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Seite 6 LANDKREIS VULKANEIFEL Öffentliche Bekanntmachung zum Zwecke der öffentlichen Zustellung im Sinne des § 1 (1) Landesverwaltungszustellungsgesetz (LVwZG) vom 2. März 2006 in Verbindung mit § 10 (1) Nr. 1 und 3 Verwaltungszustellungsgesetz (VwZG) vom 12.08.2005 sowie § 1 (1) der Hauptsatzung des Landkreises Vulkaneifel vom 23.06.2014, jeweils in der aktuell gültigen Fassung. Folgende Person, deren Aufenthalt allgemein unbekannt ist, wird benachrichtigt, dass die Kreisverwaltung Vulkaneifel – Jugendamt, Unterhaltsvorschussstelle – Mainzer Straße 25, 54550 Daun, gegen sie zustellungsbedürftige Entscheidungen getroffen hat. Betroffene Person: ASSEMBE ASSEMBE, SAMUEL (* 09.07.1985 in Yaoundé / Kamerun) letzte bekannte Anschrift: 15 bis av de L‘isle, F-94350 Villiers sur Marne /Frankreich Datum des Schreibens: 08.12.2022 Aktenzeichen: 5-34101-10-2664 Das Schriftstück kann von dem Betroffenen oder von einer durch ihn bevollmächtigten Person bei folgender Behörde eingesehen bzw. ausgehändigt werden: Kreisverwaltung Vulkaneifel – Jugendamt, Unterhaltsvorschussstelle – Mainzer Straße 25, 54550 Daun (Zimmer 213). Das Dokument wird öffentlich zugestellt, wodurch Ansprüche geltend gemacht werden können. Es wird darauf hingewiesen, dass das Dokument als zugestellt gilt, wenn seit dem Tag der Bekanntmachung der Benachrichtigung zwei Wochen vergangen sind. Kreisverwaltung Vulkaneifel Daun, 01.02.2023 ImAuftrag gez. Schmitz Öffentliche Bekanntmachung zum Zwecke der öffentlichen Zustellung im Sinne des § 1 (1) Landesverwaltungszustel-lungsgesetz (LVwZG) vom 2. März 2006 in Verbindung mit § 10 (1) Nr. 1 Verwaltungszustel-lungsgesetz (VwZG) vom 12.08.2005 sowie § 1 (1) der Hauptsatzung des Landkreises Vulkaneifel vom 24. August 2009, jeweils in der aktuell gültigen Fassung. Folgende Person, deren Aufenthalt allgemein unbekannt ist, wird benachrichtigt, dass die Kreisverwaltung Vulkaneifel, Abteilung Kommunales, Recht, Sicherheit, Ordnung und Ver-kehr, Mainzer Str. 25, 54550 Daun, gegen sie eine zustellungsbedürftige Entscheidung getroffen hat. Betroffene Person: URBANSKI MESZKO (* 29.10.1993) letzte bekannte Anschrift: Kölner Str. 97, 54584 Jünkerath Datum des Schreibens: 26.01.2023 Aktenzeichen: 1 - 12332 Das Schriftstück kann von dem Betroffenen oder von einer durch sie bevollmächtigten Per-son bei nachstehend aufgeführter Behörde eingesehen werden: Kreisverwaltung Vulkaneifel, Mainzer Straße 25, 54550 Daun (Zimmer 08). Das Dokument wird öffentlich zugestellt, wodurch Fristen in Gang gesetzt werden, nach de-ren Ablauf Rechtsverluste drohen können. Es wird darauf hingewiesen, dass das Dokument als zugestellt gilt, wenn seit demTag der Bekanntmachung der Benachrichtigung zwei Wochen vergangen sind. Die Entscheidung erlangt Rechtskraft, wenn der Betroffene nicht innerhalb eines Monats nach Zustellung schriftlich oder zur Niederschrift bei der Kreisverwaltung Vulkaneifel, Mainzer Straße 25, 54550 Daun, Widerspruch einlegt. Kreisverwaltung Vulkaneifel Daun, 01.02.2023 ImAuftrag gez. Gräfen WO? WANN? KeFa Kelberg, Heupenmühle Donnerstag 08:30 Uhr – 09:30 Uhr KiTa Jünkerath Dienstag 16:30 Uhr – 17:30 Uhr KiTa Stadtkyll Dienstag 08:30 Uhr – 09:30 Uhr ANMELDUNG & FRAGEN Verena Caspar, Koordination Frühe Hilfen, Jugendamt Landkreis Vulkaneifel: 06592-933 282 Susanne Elsässer, Familienhebamme: 0175-7371036 Austausch für Eltern mit ihren Babys und für werdende Eltern Fragen rund um den Nachwuchs, Schwangerschaft, Geburt und den Alltag können hier in lockerer Atmosphäre und in kleiner Runde (bis zu 7 Teilnehmende) mit einer qualifizierten Familienhebamme besprochen werden. Ab sofort und kostenfrei! HEBAMMENCAFÉMIT KRABBELGRUPPE jeweils in den ungeraden Kalenderwochen

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