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Seite 3 LANDKREIS VULKANEIFEL Öffentliche Bekanntmachungen zum Zweck der öffentlichen Zustellung nach § 65 Absatz 2 Sozialgesetzbuch (SGB) X in Verbindung mit § 1 Absatz 1 Landesverwaltungszustellungsgesetz (LVwZG), § 10 Absatz 1 Nr. 1 Verwaltungszustellungsgesetz (VwZG) und § 1 (1) der Hauptsatzung des Landkreises Vulkaneifel, jeweils in der aktuell gültigen Fassung. Folgende Person, deren Aufenthalt allgemein unbekannt ist, wird benachrichtigt, dass die Kreisverwaltung Vulkaneifel, KFZ-Zulassungsbehörde, Mainzer Str. 25, 54550 Daun, gegen sie eine zustellungsbedürftige Entscheidung getroffen hat. Betroffene Person: BEIFUSS, KARINA (* 07.01.1999 in Gerolstein) letzte bekannte Anschrift: 54568 Gerolstein, Eichenweg 54 Datum des Schreibens: 25.07.2022 Aktenzeichen: 1/KFZ/DAU-K 47 Betroffene Person: JANNICIELLO, GIOSUE (*19.04.1964,Nassau) letzte bekannte Anschrift: 54526 Landscheid, Hauptstr. 37 Datum des Schreibens: 23.08.2022 Aktenzeichen: 1/KFZ/DAU-FQ 406 Betroffene Person: LAURENZ-GRIGORE, Emil (*23.10.1975, Medgidia) letzte bekannte Anschrift: 53539 Brücktal, Am Kirchweg 7 Datum des Schreibens: 25.08.2022 Aktenzeichen: 1/KFZ/AW-EA 147 Betroffene Person: STOIAN, Vitalie (*23.10.1975, Medgidia) letzte bekannte Anschrift: 54552 Steiningen, Hauptstraße 31 Datum des Schreibens: 27.04.2022 Aktenzeichen: 11/KFZ/BKS-O 1987 Betroffene Person: ZARĂ;Leonid (*20.08.1967, Republica Moldova Loc. Ciuciuieni) letzte bekannte Anschrift: 54578 Wiesbaum, Waldstraße 1 Datum des Schreibens: 02.08.2022 Aktenzeichen: 1/KFZ/DAU-QS 568 Das Schriftstück kann von dem Betroffenen oder von einer durch ihn bevollmächtigten Person bei folgender Behörde eingesehen werden: Kreisverwaltung Vulkaneifel, Mainzer Str. 25, 54550 Daun (Zimmer 006). Das Dokument wird öffentlich zugestellt, wodurch Fristen in Gang gesetzt werden, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen können. Es wird darauf hingewiesen, dass das Dokument als zugestellt gilt, wenn seit dem Tag der Bekanntmachung der Benachrichtigung zwei Wochen vergangen sind. Die Entscheidung erlangt Bestandskraft, wenn der Betroffene nicht innerhalb eines Monats nach Zustellung schriftlich oder zur Niederschrift bei der Kreisverwaltung Vulkaneifel, Mainzer Str. 25, 54550 Daun, Widerspruch einlegt. Kreisverwaltung Vulkaneifel, Daun, 26.08.2022 ImAuftrag gez. Elias Vor Schulstart Fahrplanauskunft prüfen Auch in diesem Jahr ändern sich nach den Sommerferien teilweise die Busfahrpläne leicht. Die neuen Abfahrtszeiten sind in der VRT-Fahrplanauskunft einsehbar. Pünktlich zum Schuljahresbeginn am Montag, 5. September, gelten im VRT neue Fahrpläne. Damit ändern sich Abfahrtszeiten einzelner Buslinien teilweise um ein paar Minuten. Die Abfahrtszeiten sind in der VRT-Fahrplanauskunft unter www.vrt-info.de/fahrplanauskunft/ oder in der VRT-App einsehbar. Einfach schon heute ein Datum ab dem 5. September eingeben, den gewünschten Start- und Zielort sowie die Uhrzeit einfügen und schon erscheint die ab dem Fahrplanwechsel gültige Verbindung. Wer zur Schule mit einem VRT-RufBus fährt, kann die Dauerbuchung ab sofort telefonisch montags bis freitags zwischen 8 und 18 Uhr unter der Nummer 06 51 / 999 878 99 buchen. Jetzt noch mitmachen unter stadtradeln.de/landkreis-vulkaneifel #VULKANRADELN2022

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