2023_KW08

Seite 7 LANDKREIS VULKANEIFEL Öffentliche Bekanntmachung zum Zwecke der öffentlichen Zustellung im Sinne des § 1 (1) Landesverwaltungszustellungsgesetz (LVwZG) vom 2. März 2006 in Verbindung mit § 10 (1) Nr. 1 und 3 Verwaltungszustellungsgesetz (VwZG) vom 12.08.2005 sowie § 1 (1) der Hauptsatzung des Landkreises Vulkaneifel vom 23. Juni 2014, jeweils in der aktuell gültigen Fassung. Folgende Person, deren Aufenthalt allgemein unbekannt ist, wird benachrichtigt, dass die Kreisverwaltung Vulkaneifel, KFZ-Zulassungsbehörde, Mainzer Str. 25, 54550 Daun, gegen sie eine zustellungsbedürftige Entscheidung getroffen hat. Betroffene Person: VAN LEYEN, Michael letzte bekannte Anschrift: Wiesbaumer Straße 4, 54584 Feusdorf Datum des Schreibens: 16.01.2023 Aktenzeichen: 1/KFZ/D-VL 19 Das Schriftstück kann von dem Betroffenen oder von einer durch ihn bevollmächtigten Person bei fol-gender Behörde eingesehen werden: Kreisverwaltung Vulkaneifel, Mainzer Str. 25, 54550 Daun (Zimmer 006). Das Dokument wird öffentlich zugestellt, wodurch Fristen in Gang gesetzt werden, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen können. Es wird darauf hingewiesen, dass das Dokument als zugestellt gilt, wenn seit dem Tag der Bekanntma-chung der Benachrichtigung zwei Wochen vergangen sind. Die Entscheidung erlangt Bestandskraft, wenn der Betroffene nicht innerhalb eines Monats nach Zustellung schriftlich oder zur Niederschrift bei der Kreisverwaltung Vulkaneifel, Mainzer Str. 25, 54550 Daun, Widerspruch einlegt. Kreisverwaltung Vulkaneifel Daun, 15.02.2023 ImAuftrag gez. Zender Öffentliche Bekanntmachung zum Zwecke der öffentlichen Zustellung im Sinne des § 1 (1) Landesverwaltungszustellungsgesetz (LVwZG) vom 2. März 2006 in Verbindung mit § 10 (1) Nr. 1 und 3 Verwaltungszustellungsgesetz (VwZG) vom 12.08.2005 sowie § 1 (1) der Hauptsatzung des Landkreises Vulkaneifel vom 23. Juni 2014, jeweils in der aktuell gültigen Fassung. Folgende Person, deren Aufenthalt allgemein unbekannt ist, wird benachrichtigt, dass die Kreisverwaltung Vulkaneifel, KFZ-Zulassungsbehörde, Mainzer Str. 25, 54550 Daun, gegen sie eine zustellungsbedürftige Entscheidung getroffen hat. Betroffene Person: Erben der : FASEKASCH, Rosa-Maria letzte bekannte Anschrift: Gartenstr.17, 54552 Strotzbüsch Datum des Schreibens: 15.02.2023 Aktenzeichen: 1/KFZ/DAU-QS 367 Das Schriftstück kann von dem Betroffenen oder von einer durch ihn bevollmächtigten Person bei fol-gender Behörde eingesehen werden: Kreisverwaltung Vulkaneifel, Mainzer Str. 25, 54550 Daun (Zimmer 006). Das Dokument wird öffentlich zugestellt, wodurch Fristen in Gang gesetzt werden, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen können. Es wird darauf hingewiesen, dass das Dokument als zugestellt gilt, wenn seit dem Tag der Bekanntma-chung der Benachrichtigung zwei Wochen vergangen sind. Die Entscheidung erlangt Bestandskraft, wenn der Betroffene nicht innerhalb eines Monats nach Zustellung schriftlich oder zur Niederschrift bei der Kreisverwaltung Vulkaneifel, Mainzer Str. 25, 54550 Daun, Widerspruch einlegt. Kreisverwaltung Vulkaneifel Daun, 15.02.2023 ImAuftrag gez. Zender Öffentliche Bekanntmachung zum Zwecke der öffentlichen Zustellung im Sinne des § 1 (1) Landesverwal-tungszustellungsgesetz (LVwZG) vom 2. März 2006 in Verbindung mit § 10 (1) Nr. 1 und 3 Verwaltungszustellungsgesetz (VwZG) vom 12.08.2005 sowie § 1 (1) der Hauptsatzung des Landkreises Vulkaneifel vom 23.06.2014, jeweils in der aktuell gültigen Fassung. Folgende Person, deren Aufenthalt allgemein unbekannt ist, wird benachrichtigt, dass die Kreisverwaltung Vulkaneifel – Jugendamt, Unterhaltsvorschussstelle – Mainzer Straße 25, 54550 Daun, gegen sie zustellungsbedürftige Ent-scheidungen getroffen hat. Betroffene Person: Erben der : NENOW, Mykolai (* 28.09.1986 in Etulia Moldawien) letzte bekannte Anschrift: F-70270 Ecromagny / Frankreich Anzahl der Schreiben: 3 Datum des Schreibens: 15.02.2023 Aktenzeichen: 5-34101-10-3021 Die Schriftstücke können von dem Betroffenen oder von einer durch ihn bevollmächtigten Person bei folgender Behörde eingesehen bzw. ausgehändigt werden: Kreisverwaltung Vulkaneifel – Jugendamt, Unterhaltsvorschussstelle – Mainzer Straße 25, 54550 Daun (Zimmer 213). Die Dokumente werden öffentlich zugestellt, wodurch Ansprüche geltend gemacht werden können. Es wird darauf hingewiesen, dass die Dokumente als zugestellt gelten, wenn seit dem Tag der Bekanntmachung der Benachrichtigung zwei Wochen vergangen sind. Kreisverwaltung Vulkaneifel Daun, 15.02.2023 ImAuftrag gez. Schmitz WOHNUNGEN FÜR FLÜCHTLINGE GESUCHT! Die Kreisverwaltung Vulkaneifel sucht für Flüchtlinge Wohnraum in allen Größenklassen. Neben Zimmern, Wohnungen und Häusern sind auch leerstehende Pensionen und Hotels geeignet. SIE HABEN WOHNRAUM ZU VERMIETEN? Dann melden Sie sich bitte bei der Kreisverwaltung Vulkaneifel: Sarah Nilsson: 06592-933-350 oder sarah.nilsson@vulkaneifel.de Verena Molitor: 06592-933-379 oder verena.molitor@vulkaneifel.de

RkJQdWJsaXNoZXIy MjY5NTMz