KW19

Seite 2 LANDKREIS VULKANEIFEL Zensus 2022: Bevölkerungszählung ab Mitte Mai Ab Mitte Mai 2022 werden die Einwohnerinnen und Einwohner des Landkreises Vulkaneifel für den Zensus 2022 befragt. Beim Zensus handelt es sich um eine deutschlandweite, registergestützte Bevölkerungszählung, die mit einer Gebäude- und Wohnungszählung kombiniert wird. Dieser Zensus, der im vergangenen Jahr aufgrund der Corona-Pandemie verschoben wurde, findet nach 2011 erneut statt. Grundlage für die Erhebung sind die kommunalen Einwohnermelderegister. Im Rahmen von zusätzlich notwendigen Personenbefragungen werden sowohl an 2.652 Privatanschriften als auch in Wohnheimen (wie bspw. Studierendenwohnheimen) sowie Gemeinschaftsunterkünften (wie bspw. Alten- und Pflegeheimen) die dort zum Zensusstichtag, dem 15. Mai 2022, wohnenden Personen erfasst. Dadurch werden Informationen zu Unter- und Übererfassungen in den Melderegistern gewonnen. Auf diesen Grundlagen werden verlässliche, amtliche Einwohnerzahlen festgestellt. Zusätzlich werden Informationen, insbesondere zum Bildungsstand und zur Erwerbstätigkeit erhoben, die in dieser Form nicht in den vorhandenen Verwaltungsregistern vorliegen. Für die ausgewählten zu befragenden Personen besteht beim Zensus eine gesetzliche Auskunftspflicht. Nur so kann eine hinreichend aussagekräftige Datengrundlage erzielt werden. Auf Basis der durch den Zensus ermittelten Bevölkerungszahlen werden unter anderem der Länderfinanzausgleich geregelt und Berechnungen zur Verteilung von EU-Fördermitteln vorgenommen. Die Zensusergebnisse haben insoweit deutliche Auswirkungen auf die Städte und Gemeinden des Landkreises Vulkaneifel. Die zusätzlich zu erfragenden soziodemografischen Angaben stellen darüber hinaus wichtige planungs- und entscheidungsrelevante Informationen für eine faktenbasierte Politik vor Ort dar. Der Landkreis Vulkaneifel führt die VorOrt-Befragungen im Auftrag des Statistischen Landesamtes Rheinland-Pfalz durch. Hierfür wurde in der Kreisverwaltung eine eigene ZensusErhebungsstelle eingerichtet. Die Befragung vor Ort wird nur wenige Minuten in Anspruch nehmen. Im Interview werden wenige persönliche Angaben zu den Auskunftspersonen erfasst. Anschließend erhalten die Auskunftspersonen Zugangsdaten zu einem Online-Fragebogen, um weitere Angaben eigenständig einzutragen und zu übermitteln. Natürlich besteht auch die Möglichkeit, die Befragung mit Hilfe eines Papierfragebogens durchzuführen. Um die Befragungen persönlich vor Ort durchzuführen, werden im Landkreis Vulkaneifel rund 55 ehrenamtliche Erhebungsbeauftragte eingesetzt. Die Befragungen können mit genügend Abstand an der Tür oder im Flur erfolgen. Somit ist ein Betreten der Wohnung oder des Hauses der Auskunftsperson durch die Zensus-Interviewerin oder den ZensusInterviewer nicht notwendig. Die Interviewerinnen und Interviewer wurden für ihre verantwortungsvolle Tätigkeit von der Zensus-Erhebungsstelle sorgfältig ausgewählt, umfassend geschult sowie auf Verschwiegenheit verpflichtet. Sie kündigen den Befragungstermin im Vorfeld durch einen Einwurf in die Hausbriefkästen an und können sich gegenüber den Auskunftspersonen als von dem Landkreis Vulkaneifel beauftragte Erhebungsbeauftragte ausweisen. Die Zensusdaten unterliegen der statistischen Geheimhaltung und werden ausschließlich für statistische Zwecke genutzt. Durch das sogenannte Rückspielverbot ist es gesetzlich untersagt, dass die gewonnenen Zensus-Befragungsdaten an andere Verwaltungsbereiche der Kreisverwaltung oder gar an andere Verwaltungen weitergegeben werden. Zudem werden die Zensus-Ergebnisse nur anonymisiert veröffentlicht, so dass ein Rückschluss auf einzelne Personen nicht möglich ist. Die Zensus-Erhebungsstelle Vulkaneifel ist für Rückfragen per E-Mail an zensus.info@vulkaneifel.de oder unter den Telefonnummern 06592/933441 und 06592/933-442 erreichbar. Weitere Informationen finden Sie im Internet unter www.zensus2022.de. Grundstücksverkehr Über die Genehmigung der Veräußerung nachstehender Grundstücke ist nach dem Grundstücksverkehrsgesetz zu entscheiden: Grundbuch von Walsdorf (Amtsgericht Daun): Blatt 1180: Flur 21 Nr. 19/1 – Landwir tschaf tsf läche, An der Kreuzheck – 5.027 m² Flur 21 Nr. 20/1 – Landwir tschaf tsf läche, An der Kreuzheck – 5405 m² Grundbuch von Mehren (Amtsgericht Daun): Blatt 2481: Flur 7 Nr. 13 – Landwir tschaf tsf läche, Auf der obersten Gönnerbach – 5.060 m² Grundbuch von Schutz (Amtsgericht Daun): Blatt 926: Flur 1 Nr. 51 – Landwir tschaf tsf läche, Wormbach – 2.606 m² Flur 1 Nr. 52 – Landwir tschaf tsf läche, Waldf läche, Wormbach – 5.190 m² Landwir te/Forstwir te, die zur Aufstockung ihres Betriebes am Erwerb des/der Grundstücks/e interessier t sind, müssen ihr Erwerbsinteresse bei Bekanntmachung in den Kreisnachrichten der Mitteilungsblätter der Verbandsgemeinden des Kreises Vulkaneifel bis spätestens 10 Tage ab Erscheinen bei der „Unteren Landwir tschaf tsbehörde“ – Kreisverwaltung Vulkaneifel – schrif tlich bekunden.

RkJQdWJsaXNoZXIy MjY5NTMz