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Seite 4 LANDKREIS VULKANEIFEL Haushaltssatzung des Kommunalen Zweckverbandes zur Koordinierung und Beratung der Eingliederungshilfe und der Kinder- und Jugendhilfe in Rheinland-Pfalz (KommZB) für das Jahr 2023 vom 06.12.2022 Die Zweckverbandsversammlung hat aufgrund von § 7 Abs. 1 Nr. 8 des Landesgesetzes über die Kommunale Zusammenarbeit (KommZG) und aufgrund § 95 Gemeindeordnung (GemO) in der derzeit jeweils geltenden Fassung, am 06.12.2022 folgende Haushaltssatzung beschlossen: § 1 Ergebnis- und Finanzhaushalt Festgesetzt werden 1. im Ergebnishaushalt 2023 der Gesamtbetrag der Erträge auf 2.599.371 Euro der Gesamtbetrag der Aufwendungen auf 2.586.871 Euro der Jahresüberschuss auf 12.500 Euro 2. im Finanzhaushalt 2023 der Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen auf 288.920 Euro die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf 0 Euro die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf 12.500 Euro der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf -12.500 Euro der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf -276.420 Euro. § 2 Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite, deren Aufnahme zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen erforderlich ist, wird festgesetzt für 2023 zinslose Kredite auf 0 Euro verzinste Kredite auf 0 Euro zusammen auf 0 Euro. § 3 Verpflichtungsermächtigungen Der Gesamtbetrag der Ermächtigungen zum Eingehen von Verpflichtungen, die in künftigen Haushaltsjahren zu Auszahlungen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen (Verpflichtungsermächtigungen) führen können, wird für 2023 auf 0 Euro festgesetzt. Die Summe der Verpflichtungsermächtigungen, für die in den künftigen Haushaltsjahren voraussichtlich Investitionskredite aufgenommen werden müssen, beläuft sich im 2023 auf 0 Euro. § 4 Höchstbetrag der Kredite zur Liquiditätssicherung Der Höchstbetrag der Kredite zur unterjährigen Liquiditätssicherung wird für das Haushaltsjahr 2023 auf 500.000 Euro festgesetzt. § 5 Verbandsumlage Von den kommunalen Gebietskörperschaften als Mitglieder des Zweckverbandes wird auf der Grundlage des § 6 Abs. 2 der Verbandsordnung die folgende Verbandsumlage je Einwohner erhoben: - Landkreise in Höhe von 0,42 € je Einwohner - Kreisfreie Städte in Höhe von 1,11 € je Einwohner - Große kreisangehörige Städte mit eigenem Jugendamt in Höhe von 0,40 € je Einwohner § 6 Eigenkapital Der Stand des Eigenkapitals betrug zum 31.12.2020 0 Euro der Stand des Eigenkapitals betrug zum 31.12.2021 1.108.962 Euro der voraussichtliche Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2022 beträgt 1.134.301 Euro der voraussichtliche Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2023 beträgt 157.022 Euro der voraussichtliche Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2024 beträgt 157.022 Euro der voraussichtliche Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2025 beträgt 157.022 Euro der voraussichtliche Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2026 beträgt 157.022 Euro § 7 Über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen Erhebliche über- und außerplanmäßige Aufwendungen oder Auszahlungen gemäß § 100 Abs. 1 Satz 2 GemO liegen vor, wenn • im konsumtiven Bereich die Aufwendungen in der Gesamthöhe von 100.000 € und • im investiven Bereich die Auszahlungen in einer Gesamthöhe von 50.000 € überschritten sind. § 8 Wertgrenzen für Investitionen Investitionen oberhalb der Wertgrenze von 50.000 Euro sind in der Investitionsübersicht einzeln darzustellen.

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