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Seite 5 LANDKREIS VULKANEIFEL Grundstücksverkehr Über die Genehmigung der Veräußerung nachstehender Grundstücke ist nach dem Grundstücksverkehrsgesetz zu entscheiden: Grundbuch von Lissingen (Amtsgericht Daun): Blatt 1161: Flur 22 Nr. 226/1 – Gebäude- und Freif läche, Landwir tschaf tsf läche, Waldf läche, Wasser f läche – Im Entenseifen 1 – 9.164 m² Landwirte/Forstwirte, die zur Aufstockung ihres Betriebes am Erwerb des/der Grundstücks/e interessiert sind, müssen ihr Erwerbsinteresse bei Bekanntmachung in den Kreisnachrichten der Mitteilungsblätter der Verbandsgemeinden des Kreises Vulkaneifel bis spätestens 10 Tage ab Erscheinen bei der „Unteren Landwirtschaftsbehörde“ – Kreisverwaltung Vulkaneifel – schriftlich bekunden. Grundstücksverkehr Über die Genehmigung der Veräußerung nachstehender Grundstücke ist nach dem Grundstücksverkehrsgesetz zu entscheiden: Grundbuch von Niederehe (Amtsgericht Daun): Blatt 754: Flur 3 Nr. 35 – Landwir tschaf tsf läche – auf Frohnacker – 10.148 m² Landwirte/Forstwirte, die zur Aufstockung ihres Betriebes am Erwerb des/der Grundstücks/e interessiert sind, müssen ihr Erwerbsinteresse bei Bekanntmachung in den Kreisnachrichten der Mitteilungsblätter der Verbandsgemeinden des Kreises Vulkaneifel bis spätestens 10 Tage ab Erscheinen bei der „Unteren Landwirtschaftsbehörde“ – Kreisverwaltung Vulkaneifel – schriftlich bekunden. Grundstücksverkehr Über die Genehmigung der Veräußerung nachstehender Grundstücke ist nach dem Grundstücksverkehrsgesetz zu entscheiden: Grundbuch von Sarmersbach (Amtsgericht Daun): Blatt 642: Flur 13 Nr. 74/1 - Waldf läche - Im Schloßscheid - 1.405 m² Flur 13 Nr. 74/2 - Waldf läche - Im Schloßscheid - 3.703 m² Flur 13 Nr. 354/1 - Waldf läche - Molkenseiferberg - 430 m² Flur 13 Nr. 354/2 - Waldf läche - Molkenseiferberg - 216 m² Grundbuch von Sarmersbach (Amtsgericht Daun): Blatt 575: Flur 13 Nr. 47/0 – Waldf läche - Im Schlobscheid - 5.587 m² Landwirte/Forstwirte, die zur Aufstockung ihres Betriebes am Erwerb des/der Grundstücks/e interessiert sind, müssen ihr Erwerbsinteresse bei Bekanntmachung in den Kreisnachrichten der Mitteilungsblätter der Verbandsgemeinden des Kreises Vulkaneifel bis spätestens 10 Tage ab Erscheinen bei der „Unteren Landwirtschaftsbehörde“ – Kreisverwaltung Vulkaneifel – schriftlich bekunden. Von hier – Regionale Produkte aus der Vulkaneifel erfolgreich vermarkten Unternehmerfrühstück „Early Birds“ am 6. Oktober zu Gast auf dem Vulkanhof in Gillenfeld Nach fast dreijähriger Pause findet am 6. Oktober 2022 wieder ein Unternehmerfrühstück aus der Reihe „Early Birds“ der Wirtschaftsförderungsgesellschaft Vulkaneifel statt. Im Mittelpunkt stehen die Themen „Regionale Erzeugung“ und „Vermarktung regionaler Produkte“. Am 6. Oktober 2022 geht es um 8 Uhr auf dem Vulkanhof, Vulkanstr. 29 in Gillenfeld los. Zunächst wird Markus Pfeifer, Geschäftsführer der Regionalmarke EIFEL GmbH, die Regionalmarke EIFEL als Qualitätsmarke in der Region vorstellen. Danach stellt Familie Holtmann den Vulkanhof vor. Ab 9.15 Uhr heißt es wieder: Frühstück & Netzwerken. Dabei können die Produkte der hofeigenen Käserei probiert werden. Ab 9.30 Uhr werden Führungen über den Hof angeboten. Mit der Veranstaltungsreihe „Early Birds“ schafft die Wirtschaftsförderungsgesellschaft Vulkaneifel die Basis für Begegnungen, um gemeinsam über Zukunftsthemen nachzudenken und Wissen zu teilen. In Kooperation mit regionalen Unternehmerkollegen und Bildungseinrichtungen lädt die WFG gemeinsam an den (Frühstücks-)Tisch. Der Eintritt ist frei. Um Anmeldung wird bis zum 30. September 2022 gebeten. Der Einladungs- /Programmf lyer steht unter www.wfg-vulkaneifel.de zum kostenfreien Download bereit. Anmeldung & Kontakt: Wirtschaftsförderungsgesellschaft Vulkaneifel mbH (WFG), Christina Kirst, 06592) 933-200, christina.kirst@wfg-vulkaneifel.de

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