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Seite 10 LANDKREIS VULKANEIFEL Öffentliche Bekanntmachung zum Zwecke der öffentlichen Zustellung im Sinne des § 1 (1) Landesverwaltungszustellungsgesetz (LVwZG) vom 2. März 2006 in Verbindung mit § 10 (1) Nr. 1 und 3 Verwaltungszustellungsgesetz (VwZG) vom 12.08.2005 sowie § 1 (1) der Hauptsatzung des Landkreises Vulkaneifel vom 23. Juni 2014, jeweils in der aktuell gültigen Fassung. Folgende Person, deren Aufenthalt allgemein unbekannt ist, wird benachrichtigt, dass die Kreisverwaltung Vulkaneifel, KFZ-Zulassungsbehörde, Mainzer Str. 25, 54550 Daun, gegen sie eine zustellungsbedürftige Entscheidung getroffen hat. Betroffene Person: JURIC, MARIO (* 31.08.1998) letzte bekannte Anschrift: 81829 München, Wamslerstraße 9 Datum des Schreibens: 30.05.2022 Aktenzeichen: 1/KFZ/M-MJ 2288 Das Schriftstück kann von dem Betroffenen oder von einer durch ihn bevollmächtigten Person bei folgender Behörde eingesehen werden: Kreisverwaltung Vulkaneifel, Mainzer Str. 25, 54550 Daun (Zimmer 006). Das Dokument wird öffentlich zugestellt, wodurch Fristen in Gang gesetzt werden, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen können. Es wird darauf hingewiesen, dass das Dokument als zugestellt gilt, wenn seit dem Tag der Bekanntmachung der Benachrichtigung zwei Wochen vergangen sind. Die Entscheidung erlangt Bestands-kraft, wenn der Betroffene nicht innerhalb eines Monats nach Zustellung schriftlich oder zur Nieder-schrift bei der Kreisverwaltung Vulkaneifel, Mainzer Str. 25, 54550 Daun, Widerspruch einlegt. Kreisverwaltung Vulkaneifel Daun, 15.07.2022 ImAuftrag gez. Elias Öffentliche Bekanntmachung zum Zwecke der öffentlichen Zustellung im Sinne des § 1 (1) Landesverwaltungszustellungsgesetz (LVwZG) vom 2. März 2006 in Verbindung mit § 10 (1) Nr. 1 und 3 Verwaltungszustellungsgesetz (VwZG) vom 12.08.2005 sowie § 1 (1) der Hauptsatzung des Landkreises Vulkaneifel vom 23. Juni 2014, jeweils in der aktuell gültigen Fassung. Folgende Person, deren Aufenthalt allgemein unbekannt ist, wird benachrichtigt, dass die Kreisverwaltung Vulkaneifel, KFZ-Zulassungsbehörde, Mainzer Str. 25, 54550 Daun, gegen sie eine zustellungsbedürftige Entscheidung getroffen hat. Betroffene Person: An die Erben von HANS DIETER ADOLF HARFFEN (* 16.09.1939 IN KÖLN) Datum des Schreibens: 01.07.2022 letzte bekannte Anschrift: 54584 Gönnersdorf, Koblenzer Str. 5 Aktenzeichen: 1/KFZ/DAU-NN 7 Das Schriftstück kann von dem Betroffenen oder von einer durch ihn bevollmächtigten Person bei folgender Behörde eingesehen werden: Kreisverwaltung Vulkaneifel, Mainzer Str. 25, 54550 Daun (Zimmer 006). Das Dokument wird öffentlich zugestellt, wodurch Fristen in Gang gesetzt werden, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen können. Es wird darauf hingewiesen, dass das Dokument als zugestellt gilt, wenn seit dem Tag der Bekanntmachung der Benachrichtigung zwei Wochen vergangen sind. Die Entscheidung erlangt Bestandskraft, wenn der Betroffene nicht innerhalb eines Monats nach Zustellung schriftlich oder zur Nieder-schrift bei der Kreisverwaltung Vulkaneifel, Mainzer Str. 25, 54550 Daun, Widerspruch einlegt. Kreisverwaltung Vulkaneifel Daun, 15.07.2022 ImAuftrag gez. Elias Ehrenamt Wir suchen ehrenamtliche Helfer! Aufgabenprofil: Was wir erwarten: • Vertrauenswürdigkeit • Verschwiegenheit • Zuverlässigkeit Wir bieten: • Faire Aufwandsentschädigung • Versicherungsschutz • Feste Ansprechpartner*in • Flexible Einsatzzeiten Zeitlicher Umfang Individuell nach Vereinbarung Einsatzort: Verbandsgemeinde Daun Interesse? Melde Dich bei uns! • Haushaltshilfe • Gartenarbeit • Persönliche Betreuung • Fahrdienst zum Arzt oder Einkauf Kontakt: Brigitte Hens (1. Vorsitzende) Leopoldstraße 9 • 54550 Daun Tel.: 06592 615 975 0 Mail: brigitte.hens@buerger-daun.de www.buerger-daun.de drin! für dich da steckt mehr

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