KW18 NEU

Seite 4 LANDKREIS VULKANEIFEL Öffentliche Bekanntmachung zum Zwecke der öffentlichen Zustellung im Sinne des § 1 (1) Landesverwaltungszustellungsgesetz (LVwZG) vom 2. März 2006 in Verbindung mit § 10 (1) Nr. 1 Verwaltungszustellungsgesetz (VwZG) vom 12.08.2005 sowie § 1 (1) der Hauptsatzung des Landkreises Vulkaneifel vom 23. Juni 2014, jeweils in der aktuell gültigen Fassung. Folgende Person, deren Aufenthalt allgemein unbekannt ist, wird benachrichtigt, dass die Kreisverwaltung Vulkaneifel, Abteilung Kommunales, Recht, Sicherheit, Ordnung und Verkehr, Mainzer Str. 25, 54550 Daun, gegen sie eine zustellungsbedürftige Entscheidung getroffen hat. BetroffenePerson: BARIS BULUT (10.04.2001 INKARSIYAKA/ TÜRKEI) letztebekannteAnschrift: Hauptstraße 61, 54568 Gerolstein Datum des Schreibens: 11.04.2022 Aktenzeichen: 1 - 12332 Das Schriftstück kann von der Betroffenen oder von einer durch sie bevollmächtigten Person bei folgender Behörde eingesehen werden: Kreisverwaltung Vulkaneifel, Mainzer Straße 25, 54550 Daun (Zimmer 18). Das Dokument wird öffentlich zugestellt, wodurch Fristen in Gang gesetzt werden, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen können.Es wird darauf hingewiesen, dass das Dokument als zugestellt gilt, wenn seit dem Tag der Bekanntmachung der Benachrichtigung zwei Wochen vergangen sind. Die Entscheidung erlangt Rechtskraft, wenn der Betroffene nicht innerhalb eines Monats nach Zustellung schriftlich oder zur Niederschrift bei der Kreisverwaltung Vulkaneifel, Mainzer Straße 25, 54550 Daun, Widerspruch einlegt. Kreisverwaltung Vulkaneifel Daun, 25.04.2022 ImAuftrag gez. Fröhlig Öffentliche Bekanntmachung zum Zwecke der öffentlichen Zustellung im Sinne des § 1 (1) Landesverwaltungszustellungsgesetz (LVwZG) vom 2. März 2006 in Verbindung mit § 10 (1) Nr. 1 und 3 Verwaltungszustellungsgesetz (VwZG) vom 12.08.2005 sowie § 1 (1) der Hauptsatzung des Landkreises Vulkaneifel vom 23. Juni 2014, jeweils in der aktuell gültigen Fassung. Folgende Person, deren Aufenthalt allgemein unbekannt ist, wird benachrichtigt, dass die Kreisverwaltung Vulkaneifel, KFZ-Zulassungsbehörde, Mainzer Str. 25, 54550 Daun, gegen sie eine zustellungsbedürftige Entscheidung getroffen hat. BetroffenePerson: BUDDE, JAN (25.04.1980 INBIELEFELD) letztebekannteAnschrift: Maarstraße 3, 54552 Schalkenmehren Datum des Schreibens: 27.04.2022 Aktenzeichen:1/KFZ/DAU-EX 69 Das Schriftstück kann von dem Betroffenen oder von einer durch ihn bevollmächtigten Person bei folgender Behörde eingesehen werden: Kreisverwaltung Vulkaneifel, Mainzer Str. 25, 54550 Daun (Zimmer 006). Das Dokument wird öffentlich zugestellt, wodurch Fristen in Gang gesetzt werden, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen können. Es wird darauf hingewiesen, dass das Dokument als zugestellt gilt, wenn seit dem Tag der Bekanntmachung der Benachrichtigung zwei Wochen vergangen sind. Die Entscheidung erlangt Bestandskraft, wenn der Betroffene nicht innerhalb eines Monats nach Zustellung schriftlich oder zur Niederschrift bei der Kreisverwaltung Vulkaneifel, Mainzer Str. 25, 54550 Daun, Widerspruch einlegt. Kreisverwaltung Vulkaneifel Daun, 28.04.2022 ImAuftrag gez. Zender Bewegungsbegleiter-Schulung 2022 in Gerolstein Am 11. und 12. Juni 2022 findet im Rahmen der Kampagne „Ich bewege mich – mir geht es gut“ im Mehrgenerationenhaus Gerolstein eine Schulung zur/zum Bewegungsbegleiter:in statt. Ausgerichtet wird die Schulung von mehreren Partnerinnen: Der Landeszentrale für Gesundheitsförderung in RheinlandPfalz e. V. (LZG), der Landesvereinigung für ländliche Erwachsenenbildung in RLP e. V. (LEB) sowie dem LandFrauenverband Vulkaneifel in Kooperation mit der örtlichen Fachkraft im Projekt Gemeindeschwesterplus für die Verbandsgemeinde Gerolstein, Elisabeth Reinarz. Die Kampagne wird umgesetzt von der LZG im Auftrag des GKV-Bündnisses für Gesundheit - einer Initiative der gesetzlichen Krankenkassen zur Weiterentwicklung von Gesundheitsförderung und Prävention in Lebenswelten. Ziel ist es, ältere Menschen für mehr Bewegung zu begeistern und ihre körperliche Aktivität zu fördern. Die Bewegungsangebote finden vorzugsweise statt auf Plätzen, Parks und Grünflächen im öffentlichen Raum. Seit Beginn der Kampagne im Jahr 2015 werden regelmäßig Ehrenamtliche dafür qualifiziert, alsBewegungsbegleiter:innen in ihrer Region ein nachhaltiges Bewegungsangebot für ältere Menschen umzusetzen. Die Ehrenamtlichen müssen nicht zwingend Erfahrung im Sportbereich mitbringen. In der Ausbildung erwerben die Teilnehmer:innen Grundkenntnisse für die Anleitung von praktischen Übungen und Spielen für Ältere. Zusätzlich erhalten sie einen Bewegungskoffer mit Praxismaterialien (z.B. Bälle, Spiele, Tücher) sowie ein Handbuch mit Anleitungen für abwechslungsreiche und dauerhafte Bewegungsangebote. Diese Bewegungsangebote finden im unmittelbaren Wohnumfeld und meist im Freien statt. Sie sind unkompliziert zu nutzen, fördern neben Beweglichkeit und Fitness auch die sozialen Kontakte und werden kostenlos angeboten. Termin und Zeiten Samstag/Sonntag, 11. und 12. Juni 2022 Die Schulung findet am ersten Tag von 10.00 bis 19.00 Uhr und am zweiten Tag von 10.00 bis 17.00 Uhr statt. Pausen werden je nach Bedarf der Gruppe eingerichtet. Veranstaltungsort Mehrgenerationenhaus Gerolstein Raderstraße 9 54568 Gerolstein Kosten Für die Schulungsveranstaltung inkl. -materialien (Bewegungstrolley, Handbuch) fallen für Teilnehmende keine Kosten an. Lediglich die Kosten für die Anreise sind selbst zu tragen. Anmeldung Die Anmeldung erfolgt online auf der Homepage der LZG: https://www.lzg-rlp.de/de/schulungen.html Ansprechpersonen Bei Fragen zur Schulung wenden Sie sich bitte an: Elisabeth Reinarz, Fachkraft im Projekt Gemeindeschwester plus Tel.: 06591 94920 253 Mobil: 0160 93327100 E-Mail: e.reinarz@caritas-westeifel.de

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