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Seite 6 LANDKREIS VULKANEIFEL Neues Nachweisgesetz belastet Unternehmen Informationen und Kontakt: Wirtschaftsförderungsgesellschaft Vulkaneifel mbH Mainzer Str. 24 · 54550 Daun Tel.: 06592 933-200 · E-Mail: wfg@vulkaneifel.de Online-Seminar mit Dr. Jens Steudter Rechtsanwalt und zugleich Fachanwalt für Arbeitsrecht sowie für Bau- und Architektenrecht, Rechtsanwälte Lauer-Nack & Kollegen, Daun Zum 01.08.2022 ist das „Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2019/1152 über transparente und vorhersehbare Arbeitsbedingungen“ in Kraft getreten und macht das in der Praxis bislang wenig beachtete Nachweisgesetz ab sofort zum Pflichtprogramm für Arbeitgeber. Arbeitsverträge müssen zum Teil recht umfassend angepasst und erweitert werden. Neu ist auch, dass eine Verletzung der Vorgaben des Nachweisgesetzes ab sofort eine bußgeldbewehrte Ordnungswidrigkeit darstellt. In diesem Online-Seminar erhalten Unternehmerinnen und Unternehmer Informationen darüber, was neue Arbeitsverträge ab sofort enthalten müssen. Zudem erhalten sie Antworten auf die Fragen, ob immer alle geforderten Punkte aufgeführt oder bereits bestehende Arbeitsverträge ergänzt werden müssen. Das Online-Seminar ist für Sie kostenfrei, aber sicher nicht umsonst. Eine Anmeldung ist bis zum 12.09.2022 möglich. Die Zugangsdaten zum Online-Meetingraum bei GoToMeeting werden einen Tag vor Veranstaltungsbeginn versendet. Anmeldung und Kontakt: WFG Vulkaneifel mbH, Christina Kirst, E-Mail: christina.kirst@wfg-vulkaneifel.de, Tel.: 06592 933-200

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