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Seite 5 LANDKREIS VULKANEIFEL Grundstücksverkehr Über die Genehmigung der Veräußerung nachstehender Grundstücke ist nach dem Grundstücksverkehrsgesetz zu entscheiden: Grundbuch von Oos (Amtsgericht Daun): Blatt 372: Flur 6 Nr. 25 – Waldf läche, beim Rehkreuz – 4.993 m² Flur 6 Nr. 22/1 – Waldf läche, auf der Hardt – 13.584 m² Grundbuch von Sassen (Amtsgericht Daun): Blatt 525: Flur 5 Nr. 44 – Waldf läche, In der Hofhecke – 6.477 m² Landwir te/Forstwir te, die zur Aufstockung ihres Betriebes am Erwerb des/der Grundstücks/e interessier t sind, müssen ihr Erwerbsinteresse bei Bekanntmachung in den Kreisnachrichten der Mitteilungsblätter der Verbandsgemeinden des Kreises Vulkaneifel bis spätestens 10 Tage ab Erscheinen bei der „Unteren Landwir tschaf tsbehörde“ – Kreisverwaltung Vulkaneifel – schrif tlich bekunden. Kommunale Frauen- und Gleichstellungsbeauftragte aus Rheinland-Pfalz An der Frühjahrssitzung der Landesarbeitsgemeinschaft der Kommunalen Frauen- und Gleichstellungsbeauftragten (LAG) nahmen rund 25 Frauen aus ganz Rheinland-Pfalz teil. In den Räumen des Europäischen Berufsbildungswerks in Bitburg begrüßte Landrat Andreas Kruppert die Kommunalen Gleichstellungsbeauftragten und unterstrich die Wichtigkeit ihrer Arbeit. „Für mich ist es selbstverständlich, dass Frauen und Männer auf ihrem gesamten Lebensweg die gleichen Chancen erhalten – persönlich, beruflich und familiär! Da wir das aber leider noch nicht erreicht haben, ist Ihre Arbeit als Kommunale Gleichstellungsbeauftragte sehr wichtig für eine gerechte Gesellschaft!“ Trotz aller Freude, sich endlich wieder in Präsenz treffen zu können, war die Sitzung überschattet vom Krieg in der Ukraine. Laut UN-Flüchtlingskommissariat sind aktuell rund 5,2 Millionen Menschen aus der Ukraine geflohen. Ein Großteil davon sind Frauen und Kinder. Doch auch aus anderen Ländern kommen jeden Tag Frauen und Kinder in Deutschland an, die vor Krieg, Armut und/oder geschlechtsspezifischer Gewalt geflohen sind. Krieg und Vertreibung gefährden Frauen und Mädchen in besonderer Weise Opfer geschlechtsspezifischer Gewalt zu werden. Daher müssen sie auf der Flucht konsequent vor sexualisierter Gewalt, Menschenhandel und Ausbeutung geschützt werden. Die LAG fordert daher bei der Aufnahme von Frauen und Kindern auf der Flucht, die Umsetzung von Gewaltschutzkonzepten in Unterkünften, separaten Unterbringungsmöglichkeiten sowie Schutzräume für Alleinreisende oder von Gewalt betroffene Frauen. Ganz im Sinne der Vernetzung fand am Nachmittag ein reger Austausch zu aktuellen Themen statt, besonderer Fokus lag dabei in der Umsetzung der Istanbul-Konvention auf kommunaler Ebene. Da Kommunale Gleichstellungsbeauftragte in den meisten Fällen als Einzelkämpferinnen in ihren Kommunen und Landkreisen tätig sind, ist ein regelmäßiger Austausch untereinander von besonderer Wichtigkeit, um Synergieeffekte zu nutzen und gegenseitige Unterstützung zu geben. Ihre Ansprechpartnerin für den Landkreis Vulkaneifel: Doris Sicken, Kommunale Gleichstellungsbeauftragte, Tel. 06592/933-579, Email: Doris.Sicken@vulkaneifel.de Kommunale Gleichstellungsbeauftragte aus Rheinland-Pfalz. Foto: Follmann/eurobbw

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