KW03

Infos und öffentliche Bekanntmachungen Ihrer Kreisverwaltung in der Wir Vulkaneifel Ausgabe 03/2023 WEITERES S. 2 | Kfz-Zulassung seit 9. Januar 2023 mit vorheriger Terminvergabe / Buchtipp S. 3 | Nachruf Helmut Schmitz S. 4 | Medizinstipendium zu vergeben / Bilderbuchkino in der Kreisbibliothek S. 5 | Jugendschutz auch an Karneval beachten; Heimatjahrbuch 2024 S. 6 | Öffentl. Bekanntmachungen / Websitecheck Beratertag der WFG am 26.01.23 S. 7 | Lernmittelfreiheit-Online; Grundstücksverkehr S. 8 | Anzeige Websitecheck Beratertag der WFG am 26.01.23 S. 9 | Naturerlebnistipps Kreisverwaltung Vulkaneifel, Mainzer Straße 25, 54550 Daun, Tel. 06592/933-0; Internet: www.vulkaneifel.de; Redaktion (verantw.): Verena Bernardy, Isabel Schneider Verlag + Druck Linus Wittich KG, Föhren IMPRESSUM Förderung für Fortentwicklung der Landkreise Vulkaneifel und Kusel Landkreis Vulkaneifel erhält 350.000 Euro zur Erarbeitung eines Kreisentwicklungskonzeptes Innenminister Michael Ebling hat mitgeteilt, dass die Landkreise Vulkaneifel und Kusel je eine Förderung für die Erarbeitung eines Kreisentwicklungskonzeptes und die Durchführung des ZukunftsCheck Dorf erhalten. Der Landkreis Vulkaneifel erhält eine Förderung in Höhe von 350.000 Euro. Dem Landkreis Kusel werden 238.000 Euro zur Verfügung gestellt. „Nach einer intensiven Vorbereitungsphase können die Landkreise Vulkaneifel und Kusel mithilfe der bewilligten Mittel in die Konzeptions- und Umsetzungsphase des Kreisentwicklungsprozesses starten. Wichtig ist, heute leistungsfähige Strukturen für die Zukunft aufzubauen, neue Themen zu erkennen und Lösungsansätze zu entwickeln. Zusätzlich soll in zahlreichen Ortsgemeinden der ZukunftsCheck Dorf durchgeführt werden, der in Rheinland-Pfalz an die Kreisentwicklungskonzepte gekoppelt ist und die einzelnen Gemeinden in den Blick nimmt“, sagte der Minister. Der Landkreis Vulkaneifel beabsichtigt neben dem Kreisentwicklungskonzept die Durchführung des ZukunftsCheck Dorf in rund 70 Ortsgemeinden. Im Landkreis Kusel soll der Dorfcheck in rund 20 Ortsgemeinden durchgeführt werden. „Bei Kreisentwicklungskonzepten handelt es sich um ein Mittel der interkommunalen Kooperation mit dem Ziel, das gesamte Kreisgebiet in den Bereichen Wohnen, Arbeiten und Leben nachhaltig mit Blick auf künftige Herausforderungen des demografischen Wandels weiterzuentwickeln. Der ZukunftsCheck Dorf ist darauf ausgerichtet, den teilnehmenden Ortsgemeinden eine anwendungsorientierte Hilfestellung für die Praxis in den Bereichen demografischer Wandel, Gebäudeleerstand, Nahversorgung und soziales Miteinander anzubieten“, so Michael Ebling. Mit den Landkreisen Vulkaneifel und Kusel werden inzwischen elf Landkreise bei ihrer Kreisentwicklung unterstützt. Seit 2014 hat das Land die Kreisentwicklungskonzepte und den ZukunftsCheck Dorf in den Kreisen mit mehr als 3,6 Millionen Euro gefördert. Bis zum10.02.2023 stehen in den Bürgerbüros und Zentralen der Kreisverwaltung Vulkaneifel und den Verbandsgemeindeverwaltungen Handysammelboxen des NABU bereit, in die Sie Ihre altenHandys und deren Zubehör einwerfen können. SCHON MITBEKOMMEN?

Seite 2 LANDKREIS VULKANEIFEL KFZ-ZULASSUNG MIT VORHERIGER TERMINVERGABE Termine können ab sofort bequem online unter www.terminvergabeportal.de sowie telefonisch über die Behördennummer 115 vereinbart werden. SEIT 9. JANUAR 2023: 2. Terminvergabe 24/7 möglich 1. 3. Fester Termin ohne lange Wartezeiten Kfz-Anmeldung auch in Nachbarlandkreisen 4. Informationen zu benötigten Unterlagen Buchtipp der Kreisbibliothek Joanne K. Rowling(Robert Galbraith): Das tiefschwarze Herz Die Detektei von Cormoran Strike und Robin Ellacot ist voll ausgelastet als Edie Ledwell, eine junge Frau – ungepflegt, aber in teuren Klamotten – Robin um Hilfe bittet. Die Co.-Entwicklerin einer Kult-Serie im Internet fühlt sich bedroht und terrorisiert. Sie will wissen, wer hinter dem Pseudonym „Anomie“ steckt. Da Robin nicht glaubt, Ihr helfen zu können, lehnt sie den Auftrag ab. Kurz darauf findet man Edie und ihren Freund auf einem Friedhof. Sie ist tot und er lebensgefährlich verletzt. Da der Friedhof in der Serie eine tragende Rolle spielt, beginnen Robin und Cormoran nachzuforschen, und sie stoßen auf ein Geflecht aus Pseudonymen und Abhängigkeiten, das zu entwirren fast unmöglich erscheint und sie in direkte Gefahr bringt. Dieses Buch ist im Bestand der Kreisbibliothek. Bestseller, die auch schon entliehen werden können, sind: • Sebastian Fitzek: Mimik • Colleen Hoover: Nur noch einmal und für immer • Jo Nesbo: Blutmond • Volker Kutscher: Transatlantik Buchtipp

Seite 3 LANDKREIS VULKANEIFEL Helmut Schmitz trat mit 18 Jahren in die Feuerwehr Bolsdorf ein und wurde 1971 zum Wehrführer ernannt. Sechs Jahre später wurde er Wehrleiter der damaligen Verbandsgemeinde Hillesheim, bis er 1983 zum Kreisfeuerwehrinspekteur des Landkreises Daun ernannt wurde. In dieser Funktion gründete er unter anderem zahlreiche Jugendfeuerwehren, baute ein Kriseneinsatzteam auf und führte in Zeiten von Tschernobyl Strahlenschutzmessungen durch. 17 Jahre lang , bis 2000, engagierte er sich als KFI für den Landkreis. Auch nach demWechsel in die Altersabteilung unterstützte er die Feuerwehren als Sprecher der Altersabteilung im Kreisfeuerwehrverband. Sein Engagement wurde mit zahlreichen Ehrungen gewürdigt - unter anderemmit dem silbernen und dem goldenen Ehrenzeichen des Deutschen Feuerwehrverbandes. Als Ortsvorsteher kümmerte Helmut Schmitz sich 30 Jahre lang um seinen Heimatort Bolsdorf. Er engagierte sich im Stadtrat Hillesheim, war 35 Jahre lang im Rat der Verbandsgemeinde Hillesheim aktiv, davon 20 Jahre lang als Beigeordneter. Auch beeinflusste er durch seine langjährige Mitgliedschaft im Kreistag die Geschicke seiner Heimat, der Vulkaneifel. Für dieses jahrzehntelanges Engagement wurde Helmut Schmitz mit der Ehrennadel des Landes Rheinland-Pfalz und mit der Freiherr-vom-Stein-Plakette für besondere Verdienste in der kommunalen Selbstverwaltung ausgezeichnet. Er erhielt den großen Wappenteller der Verbandsgemeinde Hillesheim und war Ehrenbürger der Stadt Hillesheim. Wir nehmen Abschied von einer herausragenden Persönlichkeit. Helmut Schmitz war fest verwurzelt, mit seiner Heimat Bolsdorf, mit Hillesheim, mit der Vulkaneifel. Für seine Heimat und für die Menschen, die hier leben hat er sich sein ganzes Leben lang engagiert. Wir werden ihm ein ehrendes Andenken bewahren. NACHRUF DER LANDKREIS VULKANEIFEL NIMMT IN TRAUER ABSCHIED VON DER AM 05.01.2023 IM ALTER VON 82 JAHREN VERSTORBEN IST. Harald Schmitz Brand- und Katastrophenschutzinspekteur HERRN HELMUT SCHMITZ Julia Gieseking Landrätin Landkreis Vulkaneifel Udo Cornesse 1.Vorsitzender Kreisfeuerwehrverband

Seite 4 LANDKREIS VULKANEIFEL Folgt auch online! ein nicht rückzahlbares Teilstipendium von bis zu 500 € monatlich über eine Laufzeit von bis zu 12 Semestern die Möglichkeit, sich durch finanzielle Unterstützung des Landkreises voll und ganz auf das Medizinstudium konzentrieren zu können die Möglichkeit, die Vorzüge des ländlichen Raumes und die hohe Lebensqualität in der Vulkaneifel während der Tätigkeit als Medizinerin/Mediziner kennenzulernen MEDIZINSTIPENDIUM ZU VERGEBEN! Der Landkreis Vulkaneifel fördert auch in 2023 Medizinstudierende und vergibt zum Sommersemester ein Stipendium für das Studium der Humanmedizin. Wir bieten u.a.: Weitere Infos zum Stipendium und zur Bewerbung: www.vulkaneifel.de/aktuelles Bilderbuchkino in der Kreisbibliothek: Vorleseaktion Das schlechte Wetter lädt zum Lesen ein. Nach dem großen Erfolg in der Adventszeit geht es in der Kreisbibliothek in Daun weiter mit dem Angebot von Bilderbuchkinos für Kinder. Am Freitag, den 27.01.2023 gibt es für die Jüngsten das Bilderbuchkino „Wie Findus zu Pettersson kam“. Um 16.00 Uhr geht es los. Alle Kinder sind herzlich eingeladen. Die Veranstaltung ist kostenfrei. Kontakt: Kreisbibliothek Freiherr-vom-Stein-Str. 15a 54550 Daun Telefon: 06592 / 933423, E-Mail: kreisbibliothek@vulkaneifel.de Öffnungszeiten: Mo: 9.00-14.00 Uhr Di: 10.30-12.30 Uhr, 14.00-18.30 Uhr Do: 10.30-14.00 Uhr Fr: 10.30-12.30 Uhr, 14.00-18.30 Uhr

Seite 5 LANDKREIS VULKANEIFEL Jugendschutz auch an Karneval beachten Die „tollen Tage“ stehen mit Kappensitzungen und Umzügen vor der Tür. Das Jugendamt der Kreisverwaltung Vulkaneifel möchte daher alle Veranstalter und „Jecken“ darauf hinweisen, dass die jugendschutzrechtlichen Vorschriften trotz des bunten Karnevalstreibens selbstverständlich nicht außer Kraft gesetzt sind. Ganz im Gegenteil, speziell im Karneval kommt dem Thema Kinder- und Jugendschutz besondere Bedeutung zu. Das Wohl unserer Kinder und Jugendlichen darf jedoch nicht nur den Jugendämtern, Ordnungsbehörden und der Polizei überlassen bleiben, sondern sollte allen Erwachsenen am Herzen liegen. Veranstalter müssen bei der Planung und Durchführung von karnevalistischen Veranstaltungen den Kinder- und Jugendschutz berücksichtigen. Entsprechende Informationsmaterialien werden in der Regel im Rahmen des ordnungsbehördlichen Genehmigungsverfahrens durch die Verbandsgemeindeverwaltungen ausgehändigt. Auch den Teilnehmerinnen und Teilnehmern an Umzügen – sei es als Wagen- oder Fußgruppe – sollte bewusst sein, dass sie die Jugendschutzbestimmungen einzuhalten haben. Dies gilt insbesondere bei der Abgabe von alkoholischen Getränken. Speziell Liköre und Schnäpse dürfen nicht an Kinder und Jugendliche abgegeben werden. Weiterhin müssen Eltern und Erziehungsberechtigte ihre Verantwortung wahrnehmen und sich ihrer Vorbildfunktion bewusst sein. Es gibt viele geeignete Maßnahmen, um zu verhindern, dass Minderjährige sich und andere durch nicht erlaubten oder übermäßigen Alkoholkonsum gefährden. Schließlich stehen auch Kinder und Jugendliche in ihrem eigenen Interesse in der Pflicht, verantwortungsvoll mit dem Thema umzugehen. Denn es gibt vielfältige Gefahren, die mit dem Konsum von Alkohol (insbesondere Liköre und Schnäpse, aber auch Bier und Wein) durch Kinder und Jugendliche verbunden sind. Aus jugendlicher Sicht mag es vielleicht „hip“ und „cool“ sein, seine Trinkfestigkeit unter Beweis zu stellen. Spätestens dann, wenn ein potenzieller Arbeitgeber bei einer Internetrecherche auf unschöne Bilder des volltrunkenen Bewerbers oder der volltrunkenen Bewerberin stößt, kann der vermeintliche Spaß jedoch bitter enden. Das Jugendamt appelliert daher an alle Beteiligten, maßvoll und verantwortungsbewusst mit dem Thema „Alkohol und Karneval“ umzugehen und die Vorschriften des Jugendschutzgesetzes zu beachten. In diesem Zusammenhang ist insbesondere relevant, dass • Kindern und Jugendlichen unter 16 Jahren die Anwesenheit bei öffentlichen Tanzveranstaltungen (z. B. „After-Zug-Party“) ohne Begleitung einer personensorgeberechtigten oder erziehungsbeauftragten Person nicht gestattet ist, • Bier, Wein, weinähnliche Getränke oder Schaumwein oder Mischungen von Bier, Wein, weinähnlichen Getränken oder Schaumwein mit nichtalkoholischen Getränken an Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren, • andere alkoholische Getränke oder Lebensmittel, die andere alkoholische Getränke in nicht nur geringfügiger Menge enthalten, an Kinder und Jugendliche weder abgegeben werden noch ihnen der Verzehr gestattet werden darf. • Tabakwaren in der Öffentlichkeit an Kinder oder Jugendliche weder abgegeben noch ihnen das Rauchen gestattet werden darf. Zuwiderhandlungen gegen das Jugendschutzgesetz werden als Ordnungswidrigkeit verfolgt und mit einer Geldbuße von bis zu 50.000 € geahndet. An dieser Stelle wird nochmals ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Ahndung nicht auf Gewerbetreibende oder Veranstalter beschränkt ist, sondern gegen jede Person, die einen Verstoß gegen das Jugendschutzgesetz begeht, erfolgt. Somit begeht auch der Zugteilnehmer, der einem Minderjährigen einen Schnaps ausschenkt eine Ordnungswidrigkeit, die wie dargestellt sanktioniert werden kann. Für Fragen zum Jugendschutz stehen Bruno Willems Telefon 06592/933-265 E-Mail: bruno.willems@vulkaneifel.de sowie Hendrik Müller, Telefon: 06592/933-258, E-Mail: hendrik.mueller@vulkaneifel.de vom Jugendamt der Kreisverwaltung Vulkaneifel gerne zur Verfügung. Weitere Informationen, Empfehlungen und Aushänge in Sachen Jugendschutz (insbesondere für Veranstalter) stehen auf der Internetpräsentation des Landkreises Vulkaneifel unter www.vulkaneifel.de zum Download bereit. Neues Schwerpunktthema für das Heimatjahrbuch 2024 Eifeler Dialekt – oder eher die Dialekte der Eifel? Unsere Sprache, so wie sie sich entwickelt hat und welche Rolle sie heute noch spielt Lange Zeit schien das Eifeler Platt auszusterben. Gerade die jüngere Generation versteht die Älteren zwar noch, kann jedoch den Dialekt selbst oft nicht mehr sprechen. Über viele Jahre hinweg war es vor allem in der Schule oder im Berufsleben verpönt „Platt“ zu sprechen. Ohne den Gebrauch und die stetige Weitergabe wird eine Mundart schnell zur toten Sprache, ein Stück Tradition geht verloren. Glücklicherweise hat hier in den letzten Jahren ein Umdenken stattgefunden. Seit vielen Jahren gibt es Initiativen – auch in Kindergärten und Schulen – zum Erhalt des Eifeler Dialektes. Unter dem Motto „Eifeler Dialekt – oder eher die Dialekte der Eifel? Unsere Sprache, so wie sie sich entwickelt hat und welche Rolle sie heute noch spielt“ rufen wir die Leserinnen und Leser dazu auf, Beiträge für das nächste Heimatjahrbuch einzureichen. Der Redaktionsausschuss des Heimatjahrbuches freut sich auf Ihre Beiträge zur Sprachentwicklung, zu regionalen Besonderheiten und Unterschieden im Eifler Dialekt oder aber auch das een oda anner Verzällchen oder Gedichtchen in Platt – bitte dann auch mit beigefügter Version in Hochdeutsch. Wir sind gespannt auf Ihre Beiträge – Selbstverständlich können Sie uns darüber hinaus auch Beiträge zu den Themen Aktuelles Kreisgeschehen, Geschichte und Geschichten, Natur und Landschaft sowie Fotos zusenden. Redaktionsschluss ist der 31. Mai 2023. Beiträge senden Sie bitte an hjb@vulkaneifel.de

Seite 6 LANDKREIS VULKANEIFEL Öffentliche Bekanntmachung zum Zwecke der öffentlichen Zustellung im Sinne des § 1 (1) Landesverwal-tungszustellungsgesetz (LVwZG) vom 2. März 2006 in Verbindung mit § 10 (1) Nr. 1 und 3 Verwaltungszustellungsgesetz (VwZG) vom 12.08.2005 sowie § 1 (1) der Hauptsatzung des Landkreises Vulkaneifel vom 23.06.2014, jeweils in der aktuell gültigen Fassung. Folgende Personen, deren Aufenthalt allgemein unbekannt ist, werden benachrichtigt, dass die Kreisverwaltung Vulkaneifel – Jugendamt, Unterhaltsvorschussstelle – Mainzer Straße 25, 54550 Daun, gegen sie jeweils eine zustellungsbedürftige Entscheidung getroffen hat. Betroffene Person: NOACK MARCO (* 10.05.1987) letzte bekannte Anschrift: Raiffeisenstraße 6 56843 Burg (Mosel) Datum des Schreibens: 08.12.2022 Aktenzeichen: 5-34101-10-2736 Betroffene Person: LAMAJ AGIM (* 06.05.1964) letzte bekannte Anschrift: Trierer Str. 200, 54411 Hermeskeil Datum des Schreibens: 08.12.2022 Aktenzeichen: 5-34101-10-2492/2 Betroffene Person: HOHL ALEXANDER (* 06.03.1984) letzte bekannte Anschrift: Krambergsmühle 1, 57644 Winkelbach Datum des Schreibens: 08.12.2022 Aktenzeichen: 5-34101-10-1655 Betroffene Person: KADELA RAFAL DAMIAN (* 15.07.1977) letzte bekannte Anschrift: Paradestraße 61, 42107 Wuppertal Datum des Schreibens: 08.12.2022 Aktenzeichen: 5-34101-10-2399/1 + 2 Betroffene Person: KLING HEINRICH (* 31.07.1981) letzte bekannte Anschrift: Dirksstraße 66, 25980 Sylt Datum des Schreibens: 08.12.2022 Aktenzeichen: 5-34101-10-2097 Betroffene Person: LIENKÄMPER MICHAEL (* 21.01.1981) letzte bekannte Anschrift: Klosterstraße 3, 54568 Gerolstein OT Lissingen Datum des Schreibens: 08.12.2022 Aktenzeichen: 5-34101-10-2715/1-4 Das jeweilige Schriftstück kann von dem Betroffenen oder von einer durch ihn bevollmächtigten Person bei folgender Behörde eingesehen bzw. ausgehändigt werden: Kreisverwaltung Vulkaneifel – Jugendamt, Unterhaltsvorschussstelle –Mainzer Straße 25, 54550 Daun (Zimmer 213 + 214). Das jeweilige Dokument wird öffentlich zugestellt, wodurch Ansprüche geltend gemacht werden können. Es wird darauf hingewiesen, dass das jeweilige Dokument als zugestellt gilt, wenn seit dem Tag der Bekanntmachung der Benachrichtigung zwei Wochen vergangen sind. Kreisverwaltung Vulkaneifel Daun, 12.01.2023 ImAuftrag gez. Harings/Otten Öffentliche Bekanntmachung zumZwecke der öffentlichen Zustellung imSinne des § 1 (1) Landesverwaltungszustellungsgesetz (LVwZG) vom2. März 2006 inVerbindung mit § 10 (1) Nr. 1 und 3 Verwaltungszustellungsgesetz (VwZG) vom 12.08.2005 sowie § 1 (1) der Hauptsatzung des Landkreises Vulkaneifel vom 23. Juni 2014, jeweils in der aktuell gültigen Fassung. Folgende Person, deren Aufenthalt allgemein unbekannt ist, wird benachrichtigt, dass die Kreisverwaltung Vulkaneifel, KFZ-Zulassungsbehörde, Mainzer Str. 25, 54550 Daun, gegen sie eine zustellungsbedürftige Entscheidung getroffen hat. Betroffene Person: KNUTH, DAGMAR IRMGARD MARITA letzte bekannte Anschrift: Zur Büschkapelle 5, 54568 Gerolstein Datum des Schreibens: 10.01.2023 Aktenzeichen: 1/KFZ/DAU-TY 63 Das Dokument wird öffentlich zugestellt, wodurch Fristen in Gang gesetzt werden, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen können. Es wird darauf hingewiesen, dass das Dokument als zugestellt gilt, wenn seit dem Tag der Bekanntma-chung der Benachrichtigung zwei Wochen vergangen sind. Die Entscheidung erlangt Bestandskraft, wenn der Betroffene nicht innerhalb eines Monats nach Zustellung schriftlich oder zur Niederschrift bei der Kreisverwaltung Vulkaneifel, Mainzer Str. 25, 54550 Daun, Widerspruch einlegt. Kreisverwaltung Vulkaneifel Daun, 16.01.2023 ImAuftrag gez. Zender WEBSITE-CHECK: Online-Beratertag der Wirtschaftsförderungsgesellschaft Vulkaneifel am 26.01.2023 Kostenfreie Kurzanalyse Ihrer Unternehmens-Webseite Am 26.01.2023 findet der nächste Website-Check Beratertag der Wirtschaftsförderungsgesellschaft Vulkaneifel (WFG) statt. Ein Experte für Webseitengestaltung aus der Region beantwortet Fragen rund um Ihre Unternehmens-Webseite. Der Berater bietet interessierten Unternehmen eine Website-Kurzanalyse, deckt dabei mögliche Schwachstellten auf und gibt praxisnahe Tipps, um die Onlinepräsenz erfolgreicher zu machen. Eine Anmeldung für die kostenfreien, 50-minütigen digitalen Einzelgespräche ist unbedingt erforderlich. Danach erhalten Sie die Zugangsdaten zum Online-Meeting-Raum bei Zoom. Anmeldeschluss ist der 23.01.2023. Anmeldung & Kontakt: Wirtschaftsförderungsgesellschaft Vulkaneifel, Christina Kirst (06592) 933-200 christina.kirst@wfg-vulkaneifel.de, www.wfg-vulkaneifel.de

Seite 7 LANDKREIS VULKANEIFEL Grundstücksverkehr Über die Genehmigung der Veräußerung nachstehender Grundstücke ist nach dem Grundstücksverkehrsgesetz zu entscheiden: Grundbuch von Köttelbach (Amtsgericht Daun): Blatt 716: Flur 6 Nr. 96 – Landwir tschaf tsf läche, Auf dem hohen Rege – 1.508 m² Flur 6 Nr. 97 – Landwir tschaf tsf läche, Auf dem hohen Rege – 1.053 m² Flur 6 Nr. 98 – Landwir tschaf tsf läche, Auf dem hohen Rege – 572 m² Flur 5 Nr. 12 – Landwir tschaf tsf läche, An der langen Heck – 4.094 m² Flur 5 Nr. 186/58 – Landwir tschaf tsf läche, Waldf läche, Hinter Freienhäuschen – 2.254 m² Flur 5 Nr. 197/88 – Landwir tschaf tsf läche, Hinter Freienhäuschen – 2.820 m² Flur 6 Nr. 104 – Landwir tschaf tsf läche, Ober der Bocksgasse – 2.730 m² Flur 9 Nr. 15/3 – Gebäude- und Freif läche, Erholungsf läche, Zum Hochkelberg 24 – 2.120 m² Flur 5 Nr. 91/1 – Waldf läche, Hinter Freienhäuschen – 4.293 m² Grundbuch von Mosbruch (Amtsgericht Daun): Blatt 470: Flur 6 Nr. 93 – Landwir tschaf tsf läche, Auf dem Mäusgesberg – 2.718 m² Flur 6 Nr. 4 – Landwir tschaf tsf läche, Oben in der Schlatt – 4.260 m² Flur 6 Nr. 92 – Landwir tschaf tsf läche, Auf dem Mäusgesberg – 6.807 m² Landwirte/Forstwirte, die zur Aufstockung ihres Betriebes am Erwerb des/der Grundstücks/e interessiert sind, müssen ihr Erwerbsinteresse bei Bekanntmachung in den Kreisnachrichten der Mitteilungsblätter der Verbandsgemeinden des Kreises Vulkaneifel bis spätestens 10 Tage ab Erscheinen bei der „Unteren Landwirtschaftsbehörde“ – Kreisverwaltung Vulkaneifel – schriftlich bekunden. Grundstücksverkehr Über die Genehmigung der Veräußerung nachstehender Grundstücke ist nach dem Grundstücksverkehrsgesetz zu entscheiden: Grundbuch von Hillesheim (Amtsgericht Daun): Blatt 3021: Flur 20 Nr. 27 – Landwir tschaf tsf läche, Ober Klauswieschen – 11.030 m² Landwirte/Forstwirte, die zur Aufstockung ihres Betriebes am Erwerb des/der Grundstücks/e interessiert sind, müssen ihr Erwerbsinteresse bei Bekanntmachung in den Kreisnachrichten der Mitteilungsblätter der Verbandsgemeinden des Kreises Vulkaneifel bis spätestens 10 Tage ab Erscheinen bei der „Unteren Landwirtschaftsbehörde“ – Kreisverwaltung Vulkaneifel – schriftlich bekunden. Lernmittelfreiheit-Online Anträge auf Lernmittelfreiheit (kostenlose Ausleihe) für die Schulen in Trägerschaft des Landkreises Vulkaneifel für das Schuljahr 2023/2024 online stellen Fristende: 15.03.2023 Die Kreisverwaltung Vulkaneifel bietet Ihnen ab dem 01.01.2023 die Möglichkeit, den Antrag auf Lernmittelfreiheit (kostenlose Schulbuchausleihe) ganz bequem online zu stellen. Unter Berücksichtigung der Abgabefrist können Anträge auf diese Weise 7 Tage die Woche rund um die Uhr gestellt werden. Die Online-Anträge sind abrufbar über die Internetseite des Landkreises Vulkaneifel www.vulkaneifel. de (Suchbegriff: Schulbuchausleihe) oder direkt über folgenden Link: www.vulkaneifel.de/lmf-online Für Rückfragen stehen wir Ihnen montags bis freitags in der Zeit von 08.0012.00 Uhr zur Verfügung: Telefon: 06592/933-396 E-Mail: Schulbuchausleihe@vulkaneifel.de

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Seite 9 LANDKREIS VULKANEIFEL vom 21.01. bis 27.01.2023 Natur erlebnis tipps Sa. 21.01.2023 um 13:30 Uhr • Dauer ca. 3h Natur-Erlebnisführung „Vulkanismus trifft Neuzeit“ geführte Wanderung mit spannenden Geschichten Unsere Führung beginnt im wilden Üßbachtal in einer einzigartigen, urigen Basaltgrotte. Gewaltige Gesteinsbildungen in säulenhaften Formen erzählen von dem Kampf der Naturgewalten von glühend flüssigem Magma, Erde und Wasser. Vor 65.000 Jahren tobte das Magmafeuer und Vulkanexplosionen hinterließen eine urige Vulkanlandschaft mit einer bezaubernden Flora und Fauna. Mit entstanden als geologische Besonderheit ist die einzige Glaubersalzquelle Deutschlands. Von der vulkanischen Vergangenheit kommen wir zur interessanten Geschichte des Kurortes, wo einst die Römer mit ihrer hohen Badekultur und die Kurfürsten ihre Gesundheit pflegten. Von der römischen Quellfassung bis zum „Kurfürstlichen Schlößchen“ hat die Vergangenheit interessante Spuren hinterlassen. Kirchen, Kurgebäude und weitere Bauten aus vergangenen Zeiten erzählen Geschichten und zeigen ihre Baukunst. Der Kurgarten, das neue Thermalhallenbad und der neu angelegte Landschaftstherapeutische Park bieten Erholung für Leib und Seele. Gästeführer: Kurt Immik Preis: pro Pers. 7 €, mit Gästekarte 6 € Treffpunkt: 56864 Bad Bertrich, Kurfürstenstraße 32, (Abfahrt West), Tourist-Info Info/Anmeldung erforderlich: Tourist-Info Bad Bertrich, Tel: 02674 932222, E-Mail: info@bad-bertrich.de Sa. 21.01.2023 um 14:00 Uhr • Dauer ca. 5h Auf den Spuren wilder Pflanzen, so schmeckt die Eifel im Winter „winterliche Kräuterwanderung & Baumbestimmung“ mit anschließender Zubereitung und Verkostung Im Zauber der winterlichen und einmalig schönen Vulkaneifel werden wir auf Entdeckungsreise gehen und uns überraschen lassen, was uns die Schöpfung auch in der kalten verschlafenen Jahreszeit schenken möchte. Während eines ca. 1 km langen entspannten Kräuterspazierganges durch unsere überwältigende Eifelnatur, entdecken Sie mit allen Sinnen die wertvollen Schätze der Natur. Anschließend bereiten wir am warmen Kaminfeuer einige Leckereien aus unseren gesammelten Schätzen zu und genießen diese bei einem gemütlichen Beisammensein. inklusive Speise und Getränke sowie einer Rezeptsammlung der zubereiteten Leckereien zum Mitnehmen. Preis: Erw. 30 €, Kinder bis 6 J. frei, 6-16 J. 15 € (in Begleitung eines Erwachsenen) Treffpunkt: 54578 Kerpen/Eifel, Kleine Wildkräutermanufaktur, Schulstraße 20 Info/Anmeldung erforderlich bis 15 Uhr des Vortages: Manuela Elteste, Mobil/WhatsApp: 0162 9408944, www.kleine-wildkraeutermanufaktur.de, min. 4-7 Pers. Sa. 21.01.2023 um 20:00 Uhr • Dauer ca. 4h Nur bei wolkenfreiem Himmel Öffentliche Beobachtung an der Sternwarte Sie haben die Möglichkeit mit unseren Teleskopen die Wunder der Sternenwelt anzuschauen und Fragen, die Sie beschäftigen, von unseren Sternführern erörtern zu lassen. Preis: Erw. 5 €, Kinder 2,50 € Treffpunkt: 54552 Schalkenmehren, Observatorium Hoher List, Info/Anmeldung erforderlich: E-Mail: kontakt@hoher-list.de So. 22.01. und auch Mi. 25.01.2023 jeweils um 13:00 Uhr • Dauer ca. 3½h Die Munterley – mehr als nur Fels...! »Leben am Lot«: Lebensraum Dolomitgestein, Pflanzen- und Tiergesellschaften in der Steilwand. »Die Dolomiten«: Nicht nur in Tirol... aber warum auch hier in der Eifel? Hubi Hummel ging dieser Frage nach. »Hoch hinaus mit Blick hinunter«: Zu den schönsten Aussichtspunkten rund um das Munterley-Plateau. »Wo die Erde versinkt«: Was ist eine Doline? Entstehung der Munterleyer Dolinen an weltweiten Beispielen. »Wunschkreuz im Walde«: Gerolsteiner Brauchtum erleben, dort, wo in Stein gefasste Wünsche wahr werden. »Wohnen im Riff«: Das Buchenloch. Entstehung, Besiedelung, Pflanzen im Bereich des Höhleneingangs. »Wo einst Steine hagelten«: Am Rande der Hagelskaul, dem ältesten Vulkan auf der Ley. »Heißgeliebter Lebensraum«: Vulkankrater Papenkaul, ein junger Vulkan der besonderen Art. »Caiva Dea, Tempel der Matronen«: Besuch der gallo-römischen Tempelruinen auf der Ley. (Optional) »Besonderes Highlight«: Die Führung ist durchgängig in poetischen Versen gehalten. Eine handsignierte Mappe mit allen Vorträgen des Autors kann am Ende der Führung erworben werden. Wegstrecke ca. 5 km; trittsicheres, festes Schuhwerk erforderlich. Preis: ab 16 J. 10 €, Familienpreis: 2 Erw. + 1 Kind (ab 10 J.) 20 €, jedes weitere Kind 3 €, Gruppen auf Anfrage Treffpunkt: 54568 Gerolstein, Digoinstraße, Einmündung zum Albertinumweg Info/Anmeldung erforderlich: Hubertus M. Arendt - »Hubi Hummel«, Tel.: 06591 8290016, Mobil: 0178 6816366, Email: Hubihummel@gmx.de Veranstaltungskalender www.geopark-vulkaneifel.de

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