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Seite 2 LANDKREIS VULKANEIFEL Grundstücksverkehr Über die Genehmigung der Veräußerung nachstehender Grundstücke ist nach dem Grundstücksverkehrsgesetz zu entscheiden: Grundbuch von Höchstberg (Amtsgericht Daun): Blatt 845: Flur 12 Nr. 17 – Landwir tschaf tsf läche, Ober Anseifen – 14.765 m² Flur 12 Nr. 18 – Landwir tschaf tsf läche, Ober Anseifen – 2.286 m² Grundbuch von Salm (Amtsgericht Daun): Blatt 1093: Flur 6 Nr. 101 – Landwir tschaf tsf läche, Im Herrenseiter – 7.842 m² Grundbuch von Neroth (Amtsgericht Daun): Blatt 1465: Flur 11 Nr. 16/1 – Landwir tschaf tsf läche, An der Gerhardsheck – 7.324 m² Landwir te/Forstwir te, die zur Aufstockung ihres Betriebes am Erwerb des/der Grundstücks/e interessier t sind, müssen ihr Erwerbsinteresse bei Bekanntmachung in den Kreisnachrichten der Mitteilungsblätter der Verbandsgemeinden des Kreises Vulkaneifel bis spätestens 10 Tage ab Erscheinen bei der „Unteren Landwir tschaf tsbehörde“ – Kreisverwaltung Vulkaneifel – schrif tlich bekunden. Öffentliche Bekanntmachung zum Zwecke der öffentlichen Zustellung im Sinne des § 1 (1) Landesverwaltungszustellungsgesetz (LVwZG) vom 2. März 2006 in Verbindung mit § 10 (1) Nr. 1 und 3 Verwaltungszustellungsgesetz (VwZG) vom 12.08.2005 sowie § 1 (1) der Hauptsatzung des Landkreises Vulkaneifel vom 23. Juni 2014, jeweils in der aktuell gültigen Fassung. Folgende Person, deren Aufenthalt allgemein unbekannt ist, wird benachrichtigt, dass die Kreisverwaltung Vulkaneifel, KFZ-Zulassungsbehörde, Mainzer Str. 25, 54550 Daun, gegen sie eine zustellungsbedürftige Entscheidung getroffen hat. BetroffenePerson: CLEMENS, PATRICK (* 28.01.1988 INMOERS) Datum des Schreibens: 11.05.2022 letztebekannteAnschrift: 54552 Mehren, Radbüschstraße 7 Aktenzeichen: 1/KFZ/DAU-PC 88 Das Schriftstück kann von dem Betroffenen oder von einer durch ihn bevollmächtigten Person bei folgender Behörde eingesehen werden: Kreisverwaltung Vulkaneifel, Mainzer Str. 25, 54550 Daun (Zimmer 006). Das Dokument wird öffentlich zugestellt, wodurch Fristen in Gang gesetzt werden, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen können. Es wird darauf hingewiesen, dass das Dokument als zugestellt gilt, wenn seit dem Tag der Bekanntmachung der Benachrichtigung zwei Wochen vergangen sind. Die Entscheidung erlangt Bestandskraft, wenn der Betroffene nicht innerhalb eines Monats nach Zustellung schriftlich oder zur Niederschrift bei der Kreisverwaltung Vulkaneifel, Mainzer Str. 25, 54550 Daun, Widerspruch einlegt. Kreisverwaltung Vulkaneifel Daun, 12.05.2022 ImAuftrag gez. Elias Schulbuchausleihe gegen Gebühr für das Schuljahr 2022/2023 startet Anmeldezeitraum: 01. Juni bis 29. Juni 2022 Bis zum 31. Mai 2022 erhalten alle Schülerinnen und Schüler der Schulen in Trägerschaft des Landkreises Vulkaneifel Freischaltcodes und Informationen, mit denen die Schulbuchausleihe gegen Gebühr für das Schuljahr 2022/2023 angemeldet werden kann. Die entgeltliche Ausleihe von Lernmitteln muss für jedes Schuljahr neu über das Elternportal beantragt werden. Teilnehmende Schulen: Geschwister-Scholl-Gymnasium Daun, Thomas-Morus-Gymnasium Daun, St. Matthias-Gymnasium Gerolstein, Drei-Maare-Realschule plus Daun Berufsbildenden Schule Vulkaneifel (nur Vollzeit ohne BVJ) Die Ausleihe wird auf der Internetseite www.lmf-online.rlp.de ausführlich erklärt. Für Fragen hinsichtlich der Anmeldung steht Ihnen das Team der Schulbuchausleihe zur Verfügung. Falls Sie bereits einen Antrag auf Lernmittelfreiheit für das Schuljahr 2022/2023 fristgerecht gestellt und eine Bewilligung erhalten haben, ist von Ihnen nichts weiter zu veranlassen. Im Falle einer Ablehnung der kostenfreien Schulbuchausleihe können Sie mithilfe des zugesendeten Freischaltcodes die Anmeldung zur Ausleihe gegen Gebühr erklären. Die Freischaltung und die Bestellung der Schulbücher sind zwei unterschiedliche Vorgänge. Zunächst muss die Freischaltung der Schülerin oder des Schülers mit Hilfe des Freischaltcodes im Portal veranlasst werden. Im Anschluss daran ist eine verbindliche Bestellung möglich. Bücher, die nicht über das Portal bestellt werden, sind auf eigene Kosten zu beschaffen. Die Anmeldung zur Ausleihe in entgeltlicher FormimElternportal ist ausschließlich vom 01. Juni bis 29. Juni 2022 möglich. Besteht noch Unklarheit darüber, welche Schule die Schülerin oder der Schüler im neuen Schuljahr besuchen wird, empfehlen wir Ihnen, trotzdem eine verbindliche Bestellung zu veranlassen. Bitte beachten Sie, dass die Anmeldung für die Ausleihe gegen Gebühr für ganz RheinlandPfalz gültig ist. Sollte Ihr Kind also nach der verbindlichen Anmeldung die Schule innerhalb Rheinland-Pfalz wechseln, wird diese Anmeldung übertragen. Es ist so sichergestellt, dass Ihr Kind die korrekten Bücher für die Schule erhält, die es dann tatsächlich besucht. Bitte beachten Sie: Die entgeltliche Bestellung ist zu einem späteren Zeitpunkt als dem oben genannten Termin nicht mehr möglich. Für Rückfragen steht Ihnen das Team der Schulbuchausleihe montags bis freitags in der Zeit von 08.00-12.00 Uhr gerne zur Verfügung: Kathrin Stolz, Büro 325, 06592/933-396 kathrin.stolz@vulkaneifel.de

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