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Seite 12 LANDKREIS VULKANEIFEL Vertreter kann nur eine natürliche Person sein. Gleichförmige Einwendungen, die diese Angaben nicht enthalten, kann die Genehmigungsbehörde unberücksichtigt lassen. Gemäß § 10 Abs. 6 BImSchG kann die Genehmigungsbehörde nach Ablauf der Einwendungsfrist die rechtzeitig gegen das Vorhaben erhobenen Einwendungen mit dem Antragsteller und denjenigen, die Einwendungen erhoben haben, erörtern. Sollte die Genehmigungsbehörde im Rahmen dieser Ermessensentscheidung die Durchführung eines Erörterungstermins für erforderlich halten, so ist dieser gemäß § 18 Abs. 1 der 9. BImSchV öffentlich und findet statt am Donnerstag, 11.05.2023, 10:00 Uhr, bei der Kreisverwaltung Vulkaneifel, Sitzungssaal 15, 54550 Daun, Mainzer Straße 25. Der Erörterungstermin dient dazu, die rechtzeitig erhobenen Einwendungen zu erörtern, soweit dies für die Prüfung der Genehmigungsvorrausetzungen von Bedeutung sein kann. Er soll denjenigen, die Einwendungen erhoben haben, Gelegenheit zur Erläuterung ihrer Einwendungen geben. Die formgerecht erhobenen Einwendungen werden auch bei Ausbleiben des Antragstellers oder von Personen, die Einwendungen erhoben haben, erörtert (§ 10 Abs. 4 Nr. 3 BImSchG). Sollte der Erörterungstermin aufgrund einer Ermessensentscheidung der Genehmigungsbehörde nicht an einem anderen Termin oder abweichend als Online-Konsultation (§ 5 Abs. 2 PlanSiG) stattfinden, wird dies rechtzeitig vorher öffentlich bekannt gemacht. Es wird darauf hingewiesen, dass die Einwendungen dem Antragsteller und den beteiligten Behörden, die in ihrem Aufgabenbereich berührt sind, bekanntzugeben sind. Auf Verlangen des Einwenders sollen dessen Name und Anschrift vor der Bekanntgabe unkenntlich gemacht werden, wenn diese zur ordnungsgemäßen Durchführung des Genehmigungsverfahrens nicht erforderlich sind (§ 12 Abs. 2 Satz 3 der 9. BImSchV). Die Zustellung der Entscheidung über die Einwendungen kann durch öffentliche Bekanntmachung der Genehmigung in den Kreisnachrichten des Landkreises Vulkaneifel und außerdem im Internet ersetzt werden. Daun, 05.12.2022 Kreisverwaltung Vulkaneifel Abteilung Bauen, Schulen und ÖPNV Untere Immissionsschutzbehörde In Vertretung (Klaus Benz) Geschäftsbereichsleiter ANMELDUNG & FRAGEN Verena Caspar, Koordination Frühe Hilfen, Jugendamt Landkreis Vulkaneifel: 06592-933 282 Susanne Elsässer, Familienhebamme: 0175-7371036 WO? WANN? KeFa Kelberg, Heupenmühle Donnerstag 08:30 Uhr – 09:30 Uhr KiTa Jünkerath Dienstag 16:30 Uhr – 17:30 Uhr KiTa Stadtkyll Dienstag 08:30 Uhr – 09:30 Uhr Austausch für Eltern mit ihren Babys und für werdende Eltern Fragen rund um den Nachwuchs, Schwangerschaft, Geburt und den Alltag können hier in lockerer Atmosphäre und in kleiner Runde (bis zu 7 Teilnehmende) mit einer qualifizierten Familienhebamme besprochen werden. HEBAMMENCAFÉMIT KRABBELGRUPPE Ab sofort und kostenfrei! jeweils in den ungeraden Kalenderwochen

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