 v.H. der Stimmberechtigten beträgt. Bei Stimmengleichheit gilt die Frage als mit „Nein“ beantwortet. Stimmberechtigt sind alle Deutschen im Sinne des Artikel 116 des Grundgesetzes und alle Staatsangehörigen anderer Mitgliedstaaten der Europäischen Union, die am Tage der Stimmabgabe das 18. Lebensjahr vollendet haben, seit mindestens drei Monaten im Landkreis Vulkaneifel mit Hauptwohnung gemeldet sind und nicht vom Wahlrecht bzw. Stimmrecht ausgeschlossen sind. Diese werden von Amts wegen in das Abstimmungsverzeichnis eingetragen und können abstimmen. Gemeinsame Auffassung des Kreistages und der Landrätin (§ 11e Abs. 6 LKO) Der Bürgerentscheid dient der demokratischen Entscheidungsfindung. Es soll entschieden werden, ob das aktuell gültige „Containersystem“ durch die Einführung einer haushaltsnahen flächendeckenden Biotonne ersetzt werden soll. Der zuständige Zweckverband Abfallwirtschaft Region Trier (A.R.T.) hat zur möglichen Wiedereinführung der Biotonne eine entsprechende Kalkulation vorgelegt. Diese sieht eine Behälterstruktur ähnlich der des Restabfalls vor. Es sind drei Behältergrößen (60-Liter, 120-Liter und 240-Liter) vorgesehen, welche sich an der jeweiligen Haushaltsgröße orientieren und alle 14 Tage eingesammelt werden. Die wesentlichen Kosten wären nach aktuellem Stand (Kalkulation 2022) die Folgenden: Für eine zweiwöchige Entsorgung des Biomülls entsteht demnach • bei einemHaushalt mit bis zu 4 Personen, mit einer Mindestbehältergröße von 60 Litern, eine jährliche Mehrgebühr von 33,57 Euro, • bei einemHaushalt von 5-8 Personen, mit einer Mindestbehältergröße von 120 Litern, eine jährliche Mehrgebühr in Höhe von 46,94 Euro, • bei einemHaushalt von 9 Personen, mit einer Mindestbehältergröße von 240 Litern, eine jährliche Mehrgebühr in Höhe von 72,82 Euro. Neben den hier dargestellten Mindestbehältergrößen besteht die Möglichkeit, gegen Aufpreis auch größere Gefäße zu wählen. Es ist ein flächendeckender, also 100%-iger Anschlussgrad vorgesehen. Ausnahmen für Eigenkompostierer soll es nicht geben. Die Mitglieder des Kreistages und Landrätin Julia Gieseking werben dafür, dass die Bürgerinnen und Bürger die Chance nutzen und eine demokratische Entscheidung über die Art der Biomüllerfassung im Landkreis Vulkaneifel treffen. Gemeinsam wünscht man sich eine breite Beteiligung am Bürgerentscheid und hofft, dass viele Menschen die Möglichkeit zur Abstimmung am 12. Juni 2022 vor Ort oder per Briefabstimmung nutzen. Kreisverwaltung Vulkaneifel Daun, 04.04.2022 gez. Julia Gieseking, Landrätin

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