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Seite 2 LANDKREIS VULKANEIFEL Öffentliche Bekanntmachung zum Zwecke der öffentlichen Zustellung im Sinne des § 1 (1) Landesverwaltungszustellungsgesetz (LVwZG) vom 2. März 2006 in Verbindung mit § 10 (1) Nr. 1 und 3 Verwaltungszustellungsgesetz (VwZG) vom 12.08.2005 sowie § 1 (1) der Hauptsatzung des Landkreises Vulkaneifel vom 23. Juni 2014, jeweils in der aktuell gültigen Fassung. Folgende Person, deren Aufenthalt allgemein unbekannt ist, wird benachrichtigt, dass die Kreisverwaltung Vulkaneifel, KFZ-Zulassungsbehörde, Mainzer Str. 25, 54550 Daun, gegen sie eine zustellungsbedürftige Entscheidung getroffen hat. Betroffene Person: VILORIA MONTENEGRO JUAN CARLOS letzte bekannte Anschrift: St. Wendelin Str. 13, 54579 Üxheim Datum des Schreibens: 07.03.2023 Aktenzeichen: 1/KFZ/DAU-JV 95 Das Schriftstück kann von dem Betroffenen oder von einer durch ihn bevollmächtigten Person bei folgender Behörde eingesehen werden: Kreisverwaltung Vulkaneifel, Mainzer Str. 25, 54550 Daun (Zimmer 006). Das Dokument wird öffentlich zugestellt, wodurch Fristen in Gang gesetzt werden, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen können. Es wird darauf hingewiesen, dass das Dokument als zugestellt gilt, wenn seit dem Tag der Bekanntmachung der Benachrichtigung zwei Wochen vergangen sind. Die Entscheidung erlangt Bestandskraft, wenn der Betroffene nicht innerhalb eines Monats nach Zustellung schriftlich oder zur Nieder-schrift bei der Kreisverwaltung Vulkaneifel, Mainzer Str. 25, 54550 Daun, Widerspruch einlegt. Kreisverwaltung Vulkaneifel, Daun, 07.03.2023 Im Auftrag gez. Zender KFZ-Zulassungsbehörde Öffentliche Bekanntmachung zum Zwecke der öffentlichen Zustellung im Sinne des § 1 (1) Landesverwaltungszustellungsgesetz (LVwZG) vom 2. März 2006 in Verbindung mit § 10 (1) Nr. 1 und 3 Verwaltungszustellungsgesetz (VwZG) vom 12.08.2005 sowie § 1 (1) der Hauptsatzung des Landkreises Vulkaneifel vom 23. Juni 2014, jeweils in der aktuell gültigen Fassung. Folgende Person, deren Aufenthalt allgemein unbekannt ist, wird benachrichtigt, dass die Kreisverwaltung Vulkaneifel, KFZ-Zulassungsbehörde, Mainzer Str. 25, 54550 Daun, gegen sie eine zustellungsbedürftige Entscheidung getroffen hat. Betroffene Person: LENZENHUBER, FRANZ letzte bekannte Anschrift: Burgfriedstr. 8, 54550 Daun Datum des Schreibens: 06.03.2023 Aktenzeichen: 1/KFZ/DAU-PX 32 Das Schriftstück kann von dem Betroffenen oder von einer durch ihn bevollmächtigten Person bei folgender Behörde eingesehen werden: Kreisverwaltung Vulkaneifel, Mainzer Str. 25, 54550 Daun (Zimmer 006). Das Dokument wird öffentlich zugestellt, wodurch Fristen in Gang gesetzt werden, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen können. Es wird darauf hingewiesen, dass das Dokument als zugestellt gilt, wenn seit dem Tag der Bekanntmachung der Benachrichtigung zwei Wochen vergangen sind. Die Entscheidung erlangt Bestandskraft, wenn der Betroffene nicht innerhalb eines Monats nach Zustellung schriftlich oder zur Nieder-schrift bei der Kreisverwaltung Vulkaneifel, Mainzer Str. 25, 54550 Daun, Widerspruch einlegt. Kreisverwaltung Vulkaneifel, Daun, 06.03.2023 Im Auftrag gez. Zender KFZ-Zulassungsbehörde Amtliche Bekanntmachung der A.R.T. Abfallberatungs- und Verwertungsgesellschaft mbH Der Jahresabschluss der A.R.T. Abfallberatungs- und Verwertungsgesellschaft mbH für das Geschäftsjahr 2021 wurde durch die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Mittelrheinische Treuhand GmbH, Koblenz, geprüft. Der Jahresabschluss erhielt den uneingeschränkten Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers. 1. Feststellung und Gewinnverwendung: a. Die Gesellschafterversammlung der A.R.T. Abfallberatungs- und Verwertungsgesellschaft mbH hat den Jahresab- schluss in ihrer Sitzung am 14. Juli 2022 festgestellt. b. Der Jahresüberschuss zum 31.12.2021 in Höhe von 1.920.538,74 € wird mit einem Teilbetrag von 1.560.538,74 € in die allgemeine Gewinnrücklage eingestellt und dem Restbetrag von 360.000,00 € am 15.12.2022 an den Betrieb gewerbli- cher Art des Zweckverbandes A.R.T. ausgeschüttet. Interne Gewinnverteilungsabrede: Der Jahresüberschuss zum 31.12.2021 in Höhe von 1.920.538,74 € wird mit 921.858,60 € auf den Teilhaushalt der ARGE, mit 422.518,52 € auf den Teilhaushalt des Landkreises Bernkastel-Wittlich, mit 345.696,97 € auf den Teilhaus- halt des Landkreises Eifelkreis Bitburg-Prüm und mit 230.464,65 € auf den Teilhaushalt des Landkreises Vulkaneifel verteilt. 2. Entlastung der Geschäftsführung und des Aufsichtsrates Die Geschäftsführung und der Aufsichtsrat werden für das Geschäftsjahr 2021 entlastet. Der Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2021 liegt vom 20. März 2023 bis 28. März 2023 zu den üblichen Bürozeiten im Dienstzimmer 113 des Zweckverbandes A.R.T., Metternichstraße 33, Trier, zur Einsicht öffentlich aus. 54293 Trier, den 03.03.2023 A.R.T. Abfallberatungs- und Verwertungsgesellschaft mbH Am Moselkai 1 54293 Trier

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