KW06

Seite 4 LANDKREIS VULKANEIFEL Grundstücksverkehr Über die Genehmigung der Veräußerung nachstehender Grundstücke ist nach dem Grundstücksverkehrsgesetz zu entscheiden: Grundbuch von Deudesfeld (Amtsgericht Daun): Blatt 1080: Flur 15 Nr. 113/1 – Gebäude- und Freifläche, Landwirtschaftsfläche, Erholungsfläche, Birkenstraße – 2.882 m² Flur 15 Nr. 118/1 – Landwirtschaftsfläche, Beim Pater – 12.419 m² Flur 15 Nr. 122/2 – Landwirtschaftsfläche, Beim Pater – 1.728 m² Landwirte/Forstwirte, die zur Aufstockung ihres Betriebes am Erwerb des/der Grundstücks/e interessiert sind, müssen ihr Erwerbsinteresse bei Bekanntmachung in den Kreisnachrichten der Mitteilungsblätter der Verbandsgemeinden des Kreises Vulkaneifel bis spätestens 10 Tage ab Erscheinen bei der „Unteren Landwirtschaftsbehörde“ – Kreisverwaltung Vulkaneifel – schriftlich bekunden. Grundstücksverkehr Über die Genehmigung der Veräußerung nachstehender Grundstücke ist nach dem Grundstücksverkehrsgesetz zu entscheiden: Grundbuch von Birgel (Amtsgericht Prüm): Blatt 741: Flur 5 Nr. 168 – Gebäude- und Freifläche, Landwirtschaftsfläche, Hauptstraße 56 – 19.080 m² Landwirte/Forstwirte, die zur Aufstockung ihres Betriebes am Erwerb des/der Grundstücks/e interessiert sind, müssen ihr Erwerbsinteresse bei Bekanntmachung in den Kreisnachrichten der Mitteilungsblätter der Verbandsgemeinden des Kreises Vulkaneifel bis spätestens 10 Tage ab Erscheinen bei der „Unteren Landwirtschaftsbehörde“ – Kreisverwaltung Vulkaneifel – schriftlich bekunden. Grundstücksverkehr Über die Genehmigung der Veräußerung nachstehender Grundstücke ist nach dem Grundstücksverkehrsgesetz zu entscheiden: Grundbuch von Wallenborn (Amtsgericht Daun): Blatt 314: Flur 3 Nr. 85/35 – Waldfläche, Filchesseifen – 5.940 m² Landwirte/Forstwirte, die zur Aufstockung ihres Betriebes am Erwerb des/der Grundstücks/e interessiert sind, müssen ihr Erwerbsinteresse bei Bekanntmachung in den Kreisnachrichten der Mitteilungsblätter der Verbandsgemeinden des Kreises Vulkaneifel bis spätestens 10 Tage ab Erscheinen bei der „Unteren Landwirtschaftsbehörde“ – Kreisverwaltung Vulkaneifel – schriftlich bekunden. Grundstücksverkehr Über die Genehmigung der Veräußerung nachstehender Grundstücke ist nach dem Grundstücksverkehrsgesetz zu entscheiden: Grundbuch von Gönnersdorf (Amtsgericht Prüm): Blatt 1073: Flur 1 Nr. 36 – Waldfläche, Halfen Flömchen – 5.940 m² Landwirte/Forstwirte, die zur Aufstockung ihres Betriebes am Erwerb des/der Grundstücks/e interessiert sind, müssen ihr Erwerbsinteresse bei Bekanntmachung in den Kreisnachrichten der Mitteilungsblätter der Verbandsgemeinden des Kreises Vulkaneifel bis spätestens 10 Tage ab Erscheinen bei der „Unteren Landwirtschaftsbehörde“ – Kreisverwaltung Vulkaneifel – schriftlich bekunden. Der Landkreis Vulkaneifel fördert auch in 2023 Medizinstudierende und vergibt zum Sommersemester ein Stipendium für das Studium der Humanmedizin. ein nicht rückzahlbares Teilstipendium von bis zu 500 € monatlich über eine Laufzeit von bis zu 12 Semestern die Möglichkeit, sich durch finanzielle Unterstützung des Landkreises voll und ganz auf das Medizinstudium konzentrieren zu können die Möglichkeit, die Vorzüge des ländlichen Raumes und die hohe Lebensqualität in der Vulkaneifel während der Tätigkeit als Medizinerin/Mediziner kennenzulernen MEDIZINSTIPENDIUM ZU VERGEBEN! Wir bieten u.a.: Weitere Infos zum Stipendium und zur Bewerbung: www.vulkaneifel.de/aktuelles

RkJQdWJsaXNoZXIy MjY5NTMz