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Seite 2 LANDKREIS VULKANEIFEL Pflicht zum Umtausch von Führerscheinen Bundesweit müssen rund 43 Millionen Führerscheine seit 2022 in fälschungssichere Exemplare umgetauscht werden. Dieser gewaltige Verwaltungsakt muss bis zum 19. Januar 2033 für alle vor dem 19. Januar 2013 ausgestellten Führerscheine abgeschlossen sein. Auf diese Weise soll sichergestellt werden, dass alle in der EU noch im Umlauf befindlichen Führerscheine ein einheitliches Muster erhalten, das aktuelle Anforderungen an die Fälschungssicherheit erfüllt. Der neu ausgestellte Führerschein wird – unabhängig von der zugrundeliegenden Fahrerlaubnis – auf 15 Jahre befristet. Der Umtausch soll dabei gestaffelt umgesetzt werden. Für Führerscheine, die bis einschließlich 31. Dezember 1998 ausgestellt worden sind, ist das jeweilige Geburtsjahr des Fahrerlaubnisinhabers maßgebend. Nachdem die Geburtsjahrgänge 1959 bis 1964 ihren Führerschein bis zum 19.01.2023 umgetauscht haben mussten, gilt für die Jahrgänge 1965 bis 1970 als spätester Umtauschtermin der 19.01.2024. Die Fahrerlaubnisbehörde der Kreisverwaltung Vulkaneifel bittet daher die Führerscheininhaber der Jahrgänge 1965 bis 1970 im Laufe dieses Jahres ihren Antrag auf Umtausch bei der Kreisverwaltung zu stellen. Erforderliche Unterlagen: • Personalausweis • biometrisches Passfoto • Führerschein und ggf. Karteikartenabschrift (= Bestätigung der Führerscheindaten von der ausstellenden Fahrerlaubnisbehörde) Es besteht darüber hinaus die Möglichkeit, den Antrag auf Umtausch bzw. Beantragung eines Führerscheines bei der Verbandsgemeinde Gerolstein mit den Aussenstellen in Hillesheim und Jünkerath sowie den Verbandsgemeinden Daun und Kelberg zu stellen. Termine für die Zulassungsstelle in der Kreisverwaltung Vulkaneifel können online gebucht werden unter: www.vulkaneifel.de/termine Zum Jahreauftakt auf die Schlittschuhbahn Knapp 17 Kinder und Jugendliche des Landkreises Vulkaneifel blicken jetzt auf eine tolle Fahrt zum Schlittschuhlaufen zurück. Auch dieses Jahr boten Friederike Hens vom Haus der Jugend Gerolstein und Hendrik Müller von der Kreisjugendpflege Vulkaneifel als Jahresauftakt einen Ausflug zum Schlittschuhlaufen in die Eissporthalle nach Bitburg an. Am Samstag, den 21.01.2023, hat sich die Gruppe in Gerolstein versammelt. Manche hatten ihre eigenen Schlittschuhe dabei. Endlich ging es los und nach einer 45-minutigen Fahrt kamen trotz winterlichen Wetterbedingungen alle gut in Bitburg an und freuten sich so sehr, dass sie blitzschnell die Schlittschuhe anzogen. „Es war großartig zu sehen, wie die Kinder und Jugendlichen verschiedener Altersgruppen und unterschiedlicher Wohnorte miteinander harmonierten“, sagt Hendrik Müller, der die Fahrt begleitete. Während ein paar noch ihre Schwierigkeiten hatten ihr Gleichgewicht zu halten, sausten die Erfahreneren über das gefrorene Weiß. Nach ein paar Runden auf dem Eis wurde Fangen gespielten. Zum Aufwärmen gab es dann Kakao und Kekse und ein schönes Gruppenfoto rundete den Tag ab. Knapp 17 Kinder und Jugendliche nehmen an Ausflug zur Eissporthalle in Bitburg teil. Öffentliche Bekanntmachung zum Zwecke der öffentlichen Zustellung im Sinne des § 1 (1) Landesverwaltungszustellungsgesetz (LVwZG) vom 2. März 2006 in Verbindung mit § 10 (1) Nr. 1 und 3 Verwaltungszustellungsgesetz (VwZG) vom 12.08.2005 sowie § 1 (1) der Hauptsatzung des Landkreises Vulkaneifel vom 23.06.2014, jeweils in der aktuell gültigen Fassung. Folgende Personen, deren Aufenthalt allgemein unbekannt ist, werden benachrichtigt, dass die Kreisverwaltung Vulkaneifel – Jugendamt, Unterhaltsvorschussstelle – Mainzer Straße 25, 54550 Daun, gegen sie jeweils eine zustellungsbedürftige Entscheidung getroffen hat. Betroffene Person: JUNG BENJAMIN ROMAN (* 23.07.1983) letzte bekannte Anschrift: 8 Rue de la Republique 57320 Bouzonville Frankreich Datum des Schreibens: 08.12.2022 Aktenzeichen: 5-34101-10-2227 Das Schriftstück kann von dem Betroffenen oder von einer durch ihn bevollmächtigten Person bei folgender Behörde eingesehen bzw. ausgehändigt werden: Kreisverwaltung Vulkaneifel – Jugendamt, Unterhaltsvorschussstelle – Mainzer Straße 25, 54550 Daun (Zimmer 214). Das Dokument wird öffentlich zugestellt, wodurch Ansprüche geltend gemacht werden können. Es wird darauf hingewiesen, dass das Dokument als zugestellt gilt, wenn seit dem Tag der Bekanntmachung der Benachrichtigung zwei Wochen vergangen sind. Kreisverwaltung Vulkaneifel Daun, 01.02.2023 ImAuftrag gez. Harings

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