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Seite 8 LANDKREIS VULKANEIFEL Bekanntgabe gemäß § 5 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) DieKreisverwaltungVulkaneifel inDaungibtalszuständigeGenehmigungsbehördebekannt,dass imRahmendesunterdemAktenzeichen 6-5610-1 WKA Scheid und 1 WKA Hallschlag- -Repowering- geführten immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahren: - Antragsteller: Firma Ventus Bürgerstrom Nr. 69 GmbH &Co. KG, Im Tenholt 33, 41812 Erkelenz - zur Errichtung und Betrieb einer Windkraftanlage des Typs Enercon E 160 EP5 E3, Nabenhöhe 166,60 m, Rotordurchmesser 160 m, Gesamthöhe 246,60 m,-Nennleistung 5,56 MW, in der Gemarkung Scheid, Flur 4, Flurstücke 83 und 49, und - zur Errichtung und Betrieb einer Windkraftanlage des Typs Enercon E-138 EP 3 E3, Nabenhöhe 149 m, Rotordurchmesser 138,25 m, Gesamthöhe 218 m, Nennleistung 4,20 MW, in der Gemarkung Hallschlag, Flur 5, Flurstück 66, - Stilllegung undAbbau von 5 bestehenden DEWind D6 62-Anlagen, jeweils Nabenhöhe 68, 50m, Rotordurchmesser 62m, Gesamthöhe 99,5 m Nennleistung jeweils 1,0 MW, in den Gemarkungen Scheid und Hallschlag, eine Umweltverträglichkeitsprüfung nicht durchgeführt wird. Die gemäß § 1 Abs. 2 der Neunten Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes im Rahmen des immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahren erfolgte Vorprüfung nach § 7 Abs. 1 UVPG i. V. m. Ziffer 1.6.2, Spalte 2 der Anlage 1 zum UVPG hat ergeben, dass durch die Verwirklichung des Vorhabens keine nachteiligen Umweltauswirkungen zu erwarten sind. Diese Feststellung ist nicht selbstständig anfechtbar. Die wesentlichen Gründe für das Nichtbestehen der UVP-Pflicht können im Internetangebot der Kreisverwaltung Vulkaneifel (www.vulkaneifel.de) unter „Öffentliche Bekanntmachungen“ sowie im zentralen Internetprotal nach § 20 UVPG (UVP-Portal des Landes Rheinland-Pfalz, https://www.uvp-verbund.de/startseite) nachgelesen werden. Kreisverwaltung Vulkaneifel, Daun, 16.11.2022 Klaus Benz Geschäftsbereichsleiter #ICHMÜLLNICHTRUM SAUBERE VULKANEIFEL Initiativen zur Müllvermeidung Jeden Tag werden in Cafés, Bäckereien, Supermärkten, Hotels & Co. gute Lebensmittel weggeworfen – nur weil sie nicht verkauft wurden. Die -App lässt Sie leckere, unverkaufte Lebensmittel von teilnehmenden Läden retten, um sie vor dem Wegwerfen zu bewahren. Dabei lässt sich auch eine Menge Geld sparen, denn Sie können diese Lebensmittel zu einem vergünstigten Preis kaufen. Sie reservieren sich über die App Ihre Portion und holen sie dann kurz vor Ladenschluss ab, sofern etwas übriggeblieben ist. Bei uns im Landkreis nehmen daran beispielsweise die Bäckerei Die Lohners, die Bio-Bäckerei Utters, der Edeka Borsch in Kelberg und der Edeka Thömmes in Gerolstein teil. Ihr Lieblingssupermarkt oder Café ist nicht dabei? Dann sprechen Sie die Inhaber:innen doch mal drauf an! Weitere Infos gibt´s hier: www.toogoodtogo.de/de/consumer ist ein deutschlandweites Mehrwegbecher-Pfandsystem. Sie können gegen 1 € Pfand Ihr Heißgetränk in dem Pfandbecher genießen und später wieder an teilnehmenden Orten abgeben. Ganz unkompliziert, ohne Registrierung oder App. Bei uns finden Sie RECUP zum Beispiel bei den Aral-Tankstellen in Daun und Pelm sowie an der Stern-Tankstelle in Kelberg. Weitere Infos und alle Partner finden Sie hier: www.recup.de Sollten Sie weitere Initiativen zur Müllvermeidung mit Partnern in der Vulkaneifel kennen, lassen Sie es uns wissen: klimaschutz@vulkaneifel.de.

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