Infos und öffentliche Bekanntmachungen Ihrer Kreisverwaltung in der Wir Vulkaneifel Ausgabe 13/2023 WEITERES S. 3 | ZENAPA-Konferenz, Projekt „Naturschutz mit Durchblick“ S. 4 | Neues Naturerlebnis-Programm, Wohnraum gesucht S. 5 | Programm Mehr Frauen in die Kommunalpolitik“ S. 6 | Das Veterinäramt informiert: Nachweise der Aviären Influenza in Rheinland-Pfalz S. 7 | Verbandsversammlung des Zweckverbands VRT S. 8 | Fit und aktiv gegen das Vergessen, „Besuche deine Zukunft – Digital oder vor Ort“ S. 9 | Öffentl. Bekanntmachungen,Grundstücksverkehr S. 10 | Anzeige WFG NeuUnternehmerTreff S. 11 | Stellenanzeigen Kreisverwaltung Vulkaneifel, Öffnungszeiten Vulkanmuseum S. 12-15 | Öffentl. Bekanntmachungen S. 16 | Naturerlebnistipps Kreisverwaltung Vulkaneifel, Mainzer Straße 25, 54550 Daun, Tel. 06592/933-0; Internet: www.vulkaneifel.de; Redaktion (verantw.): Verena Bernardy, Isabel Schneider Verlag + Druck Linus Wittich KG, Föhren IMPRESSUM Kreistagssitzung am 20.03.2023 – Mitglieder fassen zukunftsweisende Beschlüsse für den Landkreis Vulkaneifel 17 Tagesordnungspunkte im öffentlichen Sitzungsteil, drei weitere in der daran anschließenden nichtöffentlichen Sitzung: In rund viereinhalb Stunden Kreistagssitzung haben die Mitglieder des Kreistages sowie die Kreisbeigeordneten unter dem Vorsitz von Landrätin Julia Gieseking zahlreiche wichtige und zukunftsweisende Themen für den Landkreis Vulkaneifel diskutiert und beschlossen. Am vergangenen Montag (20. März 2023) kamen die Mitglieder des Kreistages zur ersten Kreistagssitzung des laufenden Jahres 2023 im Sitzungssaal der Kreisverwaltung Vulkaneifel zusammen. Nach der Eröffnung der Sitzung durch die Vorsitzende Landrätin Julia Gieseking standen insgesamt 17 Punkte auf der umfangreichen Tagesordnung in öffentlicher Sitzung zur Information, Diskussion und Beschlussfassung. Dabei bestimmten vor allem die Beschlüsse zum Beitritt zum Kommunalen Klimapakt, die Vorstellung des Projektes „Neubau der Berufsfeuerwehr Trier inklusive Rettungswache und integrierter Leitstelle“, der Abschlussbericht des Planungsbüros Hömme zur Beseitigung von Hochwasserschäden an den Gewässern II. Ordnung, die Errichtung einer gebietsübergreifenden Bußgeldstelle im Rahmen der Interkommunalen Zusammenarbeit sowie die aktuelle Flüchtlingssituation im Landkreis Vulkaneifel das Sitzungsgeschehen. Beitritt zum Kommunalen Klimapakt Der Landkreis Vulkaneifel wird dem Kommunalen Klimapakt RheinlandPfalz (KKP) beitreten. Einen entsprechenden Beschluss fasste der Kreistag einstimmig. Damit verpflichtet sich der Kreis, die Aktivitäten sowohl im Klimaschutz, als auch in der Anpassung an Klimawandelfolgen zu verstärken und ambitioniert anzugehen. Konkret bedetutet das: Erstmalige Einführung eines systematischen Energiemanagements, die forcierte und schrittweise Realisierung von PV-Anlagen auf allen geeigneten kommunalen Dachflächen, die energetische Grundsanierung kommunaler Liegenschaften sowie die Förderung des Radverkehrs und ÖPNV´s. Integrierte Leitstelle und Rettungswachen im Rettungsbereich Trier Der Landkreis Vulkaneifel wird in den nächsten Jahren rund sechs Millionen Euro für den Neubau und die Sanierung von Rettungswachen im Rettungsbereich Trier ausgeben. Allein vier Millionen Euro entfallen auf den Neubau der Rettungswache und der Integrierten Leitstelle in Trier. Das Projekt, das zusammen mit der neuen Hauptfeuerwache gegenüber den Thermen entsteht, wurde von der baubegleitenden Kommission im Kreistag vorgestellt. Im Rahmen einer Mitteilungsvorlage wurden die Mitglieder des Kreistages weiterhin umfassend über das Thema informiert. In der Vergangenheit wurde der Bau von Rettungswachen durch die jeweils betroffenen Landkreise selbst finanziert und baufachlich begleitet. Mit der Novellierung des Rettungsdienstgesetzes im Jahr 2020 wurde diese Regelung geändert, sodass die Kommunen in einem Rettungsdienstbereich die Kosten gemeinsam tragen. Das heißt, wenn der Landkreis Vulkaneifel eine Wache baut oder saniert, beteiligen sich die Nachbarlandkreise an der Finanzierung - genauso umgekehrt. Der Landkreis Vulkaneifel gehört zum Rettungsdienstbereich Trier. Hier sind derzeit 10 Projekte in Planung, u.a. der Neubau der Rettungswache Manderscheid, die Sanierung/ Erweiterung der Rettungswache Bitburg und das oben beschriebene Projekt in Trier. Für den
Seite 2 LANDKREIS VULKANEIFEL Landkreis Vulkaneifel steht perspektivisch ein Neubau der Rettungswache in Walsdorf an. Gemeinsam mit der Verbandsgemeinde Gerolstein und der Ortsgemeinde Walsdorf ist es dem Landkreis Vulkaneifel bereits im letzten Jahr gelungen, einen Notfalltransportwagen in Walsdorf zu installieren, was zu einer deutlichen Verbesserung für die Versorgung der Menschen vor Ort geführt hat. Gewässer II. Ordnung – Bericht Planungsbüro Hömme zur Beseitigung von Hochwasserschäden nach der Flut In einem weiteren Tagesordnungspunkt beschäftigte sich der Kreistag mit den sog. Gewässern II. Ordnung, für die die Kreisverwaltung Vulkaneifel zuständig ist. Das sind zum Beispiel die Kyll und die Lieser. Nach der Flutnacht im Sommer vor zwei Jahren lagen in vielen Gewässern Äste und Unrat, Möbel, Tonnen, Container, die den Durchfluss behindert haben, manche Flüsse haben sich auch ein neues Bachbett gesucht. Die zuständige Untere Wasserbehörde der Kreisverwaltung Vulkaneifel hat zuerst die schlimmsten Abflusshindernisse beseitigt und für die weitergehende Überarbeitung der Gewässer das Planungsbüro Hömme beaufragt. Dieses hat zunächst alle Gewässer untersucht, mit Begehungen vor Ort und auch mit Drohnen, die die Flüsse überflogen haben. Es wurde ein Maßnahmenplan mit Priorisierung entwickelt, der insbesondere im Jahr 2022 von mehreren Firmen abgearbeitet wurde. Die Beseitigung der Hochwasserschäden an den Gewässern im Landkreis Vulkaneifel ist für ca. 775.000 EUR gesetzeskonform und naturraumverträglich durchgeführt worden und inzwischen nahezu abgeschlossen. Das ausführende Planungsbüro war in der Kreistagssitzung anwesend und hat den Abschlussbericht vorgestellt sowie die Fragen der Kreistagsmitglieder beantwortet. Interkommunale Zusammenarbeit (IKZ) – Errichtung einer gemeinsamen Bußgeldstelle Der Landkreis Vulkaneifel hat bereits im Jahr 2021 die interkommunale Zusammenarbeit mit den Landkreisen Bernkastel-Wittlich und Cochem-Zell vereinbart. Das Projekt wird bis zum 31.08.2023 durch das Innenministerium RLP gefördert. In diesem Zusammenhang wurde beispielsweise kreisübergreifend zu Beginn des Jahres 2023 eine gemeinsame KFZ-Zulassungsstelle errichtet, die es seither ermöglicht, Fahrzeuge innerhalb der drei Landkreise unabhängig vom Wohnort zuzulassen. Als nächster Schritt soll nun eine gebietsübergreifende Bußgeldstelle mit den Landkreisen Cochem-Zell, Bernkastel-Wittlich und dem Eifelkreis Bitburg-Prüm eingerichtet werden. Für den Abschluss einer entsprechenden Zweckvereinbarung sprach sich der Kreistag einstimmig aus. Angesiedelt wird die Bußgeldstelle ab dem 01.07. bei der Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich. Aufnahme von Flüchtlingen im Landkreis Vulkaneifel Auf Antrag der CDU-Fraktion beschäftigte sich der Kreistag auch mit dem Thema der Aufnahme von Flüchtlingen im Landkreis Vulkaneifel. Dieses Thema stellt die Kreisverwaltung aktuell vor große Herausforderungen. Im Jahr 2022 hat der Landkreis Vulkaneifel insgesamt 985 Menschen aufgenommen, davon waren 824 Menschen Geflüchtete aus der Ukraine. Das übertrifft die Flüchtlingskrise von 2015 deutlich. Aktuell ist davon auszugehen, dass die Zahl der Zuweisungen weiter ansteigen wird. Der Landkreis Vulkaneifel rechnet mit 300 Asylsuchenden und Flüchtlingen im Rahmen von Sonderkontingenten für das laufende Jahr 2023. Ob und wieviele ukrainische Flüchtlinge noch zusätzlich dazu kommen, ist derzeit nicht abschätzbar. Die Kreisverwaltung Vulkaneifel sucht für Flüchtlinge daher Wohnraum in allen Größenklassen. Neben Zimmern, Wohnungen und Häusern sind auch leerstehende Pensionen und Hotels geeignet. Bitte melden Sie Vorschläge bei der Kreisverwaltung Vulkaneifel: Sarah Nilsson: 06592-933-350 oder sarah.nilsson@vulkaneifel.de oder Verena Molitor: 06592-933-379 oder verena.molitor@vulkaneifel.de Zu diesem Thema hat auch die Migrationsbeauftragte des Landkreises Vulkaneifel Maike Thijs in der Kreistagssitzung gesprochen. Sie bietet regelmäßige Sprechstunden in Daun und Gerolstein an und hat immer ein offenes Ohr für die Anliegen der Menschen. WEITERE BESCHLÜSSE & SONSTIGES Neben den vorgenannten Punkten wurden u.a. folgende Themen diskutiert oder beschlossen: • Der Kreistag beschließt, Frau Landrätin Julia Gieseking ab 01.04.23 in die Besoldungsgruppe B5 einzustufen und nimmt Art und Umfang ihrer Nebentätigkeiten zur Kenntnis. • Der Kreistag hat der Verbandsordnung für den Zweckverband ÖPNV Rheinland-Pfalz Nord in der Fassung vom 01.03.2023 zugestimmt. • Dds. Peter Burggraaff wurde als Nachfolger von Gordon Schnieder in den KMI-Ausschuss gewählt. • Hendrik Eltze wurde als Nachfolger für Matthias Meis als Vertreter für die Regionalvertretung der Planungsgemeinschaft Region Trier gewählt. • Renate Steffes wurde zum Mitglied des Beirates für Menschen mit Behinderung im Landkreis Vulkaneifel gewählt. • Auf Antrag der CDU Kreistagsfraktion wurde über den Wegfall der stationären Gesundheitsversorgung am Standort Gerolstein gesprochen. Es wurde sich darauf verständigt, das Thema im nächsten Ausschuss für Gesundheit, Demografie und Kultur auf die Tagesordnung zu setzen. Hier soll über die Möglichkeiten der Einflußnahme der Kommune auf die Entwicklung der Gesundheitsversorgung in der Vulkaneifel gesprochen werden. • Auf Antrag der CDU Fraktion diskutierte der Kreistag über die Ertüchtigung der Sirenen im Landkreis Vulkaneifel. Neben den Anstrengungen der Verbandsgemeinden wird auch der Landkreis dieses Jahr neun Sirenen ertüchtigen. Perspektivisch soll dies flächendeckend geschehen, die Verwaltung ist jedoch auf Fördermöglichkeiten angewiesen. Der Kreistag des Landkreises Vulkaneifel kommt voraussichtlich am 03. Juli 2023 zu seiner nächsten Sitzung zusammen. Besucher und Besucherinnen sind wie immer willkommen! Einen Einblick in die Arbeit der politischen Gremien des Kreistags gewährt das „Ratsinformationssystem“ auf der Website des Landkreises Vulkaneifel unter ratsinfo.vulkaneifel.de. Zudem berichtet Landrätin Julia Gieseking regelmäßig in kleinen Videoclips in den Sozialen Medien und auf der Website über Neuigkeiten aus dem Landkreis Vulkaneifel und den politischen Gremien. Der Kreistag des Landkreises Vulkaneifel besteht aus den von den Bürgerinnen und Bürgern des Kreises bei der Kommunalwahl am 26. Mai 2019 gewählten 38 Kreistagsmitgliedern und der Landrätin. Von den 38 Kreistagsmitgliedern gehören 16 der CDU, 8 der Fraktionsgemeinschaft SPD/UWG, 5 den GRÜNEN, 4 der FWG, 3 der FDP sowie jeweils ein Mitglied der LINKEN und der AfD an.
Seite 3 LANDKREIS VULKANEIFEL Projekt „Naturschutz mit Durchblick“ der Ortsgemeinde Lissendorf und der Kreisnaturschutzbehörde Der markante dunkelrote bis rotviolette Sandstein-Felskopf am „Mühlenberg mit Durchblick“ Pünktlich zum Winterausklang und Frühlingsanfang haben die Ortsgemeinde Lissendorf und die Untere Naturschutzbehörde den ersten Abschnitt der Freistellungen am Mühlenberg fertig gestellt. Der Projektname „Naturschutz mit Durchblick“ lehnt sich an an den nun wieder sichtbaren Buntsandstein-Fels im Kern des Mühlenbergs mit kleiner Durchdringung. Das Gebiet war ursprünglich mit Heide und Borstgrasrasen bewachsen, doch hat die fortschreitende natürliche Wiederbewaldung diese heute raren Naturschutz-Biotope und den für das Landschaftsbild so markanten Felskopf überwuchert und unkenntlich werden lassen. Die bewachsenen Hangflächen im Kernbereich des Mühlenberges wurden zunächst ornithologisch untersucht. Danach erfolgten die Ausschreibung der Arbeiten und anschließend die Durchführung durch einen örtlichen Unternehmer. Die Arbeiten konzentrieren sich auf den Kernbereich, keineswegs soll der komplette, natürlich entstandene Wald weichen; vielmehr wird in Abstimmung mit Gemeinde und Forst rund um die Kernflächen die natürliche Waldentwicklung mit Flora und Fauna gefördert werden. Ein Projekt für Mensch und Natur, unterstützt durch die Stiftung Natur und Umwelt Rheinland-Pfalz. ZENAPA-Konferenz: Nachhaltige Landnutzung in Zeiten der Klimakrise Der Landkreis Vulkaneifel und der Natur- und Geopark Vulkaneifel sind Partner des LIFE-IP ZENAPA Projekts. LIFE-IP ZENAPA zielt seit 2016 darauf ab, einen Beitrag zum Klima-, Natur- und Artenschutz durch die Durchführung von konkreten, klimaentlastenden Maßnahmen zu leisten. Dabei möchte das Projekt zudem belegen, dass sich diese Schutzziele nicht widersprechen, sondern vielmehr ergänzen und sich kooperativ erreichen lassen. Am 09.05.2023 findet die diesjährige Jahreskonferenz des LIFE-IP ZENAPA Projekts in Daun in der Vulkaneifel statt. Die Veranstaltung zum Thema „Nachhaltige Landnutzung in Zeiten der Klimakrise“ richtet sich insbesondere an Landwirte, Kommunen, Waldbesitzer und die interessierte Öffentlichkeit. Hierbei werden im ersten Themenblock Vorträge rund um die nachhaltige Erzeugung von Energieholz stattfinden. Im Fokus des zweiten Blocks steht der Anbau der Blühpflanze „Durchwachsene Silphie“ als alternatives Biogassubstrat. Neben den vielfältigen Ökosystemleistungen der Pflanze werden auch Vorteile entlang der Wertschöpfungsketten von landwirtschaftlichen Betrieben vorgestellt. Die Vorträge finden ab 9 Uhr in der Kreisverwaltung Vulkaneifel, Mainzer Straße 25, statt. Am Mittag wird eine Exkursion angeboten, um die gehörten Themen auch in der Praxis kennenzulernen. In Niederbettingen wird der Landwirt René Blum von seinen Erfahrungen mit dem Anbau der durchwachsenen Silphie als Alternative zum Energiemais berichten und in Steiningen stellt Leo Thiesgen seinen Agroforstanbau zur Herstellung von Holz-Hackschnitzeln vor. Für einen Mittagsimbiss und die Busfahrt zu den Exkursionsorten ist gesorgt, die Rückankunft nach Daun ist für ca. 18 Uhr geplant. Eine Anmeldung unter www.zenapa.de ist erforderlich, hier finden Sie auch das aktuelle Veranstaltungsprogramm. Die Teilnahme am gesamten Veranstaltungsprogramm ist gebührenfrei. Für Fragen steht Ihnen die Klimaschutzmanagerin des Landkreises Vulkaneifel, Miranda Deviscour, unter miranda.deviscour@vulkaneifel.de oder 06592 933-586 zur Verfügung. ZENAPA wird als Integriertes Projekt (IP) im Unterprogramm „Klima“ des EUFörderprogramms fürUmwelt, Naturschutz und Klimapolitik „LIFE“ gefördert.
Seite 4 LANDKREIS VULKANEIFEL Neues Naturerlebnis-Programm für die Saison bis Ostern 2024 erschienen Begeisterung, die ansteckt! Wege zum intensiven Naturerlebnis im Naturpark und UNESCO Global Geopark Vulkaneifel. Keine andere Urlaubs- und Naturerlebnisregion in Deutschland wurde so stark durch den Vulkanismus geprägt, wie die Vulkaneifel. Was noch vor rund 11.000 Jahren durch Urgewalten der Erde entstand, hat sich zu einem attraktiven Reiseziel für naturinteressierte Ferien- und Freizeitgäste entwickelt. Unter fachkundiger Begleitung von zertifizierten Natur- und Geoparkführer:innen wird das Bewusstsein für die Umgebung auf besondere Weise geschärft: alltägliches wird besonders, längst Vergangenes wird lebendig und auch Ursache und Wirkung plausibel. Die Begeisterung unserer speziell geschulten Natur- und Geoparkführer:innen ist ansteckend – die Landschaft der Vulkaneifel wird zum Erlebnis. Der Natur- und Geopark Vulkaneifel hält mit der neuen Naturerlebnisbroschüre ein umfassendes, aber auch abwechslungsreiches, spannendes und vielfältiges Angebot sowohl für Gäste als auch für Einheimische bereit. Unter den Angeboten findet sich zum Beispiel eine Vogelkundliche Wanderung zum Beobachten und Lauschen der Frühlingssänger am Schalkenmehrener Maar. Eine Sinneswanderung für Erwachsene schafft Bewusstsein für die Natur, und das mit allen Sinnen. Neben Natur gibt es auch reichlich Kultur zu erwandern, wie es unter anderem die Tour „Eine Zeitreise – von Jung nach Alt durchs Mittelalter“ ermöglicht. Beim Geocaching haben auch die Kids Spaß und können und so unter anderem mit GPS, Helm und Taschenlampe Mühlsteinhöhlen erkunden. Natürlich ist auch der Klassiker, eine Wanderung an den Maaren, vielfältig möglich. Immer sonntags führen zum Beispiel die Gästeführer:innen zu einem anderen Maar. Auch die Führung in poetischen Versen oder das Gießen einer Original Eifeler Lavasteinkerze ist ein besonderes Erlebnis für Groß und Klein. Das komplette Angebot zusammengefasst in einer Broschüre mit 108 Naturerlebnisangeboten und dem Kalender mit knapp 700 Terminen für die Saison 2023 bis Ostern 2024 ist ab sofort kostenlos erhältlich bei den Tourist-Informationen oder beim Natur- und Geopark Vulkaneifel Mainzer Straße 25, 54550 Daun, 06592/933-203 (Martina Müller), geopark@vulkaneifel.de. Titelblatt Naturerlebnisbroschüre 2023/2024 WOHNRAUM FÜR FLÜCHTLINGE GESUCHT! Die Kreisverwaltung Vulkaneifel sucht für Flüchtlinge Wohnraum in allen Größenklassen. Neben Zimmern, Wohnungen und Häusern sind auch leerstehende Pensionen und Hotels geeignet. SIE HABEN WOHNRAUM ZU VERMIETEN? Dann melden Sie sich bitte bei der Kreisverwaltung Vulkaneifel: Sarah Nilsson: 06592-933-350 oder sarah.nilsson@vulkaneifel.de Verena Molitor: 06592-933-379 oder verena.molitor@vulkaneifel.de Das kann für uns und die Flüchtlinge eine große Hilfe sein.
Seite 5 LANDKREIS VULKANEIFEL Moderierte Podiumsdiskussion mit Frauen aus den kommunalen Gremien (alle Fraktionen) Kinopalast Vulkaneifel Workshop "Frauen gestalten ihr Umfeld in Arbeit und Politik" Referentin Arbeit und Leben gGmbH Kreisverwaltung Vulkaneifel Impulsvortrag "Aufgaben und Chancen im Ehrenamt" Leiterin der Geschäftsstelle Gemeinde- und Städtebund RLP Brauers Landarthotel Daun-Steinborn MEHR IN DIE KOMMUNALPOLITIK! Frauen PROGRAMM 05. Juli ´23 14:00 - 19:00 Uhr 12. Mai ´23 19:00 Uhr 21. September ´23 19:00 Uhr SAVE THE DATE! POLITISCHE TEILHABE VON FRAUEN IST ESSENTIELL FÜR EINE GERECHTE GESELLSCHAFT! SAVE THE DATE: Programm zur Kampagne "Mehr Frauen in die Kommunalpolitik" Nach der Auftaktveranstaltung am Weltfrauentag in Hillesheim geht es nun mit mehreren Veranstaltungen zum Thema weiter. Obwohl im Landkreis Vulkaneifel die Hälfte der Bevölkerung aus Frauen besteht, sind sie in politischen Gremien noch immer unterrepräsentiert. Das wollen wir ändern! Mit den verschiedenen Veranstaltungen möchten wir Frauen Mut machen, sich politisch zu engagieren. Merken Sie sich die Termine gerne vor. BEI FRAGEN WENDEN SIE SICH GERNE AN: Doris Sicken, Kommunale Gleichstellungsbeauftragte 06592 / 933 - 579 , doris.sicken@vulkaneifel.de
Seite 6 LANDKREIS VULKANEIFEL Das Veterinäramt informiert: Nachweise der Aviären Influenza in Rheinland-Pfalz Auch Gemeinden des Vulkaneifelkreises liegen in der Überwachungszone und unterliegen damit der Allgemeinverfügung des Landesuntersuchungsamtes vom 16.03.2023. Derzeit breitet sich die für Vögel hochansteckende Variante des Vogelgrippevirus H5N8 massiv in der Wildvogelpopulation in Deutschland aus, immer wieder sind auch gewerbliche und private Geflügelbestände betroffen. Das Veterinäramt des Landkreises Vulkaneifel fordert daher vorsorglich alle Geflügelhalter im Landkreis auf, ihre Biosicherheitsmaßnahmen erneut zu überprüfen und einen direkten oder indirekten Kontakt zu Wildvögeln unbedingt zu verhindern. Mit diesen empfohlenen Maßnahmen kann der Eintrag der Viren verhindert werden: • Den Kontakt zu fremdem Geflügel sollte man aktuell ebenso vermeiden wie den Kauf oder Tausch neuer Tiere unter Züchterkollegen. Lässt sich ein Neubesatz nicht umgehen, sollten Neuankömmlinge für mehrere Tage in Quarantäne. • Geflügel darf nur an Stellen gefüttert werden, die für Wildvögel unerreichbar sind. • Ebenso ist gesetzlich vorgeschrieben, dass Futter, Einstreu und Dinge mit denen Geflügel in Berührung kommen, geschützt gelagert werden müssen. • Oberflächenwasser, das für Wildvögel zugänglich ist und mit Kot verschmutzt sein kann, darf nicht zum Tränken benutzt werden. • Grünfutter von Wiesen, auf denen Wasservögel grasen oder rasten ist ungeeignet. Ebenso ungünstig ist das Verfüttern von Speiseresten und Eierschalen. • Um Mäuse und Ratten fernzuhalten muss der Futtervorrat unter Verschluss gehalten werden. Schadnager müssen bekämpft werden, denn sie übertragen zahlreiche Krankheitserreger. • Im Stall sollte stalleigene Kleidung (Kittel/Overall) statt Straßenkleidung getragen werden. • Besonders wichtig sind Gummistiefel oder-clogs, die ausschließlich im Stall getragen werden und dortbleiben. Eine regelmäßige Desinfektion des Schuhwerks ist optimal. • Fremde Personen sollten den Stall momentan nur mit triftigem Grund betreten und nur mit Schutzkleidung. Vor dem Betreten und nach dem Verlassen des Stalls sollten die Hände gewaschen und desinfiziert werden. • Nur wenn es wirklich nötig ist, sollten Gerätschaften anderer Geflügelhalter geliehen werden. Vor der Abgabe müssen sie gereinigt und desinfiziert werden. Sollte es in unserer Region zu weiteren Nachweisen von H5N1 kommen, kann es zu einer Erweiterung der Aufstallpflicht in allen Nutzgefügelbeständen kommen. Sorgen Sie daher schon jetzt für eine tierschutzgerechte Aufstallungsmöglichkeit für Ihre Tiere. Die Vorgaben der Tierseuchenrechtlichen Verfügung des Landesuntersuchungsamtes zum Schutz gegen die hochpathogene Aviäre Influenza (HPAI/Geflügelpest) für das Überwachungsgebiet (Gemeinden Arbach, Höchstberg, Kaperich, Kötterichen, Lirstal, Oberelz, Retterath, Uersfeld) bleiben unberührt. Weitere Informationen erhalten Sie über unsere Website www.vulkaneifel.de Stichwort „Geflügelpest“ oder über die Website des Landesuntersuchungsamtes www.lua.rlp.de Hinweis auf die Pflicht zur Anzeige einer Tierhaltung Wer Rinder, Schweine, Schafe, Ziegen, Einhufer, Gehegewild, Kameliden (Lamas, Alpakas u. ä.), andere Klauentiere, Hühner, Enten, Gänse, Fasane, Perlhühner, Rebhühner, Tauben, Truthühner, Wachteln, Laufvögel (Strausse, Emus u. ä.), Aquakulturen oder Bienen halten will, muss dies unter Angabe seines Namens, seiner Anschrift und der Anzahl der im Jahresdurchschnitt voraussichtlich gehaltenen Tiere, ihrer Nutzungsart und ihres Standortes anzeigen. Im Falle einer Wanderschafherde gilt der Betriebssitz als Standort. Die Anzeige muss beim zuständigen Veterinäramt erfolgen. Weitere Informationen und die entsprechenden Dokumente erhalten Sie über unsere Homepage www.vulkaneifel.de. Bei Fragen stehen wir gerne zur Verfügung. Kontakt: Veterinäramt Vulkaneifel, Email: veterinaeramt@vulkaneifel.de SPRECHSTUNDE Kreisverwaltung Vulkaneifel, Mainzer Straße 25, 54550 Daun Raum 106 (1. OG) Jeden Donnerstag, 10:00 - 13:00 Uhr DER MIGRATIONS- UND INTEGRATIONSBEAUFTRAGTEN
Seite 7 LANDKREIS VULKANEIFEL Neuer Verbandsvorsteher, Deutschlandticket und zwei Busnetzstarts sind die zentralen Themen der Verbandsversammlung des Zweckverbands VRT Stefan Metzdorf, Landrat des Landkreises Trier-Saarburg, ist neuer Verbandsvorsteher des Zweckverbands Verkehrsverbund Region Trier (Zweckverband VRT) und löst den Trierer Beigeordneten Andreas Ludwig zum Ende seiner Amtszeit am 30. April 2023 ab. Zudem wurden die Einführung des Deutschlandtickets sowie der vorgezogene Start der neuen Busnetze Hunsrück und Wittlicher Land beschlossen. Die Mitglieder des Zweckverbands Verkehrsverbund Region Trier (Zweckverband VRT) haben in ihrer Verbandsversammlung am Mittwoch, 15. März 2023, den Landrat des Landkreises TrierSaarburg, Stefan Metzdorf, zum neuen Verbandsvorsteher gewählt und vereidigt. Der bisherige Verbandsvorsteher Andreas Ludwig tritt keine zweite Amtszeit als Dezernent für Planen, Bauen und Gestalten in Trier an und kann deshalb das Amt des Verbandsvorstehers nicht weiter innehaben. Barbara Schwarz, Geschäftsführerin des Zweckverband VRT, würdigt Ludwigs langjähriges Engagement für den Verkehrsverbund. Seit 2015 war er stellvertretender Verbandsvorsteher und seit April 2021 Verbandsvorsteher des VRT. „In die Amtszeit von Andreas Ludwigs fielen insgesamt 13 Busnetz-Vergaben. Damit hat er die Ausweitung des ÖPNV in der Region und die Verkehrswende maßgeblich vorangetrieben.“ Außerdem habe der VRT unter seinem Vorsitz große finanzielle Förderungen unter anderem für digitale Fahrgastinformationen und Fahrgastzählsysteme vom Bund erhalten. Ludwig selbst resümiert: „Die Aufgabe den Nahverkehr in der Region über die Schul- und Stadtverkehre hinaus massiv auszubauen und enger zu takten, um den ÖPNV auch in der Fläche attraktiv zu machen, war mir besonders wichtig.“ Der neu gewählte Verbandsvorsteher Landrat Stefan Metzdorf betont: „Ich freue mich sehr auf diese neue Aufgabe beim VRT. Mein Ziel ist es, das Angebot, das besonders im Busbereich in den vergangenen Jahren deutlich verbessert wurde, gemeinsam weiter zu entwickeln. Dabei ist mir auch wichtig, neue digitale Ideen umzusetzen, die u. a. bedarfsgerechte Angebote in der Fläche schaffen können.“ Mit dem Wunsch, die Digitalisierung im ÖPNV weiter voranzutreiben, schafft Metzdorf die perfekte Überleitung zu einem weiteren Thema der gestrigen Sitzung: Die Verbandsversammlung hat die Einführung des digitalen Deutschlandtickets zum bundesweiten Einführungsdatum im VRT-Gebiet beschlossen. Barbara Schwarz dazu: „Der VRT sowie alle politischen Akteure im Verbund freuen sich sehr über dieses hochattraktive Angebot für unsere Kundinnen und Kunden und die damit einhergehende Aufmerksamkeit für die Verkehrswende und den ÖPNV im Allgemeinen!“ Sie gibt aber auch zu bedenken, dass dieses günstige Angebot nur über einen ausreichenden und rechtzeitigen Finanzausgleich seitens Bund und Ländern abgebildet werden kann. Hier appellieren alle Verbünde in Rheinland-Pfalz an Bund und Länder zeitnah die Zusage zu geben finanzielle Mindereinnahmen vollständig und rechtssicher nicht nur bis Ende dieses Jahres sondern auch darüber hinaus ab 2024 sicher zu stellen. Neben der Einführung des Deutschlandtickets beschloss die Verbandsversammlung außerdem, die Busnetze Hunsrück und Wittlicher Land Ende Mai 2023 – und damit unmittelbar nach Ablaufen der Vorabbekanntmachungsfrist – europaweit auszuschreiben, so denn vorher kein eigenwirtschaftliches Angebot mehr eingereicht wird. Das Busnetz Hunsrück zwischen Wittlich, Morbach und Thalfang und das Busnetz Wittlicher Land zwischen Schweich, Bernkastel-Kues und Bitburg liegen beide im Landkreis Bernkastel-Wittlich. Mit der vorgezogenen Ausschreibung Ende Mai wird der sonst übliche Zeitraum zwischen Vorabbekanntmachung und Veröffentlichung der Ausschreibung verkürzt. „Die frühzeitige Ausschreibung ist aufgrund Konzessionsrückgaben erforderlich geworden. Der straffe Zeitplan soll dem Verkehrsunternehmen, welches den Zuschlag erhält, eine angemessene Zeit zur Vorbereitung der Betriebsaufnahme ermöglichen“, erklärt Barbara Schwarz. Der Beschluss gilt vorbehaltlich der Zustimmung der Gremien des Zweckverbands Schienenpersonennahverkehr Rheinland-Pfalz Nord und des Landkreises Bernkastel-Wittlich. Die Freude über die vorgezogene Ausweitung des ÖPNV-Angebotes und das sehr attraktive Deutschlandticket werden allerdings durch einen weiteren Beschluss getrübt: Aufgrund gestiegener Betriebskosten – vor allem beim Treibstoff aber auch bei den Personalkosten – kommt die Verbandsversammlung nicht umhin die bereits im Februar erfolgte Tariferhöhung um 5 % im April auf nun insgesamt 10,2 % gegenüber 2022 aufzustocken. „Wir sind uns sehr wohl darüber bewusst, dass diese Erhöhung insbesondere für die Gelegenheitsnutzerinnen und -nutzer unseres Angebotes keine schöne Entwicklung darstellt. Wir hoffen aber auch, dass das preislich sehr attraktive Deutschlandticket – welches von dieser Erhöhung nicht betroffen ist – eine gute Alternative darstellt, auf die unsere Kundinnen und Kunden gerne ausweichen.“ so Schwarz. v.l.n.r.: Landrat des Landkreises Trier-Saarburg Stefan Metzdorf, Beigeordneter Andreas Ludwig, Geschäftsführerin des Zweckverband VRT Barbara Schwarz
Seite 8 LANDKREIS VULKANEIFEL Fit und aktiv gegen das Vergessen Kooperationsveranstaltungen der Kreisbibliothek und des Netzwerkes Demenz Vulkaneifel Nach pandemiebedingter Pause kann die Kreisbibliothek in diesem Jahr endlich wieder loslegen. Sie hat verschiedene Veranstaltungen geplant. Im ersten Halbjahr finden drei Informationsveranstaltungen in Kooperation mit dem Netzwerk Demenz Vulkaneifel statt. Sie richten sich an Angehörige von Demenzerkrankten. „Essen gegen das Vergessen – Mit Kräutern die Erinnerung aktivieren“ Montag, 17.04.2023, 15.00 Uhr, Kreisbibliothek Referentin: Hildegard Lenerz, Kräuterpädagogin Während der Veranstaltung werden gemeinsam Kräuter gesucht und es wird darüber informiert, wie diese verwendet werden können. Dabei werden viele Gesprächsanlässe gegeben, Erinnerungen aktiviert und gemeinsam kleine Speisen und Getränke zubereitet. Diese Veranstaltung richtet sich an Angehörige und Menschen mit leichter Demenz. „Fit bleiben und aktivieren mit Bewegung“ Donnerstag, 25.05.2023, 15.00 Uhr, Kreisbibliothek Referentin: Melanie Jaax, Ergotherapeutin In Theorie und Praxis werden unterschiedliche Methoden der Bewegungsförderung vorgestellt, die das gemeinsame Miteinander stärken, das Gedächtnis anregen und zur Sturzprävention dienen. „Aktivieren und erinnern mit Vorlesen“ Montag, 03.07.2023, 15.00 Uhr, Kreisbibliothek Referentin: Stephanie Loenenbach, Dipl. Bibliothekarin Auch Vorlesen hilft Menschen, die an Demenz erkrankt sind. Allerdings sollten dabei einige Dinge beachtet werden, auf die hier eingegangen wird. Anmeldungen sind erforderlich, da die Teilnehmerzahl begrenzt ist. Kontakt: Kreisbibliothek Freiherr-vom-Stein-Str. 15a 54550 Daun Telefon: 06592 / 933423, E-Mail: kreisbibliothek@vulkaneifel.de Öffnungszeiten: Montag: 9.00-14.00 Uhr Dienstag: 10.30-12.30 Uhr, 14.00-18.30 Uhr Donnerstag: 10.30-14.00 Uhr Freitag: 10.30-12.30 Uhr, 14.00-18.30 Uhr „Besuche deine Zukunft – Digital oder vor Ort“ Aktionstag rund um die Ausbildung in den Pflegeberufen für Neueinsteiger, Quereinsteiger, Eltern und Interessierte Mittwoch 12. April 2023, 9.00 Uhr bis 15.00 Uhr Pflegeschule Daun, Maria-Hilf-Str. 2, 54550 Daun In Zusammenarbeit mit vielen regionalen Verbund- und Kooperationspartnern findet am 12. April 2023 unser diesjähriger Aktionstag mit digitalen Angeboten und Information in der Pflegeschule Daun vor Ort statt. Es besteht die Möglichkeit, den Beruf Pflegefachfrau/Pflegefachmann sowie Altenpflegehelferin/ Altenpflegehelfer kennenzulernen und einen Einblick in das Arbeitsfeld der Pflege zu gewinnen. Auf dem Programm stehen Besichtigungsmöglichkeiten der Schulräume, Unterrichtsbesuche, Mitmachstationen, Infostände der Kooperationspartner und vieles mehr. Programm: • Vorstellung der generalistischen Ausbildung • Besichtigungsmöglichkeit der Räume der Pflegeschule • Möglichkeit zum Unterrichtsbesuch 9.15 / 10.00 / 11.00 / 11.45 Uhr • Mitmachstationen zum Entdecken und Erleben • Infostände der kooperierenden Einrichtungen • Digitale Informationsangebote (nähere Informationen zur Anmeldung ab dem 30.03.23 auf der Homepage) Die digitalen Angebote werden in Form von Videokonferenzen mit dem Konferenzsystem Zoom durchgeführt. Mit einem Link, der bei Anmeldung zugesandt wird, gelangen Interessierte direkt in den virtuellen Konferenzraum und haben die Chance, ihre Fragen rund um die Ausbildung zu klären. Interessenten für das digitale Angebot können sich bis spätestens 14:00 Uhr am Vortag der Veranstaltung unter der E-Mail-Adresse u.monzel-asche@ pflegeschule-daun.de anmelden. Sie erhalten dann einen Einladungslink und einen Zugangscode. Das aktuelle Programm finden Sie ab dem 30.03.23 auf der Homepage der Pflegeschule. Kontakt: Pflegeschule Daun, Sekretariat: Frau Follmann/ Frau Becker, Maria-Hilf-Str. 2, 54550 Daun Tel. 06592/715-2366 oder per Mail info@pflegeschule-daun.de Zusätzliche Informationen für SchülerInnen, Eltern und weitere Interessenten gibt es auf der Website der Pflegeschule Daun https://pflegeschule-daun.de und auf der neuen Website des Ausbildungsverbundes Eifel Mosel https://pflegeausbildung-eifelmosel.de/ Die Ausbildungen starten jeweils ab dem 1. August dieses Jahres. Es sind noch Plätze verfügbar!
Seite 9 LANDKREIS VULKANEIFEL Grundstücksverkehr Über die Genehmigung der Veräußerung nachstehender Grundstücke ist nach dem Grundstücksverkehrsgesetz zu entscheiden: Grundbuch von Mürlenbach (Amtsgericht Daun): Blatt 1360: Flur 16 Nr. 23 – Landwirtschaftsfläche - Auf Grindelscheid – 8.395 m² Flur 16 Nr. 24 – Landwirtschaftsfläche, Waldfläche – Auf Grindelscheid – 1.801 m² Landwirte/Forstwirte, die zur Aufstockung ihres Betriebes am Erwerb des Grundstücks interessiert sind, müssen ihr Erwerbsinteresse bei Bekanntmachung in den Kreisnachrichten der Mitteilungsblätter der Verbandsgemeinden des Kreises Vulkaneifel bis spätestens 10 Tage ab Erscheinen bei der „Unteren Landwirtschaftsbehörde“ – Kreisverwaltung Vulkaneifel – schriftlich bekunden.. Grundstücksverkehr Über die Genehmigung der Veräußerung nachstehender Grundstücke ist nach dem Grundstücksverkehrsgesetz zu entscheiden: Grundbuch von Demerath (Amtsgericht Daun): Blatt 1286: Flur 2 Nr. 30 – Landwirtschaftsfläche, Waldfläche - Diesseits Bockwieschen – 12.324 m² Landwirte/Forstwirte, die zur Aufstockung ihres Betriebes am Erwerb des Grundstücks interessiert sind, müssen ihr Erwerbsinteresse bei Bekanntmachung in den Kreisnachrichten der Mitteilungsblätter der Verbandsgemeinden des Kreises Vulkaneifel bis spätestens 10 Tage ab Erscheinen bei der „Unteren Landwirtschaftsbehörde“ – Kreisverwaltung Vulkaneifel – schriftlich bekunden.. Öffentliche Bekanntmachung zum Zwecke der öffentlichen Zustellung im Sinne des § 1 (1) Landesverwaltungszustellungsgesetz (LVwZG) vom 2. März 2006 in Verbindung mit § 10 (1) Nr. 1 und 3 Verwaltungszustellungsgesetz (VwZG) vom 12.08.2005 sowie § 1 (1) der Hauptsatzung des Landkreises Vulkaneifel vom 23. Juni 2014, jeweils in der aktuell gültigen Fassung. Folgende Person, deren Aufenthalt allgemein unbekannt ist, wird benachrichtigt, dass die Kreisverwaltung Vulkaneifel, KFZ-Zulassungsbehörde, Mainzer Str. 25, 54550 Daun, gegen sie eine zustellungsbedürftige Entscheidung getroffen hat. Betroffene Person: ERBEN DES WINFRIED HEIDINGER letzte bekannte Anschrift: Brodgasse 6, 53539 Borler Datum des Schreibens: 10.03.2023 Aktenzeichen: 1/KFZ/DAU-WH 18 Betroffene Person: TIMM, LUKAS AMADEUS letzte bekannte Anschrift: Gerolsteiner Str. 58, 54550 Daun-Pützborn Datum des Schreibens: 13.03.2023 Aktenzeichen: 1/KFZ/DAU-ZY 146 Betroffene Person: WALTER SCHÄFER letzte bekannte Anschrift: Hauptstr. 49, 54570 Wallenborn Datum des Schreibens: 03.03.2023 Aktenzeichen: 1/KFZ/DAU-W 202 Das Schriftstück kann von dem Betroffenen oder von einer durch ihn bevollmächtigten Person bei folgender Behörde eingesehen werden: Kreisverwaltung Vulkaneifel, Mainzer Str. 25, 54550 Daun (Zimmer 006). Das Dokument wird öffentlich zugestellt, wodurch Fristen in Gang gesetzt werden, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen können. Es wird darauf hingewiesen, dass das Dokument als zugestellt gilt, wenn seit dem Tag der Bekanntmachung der Benachrichtigung zwei Wochen vergangen sind. Die Entscheidung erlangt Bestandskraft, wenn der Betroffene nicht innerhalb eines Monats nach Zustellung schriftlich oder zur Nieder-schrift bei der Kreisverwaltung Vulkaneifel, Mainzer Str. 25, 54550 Daun, Widerspruch einlegt. Kreisverwaltung Vulkaneifel, Daun, 23.03.2023 Im Auftrag gez. Zender KFZ-Zulassungsbehörde Öffentliche Bekanntmachung zum Zwecke der öffentlichen Zustellung im Sinne des § 1 (1) Landesverwaltungszustellungsgesetz (LVwZG) vom 2. März 2006 in Verbindung mit § 10 (1) Nr. 1 Verwaltungszustellungsgesetz (VwZG) vom 12.08.2005 sowie § 1 (1) der Hauptsatzung des Landkreises Vulkaneifel vom 23. Juni 2014, jeweils in der aktuell gültigen Fassung. Folgende Person, deren Aufenthalt allgemein unbekannt ist, wird benachrichtigt, dass die Kreisverwaltung Vulkaneifel, Abteilung Kommunales, Recht, Sicherheit, Ordnung und Verkehr, Mainzer Str. 25, 54550 Daun, gegen sie eine zustellungsbedürftige Entscheidung getroffen hat. Betroffene Person: RICARDO CIRPACIU (* 07.09.1995) letzte bekannte Anschrift: Rue Parallele 22, FR-67100 Strassbourg Datum des Schreibens: 01.02.2023 Aktenzeichen: 1 - 12332 Das Schriftstück kann von der Betroffenen oder von einer durch sie bevollmächtigten Person bei folgender Behörde eingesehen werden: Kreisverwaltung Vulkaneifel, Mainzer Straße 25, 54550 Daun (Zimmer 08). Das Dokument wird öffentlich zugestellt, wodurch Fristen in Gang gesetzt werden, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen können. Es wird darauf hingewiesen, dass das Dokument als zugestellt gilt, wenn seit dem Tag der Bekanntmachung der Benachrichtigung zwei Wochen vergangen sind. Die Entscheidung erlangt Rechtskraft, wenn der Betroffene nicht innerhalb eines Monats nach Zustellung schriftlich oder zur Niederschrift bei der Kreisverwaltung Vulkaneifel, Mainzer Straße 25, 54550 Daun, Widerspruch einlegt. Kreisverwaltung Vulkaneifel, Daun, 20.03.2023 Im Auftrag gez. Gräfen
Seite 10 LANDKREIS VULKANEIFEL Immer am 2. Dienstag im Monat NeuUnternehmerTreff Dienstag, 11. April 2023 | 18:00 Uhr Treffpunkt: HIGIS Unternehmerpark, Higisring 2, 54578 Wiesbaum Anne-Marie Vissers stellt sich und ihr Unternehmen „Gastfreundlichkeit mit Schwung“ vor! Weiterhin laden wir Sie zu zwei kostenfreien Workshops mit Anne-Marie Vissers zum Thema „Die Kundenreise vom ersten Kontakt bis zum Kauf“ ein. Teil I: 20. April | 18:30 Uhr - 20:30 Uhr Teil II: 04. Mai | 18:30 Uhr - 20:30 Uhr Die Workshops nden im Sitzungssaal 15a in der Kreisverwaltung Vulkaneifel, Mainzer Straße 25, 54550 Daun statt. Wir bitten um Anmeldung bis zum 07. April 2023. Der NeuUnternehmerTreff ist ein Projekt der Wirtschaftsförderungsgesellschaft Vulkaneifel für Unternehmer/-innen und Freiberu er/-innen im Landkreis Vulkaneifel in den ersten fünf Jahren ihrer Geschäftstätigkeit. Anmeldung und weitere Infos: Wirtschaftsförderungsgesellschaft Vulkaneifel mbH Christina Kirst · Telefon: 06592 933-200 Mainzer Straße 24 · 54550 Daun · www.wfg-vulkaneifel.de christina.kirst@wfg-vulkaneifel.de
Seite 11 LANDKREIS VULKANEIFEL STREETWORKER FÜR DIE MOBILE JUGENDARBEIT* DIE KREISVERWALTUNG VULKANEIFEL SUCHT SIE! 300 MITARBEITER:INNEN - 1 TEAM GEMEINSAM FÜR DIE VULKANEIFEL per E-Mail an karriere@vulkaneifel.de vollständige Stellenanzeige unter www.vulkaneifel.de Bewerbung bis zum 14.04.2023 *Der Mensch zählt, nicht das Geschlecht! ENERGIEMANAGER* DIE KREISVERWALTUNG VULKANEIFEL SUCHT SIE! 300 MITARBEITER:INNEN - 1 TEAM GEMEINSAM FÜR DIE VULKANEIFEL per E-Mail an karriere@vulkaneifel.de vollständige Stellenanzeige unter www.vulkaneifel.de Bewerbung bis zum 10.04.2023 *Der Mensch zählt, nicht das Geschlecht! WIR STARTEN IN DIE SOMMERSAISON! AB 06.04.2023 SIND WIR GERNE WIEDER WIE GEWOHNT FÜR SIE DA! ÖFFNUNGSZEITEN AB 06.04.2022 Dienstag - Freitag: 11:00 Uhr - 16:30 Uhr Samstag , Sonntag, Feiertage: 11:00 Uhr - 16:30 Uhr VULKANMUSEUM DAUN
Seite 12 LANDKREIS VULKANEIFEL Rechtsverordnung über den geschützten Landschaftsbestandteil „Waldrand am Mürmes – Im Moosholz“ vom 20.03.2023 Aufgrund des § 13 (6) des Landesnaturschutzgesetzes (LNatSchG) vom 06. Oktober 2015 (GVBl. NR. 11, S. 283 v. 15.10.2015) wird verordnet: § 1 Die in § 2 näher bezeichneten Flächen und in der als Anlage beigefügten Karte gekennzeichneten Flächen und der darauf befindliche Waldrand einschließlich der Biotop- und Altbäume sowie des Totholzes werden zum geschützten Landschaftsbestandteil bestimmt. Dieser trägt die Bezeichnung „Waldrand am Mürmes – Im Moosholz“. § 2 Der geschützte Landschaftsbestandteil ist ein bedeutsamer Landschaftsbestandteil im Sinne § 4 (1) Nr. 14 der Rechtsverordnung über das Landschaftsschutzgebiet „Zwischen Ueß und Kyll“ vom 12. Mai 1982 (Staatsanzeiger Nr. 21 vom 01. Juni 1982), zuletzt geändert mit Änderungsverordnung vom 05. Oktober 1992. Er umfasst die, in der Karte in der Anlage näher abgegrenzten Bereiche, der Grundstücke in der Gemarkung Ellscheid, Flur 13, Flurstück 1/1 und in der Gemarkung Mehren, Flur 36, Flurstück 18 mit einer Gesamtfläche von 1,1240 Hektar. § 3 Schutzzweck Schutzzweck ist die Erhaltung von vorhandenen Biotop- und Altbäumen sowie des stehenden und liegenden Totholzes, sowie des angrenzenden gestuften Waldrandes zum Schutz und der weiteren Entwicklung der Biotop- und Altbäume, aus Gründen des Bodenschutzes, zur Verbesserung des Lokalklimas, als Lebensraum vieler Tierarten, insbesondere Vögel, Säugetiere und Insekten und als optische Belebung des Landschaftsbildes. § 4 Schutzbestimmungen In dem geschützten Landschaftsbestandteil ist es neben den in § 4 (1) der Rechtsverordnung über das Landschaftsschutzgebiet „Zwischen Ueß und Kyll“ vom 12. Mai 1982, in Fassung der Änderungsverordnung vom 05. Oktober 1992, getroffenen Regelungen, außer bei Gefahr im Verzug, verboten: 1. den geschützten Landschaftsbestandteil oder Teile des geschützten Landschaftsbestandteils zu beseitigen, zu zerstören oder dessen charakteristischen Zustand zu verändern; 2. Biotop- und Altbäume sowie Totholz zu beschädigen, zu beseitigen oder von der Fläche zu entfernen 3. Biozide (z. B. Herbizide, Insektizide, Fungizide) zu verwenden; 4. Düngemittel jeglicher Art zu verwenden; 5. Die Bodennutzungsart oder die Bodengestalt durch Umgraben, Abgraben, Auffüllen oder Aufschüttungen zu verändern; 6. Materialien jeglicher Art (einschließlich Schrott Müll oder Abfälle) zu lagern oder abzulagern; 7. Hochstände, ausgenommen einfacher, offener Sitze, die sich in das Gehölz einfügen, zu errichten; 8. Feuer anzuzünden oder zu unterhalten. § 5 Ausnahmen (1) § 4 ist, vorbehaltlich § 4 (1) Nr. 7, nicht anzuwenden auf Maßnahmen oder Handlungen, die erforderlich sind zur ordnungsgemäßen Ausübung der Jagd, soweit sie nicht dem Schutzzweck zuwiderlaufen. (2) § 4 ist nicht anzuwenden auf die von der Unteren Naturschutzbehörde angeordneten oder mit deren vorherigem Einverständnis durchgeführte Maßnahmen oder Handlungen § 6 Ordnungswidrigkeiten Ordnungswidrig im Sinne des § 37 (1) des Landesnaturschutzgesetzes handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig entgegen: 1. § 4 Nr. 1 den geschützten Landschaftsbestandteil oder Teile des geschützten Landschaftsbestandteils beseitigt, zerstört oder dessen charakteristischen Zustand verändert; 2. § 4 Nr. 2 Biotop- und Altbäume sowie Totholz beschädigt, beseitigt oder von der Fläche entfernt; 3. § 4 Nr. 3 Biozide (z.B. Herbizide, Insektizide, Fungizide) verwendet; 4. § 4 Nr. 4 Düngemittel jeglicher Art ausbringt; 5. § 4 Nr. 5 die Bodennutzungsart oder die Bodengestalt durch Umgraben, Abgraben, Auffüllen oder Aufschüttungen verändert; 6. § 4 Nr. 6 Materialien jeglicher Art (einschließlich Schrott, Müll oder Abfälle) lagert oder ablagert; 7. § 4 Nr. 7 Hochstände, ausgenommen einfacher, offener Sitze, die sich in das Gehölz einfügen, errichtet; 8. § 4 Nr. 8 Feuer anzündet oder unterhält. § 7 Inkrafttreten Diese Rechtsverordnung tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft. Kreisverwaltung Vulkaneifel, Daun, 20.03.2023 gez. Julia Gieseking, Landrätin
Seite 13 LANDKREIS VULKANEIFEL Bearbeiter Datum: Maßstab: Plangröße Aktenzeich Geobasisda © GeoBasi [Daten bea Lagepl Anlage z Geschützter Landscha�sbestandteil "Waldrand am Mürmes - Im Moosholz" Übersichts Ge QGIS "Hannover" 3.16.0-Hannover Legende: 20.03.20 Daun, den Jubiläumsveranstaltungen im April und Mai Anlässlich seines 50-jähriges Bestehens bietet der Zweckverband A.R.T. unter dem Motto „50 Jahre A.R.T. - 50 Jahre Begegnungen“ das ganze Jahr hindurch eine Vielzahl an Möglichkeiten zur Begegnung mit der Kreislaufwirtschaft in der Region an. Führungen Sowohl im April als auch im Mai gibt es Termine für geführte Rundgänge in Mertesdorf, Rittersdorf und Walsdorf. Manche Termine sind bereits ausgebucht, für andere gibt es noch Restplätze. Sa, 15.04.23, 9-12 Uhr Führung im EVZ Mertesdorf Di, 18.04.23, 14-17 Uhr Führung im EVZ Mertesdorf Di, 25.04.23, 15-18 Uhr Müllbergexpedition für Kinder im Rahmen des Zukunftsdiploms (ausgebucht) Sa, 20.05.23, 10-12 und 13-15 Uhr Führungen im EVZ Rittersdorf Sa, 20.05.23, 10-12 und 13-15 Uhr Führungen im EVZ Walsdorf Di, 23.05.23, 14-16 Uhr Führung im EVZ Rittersdorf Mi, 24.05.23, 14-17 Uhr Führung im EVZ Mertesdorf Fachvortrag „Second Hand“ Am 20. April lädt der Zweckverband zu einem Fachvortrag rund um das Thema „Second Hand – angestaubt war gestern“ ein. Hier werden Angebote in der Region vorgestellt. Warum ist Second Hand so wichtig – auch für die Abfallwirtschaft? Welche Herausforderungen aber auch Möglichkeiten gibt es im Zusammenhang mit Second Hand Angeboten? Alle Veranstaltungen sind kostenlos. Da die Kapazitäten begrenzt sind, ist eine Teilnahme nur nach vorheriger Anmeldung möglich. Auf 50jahre.art-trier.de hat der Zweckverband eine Webseite eingerichtet, auf der alle geplanten Begegnungen vorgestellt werden. Dort ist auch die Anmeldung zu den Veranstaltungen möglich.
Seite 14 LANDKREIS VULKANEIFEL Rechtsverordnung über den geschützten Landschaftsbestandteil „Huteeichen auf dem Löhrbusch bei Mehren“ vom 20.03.2023 Aufgrund des § 13 (6) des Landesnaturschutzgesetzes (LNatSchG) vom 06. Oktober 2015 (GVBL. NR. 11, S. 283 v. 15.10.2015) wird verordnet: § 1 Die in § 2 näher bezeichneten Flächen und in der als Anlage beigefügten Karte gekennzeichneten Flächen und der darauf befindlichen Eichen einschließlich der strauchigen Gehölzbestände und der Krautvegetation sowie das westlich an das Gehölz angrenzende Grünland werden zum geschützten Landschaftsbestandteil bestimmt. Dieser trägt die Bezeichnung „Huteeichen auf dem Löhrbusch bei Mehren“. § 2 Der geschützte Landschaftsbestandteil ist ein bedeutsamer Landschaftsbestandteil im Sinne § 4 (1) Nr. 14 der Rechtsverordnung über das Landschaftsschutzgebiet „Zwischen Ueß und Kyll“ vom 12. Mai 1982 (Staatsanzeiger Nr. 21 vom 01. Juni 1982), zuletzt geändert mit Änderungsverordnung vom 05. Oktober 1992. Er umfasst die nachstehend aufgeführten Grundstücke in der Gemarkung Mehren, Flur 41, Flurstücke 12/2 teilweise, 12/3 und 20/1 mit einer Gesamtfläche von 1,5119 Hektar. § 3 Schutzzweck Schutzzweck ist insbesondere die Erhaltung der drei landschaftsbildprägenden Solitäreichen als Kulturrelikte und Symbole einer historischen landwirtschaftlichen Weidelandnutzung, einschließlich ihrer Abkömmlinge, sowie die sonstigen Gehölzbestände, einschließlich ihrer Kraut- und Grasvegetation und des angrenzenden Grünland zur Erhaltung und Entwicklung der landschaftsbildprägenden, historischen landwirtschaftlichen Weidenutzung. Der Schutz erfolgt aus Gründen des Bodenschutzes, zur Verbesserung des Lokalklimas, als Lebensraum vieler Tierarten, insbesondere Vögel, Säugetiere und Insekten und als optische Belebung des Landschaftsbildes. § 4 Schutzbestimmungen In dem geschützten Landschaftsbestandteil ist es neben den in § 4 (1) der Rechtsverordnung über das Landschaftsschutzgebiet „Zwischen Ueß und Kyll“ vom 12. Mai 1982, in Fassung der Änderungsverordnung vom 05. Oktober 1992, getroffenen Regelungen, außer bei Gefahr im Verzug, verboten: 1. den geschützten Landschaftsbestandteil oder Teile des geschützten Landschaftsbestandteils zu beseitigen, zu zerstören oder dessen charakteristischen Zustand zu verändern; 2. Totholz zu beseitigen oder von der Fläche zu entfernen 3. Biozide (z.B. Herbizide, Insektizide, Fungizide) zu verwenden; 4. Düngemittel jeglicher Art zu verwenden; 5. Die Bodennutzungsart oder die Bodengestalt durch Umgraben, Abgraben, Auffüllen oder Aufschüttungen zu verändern; 6. Materialien jeglicher Art (einschließlich Schrott Müll oder Abfälle) zu lagern oder abzulagern; 7. Hochstände, ausgenommen einfacher, offener Sitze, die sich in das Gehölz einfügen, zu errichten; 8. Feuer anzuzünden oder zu unterhalten. § 5 Ausnahmen (1) § 4 ist, vorbehaltlich § 4 (1) Nr. 7, nicht anzuwenden auf Maßnahmen oder Handlungen, die erforderlich sind zur ordnungsgemäßen Ausübung der Jagd, soweit sie nicht dem Schutzzweck zuwiderlaufen. (2) § 4 ist nicht anzuwenden auf die von der Unteren Naturschutzbehörde angeordneten oder mit deren vorherigem Einverständnis durchgeführte Maßnahmen oder Handlungen § 6 Ordnungswidrigkeiten Ordnungswidrig im Sinne des § 37 (1) des Landesnaturschutzgesetzes handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig entgegen: 1. § 4 Nr. 1 den geschützten Landschaftsbestandteil oder Teile des geschützten Landschaftsbestandteils beseitigt, zerstört oder dessen charakteristischen Zustand verändert; 2. § 4 Nr. 2 Totholz beseitigt oder von der Fläche entfernt; 3. § 4 Nr. 3 Biozide (z.B. Herbizide, Insektizide, Fungizide) verwendet; 4. § 4 Nr. 4 Düngemittel jeglicher Art ausbringt; 5. § 4 Nr. 5 die Bodennutzungsart oder die Bodengestalt durch Umgraben, Abgraben, Auffüllen oder Aufschüttungen verändert; 6. § 4 Nr. 6 Materialien jeglicher Art (einschließlich Schrott, Müll oder Abfälle) lagert oder ablagert; 7. § 4 Nr. 7 Hochstände, ausgenommen einfacher, offener Sitze, die sich in das Gehölz einfügen, errichtet; 8. § 4 Nr. 8 Feuer anzündet oder unterhält. § 7 Inkrafttreten Diese Rechtsverordnung tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft. Kreisverwaltung Vulkaneifel, Daun, 20.03.20231 gez. Julia Gieseking, Landrätin
Seite 15 LANDKREIS VULKANEIFEL Bearbeiter: Datum: Maßstab: Plangröße: Aktenzeich Geobasisda © GeoBasis [Daten bear Lagepla Anlage zu Geschützter Landscha�sbestandteil "Huteeichen auf dem Löhrbusch bei Mehren" Übersichtsk Ge QGIS "Hannover" 3.16.0-Hannover Daun, den Legende: 20.03.20 Öffentliche Bekanntmachung Ausschreibung nach VOB – Sanierung von Toilettenanlagen in kreiseigenen Schulen An folgenden kreiseigenen Schulen werden im laufenden Jahr Toilettenanlagen erneuert: Geschwister Scholl Gymnasium Berufsbildenden Schule Vulkaneifel Sankt Matthias Gymnasium Hubertus Rader Förderzentrum Ausführungszeitraum: 01.07.2023 bis 01.09.2023 und 13.10.2023 bis 28.10.2023 Gewerke (jeweils Los Gerolstein und Los Daun): Sanitär Installation Elektroinstallation Malerarbeiten Dachdeckerarbeiten Trockenbau Schreinerarbeiten Beschaffung Trennwandanlagen Fliesenarbeiten Der Langtext der Bekanntmachung und die Vergabeunterlagen können kostenlos über die Vergabeplattform Deutsche EVergabe https://vergabeportal.vulkaneifel.de abgerufen werden. Kreisverwaltung Vulkaneifel, Daun, 24.03.2023 Im Auftrag gez. Ewertz Liegenschaften, Schulen und ÖPNV Abteilungsleiterin
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