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Seite 8 LANDKREIS VULKANEIFEL Öffentliche Bekanntmachung der Kreisverwaltung Vulkaneifel - untere Jagdbehörde - Einladung zur Wahl einer Vertreterin oder eines Vertreter der Eigentümerinnen und Eigentümer von Eigenjagdbezirken sowie deren Stellvertreterin oder Stellvertreter am Freitag, 03. März 2023, 10:00 Uhr, Sitzungssaal der Kreisverwaltung Vulkaneifel, Mainzer Str. 25, 54550 Daun Die Amtszeit des derzeitigen Jagdbeirates im Landkreis Vulkaneifel endet mit Ablauf des 31.03.2023. Dies hat zur Folge, dass mit Wirkung vom 01.04.2023 ein neuer Jagdbeirat für die Dauer von fünf Jahren zu bilden ist. Gemäß § 46 Abs. 1 Landesjagdgesetz (LJG) vom 09.07.2010 (GVBl. S. 149), zuletzt geändert durch Gesetz vom 12.09.2012 (GVBl. S. 310) ist bei jeder unteren Jagdbehörde ein Jagdbeirat zu bilden. Der Jagdbeirat berät die Jagdbehörden in allen wichtigen Fragen der Jagdverwaltung im Sinne der Zielsetzung des Landesjagdgesetzes und wirkt bei der Festsetzung behördlicher Abschusspläne mit. Der Jagdbeirat besteht gemäß § 46 Abs. 3 Nr. 6 LJG auch aus einer Vertreterin oder einem Vertreter der Eigentümerinnen oder Eigentümer von Eigenjagdbezirken. Gemäß § 52 Abs. 2 Nr. 1 der Landesjagdverordnung (LJVO) vom 25.07.2013 (GVBl. S. 282) werden für die Berufung in den Jagdbeirat u.a. die Vertreterin oder der Vertreter der Eigentümerinnen und Eigentümer von Eigenjagdbezirken von den Eigentümerinnen, Eigentümern und nutznießenden Personen der im örtlichen Zuständigkeitsbereich des Jagdbeirates gelegenen Eigenjagdbezirke gewählt. Für jedes Mitglied ist ein stellvertretendes Mitglied zu wählen. Für die Wahl der Vertreterin oder Vertreter der Eigentümerinnen oder Eigentümer von Eigenjagdbezirken und deren Vertreterin oder Vertreter hat jede wahlberechtigte Person je angefangene 100 ha der ihr insgesamt im Landkreis Vulkaneifel zustehenden Jagdbezirksfläche jeweils eine Stimme. Eine Vertretung ist gem. §53 Abs. 2 LJVO nicht zulässig. Daun, 09.02.2023 Kreisverwaltung Vulkaneifel Untere Jagdbehörde i.A. Christian Kläs WOHNUNGEN FÜR FLÜCHTLINGE GESUCHT! Die Kreisverwaltung Vulkaneifel sucht für Flüchtlinge Wohnraum in allen Größenklassen. Neben Zimmern, Wohnungen und Häusern sind auch leerstehende Pensionen und Hotels geeignet. SIE HABEN WOHNRAUM ZU VERMIETEN? Dann melden Sie sich bitte bei der Kreisverwaltung Vulkaneifel: Sarah Nilsson: 06592-933-350 oder sarah.nilsson@vulkaneifel.de Verena Molitor: 06592-933-379 oder verena.molitor@vulkaneifel.de Das kann für uns und die Flüchtlinge eine große Hilfe sein.

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