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Seite 3 LANDKREIS VULKANEIFEL Öffnungszeiten der Kreisverwaltung Vulkaneifel an Karneval Rosenmontag und Karnevalsdienstag wegen umfangreichen Instandsetzungsarbeiten an der elektrischen Unterverteilung geschlossen Seit Bezug des Kreishauses in der Mainzer Strasse in Daun im Jahre 1968 hat die Elektrik in der Kreisverwaltung Vulkaneifel gehalten und ist dafür zuständig, dass Computer, Server, Lampen und Lichter mit Strom versorgt werden. Damit dies auch weiterhin zuverlässig geschieht, sind dringende umfangreiche und unabdingbare Instandsetzungsarbeiten an der elektrischen Unterverteilung notwendig. Die Instandsetzungsarbeiten beanspruchen vier volle und zusammenhängende Arbeitstage. Und weil ohne Strom nichts läuft in den rund 200 Büros der Kreisverwaltung Vulkaneifel und um den Dienstbetrieb nicht länger als notwendig zu beeinflussen, werden die Arbeiten am gesamten Karnevalswochenende sowie an Rosenmontag und an Karnevalsdienstag durchgeführt. Dies führt jedoch auch dazu, dass die Kreisverwaltung Vulkaneifel inklusive ihrer Aussenstellen in diesem Jahr nicht nur an Rosenmontag, sondern auch an Karnevalsdienstag geschlossen bleibt. Unsere Öffnungszeiten an Karneval: Mittwoch, 15.02.2023 Vorgezogener Dienstleistungsabend. Die Kreisverwaltung Vulkaneifel ist von 08:00 bis 12:00 und von 14:00 bis 18:00 Uhr geöffnet. Donnerstag, 16.02.2023 (Weiberdonnerstag) An Weiberdonnerstag sind wir bis 12:00 Uhr für Sie da. Freitag, 17.02.2023 Die Kreisverwaltung Vulkaneifel ist regulär von 08:00 bis 12:00 Uhr geöffnet. Ab 12:30 Uhr starten die umfangreichen Arbeiten an der elektrischen Unterverteilung. Montag, 20.02.2023 (Rosenmontag) und Dienstag, 21.02.2023 (Veilchendienstag, Karnevalsdienstag) Die Kreisverwaltung Vulkaneifel inklusive aller Nebenstellen bleibt ganztägig geschlossen. Ab Mittwoch, 22.02.2023 gelten wieder die üblichen Öffnungszeiten. Damit dann in der Kreisverwaltung Vulkaneifel wieder alles läuft, arbeiten die Mitarbeitenden einer heimischen Elektrofirma das komplette Karnevalswochenende durch. Vorherige individuelle Terminvereinbarung für Anliegen in der Kreisverwaltung Vulkaneifel Wir weisen in diesem Zusammenhang nochmals darauf hin, dass die Kreisverwaltung Vulkaneifel grundsätzlich nur noch nach vorheriger Terminvereinbarung für den Publikumsverkehr geöffnet ist. Damit ist sichergestellt, dass die für das Anliegen zuständigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter auch tatsächlich vor Ort sind. Gleichzeitig können lange Wartezeiten vermieden werden. Alle Bürgerinnen und Bürger werden daher gebeten, Termine für persönliche Vorsprachen bzw. die Klärung ihres Anliegens über die Telefonzentrale 06592-933-0 oder aber direkt beim zuständigen Sachbearbeiter zu vereinbaren. Für die Bereiche Jobcenter, Führerscheinstelle und Kfz-Zulassung können Termine auch online direkt über unsere Website unter www.vulkaneifel.de gebucht werden. Im Rahmen der interkommunalen Zusammenarbeit mit den Nachbarlandkreisen Cochem-Zell und Bernkastel-Wittlich ist es zudem möglich, unabhängig vom Wohnort Fahrzeuge in allen drei Landkreisen an den Standorten Cochem, Zell, Wittlich, Bernkastel, Morbach, Daun und Jünkerath zuzulassen. Bei der Terminvergabe sind die Bürgerinnen und Bürger nicht mehr an unsere Öffnungszeiten gebunden und können 24/7 aus den freien und zur Verfügung stehenden Terminen den für sie passenden Termin buchen. Gleichzeitig wird ihnen bereits während des Buchungsvorganges mitgeteilt, welche Unterlagen und Formulare zum vereinbarten Termin mitzubringen sind, damit der Antrag vor Ort erfolgreich bearbeitet werden kann. Öffnungszeiten der Kreisverwaltung Vulkaneifel an Karneval 2023 Grundstücksverkehr Über die Genehmigung der Veräußerung nachstehender Grundstücke ist nach dem Grundstücksverkehrsgesetz zu entscheiden: Grundbuch von Üdersdorf (Amtsgericht Daun): Blatt 1861: Flur 40 Nr. 31 – Landwir tschaf tsf läche, Jenseits der Hadelwies – 6.258 m² Landwirte/Forstwirte, die zur Aufstockung ihres Betriebes am Erwerb des/der Grundstücks/e interessiert sind, müssen ihr Erwerbsinteresse bei Bekanntmachung in den Kreisnachrichten der Mitteilungsblätter der Verbandsgemeinden des Kreises Vulkaneifel bis spätestens 10 Tage ab Erscheinen bei der „Unteren Landwirtschaftsbehörde“ – Kreisverwaltung Vulkaneifel – schriftlich bekunden.

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