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Seite 9 LANDKREIS VULKANEIFEL Die Mehrheit der abgegebenen Stimmen entscheidet (50 % + X). Die Mehrheit muss allerdings mindestens 15 % der Abstimmungsberechtigten entsprechen (sogenanntes Abstimmungsquorum), um rechtsgültig zu sein. Bei Stimmengleichheit gilt die Frage als mit „Nein“ beantwortet. Für den Fall, dass der Bürgerentscheid das Abstimmungsquorum verfehlt, entfaltet der Bürgerentscheid keine bindende Wirkung. 1. Wie kam es zum Bürgerentscheid? Aufgrund der anhaltenden Diskussionen im Landkreis Vulkaneifel seit Einführung der Container im Januar 2020 hat der Kreistag in seiner Sitzung am 04. Oktober 2021 die Durchführung eines Bürgerentscheids beschlossen und in der Kreistagssitzung am 21. März 2022 den Abstimmungstag auf Sonntag, den 12. Juni 2022, festgesetzt. 2. Wie wird entschieden und wie funktioniert das Quorum? 3. Wenn die Mehrheit der Bürgerinnen und Bürger für eine haushaltsnahe Biotonne abstimmt, ist diese dann verpflichtend? Ja, denn die Mehrheit der abgegebenen Stimmen entscheidet über die Art der zukünftigen Bioabfallerfassung im Landkreis Vulkaneifel. 4. Wer ist berechtigt, an der Abstimmung teilzunehmen? Stimmberechtigt sind alle Deutschen im Sinne des Artikel 116 des Grundgesetzes und alle Staatsangehörigen anderer Mitgliedstaaten der Europäischen Union, die am Tage der Stimmabgabe das 18. Lebensjahr vollendet haben, seit mindestens drei Monaten im Landkreis Vulkaneifel mit Hauptwohnung gemeldet sind und nicht vom Wahlrecht bzw. Stimmrecht ausgeschlossen sind. Diese werden von Amts wegen in das Abstimmungsverzeichnis eingetragen und können abstimmen. 5. Wann ist mit dem Ergebnis des Bürgerentscheids zu rechnen? Die Auszählung der Stimmen beginnt unmittelbar nach Schließung der Abstimmungslokale (18.00 Uhr). Mit den ersten Ergebnissen ist gegen 18.15 Uhr zu rechnen. Das vorläufige Endergebnis wird zwischen 19.00 Uhr und 20.00 Uhr erwartet und auf der Website der Kreisverwaltung Vulkaneifel (www.vulkaneifel.de) veröffentlicht. 6. Was wird das neue System der flächendeckenden haushaltsnahen Biotonne kosten? Das kommt auf die Größe des Haushalts an und darauf, ob Sie die Mindesttonnengrößen für den Restabfall und den Bioabfall nutzen wollen oder freiwillig eine größere Tonne beziehen. Der folgenden Übersicht können Sie entnehmen, welche Tonnen Sie für Ihren Haushalt vorhalten müssen und was dies kostet. 7. Sind in den Kosten zukünftige Gebührenerhöhungen berücksichtigt? Nein. Die Kalkulation des Gebührenmehrbedarfs wird ab 2023 unabhängig von der Biotonne erfolgen. Aufgrund der derzeitigen drastischen Preisentwicklungen am Markt ist in allen Bereichen von einem Gebührenmehrbedarf auszugehen, der durch Anpassungen im Betriebsablauf nicht ausgeglichen werden kann. 8. Kann ich auch eine kleinere/größere Biotonne bestellen? Die Mindestgröße der Biotonne richtet sich nach der Anzahl der Einwohner auf dem Grundstück. Pro Person und Woche werden 7,5 Liter zugrunde gelegt. Diese Mindestgröße kann nicht unterschritten werden. Bei Bedarf ist es jedoch möglich, einen größeren Behälter zu beantragen. Genaue Informationen zum Ablauf werden im Anschluss an den Bürgerentscheid veröffentlicht. FAQ- FRAGENKATALOG 9. Wieso gibt es keine Befreiung für Selbstkompostierer? Bioabfälle aus privaten Haushalten sind den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern, in diesem Fall dem A.R.T., zu überlassen. Die Gesetze des Bundes und der Länder sehen hohe Hürden für die Verwertung von Bioabfällen auf eigenen Grundstücken vor. Eine Eigenkompostierung stellt dennoch eine hervorragende Möglichkeit zur Verwertung dar, allerdings sind die dazu erforderlichen Voraussetzungen, wie beispielsweise geeignete Kompostierungsbehälter und Ausbringungsflächen, in jedem Einzelfall regelmäßig nachzuweisen. Das Land Rheinland-Pfalz vertritt zudem die Auffassung, dass in jedem Haushalt Bioabfälle anfallen, die sich nicht für eine Eigenkompostierung eignen. Hierzu zählen z. B. Fleisch- und Fischreste. Diese Bioabfälle können jedoch sehr gut in Vergärungsanlagen energetisch genutzt werden. Daher hat der Kreistag sich für einen 100%igen Anschlussgrad ausgesprochen. Um der Eigenkompostierung Rechnung zu tragen und Anreize zur Abfalltrennung zu geben, sind die Mindesttonnengrößen relativ klein gewählt worden. Die Wahl einer größeren Tonne ist aber auch möglich. 10. Gibt es weiterhin Biogutcontainer, wenn die Abstimmung mehrheitlich für die Biotonne ausfällt? Sofern die Bürger:innen sich im Rahmen des Bürgerentscheids für die Einführung der flächendeckenden Biotonne entscheiden, wird es nach der Einführung der Biotonne keine Biogutcontainer mehr geben. 11. Wenn die Bevölkerung für das bestehende Containersystem stimmt, kann ich trotzdem meine freiwillige Biotonne behalten? Bei einer Abstimmung für das bestehende Biotütensystem bleiben die Rahmenbedingungen der Bioabfallerfassung unverändert. Es wird in diesem Fall also weiterhin neben der Biotüte die Möglichkeit zur Nutzung der freiwilligen Biotonne gegen entsprechende Zusatzgebühren geben. 12. Warum muss Bioabfall getrennt entsorgt werden? In Deutschland schreibt das Kreislaufwirtschaftsgesetz in §11 die Getrenntsammlung von Bioabfällen vor. Ressourcenschutz und Klimaschutz werden immer mehr ein wesentliches Element zukünftigen Wirtschaftens. Das Ressourceneffizienz-Programm der Bundesregierung sieht unter anderem eine deutliche Verbesserung des Recyclings und eine Gesamtsteigerung der verwerteten Abfallmenge vor. Nur so können die Wertstoffe optimal verwertet werden. 13. Was darf in die Biotonne? Die Biotonne ist vor allem zur Entsorgung von Nahrungs- und Speisenabfällen vorgesehen. Diese Abfälle können in Biogasanlagen optimal verwertet werden. Aber auch Gartenabfälle können über die Biotonne entsorgt werden. Da sie beim Verrotten nur sehr wenig Gas produzieren, empfiehlt sich die getrennte Entsorgung über Grüngutsammelstellen. Denn nur dann kann daraus wertvoller Kompost entstehen 14. Was passiert mit dem Bioabfall aus der Biotonne und dem Biocontainer? Die Abfälle aus der Biotonne und dem Biocontainer werden in Biogasanlagen in der Region verwertet. In einer Biogasanlage werden organische Abfälle durch Bakterien abgebaut. Ist das Biogas aus dem Bioabfall entwichen, bleibt ein Gärrest zurück. Dieser kann als organischer Dünger für die Landwirtschaft verwendet werden. Das gewonnene Biogas kann entweder zur Stromgewinnung verbrannt werden oder kommt als Gas beim Heizen oder Kochen zum Einsatz. weitere Informationen unter www.vulkaneifel.de/buergerentscheid

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